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Wem gehört das Auto rechtlich?

Themenstarteram 25. Juli 2012 um 16:00

Servus liebe Motortalk-Gemeinde!

Habe gleich zu begin ne knifflige frage.. die ganze geschichte klingt zwar verwirrend... ist aber so tatsache.

ne freundin hatte vor einiger zeit einen kleinwagen bei einen bekannten gekauft.. der auch einen autohabdel führt.. gekauft wurde per handschlag und der kaufvertrag wurde schlampig vor sich hergeschoben.... existiert also keiner.

das fahrzeug wurde auf die frau angemeldet und somit steht sie im brief und der zulassung als halter..

der fahrzeugbrief behielt der bekannte und madame dachte, das er da sicher liegt....

naja typisch frau... zu viel vertrauen;)

jetzt nach einiger zeit will se den wagen abstoßen... braucht aber dafür den fahrzeugbrief..

jetzt das problem: der typ rückt den net mehr raus.. will noch angeblich offenes geld.. sei es dahingestellt obs stimmt oder net.. fakt ist, ohne brief kein geld.

wem gehört nun das fahrzeug?

auf der einen seite ist ersichtlich, dat die frau den wagen lange zeit im unterhalt bezahlte- auch steht sie in den papieren.. der typ jedoch hat den brief...

verwirrend.. was meint ihr?

sie könnte doch theoreitisch sagen er hätte den brief gestohlen... den einen kaufvertrag besitzt er ebenfalls nicht.. oder?

Beste Antwort im Thema

die erste Frage, die mich ernsthaft beschäftigt ist: WIE DOOF IST DIE FRAU???

ok...

derjenige, welcher den "Brief" in den Händen hat, ist der Eigentümer. Punkt.

Besitz hat nichts mit Halter, Fahrer oder Versicherungsnehmer zu tun. Das können sogar 3 verschiedene Leute sein

und keinem von denen gehört die Karre! Brief = Eigentümer!

man sollte dazu auch den unterschied zwischen EIGENTUM und BESITZ kennen. So wie Du schreibst, ist die Frau:

Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer und Besitzer, sie "besitzt" den Wagen, es ist aber nicht ihr Eigentum!

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Zitat:

Original geschrieben von Bumer645

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

 

Es bleibt trotzdem eine Straftat zu der du rätst!

Habe auch nirgends das Gegenteil behauptet. :) Wäre halt aus meiner Sicht der einfachste Weg.

Verstoß gegen §156 StGB ist kein Kavaliersdelikt. Vorallem würde es in dem Fall ganz einfach auffliegen. Dazu muss man wirklich sehr dumm oder naiv oder beides sein um so etwas zu machen.

Gleichzeitig machst du dich schon durch deine Postings hier strafbar, auch wenn das Erbsenzählerei ist. Lies die mal §159 StGB durch.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

 

Verstoß gegen §156 StGB ist kein Kavaliersdelikt. Vorallem würde es in dem Fall ganz einfach auffliegen. Dazu muss man wirklich sehr dumm oder naiv oder beides sein um so etwas zu machen.

Gleichzeitig machst du dich schon durch deine Postings hier strafbar, auch wenn das Erbsenzählerei ist. Lies die mal §159 StGB durch.

So um eins klarzustellen, es war keine Anstiftung und auch kein direkter Rat. Es steht nirgends das er das so machen soll. Ich ging von mir in ähnlicher Situation aus.

nich?

sieht mir aber bei deinen beiträgen fast so aus,sorry

Unbenannt

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

nich?

sieht mir aber bei deinen beiträgen fast so aus,sorry

Dann lies Sie dir mal genau durch, ich sprach immer von mir und das ich es es so machen würde ;) Einfach mal die Beiträge so nehmen wie Sie sind ohne irgendwas hinein zu interpretieren :)

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