Wem schuldet der Unfallverursacher was?

Audi A3 8P

Also, eine kleine rechtliche Frage. Hoffe sie ist hier nicht komplett Fehl am Platz. Also ich hab mir vergangen Samstag endlich meinen Traum von einem S3 erfüllt. Jedes Extra drin, glücklichster Mensch auf dem Planeten. Aber....Ich kann ihn erst am Samstag in Bochum abholen. Muss dann wieder hoch fahren. Das Autohaus hat mir meinen A3 abgekauft. Der Kaufvertrag für den Kauf des S3 und den Verkauf von meinem A3 ist unterschrieben. Da ich auf dem Weg Saarbrücken -> Köln 2638264 Unfälle gesehen hab, hab ich mir die Frage gestellt, was passiert, wenn mir jetzt einer ins Auto donnern würde? Also wenn ich es nicht Schuld wäre. Wär dann meine Anzahlung futsch? Oder müsste der Schuldige dem Autohaus den Schaden ersetzen? Hab das 2 Jura Studenten gefragt, die kamen mir nur mit "ehm...öh....na wenn ein Kaufvertrag...ehm...§433...ehm..."

Mich interessiert nur mal der Fall der Fälle 😁.

Liebe Grüße 🙂

Beste Antwort im Thema

Wenn dir jemand ins Auto knallt, kannst du die Kaufsache nicht mehr in der vereinbarten Beschaffenheit übergeben. Stichwort Unmöglichkeit.

Der Käufer kann nach seiner Wahl entweder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen oder die Beseitigung des Mangels.

Da es unmöglich ist, aus einem verunfallten Fahrzeug ein unfallfreies Fahrzeug herzustellen, bleibt also nur die Lieferung einer mangelfreien Sache.

Beim Gebrauchtwagenkauf zählt der Kaufgegenstand als Stückschuld (Neuwagen Gattungsschuld, weil jeder Neuwagen einem anderen, baugleichen Neuwagen, gleicher Ausstattung gleicht.)

Diesen Gebrauchtwagen mit der Laufleistung und der Ausstattung ist so aber nur einmal vorhanden.

Nach der Schuldrechtsreform ist es aber umstritten, ob beim Stückkauf die Nachlieferung im Sinne von §275 I unmöglich ist.

Letztendlich bist du von der Nacherfüllungspflicht befreit.

Allerdings hat der Käufer ja in das Geschäft (mit deinem Fahrzeug) vertraut und dann sind wir schon beim nächsten Punkt. Schadensersatz...

Du bekommst vom Unfallverursacher den Schaden an deinem Fahrzeug ersetzt, da wird es ein Gutachten geben und anhand dessen wird abgerechnet. Du wirst hier so gestellt, als wenn das schadenverursachende Ereignis nicht eingetreten wäre.

Wenn allerdings der Händler z.B. dein Fahrzeug für 5000 Euro angekauft hätte und seinerseits schon wieder einen Käufer hätte, der dein Fahrzeug für 8000 Euro gekauft hätte, dann sind beim Händler zusätzlich 3000 Euro Vertrauensschaden entstanden, die könnte der Händler von dir einfordern.

Um es kurz zu machen und deine Frage zu beantworten:

Der Unfallverursacher schuldet dir den Ersatz des dir entstandenen Schadens. Du bist so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert.

Die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag insbesondere die Schadensersatzansprüche die entstehen, wenn der Kaufvertrag nicht erfüllt wird, gehen erstmal an deine Adresse.

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Zitat:

Original geschrieben von Rise_Against


... Der Kaufvertrag für den Kauf des S3 und den Verkauf von meinem A3 ist unterschrieben. ...

Ist doch ganz einfach: Es liegen zwei Verträge vor, beide sind zu erfüllen.

Für den S3 ist der vereinbarte Kaufpreis zu zahlen, der A3 ist zu übergeben und zu übereignen.

Verreckt der A3, dann kann dieser Kaufvertrag von dir nicht mehr erfüllt werden, also tritt an stelle seines Wertes, der ggf. verrechnet werden sollte, eine Zahlungsverpflichtung in derselben Höhe.

Verreckt dir auf dem Rückweg der S3, dann musst du ihn trotzdem voll bezahlen...

Der Unfallverursacher schuldet dir Ersatz des Schadens, der dir nach der wirtschaftlicgsten Methode entstanden ist. Mehr nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel



Wenn es dich näher interessiert, bitte einen Mod oder Forenpaten, das Thema ins Verkehr & Sicherheitsforum zu verschieben. Aber nur wenn du auch mit den skurilen Antworten, welche sicher auch kommen werden, klar kommst! 😁

Ich zitier mich mal eben selbst... Hab es irgendwie kommen sehen. 🙄

Das hier gleich wieder irgendetwas reininterpretiert werden muss, was weder etwas mit der Frage zu tun hat, noch in irgendeiner Hinsicht hilfreich ist. Klar, der TE kann sich das Auto eigentlich gar nicht leisten, deshalb macht er sich sorgen! 🙄

Könnte ja nicht so sein, dass ein Autointusiast sich einen kleinen Traum erfüllt hat und einfach Angst davor hat, dass irgendetwas dummes (der unverschuldete Unfall) ihm noch einen Strich durch die Rechnung macht?

Mir gingen ähnliche Gedanken durch den Kopf, als ich mit dem abgemeldeten Auto ca. 20km zum Händler fuhr um meinen neuen Wagen abzuholen. Die Antwort des Verkäufers, wenn auf dem Weg zu ihm ein Unfall passieren würde, waren ähnlich denen, die hier bereits gegeben wurden.
Trotzdem fuhr eine gewisse Angst vor einem Schadensereignis kurz vor der Übergabe bis zum Autohaus mit.

Eine Übergabe ist hier sicherlich nicht erfolgt. Dazu müssten die (sämtliche) Schlüssel und die Fahrzeugpapiere mal bei dem Käufer auf dem Tisch gelegen haben.

Sinn macht es, den Kaufvertrag schon geschlossen zu haben und die eigentliche Übereignung in der Tat erst an dem Tag zu vollziehen, an dem der Fahrzeugbesitzer sein neues Fahrzeug im Autohaus tatsächlich auch abholt.

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Zitat:

Original geschrieben von mgor


...
Wenn allerdings der Händler z.B. dein Fahrzeug für 5000 Euro angekauft hätte und seinerseits schon wieder einen Käufer hätte, der dein Fahrzeug für 8000 Euro gekauft hätte, dann sind beim Händler zusätzlich 3000 Euro Vertrauensschaden entstanden, die könnte der Händler von dir einfordern.
...
Der Unfallverursacher schuldet dir den Ersatz des dir entstandenen Schadens. Du bist so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert.
...

Beißen sich die beiden Teile nicht etwas? Will sagen:

Wenn ich (verständlicherweise) tatsächlich so gestellt werde, als ob der Unfall nicht passiert wäre ... dann aber auch ohne den von dir als "Vertrauensschaden" bezeichneten Beitrag. Der wäre ja ebenfalls nicht entstanden, wenn der Unfall nicht entstanden wäre, oder?

Da beißt sich überhaupt nichts. Den Vertrauensschaden kann der Händler von dir einklagen. Du hast dann im Anschluss die Möglichkeit diesen finanziellen Nachteil auch bei der gegnerischen Versicherung einzufordern, müsstest aber wahrscheinlich auch auch drum kämpfen.

Dennoch, dieser Sachverhalt ist arg abstrakt, wird aber in Jura Klausuren immer gern als Thema genommen.

Sich aber jetzt über irgend welche abstrakt-möglichen Sachverhalte ne Rübe zu machen, ist Zeitverschwendung.

Ich klinke mich hier mal kurz ein, da mir genau so ein Fall passiert ist!

Mitte Janauar 2014 - ich habe 2 Autos,wovon ich 1 verkaufen will. Ich fahre also zu einem Autohändler und unterzeichne den Vertrag. Ich frage allerdings den Händler, ob ich das Auto und die Papiere später liefern könne, da ich einiges an Taschen im Auto habe. Wurde bejaht.

2 Tage später dann Unfall - Totalschaden meines Autos. Der Händler fordert Schadensersatz, weil er einen angeblichen Kaufinteressenten hatte.

Ich habe den Zeitwert meines Fahrzeugs von der gegnerischen Versicherung erhalten.

Nun meine Fragen:
-ist der Besitz des Fahrzeugs schon mit unterzeichnen des Vertrags an den Händler übergegangen?
-kann ich mir den vom Händler geforderten Schadensersatz wieder holen? Wenn ja, von wem? Die gegnerische Versicherung hat ja schon einmal den Schaden beglichen..

Zitat:

Original geschrieben von Gibbsi74


Ich klinke mich hier mal kurz ein, da mir genau so ein Fall passiert ist!

Mitte Janauar 2014 - ich habe 2 Autos,wovon ich 1 verkaufen will. Ich fahre also zu einem Autohändler und unterzeichne den Vertrag. Ich frage allerdings den Händler, ob ich das Auto und die Papiere später liefern könne, da ich einiges an Taschen im Auto habe. Wurde bejaht.

2 Tage später dann Unfall - Totalschaden meines Autos. Der Händler fordert Schadensersatz, weil er einen angeblichen Kaufinteressenten hatte.

Ich habe den Zeitwert meines Fahrzeugs von der gegnerischen Versicherung erhalten.

Nun meine Fragen:
-ist der Besitz des Fahrzeugs schon mit unterzeichnen des Vertrags an den Händler übergegangen?
-kann ich mir den vom Händler geforderten Schadensersatz wieder holen? Wenn ja, von wem? Die gegnerische Versicherung hat ja schon einmal den Schaden beglichen..

1. Der Besitz geht mit der Erlangung der tatsächlichen Gewalt über. Besitzer ist immer der, der den Wagen gerade hat. Meinst du Eigentum?

Hast du den Wagen übergeben und dann wieder mitgenommen, also ausgeliehen oder stand die Übergabe noch aus?

2. Wenn du nicht Unfallverursacher bist, bist du auch nicht der Ansprechpartner für etwaigen Schadensersatz und hast diesen hoffentlich nicht geleistet. Die Versicherung des Unfallverursachers ist der Ansprechpartner/Schuldner, sowohl was den Fahrzeugwert, als auch den Schadensersatz betrifft.

Nur meine unverbindliche persönliche Meinung, keine Rechtsberatung, die gibt´s beim Anwalt.
Aber zähl doch mal 1+1 zusammen. Du kamst unverschuldet* in einen Unfall, warum solltest du für irgendwelchen Schaden haften?

*das folgere ich aus diesem Punkt:

Zitat:

Die gegnerische Versicherung hat ja schon einmal den Schaden beglichen

Zitat:

Original geschrieben von Gibbsi74


Ich klinke mich hier mal kurz ein, da mir genau so ein Fall passiert ist!

Mitte Janauar 2014 -
......

-kann ich mir den vom Händler geforderten Schadensersatz wieder holen? Wenn ja, von wem? Die gegnerische Versicherung hat ja schon einmal den Schaden beglichen..

Ein halbes Jahr später wird es wohl schwierig sein.

Wie viel hast Du denn dem Händler an Schadensersatz gezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von mgor


Da beißt sich überhaupt nichts. Den Vertrauensschaden kann der Händler von dir einklagen. Du hast dann im Anschluss die Möglichkeit diesen finanziellen Nachteil auch bei der gegnerischen Versicherung einzufordern, müsstest aber wahrscheinlich auch auch drum kämpfen.

Dennoch, dieser Sachverhalt ist arg abstrakt, wird aber in Jura Klausuren immer gern als Thema genommen.

Sich aber jetzt über irgend welche abstrakt-möglichen Sachverhalte ne Rübe zu machen, ist Zeitverschwendung.

Theoretisch (und das wäre der IMHO sinnvollere Weg) könnte der Händler aber auch direkt auf die gegnerische Versicherung zugehen. Schließlich ist diese ja in der Pflicht. Wozu also den "Umweg" über den eigenen Kunden gehen, wenn der nachweislich nicht am Unfall schuld ist?

Aber du hast recht, konstruierte Fälle bringen hier erstmal nix 🙂

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Der Besitz geht mit der Erlangung der tatsächlichen Gewalt über. Besitzer ist immer der, der den Wagen gerade hat. Meinst du Eigentum?
Hast du den Wagen übergeben und dann wieder mitgenommen, also ausgeliehen oder stand die Übergabe noch aus?

2. Wenn du nicht Unfallverursacher bist, bist du auch nicht der Ansprechpartner für etwaigen Schadensersatz und hast diesen hoffentlich nicht geleistet. Die Versicherung des Unfallverursachers ist der Ansprechpartner/Schuldner, sowohl was den Fahrzeugwert, als auch den Schadensersatz betrifft.

Nur meine unverbindliche persönliche Meinung, keine Rechtsberatung, die gibt´s beim Anwalt.
Aber zähl doch mal 1+1 zusammen. Du kamst unverschuldet* in einen Unfall, warum solltest du für irgendwelchen Schaden haften?

zu 1. Die Übergabe stand noch aus. Ich bin nur vorstellig geworden und hab ihm den Fahrzeugschein (wegen der Fahrzeugdaten) vorgelegt. Das Fahrzeug war also nur per Kaufvertrag sein Eigentum. Er hatte nie die Schlüssel etc.

zu 2. auf Anraten meines Anwalts habe ich die Forderung des Händlers überwiesen. Das kam mir aber von Anfang an komisch vor und deckt sich nicht mit meinem Rechtsempfinden. Ich bin aber auch nur ein Laie..

@Traumtänzer: in wiefern ist die Höhe des Schadensersatzes relevant?

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