Welche Versicherung kommt dafür auf???
Ich habe mein Auto abgemeldet bei einem Nachbarn in der Scheune stehen.Jetzt hat sich von der Decke ein Brett gelöst und hat in der Haube Kratzer und ne Delle hinterlassen.Welche Versicherung kommt für sowas auf??Die Haftpflicht des Scheunen besitzers???
20 Antworten
Wo ein morsches Brett ist, sind meist noch mehrere morsch.
Würde mir lieber die Decke genau ansehen und bis zum Frühjahr warten, sonst kann der ganze Wagen dann lackiert werden.
MfG
Jony
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
>üblicherweise<? ...besser bedingungsgemäß!
Hallo Beukeod,
dieses "üblicherweise" bezog sich eigentlich auf Ausnahmen von dieser Regel, die es z. B. bei einer Autohaftpflicht gibt. Da gibt es Fälle, wo eine Versicherung unabhängig von der Schuldfrage zahlt. (z.B. Unfall mit Kindern)
Ansonsten zahlt eine Haftpflicht immer nur, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden verschuldet hat. Wenn ich zu meiner Haftpflichtversicherung gehe und sage: Ich kann doch nichts dafür, dann sagt meine Versicherung: Richtig Michael, Du kannst nichts dafür und deswegen zahlen wir auch nicht.
Unabhängig von einer Kostenübernahme durch eine Versicherung würde ich mich als Fahrzeugbezitzer erst mal an den Scheunenbesitzer halten, wenn der mir einen sicheren Unterstand versprochen hat.
Schönen Gruß
Michael
Hallo michel60,
mit dem "üblicherweise" etc. ist schon i. O.
Du schreibst weiter:
Zitat:
Wenn ich zu meiner Haftpflichtversicherung gehe und sage: Ich kann doch nichts dafür, dann sagt meine Versicherung: Richtig Michael, Du kannst nichts dafür und deswegen zahlen wir auch nicht.
Da muß ich dann aber schon anmerken, dass wenn das so wäre, es grauenvoll für die Geschädigten wäre.
Viele Schadenverursacher fehlt aus unterschiedlichen Gründen die Einsicht, dass sie wegen Ver- oder Teilverschulden oder sogar wegen Nichtverschulden (Gefährdungshaftung), mit- oder haften müssen. Der Haftpflichtversicherer muss letzlich für alle Schäden seines VN eintreten bei denen diesem das Allein- oder Mitverschulden vorgeworfen wird. Und nur dann nicht, wenn es ihm gelingt die seinen VN entlastenden Beweise ausser- oder gerichtlich zu führen.
Weiter. Es gibt auch Schadenereignisse ohne Zeugen und verwertbaren Unfallspuren bei denen jede Partei für sich die Unschuld beteuert. Dummerweise war der spätere Richter, der die Haftungsfrage klären muss, auch nicht am Tage des Geschehens am Unfallort. Keine Sorge, auch das ist geregelt.
siehe AKB:Zustimmungs- und Weisungsgebundenheit.
Weit verbreitet ist der Glaube, dass man nur nach dem Verschulden haften müsse - weit gefehlt!
Grüße
Beukeod
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Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
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Weit verbreitet ist der Glaube, dass man nur nach dem Verschulden haften müsse - weit gefehlt!
Grüße
Beukeod
Hallo,
kannst Du -außerhalb einer Autohaftpflicht- da ein Beispiel nennen?
Eigentlich bin ich immer davon ausgegangen, dass ich für die Dinge, die ich verschulde, auch finanziell hafte. Wenn ich für den betreffenden Schadensfall versichert bin, springt meine Versicherung ein.
Wenn man mir aber kein Versäumnis oder keine Schuld nachweisen kann, würde ich doch auch nicht zur Haftung herangezogen werden können und meine Versicherung würde dann doch auch nicht zahlen.
Ein Beispiel: Wenn bei 12 Windstärken ein Dachziegel von meinem Dach fällt und ein Auto zerstört, wird man mich, bzw. meine Gebäudehaftpflicht nicht behelligen können.
Wenn das Gleiche bei 6 Windstärken passiert, wird man mir (zu Recht) eine mangelhafte Wartung meines Daches vorhalten und ich bzw. meine Haftpflicht wird den Schaden übernehmen müssen.
Schönen Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von michael60
kannst Du -außerhalb einer Autohaftpflicht- da ein Beispiel nennen?
- Z. B. Tierhalterhaftplicht für nicht gewerblich genutzte Tiere. Aufgrund gesetzlicher Bestimmung ist der private Tierhalter u. a. in der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Das sind i. d. R. Hunde, Katzen, Pferde. Für den Wachhund eines Sicherungspostens oder die Brauereigäule gilt diese Haftung nicht.
- In der Umweltschadenhaftung, bei Privatleuten ist das i. d. R. das Öltankrisiko von dem eine Gefahr für die Umwelt ausgeht usw.
Zitat:
Original geschrieben von michael60
Wenn das Gleiche bei 6 Windstärken passiert, wird man mir (zu Recht) eine mangelhafte Wartung meines Daches vorhalten und ich bzw. meine Haftpflicht wird den Schaden übernehmen müssen.
Das kann so sein aber das muss nicht zwangsläufig zur Haftung führen.
Wenn du den Beweis führen kannst, dass Du das Dach regelmäßig überprüft und gewartet hast - also Deiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen bist - musst Du auch hier nicht für den Schaden haften.
Wesentlicher Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung ist aus guten Gründen die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen dem Grunde und der Höhe nach (passiver Rechtsschutz, das Kostenrisiko trägt der VR).