Wem gehört das Auto rechtlich?

Servus liebe Motortalk-Gemeinde!

Habe gleich zu begin ne knifflige frage.. die ganze geschichte klingt zwar verwirrend... ist aber so tatsache.

ne freundin hatte vor einiger zeit einen kleinwagen bei einen bekannten gekauft.. der auch einen autohabdel führt.. gekauft wurde per handschlag und der kaufvertrag wurde schlampig vor sich hergeschoben.... existiert also keiner.
das fahrzeug wurde auf die frau angemeldet und somit steht sie im brief und der zulassung als halter..

der fahrzeugbrief behielt der bekannte und madame dachte, das er da sicher liegt....
naja typisch frau... zu viel vertrauen😉

jetzt nach einiger zeit will se den wagen abstoßen... braucht aber dafür den fahrzeugbrief..

jetzt das problem: der typ rückt den net mehr raus.. will noch angeblich offenes geld.. sei es dahingestellt obs stimmt oder net.. fakt ist, ohne brief kein geld.

wem gehört nun das fahrzeug?
auf der einen seite ist ersichtlich, dat die frau den wagen lange zeit im unterhalt bezahlte- auch steht sie in den papieren.. der typ jedoch hat den brief...

verwirrend.. was meint ihr?
sie könnte doch theoreitisch sagen er hätte den brief gestohlen... den einen kaufvertrag besitzt er ebenfalls nicht.. oder?

Beste Antwort im Thema

die erste Frage, die mich ernsthaft beschäftigt ist: WIE DOOF IST DIE FRAU???
ok...

derjenige, welcher den "Brief" in den Händen hat, ist der Eigentümer. Punkt.
Besitz hat nichts mit Halter, Fahrer oder Versicherungsnehmer zu tun. Das können sogar 3 verschiedene Leute sein
und keinem von denen gehört die Karre! Brief = Eigentümer!

man sollte dazu auch den unterschied zwischen EIGENTUM und BESITZ kennen. So wie Du schreibst, ist die Frau:
Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer und Besitzer, sie "besitzt" den Wagen, es ist aber nicht ihr Eigentum!

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die erste Frage, die mich ernsthaft beschäftigt ist: WIE DOOF IST DIE FRAU???
ok...

derjenige, welcher den "Brief" in den Händen hat, ist der Eigentümer. Punkt.
Besitz hat nichts mit Halter, Fahrer oder Versicherungsnehmer zu tun. Das können sogar 3 verschiedene Leute sein
und keinem von denen gehört die Karre! Brief = Eigentümer!

man sollte dazu auch den unterschied zwischen EIGENTUM und BESITZ kennen. So wie Du schreibst, ist die Frau:
Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer und Besitzer, sie "besitzt" den Wagen, es ist aber nicht ihr Eigentum!

aha und danke!
was aber wenn die frau behauptet, der typ gab ihr den brief absichtlich nicht mehr zurück. hat also nach der anmeldung auf sie, den brief geschickt bei sich behalten und damit arglistig getäucht?

mehr als den brief hat der nämlich der herr nicht....

und da er ein gewerbe führt will er doch bestimmt wegen einer 1000€ Karre keinen stress... oder was meinste?

danke im voraus

Besitz des Briefes ist nur Indiz für Eigentum, aber kein Nachweis für Eigentum.

Eigentümerin ist die Freundin nach §929 BGb.
Eigentumsübertragung erfolgt durch Einigung ( hier mündlicher Vertrag) und Übergabe, was beides erfolgte.
Freundin hat daher Anspruch auf Brief.

Ob das Fahrzeug voll bezahlt wurde ist nebensächlich, da keine Abmachung existiert, die besagt, dass das Fahrzeug bis zur vollen Bezahlung im Eigentum des Händlers verbleibt.

O. 

genau und wenn er den brief zur zulassung vorher raus gibt hat er pech gehabt..

auch hat der herr schlechte karten den brief rechtlich anzueignen.. muss er doch bestimmt erklären, wieso eine frau so lange ein fahrzeug nutzt und er nix dagegen unternimmt..

sehe ich das richtig?

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stell das auto vor eine feuerwehrausfahrt.

dann wird er sich als "eigentümmer" bestimmt freuen....😁

Zitat:

Original geschrieben von keksemann


derjenige, welcher den "Brief" in den Händen hat, ist der Eigentümer. Punkt.
Besitz hat nichts mit Halter, Fahrer oder Versicherungsnehmer zu tun. Das können sogar 3 verschiedene Leute sein
und keinem von denen gehört die Karre! Brief = Eigentümer!

man sollte dazu auch den unterschied zwischen EIGENTUM und BESITZ kennen. So wie Du schreibst, ist die Frau:
Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer und Besitzer, sie "besitzt" den Wagen, es ist aber nicht ihr Eigentum!

Und warum postest du dann so einen Bullshit?

Zitat:

Original geschrieben von christi12345


was aber wenn die frau behauptet, der typ gab ihr den brief absichtlich nicht mehr zurück. hat also nach der anmeldung auf sie, den brief geschickt bei sich behalten und damit arglistig getäucht?

Dann hat die Frau ein Eigentor geschossen. Aber von Anfang an:

Der Bekannte hat den Brief (oder neu Zulassungsbescheinigung) behalten, und die Frau wusste davon. Alles in Ordnung, wenn die Frau die Herausgabe nicht verlangt. In dem Moment, wo sie die Herausgabe verlangt (als Eigentümerin), und er das nicht macht, hat er den Brief unterschlagen. -> Straftat, sollte bei der Polizei angezeigt werden.

Aber: der Brief ist eine Urkunde. Der Verlust, selbst ein "nicht mehr wieder finden", ist bei der Behörde unverzüglich anzuzeigen. Wenn die Frau also angibt, der Bekannte rückt den Brief seit Monaten nicht raus, dann hat sie wie gesagt selbst eine Pflichtverletzung begangen. Denn mehrere Monate sind nicht "unverzüglich".

Wenn der Bekannte jetzt noch behauptet "ich bekomme ja noch Geld, und habe den Brief deshalb behalten", hat er sich damit ins Knie geschossen, denn damit hat er den Kaufvertrag und das Eigentum der Frau bestätigt. Also ab zum Anwalt, dann darf der Typ dessen Kosten auch noch zahlen.

Dann bleibt die Frage, wie kann die Frau beweisen, dass Fahrzeug auch erworben zu haben? In so eine Konstellation ist eine Rechtsberatung von einem Juristen besser als jedes Forum im Internet!

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Dann bleibt die Frage, wie kann die Frau beweisen, dass Fahrzeug auch erworben zu haben? In so eine Konstellation ist eine Rechtsberatung von einem Juristen besser als jedes Forum im Internet!

zumindest steht sie als halter im brief. einen wildfremden würde man nicht seine fahrzeugpapiere zum anmelden überlassen.

am besten zum ANWALT!!!

Leider wurde hier zuviel falsches geschrieben. Den KFZ-Brief gibt es schon seit langem nicht mehr. Das Ding heisst zwischenzeitlich Zulassungsbescheinigung Teil 2. Und auf dieser steht ganz klar geschrieben: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentuemer ausgewiesen.

http://www.google.co.uk/imgres?...

VG
Markus

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Dann bleibt die Frage, wie kann die Frau beweisen, dass Fahrzeug auch erworben zu haben? In so eine Konstellation ist eine Rechtsberatung von einem Juristen besser als jedes Forum im Internet!

Der "Typ" behauptet  nicht, dass er noch Eigentümer des Fahrzeuges ist. Er will nur noch etwas Geld, aus welchem Grund er offensichtlch den Brief (= Zulassungsbescheinigung Teil 2) als Pfand einbehält.

Es bleibt dabei, der Eigentümer eines Fahrzeuges hat das Recht auf den Besitz des Briefes.

O.

Der Typ behauptet das Fahrzeug sei noch nicht vollständig bezahlt, die Frau es sei komplett bezahlt worden. Wem glaubst du? Wie kann man das beweisen bei einem mündlichen Vertrag?

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Der Typ behauptet das Fahrzeug sei noch nicht vollständig bezahlt, die Frau es sei komplett bezahlt worden. Wem glaubst du? Wie kann man das beweisen bei einem mündlichen Vertrag?

Ich habe doch oben geschrieben, dass dies eine andere Baustelle ist.

Die Frage des TE war, wer Eigentümer des Fahrzeuges ist, und die Antwort ist unabhängig von der Frage, ob die Freundin noch Geld über den Tisch schieben muss oder nicht.

O.

Richtig. Ohne schriftlichen Vertrag gibt es auch kein Zurückbehaltungsrecht des Bekannten.

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