Wem gehört das Auto rechtlich?

Servus liebe Motortalk-Gemeinde!

Habe gleich zu begin ne knifflige frage.. die ganze geschichte klingt zwar verwirrend... ist aber so tatsache.

ne freundin hatte vor einiger zeit einen kleinwagen bei einen bekannten gekauft.. der auch einen autohabdel führt.. gekauft wurde per handschlag und der kaufvertrag wurde schlampig vor sich hergeschoben.... existiert also keiner.
das fahrzeug wurde auf die frau angemeldet und somit steht sie im brief und der zulassung als halter..

der fahrzeugbrief behielt der bekannte und madame dachte, das er da sicher liegt....
naja typisch frau... zu viel vertrauen😉

jetzt nach einiger zeit will se den wagen abstoßen... braucht aber dafür den fahrzeugbrief..

jetzt das problem: der typ rückt den net mehr raus.. will noch angeblich offenes geld.. sei es dahingestellt obs stimmt oder net.. fakt ist, ohne brief kein geld.

wem gehört nun das fahrzeug?
auf der einen seite ist ersichtlich, dat die frau den wagen lange zeit im unterhalt bezahlte- auch steht sie in den papieren.. der typ jedoch hat den brief...

verwirrend.. was meint ihr?
sie könnte doch theoreitisch sagen er hätte den brief gestohlen... den einen kaufvertrag besitzt er ebenfalls nicht.. oder?

Beste Antwort im Thema

die erste Frage, die mich ernsthaft beschäftigt ist: WIE DOOF IST DIE FRAU???
ok...

derjenige, welcher den "Brief" in den Händen hat, ist der Eigentümer. Punkt.
Besitz hat nichts mit Halter, Fahrer oder Versicherungsnehmer zu tun. Das können sogar 3 verschiedene Leute sein
und keinem von denen gehört die Karre! Brief = Eigentümer!

man sollte dazu auch den unterschied zwischen EIGENTUM und BESITZ kennen. So wie Du schreibst, ist die Frau:
Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer und Besitzer, sie "besitzt" den Wagen, es ist aber nicht ihr Eigentum!

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Zitat:

Original geschrieben von Deloman


Richtig. Ohne schriftlichen Vertrag gibt es auch kein Zurückbehaltungsrecht des Bekannten.

Hier steht Aussage gegen Aussage und du bist sicher nicht der Richter. Aber wie fast immer in Internetforen wird dem TO in so einem Fall beigestanden, auch wenn es sich in der Praxis nicht so eindeutig verhält. Hier muss erstmal bewiesen werden was genau vereinbart wurde, da kann nur der Anwalt und im Zweifelsfall ein Gericht Klarheit schaffen.

Hallo ins Forum,

autsch, dies wird kompliziert, wenn's durchgesetzt werden muss. Rechtlich fand ein Eigentumsübergang statt (Einigung und Übergabe sind erfolgt) als sog. Verfügungsgeschäft statt. Auch das Verpflichtungsgeschäft (mündlicher Kaufvertrag) ist da. Insoweit ist der Typ raus.

Der Brief (oder heute die Bescheinigung Teil irgendwas (kann ich mir nicht merken ob 1 oder 2)) ist kein Eigentumsnachweis. Dieser führt nur dazu, dass ein gutgläubiger Erwerb (um den's hier nicht geht) möglich ist, wenn der Käufer ihn hat.

Somit muss der Typ den Brief rausrücken. Notfalls muss er jedoch verklagt werden, wenn er sich weigert. Da dies zu erwarten ist, weil er ja schon irgendwas mit Geldforderungen faselt, hilft wohl leider nur der Gang zum Anwalt. Da's einen schriftlichen Vertrag gibt, wird er sich mit einem Zurückbehaltungsrecht schwer tun, oder wurde hierüber beim mündlichen Vertrag gesprochen?

Es ist immer schade, wenn Gutgläubigkeit ausgenutzt wird und mühsam aufgearbeitet werden muss. Dafür gibt's zwar rechtliche Mittel und Wege, aber ärgerlich ist's auf jeden Fall.

Viele Grüße

Peter

Rechtlich gehört das Auto der Dame.
ABER, um es noch etwas komplizierter zu machen (daher ist in diesem Fall ein Anwald 😉 durchaus angebracht):
Es könnte durchaus so ausgelegt werden, dass das Auto (dokumentiert via Brief) dem Verkäufer bis zur endgültigen Zahlung sicherheitsübereignet ist. Und somit scheinbar/tatsächlich noch eine Zahlung aussteht, was er ja auch sinngemäß behauptet/ zu Recht erklärt (wir wissen es ja nicht). Ist ja bei Finanzierungen (Brief hat finanzierende Bank, Eigentümer ist der Finanzierende) gang und gäbe. Von daher: siehe oben und vorherige Tipps - ab zum Advokaten ODER wenn tatsächlich noch eine Zahlung aussteht: zahlen!

Wobei man natürlich nicht ausser Acht lassen darf, dass bei einem 1000 Euro Auto der noch offene Betrag nicht allzu hoch sein kann...nicht das der Anwalt nachher mehr ausmacht als der offene Betrag.

Ich würde einfach nochmal hingehen und ihn darauf hinweisen, das er den Brief rausrücken muss und geg. rechtliche Konsequenzen androhen.

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Wo steht geschrieben, dass er den Brief rausrücken muss? Der TE hat ja angedeutet, dass möglicherweise schon noch Zahlungen offen sind. Und dann: siehe mein Vorpost!

Oder um es noch mal ganz deutlich zu machen:

Wenn noch Zahlungen offen sind (Auto sicherheitsübereignet daher Brief beim Verkäufer), dann ist die Dame im unrecht (darf das Auto gar nicht verkaufen!) und sollte zügig zahlen

Wenn alles gezahlt ist und der Verkäufer den Brief unrechtmäßig zurückhält: Anwald 😎

Zitat:

Original geschrieben von superlolle



Oder um es noch mal ganz deutlich zu machen:

Wenn noch Zahlungen offen sind (Auto sicherheitsübereignet daher Brief beim Verkäufer), dann ist die Dame im unrecht (darf das Auto gar nicht verkaufen!) und sollte zügig zahlen

1.Da es nichts Schriftliches gibt, gibt es auch keine  belastbare Sicherheitsvereinbarung.

2. Wenn der Verkäufer noch Geld haben will, muss er beweisen, dass ihm noch Geld zusteht.

O.

Darüber kann man wohl vortrefflich streiten. Mündliche Vereinbarungen (Kaufvertrag) sind in diesem Bereich zwar nicht an der Tagesordnung, aber durchaus nicht realitätsfern.
Und das hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, darüber gibt es wohl keine Zweifel. Daher: Siehe meine Vorposts ... 😉

Ich verstehe gar nicht, warum man sich so einen Stress machen muss. Ich würde einfach zum Straßenverkehrsamt latschen und denen sagen das ich den Brief verloren habe. Dabei die paar € für einen neuen investieren und die Sache hätte sich damit erledigt 🙄 Wofür Anwalt und sosntiges Gedöns, wenns auch einfach geht?

Du weisst aber schon, dass dies eine Straftat wäre und dann 2 Briefe/ZLB 2 bexistieren !?

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Du weisst aber schon, dass dies eine Straftat wäre und dann 2 Briefe/ZLB 2 bexistieren !?

Ich bin da nicht so kleinkariert, sorry. 🙂 Ich würde einfach den Weg des in dem Fall geringsten Widerstandes gehen. Als ob da ein Hahn nach kräht.

Also von außen betrachtet könnte man leicht den Eindruck gewinnen, dass deine Freundin ihren Bekannten, der auch Autohändler ist, reinlegen will. Er könnte mutmaßlich leichtgläubig bei seiner Bekannten auf einen Kaufvertrag verzichtet haben und da möglicherweise tatsächlich nur eine Teilzahlung getätigt worden sein könnte, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 einbehalten haben. Und jetzt sieht es so aus, als ob deine Freundin die Leichtgläubigkeit des Verkäufers ausnutzt und sogar mit einem Anwalt droht.
Ich will ja niemanden beschuldigen, kann ich auch gar nicht, weil ich bei der Abwicklung des Geschäftes nicht dabei war, aber das wäre doch eine nachvollziehbare Erklärung dafür, dass der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil 2 einbehalten hat. Eine andere fällt mir spontan nicht ein.

Grüße, Philipp

Zitat:

Original geschrieben von Bumer645



Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Du weisst aber schon, dass dies eine Straftat wäre und dann 2 Briefe/ZLB 2 bexistieren !?
Ich bin da nicht so kleinkariert, sorry. 🙂 Ich würde einfach den Weg des in dem Fall geringsten Widerstandes gehen. Als ob da ein Hahn nach kräht.

Ganz ehrlich: solche Tipps kannst Du am Stammtisch geben, in einem öffentlichen Forum ist das unangebracht. Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II muss man eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Welche Folgen das nach sich zieht, möge sich jeder selbst ausmalen. Und jetzt gehe ich mal petzen ... 😛

Zitat:

Original geschrieben von superlolle



Ganz ehrlich: solche Tipps kannst Du am Stammtisch geben, in einem öffentlichen Forum ist das unangebracht. Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II muss man eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Welche Folgen das nach sich zieht, möge sich jeder selbst ausmalen. Und jetzt gehe ich mal petzen ... 😛

Tue was du nicht lassen kannst, solange es dich glücklich macht 🙂 Ich denke mir meinen Teil 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bumer645



Zitat:

Original geschrieben von superlolle



Ganz ehrlich: solche Tipps kannst Du am Stammtisch geben, in einem öffentlichen Forum ist das unangebracht. Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II muss man eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Welche Folgen das nach sich zieht, möge sich jeder selbst ausmalen. Und jetzt gehe ich mal petzen ... 😛
Tue was du nicht lassen kannst, solange es dich glücklich macht 🙂 Ich denke mir meinen Teil 😉

Es bleibt trotzdem eine Straftat zu der du rätst!

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot



Es bleibt trotzdem eine Straftat zu der du rätst!

Habe auch nirgends das Gegenteil behauptet. 🙂 Wäre halt aus meiner Sicht der einfachste Weg.

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