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Weltauto

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 12. Oktober 2014 um 22:04

Guten Morgen,

eine Frage in die Runde, falls es jemand von euch weiss.

Weltauto Garantie -> Umtausch:

Dort steht, dass man binnen 10 Arbeitstagen das Auto umtauschen kann, bei dem WeltAuto-Partner.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Autohaus einen gleichwertigen Wagen vorrätig hat, ist gleich Null, außer man kauft einen Golf, Polo, etc.

Weiß jemand von euch, ob das unter den WeltAuto-Partner auch funktioniert?

Sagen wir ein anderer WeltAuto-Partner hätte ein vergleichbares Fahrzeug, ginge das?

Herzliche Grüße

danny

22 Antworten

Naja,

da mußt Du Dir schon sehr genau das Kleingedruckte in dem Kaufvertrag anschauen.

Sorry, aber ich denke der kleinste Teil der Leserschaft ist hier Anwalt für Vertragsrecht oder hat die genauen Konditionen dieses Vertrages im Kopf.

Ich unterstelle jetzt aber mal sehr große Unentschlossenheit beim Kauf eines Fahrzeugs, wenn Du sowas fragst.

Themenstarteram 12. Oktober 2014 um 22:30

Im Gegenteil ... ich werde ja im "Notfall" wieder einen Touareg kaufen. Es geht nur, dass ich vorbereitet bin, im Fall der Fälle, je nach dem wie das Autohaus reagiert.

Das Kleingedruckte gibt es bezüglich WeltAuto nicht beim Kaufvertrag. Der ist wie üblich nur eine verbindliche Bestellung eines Fahrzeuges. Am Dienstag laufen die 10 Arbeitstage ab, für einen eventuellen Umtausch.

Habe gerade mal in die Bedingungen eines VW-Händlers für Neu- und auch Gebrauchtwagen geschaut. Da steht nichst vom Umtauschrecht.

Schätze aber mal, dass sich das von Dir angesprochene Umtauschrecht nur zwischen Deinem Händler und Dir abspielen dürfte. Der Händler ist schließlich Dein Vertragspartner und nicht irgend ein beliebiger Händler auf der Welt. Und Umtauschen heißt nicht zwingend gegen eine "identischen" Wagen.

Habe die Formulierung auf der VW-Homepage gefunden:

"Umtausch

Sollten Sie mit dem von Ihnen ausgewählten WeltAuto aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, können Sie dieses innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Kaufdatum gegen ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug bei Ihrem WeltAuto Partner umtauschen."

Für mich klar, gemeint ist der Partner, der Dir das "WeltAuto" verkauft hat. Und umtauschen kannst Du nur mit einem mindestens gleichwertigen Fahrzeug. Was gleichwertig ist, ist nicht näher definiert. Vielleicht stellen die dann auf den Fahrzeugpreis ab, vielleicht auf die Fahrzeugklasse, vielleicht eine Kombination aus beiden. Ist auch keine Rücknahme mit Geld zurück. M.E. mehr Werbemaßnahme als tatsächlicher Vorteil.

Warum willst du denn "umtauschen"?

Hast du technische Probleme, oder gefällt er dir nicht?

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 9:16

Man kann aber doch nicht bei einem Umtausch erwarten, dass ein Händler 5 Touareg am Hof stehen hat. Also wäre ein Umtausch innerhalb der Weltauto Partner sinnvoller.

Es sind Ungereimtheiten bei dem Fahrzeug, die ich so nicht hinnehmen werde. Wenn der Händler hier kein Wunder vollbringt, wird es irgendwas werden, auf jeden Fall ein anderer Touareg.

Knacken vorne rechts, rubbeln der Bremsen und der Aufbereiter hat nach dem Kauf und Bezahlung des Fahrzeuges die hintere Schürze (untere Heckverkleidung) zu heiss poliert, weswegen sie absteht plus viele schwarze Plastikteile mit Polierpaste versaut. Da dies nicht bei Probefahrt und Kauf war, möchte ich den Wagen im Zustand des Kaufs. Stellen die sich quer können die ihn wieder haben und nehme einen anderen Touareg.

am 13. Oktober 2014 um 10:06

Ich bin zwar kein Jurist, aber wage mal zu bezweifeln das diese "Mängel" dich zum Umtausch berechtigen werden. Nach dem Deutschen Gestz ist es doch so, das jeder Lieferant bei seinem Produkt "nacharbeiten" (mir fällt der Begriff dafür gerade nicht ein) kann. Ist dies nicht zufriedenstellend möglich, kann "gewandelt" werden. Also mit etwas gleichwertigem getauscht. Der wird dir dann keinen GLEICHEN Touareg anbieten, sondern einen der vielleicht ähnlich ist.

 

So kenne ich das auch aus anderen Bereichen. Aber alles nur IMHO und ohne juristische Basis :)

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 10:11

da stimme ich dir bei einem "normalen" Kauf zu ... hier ist es aber ein "WeltAuto" ;-)

Knacken vorne rechts und rubbelnde Bremsen dürften bei der Probefahrt schon vorhanden gewesen, vielleicht aber von Dir nicht wahrgenommen worden sein. Falls nicht normaler Verschleiß, käme hier die ges. Gewährleistung in Betracht.

Heckschürze und Plastikteile sind natürlich in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Da würde ich dem Händler eine Frist setzen mit dem Hinweis, dass ich sonst vom Kaufvertrag zurück trete. Schließlich ist der Händler für nach dem Kauf eingetretene Verschlechterung des Kaufgegenstandes verantwortlich, nicht Du.

Ansprüche kannst Du nur bei Deinem Vertragspartner stellen. Das Umtauschrecht ist eine freiwillige Leistung dieses Händlers. Wie stellst Du Dir denn praktisch den Umtausch innerhalb der Weltauto Partner vor? Erwartest Du, dass Dein Händler z.B. in Hamburg Dir vom Händler in München einen Touareg kommen lässt?

Da Du von "nach Bezahlung" sprichst, also nicht über den Händler finanziert hast, kommt das gesetzliche Rücktrittsrecht für finanzierte Käufe für Dich ja leider nicht in Betracht.

Und denke daran, der 'Samstag ist auch ein Arbeitstag.

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 10:57

So nun Licht ins Dunkle ...

Wolfsburg sagt: der direkte Ansprechpartner ist der WeltAuto-Partner, wo das Auto gekauft wurde. Dieser kann sich, wenn er kein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung hat, an andere WeltAuto-Partner wenden. Wie allerdings diese WeltAuto Partner miteinander einig werden und miteinander das Hand haben ist wie bei Gericht und auf hoher See ;) sprich jedem selbst überlassen, ob und wie und überhaupt.

Zitat:

@DerBiba schrieb am 13. Oktober 2014 um 12:06:44 Uhr:

Ist dies nicht zufriedenstellend möglich, kann "gewandelt" werden. Also mit etwas gleichwertigem getauscht. Der wird dir dann keinen GLEICHEN Touareg anbieten, sondern einen der vielleicht ähnlich ist.

1) ca. 2 - 3 Nachbesserungsversuche müssen gestattet werden

2) Eine Wandlung so wie von dir beschrieben gibt es nicht. Es gibt nur eine Kaufrückabwicklung. Dabei wird die Nutzung des Autos berechnet, sprich es gibt einen Nutzungsentgelt zu einem Prozentsatz / 1000 km. Bei Neuwagen sind dies in der Regel so ca. 0,67% / 1000 km (kann aber davon auch abweichen). Sprich, wenn der Käufer 5000 km gefahren ist, beträgt die Summe 3,35% =(5 * 0,67%) vom Listenpreis. Wie das bei Gebrauchtfahrzeugen gemacht wird, weiß ich jetzt nicht, aber da gibt es bestimmt ähnliche Regelungen.

Bei einer Kaufrückabwicklung braucht man kein Fahrzeug aus dem Händlerpool im tausch nehmen. Dafür gibt es ja die Entschädigungsleistung (Nutzungspauschale) durch den Käufer.

@ TE wenn es so ist wie beschrieben, solltest du alles ganz peinlich dokumentieren. das Hilft, wenn es denn wirklich mal "hart auf hart" geht.

Gruss

pesbod

Zitat:

@pesbod schrieb am 13. Oktober 2014 um 13:41:34 Uhr:

1) ca. 2 - 3 Nachbesserungsversuche müssen gestattet werden

2) Eine Wandlung so wie von dir beschrieben gibt es nicht. Es gibt nur eine Kaufrückabwicklung. Dabei wird die Nutzung des Autos berechnet, sprich es gibt einen Nutzungsentgelt zu einem Prozentsatz / 1000 km. Bei Neuwagen sind dies in der Regel so ca. 0,67% / 1000 km (kann aber davon auch abweichen). Sprich, wenn der Käufer 5000 km gefahren ist, beträgt die Summe 3,35% =(5 * 0,67%) vom Listenpreis.

Gruss

pesbod

Der von dir angegebene Prozentsatz ist lediglich ein Richtwert und nicht bindend, beim meiner Rückabwicklung waren es weniger.

Hallo T2-Gemeinde,

der Prozentsatz für das Nutzungsentgelt / 1000 km wird nach der vom Fahrzeug zu erwartenden Gesamtkilometerleistung über dessen Lebensdauer festgelegt. Je hochwertiger das Fahrzeug (z.B.: T2) desto höher kann diese Kilometerleistung angesetzt werden. In diesen Zusammenhang wird von einem (groben) Raster ausgegangen und der Prozentsatz linear abfallend berechnet:

- 150.000 km = 150 * 1000 km: 100 % / 150 = 0,67 % / 1000 km

- 200.000 km = 200 * 1000 km: 100 % / 200 = 0,50 % / 1000 km

- 250.000 km = 250 * 1000 km: 100 % / 250 = 0,40 % / 1000 km

Ausgegangen wird vom Kaufpreis des Neufahrzeugs, zuzüglich nicht weiter verwendbarer Zusatzausstattungen (z.B.: Schmutzfänger an den Radläufen, Gummifußmatten und ähnliches. Georderte Sonderausstattungen sind schon im Kaufpreis enthalten.).

Autohändler und Autohersteller nennen im Falle einer Rückabwicklung zunächst fast immer den für den Fahrzeugeigentümer ungünstigsten Wert (0,67 % / 1000 km). Wie auch sonst im Kfz-Bereich sind hier Verhandlungen angesagt. So war es auch bei der Rückabwicklung meines ersten T2; der tatsächliche Abrechnungswert lag dann deutlich unter diesem Wert.

Gruß, Palver

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