Welches Minimodell/Baujahr/etc.
Guten Morgen!
Ich überlege mir vielleicht einen Mini zuzulegen (steht noch nicht ganz fest). Ich mag das Auto vom Aussehen her super gerne und meine Freundin hat auch einen - zumindest Beifahrer sein ist super. Allerdings hört man von vielen auch sehr durchmischte Erfahrungen mit dem Mini. Da ich noch Studentin bin (und sowieso sonst auch), möchte ich hohen Unterhaltskosten durch Reparaturen, etc. aus dem Weg gehen...
So nun zu meiner Frage: habt ihr Tipps bzgl. des Modells, des Baujahrs, der Motorisierung oder anderer Merkmale? Haben sich manche der genannten Aspekte mehr bewährt als andere?
Oder habt ihr sonst noch Anmerkungen?
Ich plane jährlich ca. 15.000 km zu fahren, mehr werden es eher nicht, und hauptsächlich Langstrecke.
Ganz liebe Grüße,
Pauline
122 Antworten
Ich persönlich würde dann nach einem 102PS Modell ab Mitte/Ende 2015 schauen um die bekannte Problematik nicht zu haben und dennoch halbwegs im Budget zu bleiben.
136PS Modelle werden vermutlich zu teuer sein. Musst mal die einschlägigen online Börsen studieren.
Bzgl. Händler vs. Privatkauf. Ich denke, dass du in einem Preisbereich bist, wo du eher von privat zum Zuge kommen wirst. Händler wäre natürlich besser wegen der Gewährleistung (zumindest die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr), aber Händler ist nicht gleich Händler! Wenn Händler, dann am besten Autohaus (meist teuer) oder zumindest großer, alteingesessener Händler (weniger teuer, aber dennoch nicht günstig). Auf gar keinen Fall vom Fähnchenhändler-Ali kaufen. Da ist das Risiko übers Ohr gehauen zu werden, besonders hoch. Ich habe da schon meine eigenen Erfahrungen gemacht (zum Glück immer schon bei der Besichtigung stutzig geworden), besonders gern verschwiegen werden Unfallschäden. Also Augen auf und die paar Euro für eine Ankaufsuntersuchung bei TÜV, Dekra, GTÜ in die Hand nehmen. Die Gutachter haben ein Lackdickenmessgerät und können einen Schaden trotz Reparatur noch entdecken.
Lass dir bei Kauf auf jeden Fall SCHRIFTLICH die Unfallfreiheit zusichern. Im Kaufvertrag. Wenn sich der Verkäufer windet und die Unfallfreiheit nicht schriftlich zusichern will, dann Finger weg!
Bei Kauf von privat hast du keine Garantie/Gewährleistung, daher sind diese Fahrzeuge in der Regel günstiger. Da musst du den Verkäufer/die Verkäuferin als Person einschätzen: ehrliche Haut oder nicht? Am besten nimmst du da Mama/Papa mit, etwas ältere Personen haben das meist ein gutes Bauchgefühl. Wenn Mama/Papa sich dann noch mit Autos auskennen, wäre das der Jackpot für dich :-)
Ach ja, der Kilometerstand. Da wird auch gerne betrogen. Also, aufs Bauchgefühl hören. Nicht blind dem Scheckheft vertrauen. Stempel sind leicht zu fälschen. Wenn du von privat kaufst, dann lass dir die Werkstattrechnungen zeigen. Sowas heben viele Menschen auf und das ist aussagekräftig, da Rechnungen in der Regel auch den Kilometerstand bei Reparatur enthalten. Damit kann man gut den Kilometerstand nachvollziehen. TÜV Untersuchungen enthalten ebenfalls den Kilometerstand.
Super, ich werde versuchen möglichst viele Aspekte zu berücksichtigen! Es wäre schön, solch einen Wagen mit Gewährleistung aus einem großen Autohaus zu bekommen, aber ich denke das wäre nur mit ganz viel Geduld möglich :'😉
Da fällt mir ein: gibt es bei guten Autohäusern immer Garantie? Oder nur Gewährleistung? Was von beidem ist für mich wichtiger?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers, da kann er reinschreiben wie er lustig ist.
Oftmals ist eine Garantie aber besser als die gesetzliche Gewährleistung.
Die Gewährleistung ist zwar gesetzlich geregelt, aber nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Heist du musst dann dem Verkäufer beweisen das der Mangel beim Kauf schon vorhanden war.
In dem Link ist das hoffentlich verständlich erklärt.
Ich selber würde mir einen Wagen von Privat zu einem günstigeren Kurs kaufen, da ich zumindest glaube das ich den sicher beurteilen kann. Im Zweifelsfall lässt man den Wunschwagen von einer unabhängigen Stelle untersuchen. Oft kann man sich mit dem Verkäufer über die Kosten auch einigen, denn kommt es danach nicht zum Kauf, hat er ein aktuelles Gutachten für den nächsten Käufer.
Will der Verkäufer davon nichts wissen, sofort das Weite suchen. Würde das bei manchen eher windigen Händlern auch machen wollen, aber erfahrungsgemäß wollen die das nicht und dann flüchtet man vom Hof.
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Zitat:
@need for speed2 schrieb am 15. März 2021 um 11:01:06 Uhr:
Die Gewährleistung ist zwar gesetzlich geregelt, aber nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.
Hat den Vorteil, so ziemlich ALLES was in dieser Zeit nach dem Kauf an den Wagen krepiert, dass muss der Händler reparieren. Selbst ne ausgelutschte Kupplung die dir 4 Wochen nach dem Kauf auf fällt.
Bei Privatkauf heißt es dagegen : Cest la vie....
Heißt nicht dass man privat nicht kaufen kann, privat jedoch nur bitte nur mit ERHEBLICHEM Sachverstand...
ach okay, das wäre ja super, wenn auftretende Probleme noch in diesen Zeitrahmen fallen.
Erheblichen Sachverstand habe ich persönlich leider nicht. Jemand in meiner Familie schon, aber man weiß ja nie, was man nicht vielleicht übersieht.
Zitat:
@380Volt schrieb am 15. März 2021 um 11:39:24 Uhr:
Zitat:
@need for speed2 schrieb am 15. März 2021 um 11:01:06 Uhr:
Die Gewährleistung ist zwar gesetzlich geregelt, aber nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.Hat den Vorteil, so ziemlich ALLES was in dieser Zeit nach dem Kauf an den Wagen krepiert, dass muss der Händler reparieren. Selbst ne ausgelutschte Kupplung die dir 4 Wochen nach dem Kauf auf fällt.
Bei Privatkauf heißt es dagegen : Cest la vie....
Heißt nicht dass man privat nicht kaufen kann, privat jedoch nur bitte nur mit ERHEBLICHEM Sachverstand...
Das mit der ausgelutschten Kupplung will ich sehen.
Unter der Sachmängelhaftung fallen keine Verschleißteile, die Kupplungsscheibe gehört schon dazu, zumindest hat der Händler gute Chancen. Natürlich trifft das nicht auf alle Teile der Kupplung zu, aber so ganz einfach, das der Händler alles ersetzen muss, ist es leider nicht.
Es gibt da auch viele Gerichtsurteile, im Zweifelsfall muss man klagen. Da ist Laufleistung und Alter des Autos endscheidend.
So wurde z. B. bei einem über 5 Jahre alten Auto mit gut 70tlkm eine undichte Kopfdichtung und ein verschlissener Katalysator als normaler Verschleiß eingestuft, da dies auch bei einem Wagen mit 40tkm schon auftreten könne.
Gewährleistung ist immer mit Vorsicht zu genießen. Eine Gebrauchtwagengarantie hat eindeutige Regelungen und kann deutlich besser sein. Kommt aber auf die Garantieregeln an.
Da kann der Hersteller schreiben was er lustig ist und sogar einen Neuwagen anbieten, wenn der Aschenbecher voll ist.
Ich möchte jetzt keinen verunsichern, es muss ja nicht zu solchen Problemen kommen, aber ein Rundumsorglospaket ist eine Gewährleistung nicht, zumal man das ja auch bezahlen muss.
Deswegen ziehe ich einen Privatkauf immer vor, einen kleinen Teil des gesparten Geldes kann man in ein unabhängiges Gutachten stecken. Sollte man aber erst machen wenn einem ein bestimmtes Auto so gut gefällt, das man es wirklich kaufen möchte.
Alternativ der Kauf bei einem guten Händler, aber bitte mit dem Wissen das er auch der nicht alles bezahlt was auftreten kann und man u. U. sogar Klagen muss.
Zitat:
@need for speed2 schrieb am 15. März 2021 um 12:26:40 Uhr:
Das mit der ausgelutschten Kupplung will ich sehen.
Unter der Sachmängelhaftung fallen keine Verschleißteile, die Kupplungsscheibe gehört schon dazu,
Es gab vor wenigen Jahren ein BGH Urteil dass auch so was drunter fällt !!
Nämlich ist der betreffende Verschleiß nicht in den 4 Wochen nach dem Kauf aufgetreten....
Dito Wenn der Auspuff nach 4 Wochen ab fällt, Stoßdämpfer oder Kopfdichtung.
Zu viele Owner lassen sich von 10-15 Jahre alten Urteilen bluffen.
Es ist auch ein Irrglaube dass etwa bspw. 12 Jahre Wagen oder älter nicht unter die ges. Gewährleistung fallen...
Zitat:
@380Volt schrieb am 15. März 2021 um 12:43:23 Uhr:
Zitat:
@need for speed2 schrieb am 15. März 2021 um 12:26:40 Uhr:
Das mit der ausgelutschten Kupplung will ich sehen.
Unter der Sachmängelhaftung fallen keine Verschleißteile, die Kupplungsscheibe gehört schon dazu,Es gab vor wenigen Jahren ein BGH Urteil dass auch so was drunter fällt !!
Nämlich ist der betreffende Verschleiß nicht in den 4 Wochen nach dem Kauf aufgetreten....
Dito Wenn der Auspuff nach 4 Wochen ab fällt, Stoßdämpfer oder Kopfdichtung.Zu viele Owner lassen sich von 10-15 Jahre alten Urteilen bluffen.
Es ist auch ein Irrglaube dass etwa bspw. 12 Jahre Wagen oder älter nicht unter die ges. Gewährleistung fallen...
Ich habe jetzt keine Lust Urteile rauszusuchen, Auspuffanlagen gehören übrigens auch zu Verschleißteilen. Wenn ein Gerichtsurteil schon älter ist, dann ist es auch oft die Grundlage für weitere Entscheidungen. Oder es kommt erst gar nicht zu einer Verhandlung. Das führt aber zu weit.
Es ging mir darum das eine Gewährleistung kein Rundumsorglospaket ist. Das ist leider so.
Zitat:
Es gab vor wenigen Jahren ein BGH Urteil dass auch so was drunter fällt !!
Nämlich ist der betreffende Verschleiß nicht in den 4 Wochen nach dem Kauf aufgetreten....
Dito Wenn der Auspuff nach 4 Wochen ab fällt, Stoßdämpfer oder Kopfdichtung.Zu viele Owner lassen sich von 10-15 Jahre alten Urteilen bluffen.
Es ist auch ein Irrglaube dass etwa bspw. 12 Jahre Wagen oder älter nicht unter die ges. Gewährleistung fallen...
Link zum Urteil bitte!
Die großen Marken verkaufen keine 12 Jahre alten Fahrzeuge. A
Solch Fahrzeuge gehen dann an die Fähnchenhändler. Und dort soll mir einer einen Vertrag zeigen, welcher nicht zig Klauseln enthält, dass der Händler genau keine Gewährleistung mehr leisten muss. Die GW kann er zwar nicht ausschließen, aber er kann Probleme auflisten und ist damit dann raus.
Fahr doch einfach mit dem Fahrzeug zum TÜV / Dekra und mach einen Gebrauchtwagencheck, z.B. „Dekra Siegel“. Kostet um die 50-60 Euro. Würde ich selbst dann machen, wenn ich beim Vertragshändler kaufe.
Kurzer Hinweis noch zur gesetzlichen Gewährleistung. Es wird immer gesagt, dass es beim beim Kauf vom privaten Verkäufer keine Gewährleistung gibt.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass der private Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag WIRKSAM ausschließt. Wenn er das nicht tut, dann hast du grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung, auch bei gebrauchten Fahrzeugen. Wirst halt nur die Rechtsschutzversicherung bemühen müssen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Käufer innerhalb der Sechsmonatsfrist auch nur beweisen, dass dem Fahrzeug tatsächlich ein Mangel anhaftet.
Er muss noch nicht einmal beweisen, dass der Mangel dem Verkäufer zuzurechnen ist,
auch dies wird zu seinen Gunsten vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2016 – VIII ZR 103/15).
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In dem entschiedenen Fall hatte ein privater Käufer von einem gewerblichen Fahrzeughändler am Ende März einen gebrauchten BMW 525d Touring gekauft. Ab Anfang August desselben Jahres schaltete die im Fahrzeug eingebaute Automatikschaltung nicht mehr selbständig in den Leerlauf, sondern der Motor würgte ab. Das Fahrzeug wurde zu diesem Zeitpunkt schon etwa 13.000 Kilometern gefahren. Der BGH entschied, dass der Käufer weder darlegen noch beweisen musste, auf welche Ursache dieser Zustand zurückzuführen war, noch dass der Mangel in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt.
Das ist insbesondere relevant für solche Fälle, in denen der Mangel möglicherweise auch auf einen Fehlgebrauch durch den Käufer zurückzuführen ist.
Quelle
https://www.hofauer.com/gewaehrleistung-autokauf/
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
In hohem Maße werden daher von den Händlern MÄRCHEN gestreut um sich Ihrer Pflichten zu entziehen.
Dumme Käufer glauben die Märchen und gehen nicht zum Ra.
ALLES was "abfällt", auch nach 12.000km innerhalb der 6 Monate hat der Händler zu reparieren.
Jetzt klar ?
Zitat:
@Genie21 schrieb am 15. März 2021 um 13:29:31 Uhr:
Die großen Marken verkaufen keine 12 Jahre alten Fahrzeuge.
Genau aus dem o.a. Grund machen sie es NICHT. Das ist ein Boomerang, Zeitbomben ...
Die 12 Jahre waren nur als Beispiel. Fähnchenhändler machen es natürlich, nur kommen sie mit egal welcher Klausel nicht da raus. Aus der Gesetzlichen GW kommt KEIN HÄNDLER raus.
Wer natürlich so dumm ist, "im Auftrag zu kaufen", cest la vie....
Die Klientel, die dort bei den Fähnchen kauft hat aber
1. Kaum Ahnung (sonst würde sie dort nicht kaufen)
und
2. Meist keine RSV im Rücken.
Oder 3: Hat WIRKLICH Ahnung und kauft rel. preiswert ein wenn sie die Karre checkt und den Händler anzählt und die Karre SELBER herrichtet ...