Welche Strafen könnten mich erwarten?

Ich bin 17 Jahre und habe den A1 Führerschein.
Ich habe jetzt die R6 offen gefahren und sie haben mich mit knapp 120 aus dem Verkehr gezogen in einer auf 80 km/h beschränkten Zone.
Ja das war wirklcih alles in allem nicht sehr klug.

Welche Strafen können mich erwarten ?

Beste Antwort im Thema

Fahren ohne Führerschein - 6 Punkte
40km/h drüber innerorts - 3 Punkte
Fahren lassen ohne Führerschein (für den R6 Besitzer) - 6 Punkte
Fahrverbote in allen Fällen. Auch für den R6 Besitzer

Uns daran teilhaben lassen - unbezahlbar 😁

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Zitat:

Original geschrieben von jenhls


Zumal man den meisten 17- Jährigen ihr Alter doch einigermaßen ansieht...

... und man eine offene R6 frühestens mit 20 fahren darf ...

@URAL.ralf:
Es ist schon richtig, was hier gesagt wurde...und auf den Jungen wurde auch nicht eingeschlagen...jedenfalls nicht in dem Sinne, jemanden fertig zu machen.
Wer sich allerdings in einem Forum so offenbart, sollte auch in der Lage sein, Kritik entgegennehmen zu können. Wer das nicht verträgt, sollte seine Probleme nicht in ein Forum tragen.
Hier ist letztlich nur die Spanne der Möglichkeiten aufgeführt worden, die als Folgen eintreten können...und das überwiegend sehr realistisch. Das hat dann nichts mit Fertigmachen oder Vollkotzen zu tun.
Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2



Zitat:

Original geschrieben von jenhls


Zumal man den meisten 17- Jährigen ihr Alter doch einigermaßen ansieht...
... und man eine offene R6 frühestens mit 20 fahren darf ...

Genau das mein ich ja. Wenn ich einem mir schlecht bekannten, offensichtlich sehr jungen Menschen ein Fahrzeug überlasse, prüfe ich doch vorher, ob er eine entsprechende Fahrerlaubnis hat. Wobei ich mich da schon wieder frage - wem überlasse ich eine 120 PS- Granate? Doch keinem Fremden oder weitläufig Bekannten? Und dann müsste ich doch wissen, dass derjenige mit sicherheit keinen offenen A- Schein hat?

Sehr rätselhaft...

... ich sag doch: Wenn der Eigentümer abstreitet, ihm das Teil gegeben zu haben - eben um selbst keine Strafe zu bekommen - dann ist da noch ein Diebstahl (bzw. der Unbefugte Gebrauch eines Fahrzeuges §248b StGB) drin. Es sind also zwei Straftaten in Tateinheit, zuzüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung.

... die Geschichte könnte gut ausgehen, wenn auf dem Soziasitz seine hochschwangere Freundin gesessen hätte – der Soziasitz der R6 erzwingt eine Haltung wie auf dem gynäkologischen Stuhl – es eine Fahrt ins Krankenhaus war und der aufnehmende Arzt bescheinigt, dass die Fahrt für Mutter und Kind lebensrettend war.
... aber ehrlich gesagt – ich glaub da nicht dran ...

Gruß k2

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Und wenns doch ein Fake ist, lesen hier bestimmt genug Minderjährige mit, um vieleicht mal vorher kurz drüber nachzudenken.

Niemand ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen...😁

Ich hab ja mit der Schadenfreude hier angefangen deshalb folgendes dazu:

Es geht nicht darum, dass wir Heilige sind. Und dass es mal in den Fingern juckt, was Dickes fahren zu wollen kann ich auch verstehen. Aber nicht verstehen kann ich, dieses dann wirklich durchzuziehen. Ich würde auch gern mal ne Chessner oder Piper fliegen, aber mit einer Segelflugstunde würd ich mir auch keine leihen um die mal auszuprobieren. Aber nicht nur, dass, hätte er mal ne kleine Runde um Block gedreht wäre es ja schon verwerflich genug, dass ohne Führerschein zu tun. Aber sich dann auch noch wie die Straßensau persönlich zu verhalten und ma locker 40 km/h drüber zu liegen hat mit Unvernunft schon nix mehr zu tun. Das ist schon vorsätzlich und nahezu aggressives Verhalten im Straßenverkehr und sojemand hat in den nächsten Jahren nix auf der Straße zu suchen. Der braucht einfach noch ne Menge Zeit um seiner Verantwortung im Straßenverkehr bewusst zu werden. Was wenn er dem nächsten Auto hinten rein geballert wäre oder was auch immer??? Keine Versicherung zahlt, er hat die Maschine definitiv nicht unter Kontrolle. Das haben viele nach 1 Jahr Erfahrung auf der R6 noch nicht. Er gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Und das sage ich nicht als Moralapostel. Wenn ich mir vorstelle, dass so jemand einem aus meiner Familie ins Auto rasen würde.....sorry, aber da kann ich kein Auge zu drücken. Es ist erst ein paar Jahre her, als so ein Spaß-Freak bei uns in der Stadt 3 junge Menschenleben ausgelöscht hat, darunter Freunde von Bekannten von mir....mehr braucht man nicht sagen. 

Restvernunft - es war wenigstens keine offene R1 😁

Fake hin oder her - ich glaub keiner wünscht ihm deswegen die große Bullpeitsche und ja... vor rund 30 Jahren gabs für einen ähnlichen Fall mit gutem Zureden etc. auch mal eine Einstellung gegen 40 Mark ans Kinderheim (ich wöis dös noch ganz genau.. und da hammse auch alle gesagt "Wie dämlich bist Du denn.. etc." 😁 ) und evtl. kann man auch über heutige Straf(un)maße streiten.
Aber das nutzt ihm doch rein gar nix - heute ist eben heute und für so einen Akt gibts eben reichlich, teuer und längerfristig Frust und Ärger. Shit happens...

Letztendlich landet es eh vor einem Richter... und dort wie auf hoher See, nedwahr - aber gute Schuhe sollte er sich schonmal kaufen. Und ggf. drüber nachdenken, den R6 Eigner wenigstens aus dem Kaba zu ziehen... der wird ihn ja nicht draufgeprügelt haben.

Imho wird die Haftpflicht übrigens immer zahlen müssen - und wenn der Hund von Tante Erna fahren würde. Allerdings wird sie den VN in Regress nehmen... was aber in der Summe begrenzt sein dürfte. Nebenthema.. passiert is ja zum guten Glück nix.

Zitat:

Original geschrieben von URAL.ralf


Überlegt doch mal....er ist 17 Jahre !!!
Fast noch ein Kind und Ihr wollt ihn bis zur
Rente am liebsten ins Gullak und beide Hände
abschlagen.
Das er vieleicht seinen Lappen verliehrt ist
denkbar.
Aber alles andere ........
Ihm das halbe Leben kaputt zu machen wäre
kontraproduktiev , denn sonnst könnte er
erst recht auf die Schiefe kommen.
Also fast noch ein Kind

............ vom Geist her würde zumindest das Verhalten was er zutage legte als er den Mist machte passen.

Hätte er allerdings ein Kind von dir überfahren würdest gerade du anders Argumentieren.
@ Das er vieleicht seinen Lappen verliert ist
denkbar.
Den ist er bereits schon los
@Ihr wollt ihn bis zur
Rente am liebsten ins Gullak ( was auch immer das sein soll ) und beide Hände abschlagen.
Genau das lässt darauf schließen ( was ich denk und auch tu traue ich auch anderen zu ) .
Dein " Ihm das halbe Leben kaputt zu machen wäre
kontraproduktiev , denn sonnst könnte er
erst recht auf die Schiefe kommen."
Denk mal drüber nach was wäre, wenn er nicht erwischt bzw. so weitermachen würde.
Ist dann als nächstes die arme alte Frau Meier von nebenan dran und wird mal eben mit 40 Sachen zu viel weggeputzt oder ist vielleicht deine Mutter das nächste Unfallopfer ?

Sicherlich wird er jetzt wissen das es " Großer Bullschiet " war nachdem er es getan hat und das ihm der Ar... auf Grundeis geht ist verständlich.
Mit wenn und aber hilfst du ihm auch nicht weiter.
Und auch alle anderen hier waren in ihrer Jugend auch nicht alle Engel.
Und ja, ich bin früher selber ohne Führerschein gefahren !.
Das allerdings auf Privatem Gelände weil ich schon damals mit 16 um die Folgen wusste.
Und jetzt kannst du sogar schon mit 17 legal Auto fahren, allerdings in Begleitung. Sind das dann auch noch alles Kinder??
Lg

Also ein guter Anwalt kann die Strafe sicherlich vom E-Stuhl auf den Galgen minimieren.😁

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser



Zitat:

Original geschrieben von WishboneX



Kennst Du den Staatsanwalt persönlich? :-) Ich glaube, Du überschätzt die Motivation der meisten (Jugend-)Staatsanwälte in Verkehrssachen....

C.

Den er bekommt nicht 😁
Aber einige andere kenne ich schon ......................🙂
Richter zur Vollständigkeit halber auch ..............

Joah, ich aus beruflichen Gründen auch und, wie gesagt, ich würde tippen, da kommt nicht viel bei raus, zumindest weniger als in den ersten Postings "angedacht". Das Delikt ist im Vergleich zu anderen "normalen" Jugenddelikten ganz weit unten anzusiedeln.

Als Strafverteidiger hab ich schon deutlich krassere Fälle erlebt, die mit einer Einstellung endeten. Letztes Beispiel 2009: 17 Jahre, Mamas Auto "geliehen", angetrunken mit 1.04 Promille, 2 parkende Autos gerammt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ergebnis: Einstellung nach §§ 45,47 JGG + Verkehrserziehungsseminar. FE-Entizehung erfolgte auch nicht.

Mit diesem Verfahren wird dem OP sicherlich nicht das gesamte weitere Leben vermiest, aber es wird ein wake-up call. Das ist ja auch der Sinn des Jugendstrafrechts.

C.

@ WishboneX

Das hängt sicherlich auch mit davon ab, vor welchem AG das landet. Unser AG ist dafür bekannt, in ähnlich gelagerten Fällen ziemlich "spaßfrei" zu urteilen.

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von WishboneX



Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser


Den er bekommt nicht 😁
Aber einige andere kenne ich schon ......................🙂
Richter zur Vollständigkeit halber auch ..............

Joah, ich aus beruflichen Gründen auch und, wie gesagt, ich würde tippen, da kommt nicht viel bei raus, zumindest weniger als in den ersten Postings "angedacht". Das Delikt ist im Vergleich zu anderen "normalen" Jugenddelikten ganz weit unten anzusiedeln.

Als Strafverteidiger hab ich schon deutlich krassere Fälle erlebt, die mit einer Einstellung endeten. Letztes Beispiel 2009: 17 Jahre, Mamas Auto "geliehen", angetrunken mit 1.04 Promille, 2 parkende Autos gerammt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ergebnis: Einstellung nach §§ 45,47 JGG + Verkehrserziehungsseminar. FE-Entizehung erfolgte auch nicht.

Mit diesem Verfahren wird dem OP sicherlich nicht das gesamte weitere Leben vermiest, aber es wird ein wake-up call. Das ist ja auch der Sinn des Jugendstrafrechts.

C.

... kannst Du wirklich das Strafrecht vom Verwaltungsrecht unterscheiden?

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2



Zitat:

Original geschrieben von WishboneX


Joah, ich aus beruflichen Gründen auch und, wie gesagt, ich würde tippen, da kommt nicht viel bei raus, zumindest weniger als in den ersten Postings "angedacht". Das Delikt ist im Vergleich zu anderen "normalen" Jugenddelikten ganz weit unten anzusiedeln.

Als Strafverteidiger hab ich schon deutlich krassere Fälle erlebt, die mit einer Einstellung endeten. Letztes Beispiel 2009: 17 Jahre, Mamas Auto "geliehen", angetrunken mit 1.04 Promille, 2 parkende Autos gerammt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ergebnis: Einstellung nach §§ 45,47 JGG + Verkehrserziehungsseminar. FE-Entizehung erfolgte auch nicht.

Mit diesem Verfahren wird dem OP sicherlich nicht das gesamte weitere Leben vermiest, aber es wird ein wake-up call. Das ist ja auch der Sinn des Jugendstrafrechts.

C.

... kannst Du wirklich das Strafrecht vom Verwaltungsrecht unterscheiden?

Also, ich kann es definitiv unterscheiden. Oder lautete Deine Frage, ob "man" diese Rechtsgebiete unterscheiden kann? Auch hier müßte ich "ja" antworten. :-)

C.

Meiner Meinung nach ist es für den TE viel wichtiger, dass ihm als Fragesteller die mögliche Bandbreite der Folgen vor Augen geführt wird. Was das für ihn konkret bedeutet, entscheidet sowieso der Richter.
Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch müßig, jetzt schon möglichen Entscheidungen durch persönliche Einstellungen vorzugreifen.
Wir alle kennen hier nur den geschilderten Sachverhalt aus der Sicht des TE. Ob dort tatsächlich alle für die Beurteilung des Sachverhaltes relevanten Punkte aufgeführt wurden, wissen wir aber nicht. Das wird durch Ermittlungen zu klären sein. Insofern passen Vorverurteilungen eher in den Bereich der Spekulation.
Gruß.

Ich denke, hier haben wir ein Musterbeispiel eines Falles, in dem die Anordnung einer MPU gerechtfertigt ist. Und da es sich hierbei um einen reinen Verwaltungsakt handelt, ist dieser auch losgelöst von einer strafrechtlichen Würdigung der Tat zu betrachten.

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