Welche Strafen könnten mich erwarten?
Ich bin 17 Jahre und habe den A1 Führerschein.
Ich habe jetzt die R6 offen gefahren und sie haben mich mit knapp 120 aus dem Verkehr gezogen in einer auf 80 km/h beschränkten Zone.
Ja das war wirklcih alles in allem nicht sehr klug.
Welche Strafen können mich erwarten ?
Beste Antwort im Thema
Fahren ohne Führerschein - 6 Punkte
40km/h drüber innerorts - 3 Punkte
Fahren lassen ohne Führerschein (für den R6 Besitzer) - 6 Punkte
Fahrverbote in allen Fällen. Auch für den R6 Besitzer
Uns daran teilhaben lassen - unbezahlbar 😁
89 Antworten
... wer 17 ist und den A1 hat, darf ja nur eine 125er gedrosselt auf 80km/h fahren.. ... da ist es egal, ob die R6 offen oder gedrosselt ist ... er hätte sie in keinem Fall fahren dürfen ...
Wenn der Eigentümer der R6 behauptet, dass der Schlüssel einfach weggenommen wurde, kommt vielleicht noch ein Diebstahl hinzu.
Wat macht ihr auch immer für eine Scheiße und könnt die Zeit nicht abwarten. Damit versaust Du Dir mindestens die nächsten zwei Jahre.
Gruß k2
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Fahren ohne Führerschein - 6 Punkte
40km/h drüber innerorts - 3 Punkte
Fahren lassen ohne Führerschein (für den R6 Besitzer) - 6 Punkte
Fahrverbote in allen Fällen. Auch für den R6 BesitzerUns daran teilhaben lassen - unbezahlbar 😁
Das ist so was von Hammer 😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁
Dafür sollte er eine Rabattkarte für seine Punkte bekommen.
17 Jahr blondes Haar ..................................
Bin mal gespannt ob er mit 25 oder erst 30 den Lappen machen kann
egal wie lang der Thread noch wird
Fake bleibt Fake 😁
wie isn das mit fahren ohne versicherungsschutz? gibt das nich auch nochmal ne strafe?...dürfta nicht vergessen !!! 😉
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Naja, wenn sie Zugelassen war und wär´s schlimmer gekommen, hätt´s schon die Versicherung gezahlt und hätte dann alles vom Besitzer zurück geholt.
Wer denn Schaden hatt, muss auch mit den Spott andere rechnen. Ist halt nur schade das man dann immer in offnen Wunden hinein Sticht. Wenn das seine erstes mal war und der Richter auch mal Jung war, kann dies auch schon mal gut ausgehn ( mit sozial Stunden, oder so ).
mecdoc
Wer in die Kirche geht, muss kein Heiliger sei ?
Für den Fall, daß es doch kein Fake sein sollte, würde ich gern ein paar Take loswerden.
Zur strafrechtlichen Seite:
Da Du 17 bist, findet Jugendstrafrecht Anwendung. Als Erwachsener würde das ca. 30 Tagessätze Geldstrafe fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis einbringen, als Jugendlicher dürftest Du - sofern keine großen oder gar einschlägigen Vorbelastungen vorhanden sind - mit etwas Glück mit einer Einstellung nach §§ 45, 47 JGG, garniert mit einer sinnvollen Auflage wie z.B. der Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs davonkommen, ich nehme nicht an, daß die FE entzogen werden wird.
Die verwaltungsrechtliche Seite (Zulassungsbehörde) steht auf einem anderen Blatt, die Tat könnte trotz Einstellung bei einer geplanten Erweiterung der FE Zweifel an der Eignung wecken.
Grüße
Christian
EDIT: Daß so ne Aktion weder cool noch lustig ist, sondern in meinen Augen auch dämlich, wollte ich noch hinzufügen.
Zitat:
Original geschrieben von greppi666
Ich bin 17 Jahre und habe den A1 Führerschein.
Ich habe jetzt die R6 offen gefahren und sie haben mich mit knapp 120 aus dem Verkehr gezogen in einer auf 80 km/h beschränkten Zone.
Was auf Dich zukommen kann, wurde ja z.T. schon hinreichend erklärt. Eine Bewertung spare ich mir hier, da Du ja sowieso schon knöcheltief im Morast steckst.
Wenn Du aber jetzt auch noch das verdammte Pech haben solltest, dass der Staatsanwaltwalt der Meinung ist, man müsse die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Zeit lang vor Dir schützen, dann kann es Dir passieren, dass Du den bisherigen Führerschein auch noch abgenommen bekommst.
Gruß.
Zitat:
Original geschrieben von Cruisersteve
Wenn Du aber jetzt auch noch das verdammte Pech haben solltest, dass der Staatsanwaltwalt der Meinung ist, man müsse die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Zeit lang vor Dir schützen, dann kann es Dir passieren, dass Du den bisherigen Führerschein auch noch abgenommen bekommst.
Gruß.
Cruisersteve genau das wird der Staatsanwalt machen, denn die haben schon lange von solchen Späßen die Nase voll.
Begründung ist dann, wer den A 1 hat und so etwas macht gefährdet andere und ist was die Eignung zur Führung eines Fahrzeuges anbelangt auch nicht dazu geeignet.
Als Schwerwiegend werden die 40 Kmh zuviel und das noch Innerorts ebenfalls noch hinzu berechnet.
Kennst Du den Staatsanwalt persönlich? :-) Ich glaube, Du überschätzt die Motivation der meisten (Jugend-)Staatsanwälte in Verkehrssachen....
C.
... logisch ist die Pappe weg, denn er ist ja noch in der Probezeit ...
Zitat:
Original geschrieben von WishboneX
Kennst Du den Staatsanwalt persönlich? :-) Ich glaube, Du überschätzt die Motivation der meisten (Jugend-)Staatsanwälte in Verkehrssachen....C.
Den er bekommt nicht 😁
Aber einige andere kenne ich schon ......................🙂
Richter zur Vollständigkeit halber auch ..............
Hmmm habt Ihr eigendlich noch nie
Fehler in Eurem Leben gemacht ???
Ich finde es unehrenhaft ihn hier gleich so
vollzukotzen.....
Ich glaube , er kommt hier nicht mehr rein.
Überlegt doch mal....er ist 17 Jahre !!!
Fast noch ein Kind und Ihr wollt ihn bis zur
Rente am liebsten ins Gullak und beide Hände
abschlagen.
Das er vieleicht seinen Lappen verliehrt ist
denkbar.
Aber alles andere ........
Überlegt mal was andere Jugendliche für Dinger
abziehen , Autos klauen , Rentner zusammen-
schlagen und gehen mit Arbeitsstunden nach
Hause.
Wenn der Junge hier vieleicht noch eine Lehr-
stelle hat , ist es zu überdenken ihm seinen
Fs nur Zeitweise zu entziehen und ihn einem
Aufbauseminar zu unterziehen.
Ihm das halbe Leben kaputt zu machen wäre
kontraproduktiev , denn sonnst könnte er
erst recht auf die Schiefe kommen.
Jugendstrafrecht sagt , man sollte die Ursache
angehen und nicht sinnlos bestrafen.
Aber Ihr schlagt gleich auf den Jungen ein , der
gerade schon am Boden liegt.
Tzzzzz 😠🙁
Öhmm, ja aber wir haben ja nicht angefangen.
Wer ein Problem mit offenen Worten hat, sollte seine Probleme nicht in Motorradforen veröffentlichen.
Träumer ... Der Führerschein ist auf Probe ... der ist zwingend weg ... und vor Ablauf von zwei Jahren darf keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden ... da kann er dann mit 19 A und B beantragen ...
Reine Realität - hat nix mit draufhauen zu tun.
Gruß k2
Zitat:
Original geschrieben von URAL.ralf
Aber Ihr schlagt gleich auf den Jungen ein , der
gerade schon am Boden liegt.
Hab ich so grad garnicht wahrgenommen. Die meisten Kommentare sind sogar sehr mild, so sie denn werten.
An den OP: Wie bist Du denn an die R6 gekommen? Ist ja gerade beim Mopped nicht üblich, dass man es jemand anderem überlässt. Und das dann noch einfach so ohne Prüfung von Alter und Fahrerlaubnis? Zumal man den meisten 17- Jährigen ihr Alter doch einigermaßen ansieht...