Welches RDKS ist im Corsa D verbaut?
Hallo,
bekommen im November unseren neuen Zweitwagen, den Corsa D. Nun habe ich gelesen, dass für Neuanmeldungen ab 01.11.2014 ein RDKS Pflicht ist.
Da man das ja beim Kauf von Winterreifen berücksichtigen muss, wollte ich Fragen, ob jemand weiß, was für ein System verbaut wird und ob es ein direktes oder indirektes System ist?
Vielen Dank schonmal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von guenther1988
Warum musst du es für die Winterreifen berücksichtigen? Du kannst doch im Winter die Reifen ohne RDKS fahren.
Ab dem Zeitpunkt mit Ausrüstungspflicht dürfen die ab da zugelassenen Fahrzeuge nicht mehr mit Rädern betrieben werden, die keinen Drucksensor montiert haben (
bei direkt messenden Systemen).
http://www.autoservicepraxis.de/...ktivierung-unzulaessig-1243121.html181 Antworten
So wie ich das lese gibt es die im Corsa D aber nicht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren
Meine Vermutung ist das nur diese eine Lampe verbaut ist, egal bei welchem System.
Spätestens wenn xHeftix seinen Neuen hat, kriegen wir Bilder von dem Bordcomputer mit Druckanzeige oder von seiner Bedienungsanleitung!
Glaube aber daß da nichts mehr kommen wird!
Lasse mich aber immer gerne eines Besseren belehren.
Man lernt ja bekanntlich nie aus.
Aber wehe da kommt dann nix; dann kann ich genauso "böse" schreiben wie er!
Zitat:
@Haribo11 schrieb am 17. Oktober 2014 um 13:14:44 Uhr:
So wie ich das lese gibt es die im Corsa D aber nicht, lasse mich aber gerne eines besseren belehrenMeine Vermutung ist das nur diese eine Lampe verbaut ist, egal bei welchem System.
Deine Vermutung ist - hier für den Corsa D - richtig.
Beim Astra, Insignia und....
ist die entsprechende Info durch die Lampe oder pro Rad
abhängig von der Ausstattung,
http://www.opel.de/.../sicherheit.html
da für die Angaben pro Rad ein eigenes Steuergerät verbaut sein muß,
für die "Lampe" funktioniert´s über das Steuergerät für die Stabilitätskontrolle.
So und nun fällt mir noch was ein.
Was machen die Händler welch noch Lagerfahrzeuge ohne RDKS haben?
Ab 01.11.2014 müßen Sie diese FZ. nachrüsten!
Oder schnell noch eine Tageszulassung daraus machen.
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Zitat:
@Manfred B. schrieb am 17. Oktober 2014 um 14:21:45 Uhr:
So und nun fällt mir noch was ein.
Was machen die Händler welch noch Lagerfahrzeuge ohne RDKS haben?
Ab 01.11.2014 müßen Sie diese FZ. nachrüsten!
Oder schnell noch eine Tageszulassung daraus machen.
wieso? die Autos werden so Verkauft ohne irgend eine Nachrüstung....das heißt doch ab 1.11. müssen die Hersteller dieses RDKS serienmässig verbauen.
Wenn du dir ein gebrauchtes Auto kaufst ohne RDKS kann der Verkäufer das auch nicht Nachrüsten nur weil es jetzt Vorschrift ist 😠
Ja ich rede auch von Lagerfahrzeugen welche zwar neu sind, aber noch nicht zugelassen wurden und vor dem 01.11.2012 eine Typprüfung (Typzulassung) erhielten.
Diese haben teilweise noch kein RDKS und müßen aber bei Erstzulassung ab dem 01.11.2014 ein solches System haben.
Zitat:
In Europa gilt zukünftig folgende Regelung laut Verordnung
(EG) Nr. 661/2009:
Stichtage:
01.11.2012
Alle ab diesem Tag neu typgeprüften Fahrzeuge der Klasse M1 (bis 3,5 to) müssen mit einem gemäß UNECE R64 zugelassenem präzisen System zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein.
01.11.2014
Alle Neufahrzeuge der Klasse M1 (bis 3,5 to) die ab dem Stichtag in den Verkauf gehen, bzw. eine Erstzulassung erhalten, müssen mit einem gemäß *UNECE R64 zugelassenem präzisen System zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein.
Zitat ende:
Demnach müßen nicht zugelassene Neufahrzeuge ohne RDKS nachgerüstet werden wenn diese nach dem 01.11.2014 zugelasser werden sollen!
Neine, das kann nicht sein, das Datum der Typprüfung steht im Schein rechts unten, das ist für dieses Datum ausschlaggebend, da kann man auch sehen, wie lange ein Modell schon gebaut wird.
Zitat:
@Manfred B. schrieb am 18. Oktober 2014 um 12:14:32 Uhr:
Ja ich rede auch von Lagerfahrzeugen welche zwar neu sind, aber noch nicht zugelassen wurden und vor dem 01.11.2012 eine Typprüfung (Typzulassung) erhielten.
Diese haben teilweise noch kein RDKS und müßen aber bei Erstzulassung ab dem 01.11.2014 ein solches System haben.
Zitat:
In Europa gilt zukünftig folgende Regelung laut Verordnung
(EG) Nr. 661/2009:
Stichtage:
01.11.2012
Alle ab diesem Tag neu typgeprüften Fahrzeuge der Klasse M1 (bis 3,5 to) müssen mit einem gemäß UNECE R64 zugelassenem präzisen System zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein.
01.11.2014
Alle Neufahrzeuge der Klasse M1 (bis 3,5 to) die ab dem Stichtag in den Verkauf gehen, bzw. eine Erstzulassung erhalten, müssen mit einem gemäß *UNECE R64 zugelassenem präzisen System zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein.
Zitat ende:
Demnach müßen nicht zugelassene Neufahrzeuge ohne RDKS nachgerüstet werden wenn diese nach dem 01.11.2014 zugelasser werden sollen!
War Heute beim Freundlichen und hab mal gefragt was die machen.
Fahrzeuge welche noch kein RDKS haben werden alle als Tageszulassung im Oktober angemeldet da man sonst Nachrüsten muß!
Da die Pflicht ab Werk nur für Typgenehmigung ab 1.11.2012 galt. Der Corsa D ist bekanntlich schon früher zugelassen worden. Also muß bei Erszanmeldung nach dem 01.11.2014 ein RDKS verbaut sein.
Möchte nur noch wissen wie daß die Zulassungsstelle wissen soll ? Oder hat der Herrsteller dies dem KBA melden müßen?
Zitat:
@Manfred B. schrieb am 21. Oktober 2014 um 14:05:30 Uhr:
War Heute beim Freundlichen und hab mal gefragt was die machen.
Fahrzeuge welche noch kein RDKS haben werden alle als Tageszulassung im Oktober angemeldet da man sonst Nachrüsten muß!
Da die Pflicht ab Werk nur für Typgenehmigung ab 1.11.2012 galt. Der Corsa D ist bekanntlich schon früher zugelassen worden. Also muß bei Erszanmeldung nach dem 01.11.2014 ein RDKS verbaut sein.
Möchte nur noch wissen wie daß die Zulassungsstelle wissen soll ? Oder hat der Herrsteller dies dem KBA melden müßen?
Eigentlich hast du recht, wie kann es aber dann sein dass ein Corsa mit dem Datum der EG-Typgenehmigung von Januar 2014, ohne RDKS rumfährt? wenn er doch ab 11.2012 damit ausgestatet sein müsste.
1. die Autobauer betreiben Spetzlwirtschaft.
2. die Autobauer haben bewußt die Sache in die Länge gezogen, und bis zuletzt gewartet, um bei den Kunden sagen zu können, die anderen Hersteller müssen das jetzt auch machen.
Warum muss hier jeder den vorherigen Beitrag zitieren, findet ihr den Button "Antworten" nicht😕
....
Welcher Corsa hat denn eine EG-Typgenehmigung von Januar 2014? Der D ist viel älter und der E sollte/müsste ein RDKS verbaut haben.
Typgenehmigung und Erstzulassung sind zwei Paar Stiefel.
Der Corsa E hat die Typengenehmigung vom Corsa D da nur Fatzelift und kein neues Modell
Quelle:Zitat:
. Andererseits nutzt der Corsa mit der internen Bezeichnung E nach wie vor die Typgenehmigung - also quasi die amtliche Freigabe - des bisherigen Modells Corsa D. Und deshalb darf in der Klimaanlage auch noch das althergebrachte Kältemittel R134a schwappen.
Aber was hilft das?
Ab Erstzulassung 01.11.2014 muß RDKS drinn sein!
Egal ob Typ Zulassung vor oder nach 01.11.2012 war!
Es ging ja nur darum das der Corsa E ja keine eigene Typengenehmigung hat, aber die eigentliche Frage war doch "Welches RDKS ist im Corsa D verbaut?", das mit dem fehlenden RDKS hast du doch ins Spiel gebracht.