Welche Versicherung kommt dafür auf???

Ich habe mein Auto abgemeldet bei einem Nachbarn in der Scheune stehen.Jetzt hat sich von der Decke ein Brett gelöst und hat in der Haube Kratzer und ne Delle hinterlassen.Welche Versicherung kommt für sowas auf??Die Haftpflicht des Scheunen besitzers???

20 Antworten

Falls vorhanden ( weiß nicht ob für Scheunen Pflicht) zahlt das die Gebäudeversicherung.

Der Scheuneneigentümer muss für den Schaden nur dann aufkommen wenn er den Gebäudeerhaltungsaufwand vernachlässigt hat, sonst nicht.

Das ist auch unabhängig davon, ob eine H+G (Haus+Grund) Haftpflicht besteht oder nicht.

Vielleicht besteht für das eingestellte Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung - die ist auch eintrittspflichtig im Zeitraum der beitragsfreien Ruheversicherung, also wenn das Fzg. pol. abgemeldet ist.

Zitat:

Vielleicht besteht für das eingestellte Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung - die ist auch eintrittspflichtig im Zeitraum der beitragsfreien Ruheversicherung, also wenn das Fzg. pol. abgemeldet ist.

Das ist nicht ganz korrekt, da sich die beitragsfreie Ruheraumversicherung bei den meisten Versicherungsgesellschaften auf eine Teilkaskoversicherung beschränkt und dort sind Schäden, die in den Bereich einer Vollkaskoversicherung fallen wie hier, nicht gedeckt.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Falls vorhanden ( weiß nicht ob für Scheunen Pflicht) zahlt das die Gebäudeversicherung.

Falsch!

Die Gebäudeversicherung ist für diesen Schaden nicht eintrittspflichtig,da ein KFZ kein Gebäudebestandteil ist.

skysurfer 5

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Also bleib ich auf dem Schaden sitzen.Die Ruheversicherung ist nur Teilkasko wegen Diebstahl.

Zitat:

Original geschrieben von xr4x4i


Also bleib ich auf dem Schaden sitzen.Die Ruheversicherung ist nur Teilkasko wegen Diebstahl.

Wie Beukeod schon geschrieben hat, kannst Du evtl. nur Ersatz vom Gebäudeeigentümer erlangen. Dieser haftet schon aus der Gefährdungshaftung heraus und kann sich eigentlich nur mit einem "unabwendbaren" Ereignis entlasten (z.B. wenn sich das Deckenbrett durch ein Erdbeben gelöst hat).

@MdN:

Du sprichst § 836 BGB an.

Ich denke da noch an etwas anderes: Durfte der TE sein Fahrzeug kostenlos in der Scheune unterstellen, scheidet in meinen Augen eine Haftung der Gegenseite nach § 690 BGB aus - Stichwort: Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung.

Und die ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben, welche nach den vorliegenden Angaben wohl eher zu verneinen ist.

Aber mangels ausreichender Angaben des Threaderstellers kann in diesem Punkt sowieso nur spekuliert werden.

Ich bezahle nichts für den Platz und das Brett hat sich aus altersschwäche gelöst.

Wollte nicht extra nen neuen T. aufmachen,deshalb frag ich hier mal.Ich werde so oder so die Haube neu lackieren müssen wegen der Kratzer.Es wäre mir sehr recht wenn ich das den Winter über machen könnte,weil ich ja nen Winterauto habe.Problem ist nur der Wagen ist abgemeldet.Ich wollte mir ein Kurzzeitkennzeichen hohlen.Was kostet das wenn man den Wagen nicht danach anmeldet(Also ich melde den erst gegen April wieder an).Das ist doch ziemlich teuer ,oder???Dann könnt ich nämlich mit dem Lackierer meines Vertrauens einen Termin machen.Er könnte dann die Motorhaube neu lackieren und nätürlich die Delle entfehrnen und ich könnte besser schlafen.Bin total depremiert!!!!!!!

Hi,

Kurzzeitkennzeichen je nach Gesellschaft.
Zudem kann bei der Gesellschaft, wo du deine beiden Wagen wechselweise versichert hast, sicher ne einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Im schlimmsten Fall zahlst du den Pauschalbetrag - der kann zwischen 30 und 100 Euro liegen zzgl. der Zulassungsgebühren (ca. 25 € inkl. Schilder).
Frag deinen Vertreter vor Ort - evtl. lassen sich da mal 3 Tage nach dem normalen Beitrag für das Kfz berechnen, wird günstiger sein.

Grüße
Schreddi

Oder die Haube selbst demontieren und mit nem anderen Auto zum Lackierer schaffen...

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Oder die Haube selbst demontieren und mit nem anderen Auto zum Lackierer schaffen...

MfG, HeRo

genau das wollt ich grad tippen bis ich den letzten Beitrag, nämlich deinen, gelesen habe 🙂 Haube abmontieren ... und irgendwie zum Lacker bringen ^^

Re: Welche Versicherung kommt dafür auf???

Zitat:

Original geschrieben von xr4x4i


Ich habe mein Auto abgemeldet bei einem Nachbarn in der Scheune stehen.Jetzt hat sich von der Decke ein Brett gelöst und hat in der Haube Kratzer und ne Delle hinterlassen.Welche Versicherung kommt für sowas auf??Die Haftpflicht des Scheunen besitzers???

Hallo,

das sollte, wenn vorhanden, die Gebäudehaftpflicht des Scheunenbesitzers regeln. Dazu sollte der Gebäudeinhaber natürlich zu seinem Verschulden (schlechte Wartung der Decke) stehen. Eine Haftpflicht zahlt üblicherweise nur, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden verschuldet hat.

Michael

>üblicherweise<? ...besser bedingungsgemäß!

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