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Versicherung des Unfallgegner will mir Schuld zuschieben

Themenstarteram 13. Dezember 2016 um 16:24

Liebes Forum Benutzer,

vor ein paar Woche ereignete sich ein Unfall an einer Engstelle (Brücke) . Während

ich mit 50 km/h auf diese zu gefahren bin, sah ich kurz davor, dass ein Fahrzeug vom

Gegenverkehr ebenfalls auf die Brücke fahren wollte. Trotz Vollbremsung bin ich

durch die nasse Fahrbahnspur in das Fahrzeug gefahren. Ich hatte Vorfahrt. Die

Polizei gab den Unfallgegner als Unfallverursacher an.

Hab ein Gutachten erstellen lassen nachdem sich der Blechschaden auf 1950 Euro

beläuft. Bei diesem gebrauchten Fahrzeug lohnt sich der Anspruch auf Schadensersatz

mehr als die Reparatur.

Nachdem ich die Unterlagen der Versicherung des Unfallgegners hab zukommen lassen

kam heute das Schreiben zurück.

In diesem steht, dass nicht geklärt ist wer zuerst auf der Brücke war und somit

50% des Unfalls mir angerechnet werden. 510 Euro möchten Sie mir nach allen

Abzügen zahlen.

Hab schon ein Besprechungstermin bei einem Anwalt gemacht.

Was meint ihr? Lohnt sich ein Anwalt?

Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@woeni schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:56:35 Uhr:

Wenn Dein Unfallgegner einen Strafzettel bekommen hat und Du nicht, ist die Schuldfrage für

die Polizei klar.

Dann kannst Du beruhigt zum Anwalt gehen.

Für die Polizei evtl. schon(verkehrsrecht), wobei die erstmal nur nach Tatsachen einen Unfall aufnehmen.

Der Schaden spielt sich aber im Zivilrecht ab und das sind 2 Paar Schuhe.

Mal folgende Überlegung.

50km/h nasse Strasse und bekommt das Fahrzeug nicht zum Stehen,

sieht das von vorne ein Fahrzeug kommt und beharrt auf seiner Vorfahrt?

Das andere Fahrzeug war u. Umständen schon in der Engstelle und konnte gar nicht ausweichen/stehenbleiben

So klar ist das also nicht. Der TE ist gut beraten die Sache seinen Rechtsbeistand erledigen zu lassen.

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Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Eine Rechtsberatung bekommst du bei deinem Rechtsanwalt.

Hier kann dir keiner sagen was dabei heraus kommt.

Themenstarteram 13. Dezember 2016 um 16:54

Ja der Fahrzeughalter verfügt über eine Rechtsschutz Versicherung

Wenn die Polizei da war, hat sie ja bestimmt einen Strafzettel ausgestellt, an wen ??

Wenn Dein Unfallgegner einen Strafzettel bekommen hat und Du nicht, ist die Schuldfrage für

die Polizei klar.

Dann kannst Du beruhigt zum Anwalt gehen.

Zitat:

@woeni schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:56:35 Uhr:

Wenn Dein Unfallgegner einen Strafzettel bekommen hat und Du nicht, ist die Schuldfrage für

die Polizei klar.

Dann kannst Du beruhigt zum Anwalt gehen.

Für die Polizei evtl. schon(verkehrsrecht), wobei die erstmal nur nach Tatsachen einen Unfall aufnehmen.

Der Schaden spielt sich aber im Zivilrecht ab und das sind 2 Paar Schuhe.

Mal folgende Überlegung.

50km/h nasse Strasse und bekommt das Fahrzeug nicht zum Stehen,

sieht das von vorne ein Fahrzeug kommt und beharrt auf seiner Vorfahrt?

Das andere Fahrzeug war u. Umständen schon in der Engstelle und konnte gar nicht ausweichen/stehenbleiben

So klar ist das also nicht. Der TE ist gut beraten die Sache seinen Rechtsbeistand erledigen zu lassen.

Zitat:

@woeni schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:56:35 Uhr:

Dann kannst Du beruhigt zum Anwalt gehen.

Wie kommst du zu dieser (falschen) Aussage? :confused:

Die polizei-/strafrechtliche "Schuld" hat wenig mit der Haftung zu tun, die sich aus dem Zivilrecht ergibt! Von dem Umstand, dass die Polizei garnicht die 'Schuld' feststellt, mal ganz zu schweigen...

Ohne Rechtschutzversicherung muss der Te einen Teil der Anwalts/Prozesskosten selbst zahlen, wenn es bei einer Teilschuld für ihn bleibt - Ferner kann der Unfallgegner sogar noch einen Teil seiner Kosten/Schaden bei der Versicherung des Te geltend machen! :eek:

Zitat:

@Hourmin schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:54:02 Uhr:

Ja der Fahrzeughalter verfügt über eine Rechtsschutz Versicherung

Wenn der Fahrzeughalter nicht gefahren ist, hilft dir das leider gar nichts.

Ich hatte vor vielen Jahren einen ähnlichen Unfall – Engstelle, ich hatte Vorfahrt, war aber zu schnell um stehenzubleiben und den schon in der Engstelle befindlichen Pkw passieren zu lassen. Ging 50/50 aus.

Zitat:

@birscherl schrieb am 13. Dezember 2016 um 20:12:57 Uhr:

Wenn der Fahrzeughalter nicht gefahren ist, hilft dir das leider gar nichts.

Du weißt aber schon, dass der Fahrzeughalter (sofern er auch der Eigentümer ist) die Schadenersatzansprüche geltend machen muss, hier also auch seine Rechtschutzversicherung zum tragen kommt?

Wer gefahren ist, spielt dabei wenig bis garkeine Rolle!

Wer gefahren ist, spielt sogar ein große Rolle. Schließlich will der Fahrzeugeigentümer ja seinen Schaden ersetzt bekommen, und wenn das nicht durch die gegnerische Versicherung geschieht, dann eben durch den Fahrer. Da hilft dem Fahrer eine Rechtschutzversicherung des Eigentümers überhaupt nichts.

Zitat:

@birscherl schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:40:52 Uhr:

Wer gefahren ist, spielt sogar ein große Rolle.

Und was hat das jetzt mit deinem Ursprunsgbeitrag zu tun, in dem du behauptest dass die Rsv des Fahrzeughalters nichts nutzen würde, sofern dieser nicht selbst gefahren ist? :confused: :rolleyes:

Hallo, woeni,

Zitat:

@woeni schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:56:35 Uhr:

Wenn die Polizei da war, hat sie ja bestimmt einen Strafzettel ausgestellt, an wen ??

Wenn Dein Unfallgegner einen Strafzettel bekommen hat und Du nicht, ist die Schuldfrage für

die Polizei klar.

Dann kannst Du beruhigt zum Anwalt gehen.

der Polizeibeamte stellt bei einem Unfall nur fest, ob eine Owi oder Straftat vorliegt oder nicht und wer diese Owi bzw. Straftat begangen hat und welchen Tatvorwurf man demjenigen dann machen kann.

Dabei kann es sein, dass nur einer, je nach Sachlage aber auch mehrere Unfallbeteiligte sanktioniert werden.

In den meisten Fällen folgen die Bußgeldstellen bzw. Staatsanwälte den Einschätzungen der Polizeibeamten.

Wie es zivilrechtlich ausgeht, steht oft auf einem ganz anderen Blatt.

Hervorzuheben ist hier in erster Linie schon mal die allgemeine Betriebsgefahr, die man als Fahrer eines KFZ hat.

Es kann vorkommen, dass man Dir bei einem Unfall von polizeilicher Seite nicht das Geringste vorwerfen kann und trotzdem zahlst Du über Deine Versicherung einen bestimmten Anteil an den Unfallgegner.

Dies insbesondere bei Radfahrern und Fußgängern.

Lässt sich, wie es augenscheinlich beim TE der Fall war, nicht eindeutig sagen, ob er den Unfall hätte verhindern können, wenn er abgebremst hätte, ist eine 50/50 - Quotelung gängige Praxis.

Es kann sein, dass ein kompetenter Anwalt etwas für ihn herausholen kann, aber ob sich dies ohne RSV lohnt, steht in den Sternen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@birscherl schrieb am 13. Dezember 2016 um 22:40:52 Uhr:

Wer gefahren ist, spielt sogar ein große Rolle. Schließlich will der Fahrzeugeigentümer ja seinen Schaden ersetzt bekommen, und wenn das nicht durch die gegnerische Versicherung geschieht, dann eben durch den Fahrer. Da hilft dem Fahrer eine Rechtschutzversicherung des Eigentümers überhaupt nichts.

Kann ich Teilweise Bestätigen.

Ich hatte einen Unfall mit dem auf mich zugelassenen Fahrzeug, Versicherungsnehmer für das Fahrzeug ist aber ein Familienmitglied gewesen. Ich selbst, wie auch das Familienmitglied sind aber Rechtsschutzversichert. Mein Anwalt hat damals Klage vor dem Landgericht eingereicht, wobei der Versicherungsnehmer (also Familienmitglied) und nicht ich als Kläger aufgetreten ist. So konnte ich nämlich als Zeuge aussagen! Bezahlt hat das aber meine Rechtsschutzversicherung und nicht die des Familienmitglieds.

In dem Fall wollte nicht der Halter und auch Besitzer des Fahrzeugs (Ich) den Schaden ersetzt haben, sondern der Versicherungsnehmer wollte nicht seine Versicherung in Anspruch nehmen.

Aber in jedem Fall, sollte man vorab eine Erstberatung bei einem Anwalt für Verkehrsrecht durchführen lassen. Diese Erstberatung ist nicht sonderlich teuer und man muss vorab die Kosten dafür benennen können. Nach diesem Gespräch kann man immer noch entscheiden, ob man dem Anwalt ein Mandat erteilt. Ab dann wird es aber teuer, wenn keine RSV existiert. Aber hier sollte man mit dem Anwalt sprechen, er darf nämlich nicht einfach so tätig werden, wenn der Mandant auf die ungeklärte Kostenübernahme aufmerksam gemacht hat. Dann muss er erst die Rückmeldung der RSV abwarten, ob diese die Kosten trägt.

Bitte beachten, die Schadenssumme darf nicht höher sein als der Zeitwert des Fahrzeugs vor Unfall !!

Zitat:

@Hourmin schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:24:46 Uhr:

Hab ein Gutachten erstellen lassen nachdem sich der Blechschaden auf 1950 Euro

beläuft.

In diesem steht, dass nicht geklärt ist wer zuerst auf der Brücke war und somit

50% des Unfalls mir angerechnet werden. 510 Euro möchten Sie mir nach allen

Abzügen zahlen.

Was meint ihr? Lohnt sich ein Anwalt?

Lass mal rechnen, 1950/2=510, was ist daran falsch? Was ist mit deinen Gutachterkosten? In den 510 etwa auch schon enthalten?

Unabhängig von der Schuldfrage, bei den wilden Kürzungen (oder wird als Totalschaden abgerechnet?) wirst du leider ohne Anwalt nicht wirklich weiterkommen. Rechtschutzversicherung ist in erster Linie die des Fahrzeugeigentümers/halters am Zuge, der ist der Geschädigte und muss jetzt seinen Schadenersatz einfordern. Bei den genannten Zahlen geht es hier ja anscheinend nicht nur um die Schuldfrage alleine. Für die ist der Polizeibericht ein Indiz, aber die Versicherungen oder ggf. in Folge ein Gericht einigen oder entscheiden sich für die Schuldfrage, nicht die Polizei.

Die eingene Haftptpflicht schon informiert?

Den letzten Post ovn woeni bitte einfach vergessen. Da gibt's noch Sachen wie 130%-Regel, Integritätsinteresse, Totalschadenabrechnung fiktiv wenn günstiger als Repkosten netto, ...

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