Welche Strafen könnten mich erwarten?
Ich bin 17 Jahre und habe den A1 Führerschein.
Ich habe jetzt die R6 offen gefahren und sie haben mich mit knapp 120 aus dem Verkehr gezogen in einer auf 80 km/h beschränkten Zone.
Ja das war wirklcih alles in allem nicht sehr klug.
Welche Strafen können mich erwarten ?
Beste Antwort im Thema
Fahren ohne Führerschein - 6 Punkte
40km/h drüber innerorts - 3 Punkte
Fahren lassen ohne Führerschein (für den R6 Besitzer) - 6 Punkte
Fahrverbote in allen Fällen. Auch für den R6 Besitzer
Uns daran teilhaben lassen - unbezahlbar 😁
89 Antworten
schade zum 3ten Beitrag hat es doch nicht gereicht 😁
Kommt vielleicht noch. Nur nicht drängeln...😁
Gullak oder eigentlich Gulag:
Zitat:
Original geschrieben von carav
Gullak oder eigentlich Gulag:
Gulag 😁
Eine nette Sache und diese würde ich sogar ( nun doch einmal etwas Schadensfroh ) demjenigen gönnen würde, der gestern Abend an der Kreuzungsampel rechts neben mir einen Kavalierstart mit einem Golf 2 samt Freundin hinlegte und dabei die Fahrspur ( mich auch ) mehrfach schnitt und mit " Atemberaubenden Tempo " nur so durch die Stadt flog.
Das er die Kurven noch bekam war reiner Zufall.
Soviel zu gerade mal noch ein fast Kind "
Schade das da die Rennleitung nicht zugegen war, denn das waren mindestens 40 Kmh Innerorts zu viel.
Unsere Richter sind da wie bei NOMDMA ( Frank ) absolut Schmerz und Spaßfrei.
Bei uns fahren die übrigens auch leidenschaftlich Motorrad 🙂
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Ja. Derartige Verfehlungen als "Jugendsünden" zu bagatellisieren halte ich auch für den falschen Ansatz.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja. Derartige Verfehlungen als "Jugendsünden" zu bagatellisieren halte ich auch für den falschen Ansatz.
Das kann ich so unterschreiben.
... jain ... das Schlimme ist, dass solche Jungs häufig hoch talentierte Schrauber und Fahrer sind, deren "Energie" bloß nicht ganz so richtig kanalisiert wurde. Ich erwische mich schon dabei, dass ich meine "klammheimliche Freude" über einige "Heldentaten" nur schwer unterdrücken kann. Solange nix passiert, also niemand zu Schaden gekommen ist, versucht man es als pubertäres Verhalten zu tolerieren ... leider ist es zu spät, wenn dann was passiert ... bleibt die Möglichkeit, sich nicht erwischen zu lassen .... in unserem Fall auch zu spät.
So bleibt nur noch Reue zeigen und die Strafe wie ein Mann ertragen ... auch wenns schwer fällt. Zwei Jahre sind schnell um.
Gruß k2
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja. Derartige Verfehlungen als "Jugendsünden" zu bagatellisieren halte ich auch für den falschen Ansatz.
Auch von mir ein klares jein. Mittelweg, bitte. Es hätte viel passieren können - verdammt viel. Dennoch handelt es sich "nur" um ein Motorrad, das hier bewegt wurde. Und das wenigstens nicht völlig ohne Vorwissen, A1 ist immerhin besser als zum ersten mal draufsitzen. Und das wichtigste ist, dass nichts passiert ist!
Bin kein Jurist und weiß nicht, was unsere Gesetze hier so alles hergeben. Aber ich bin mir sicher, dass der Richter in diesem Fall durchaus die Möglichkeiten hat, einem sehr jungen Menschen, der deutlich über die Stränge geschlagen ist, eben das deutlich zu machen. Und zwar ohne ihm die Zukunft komplett zu versauen.
Einfach den Dom in Speyer lassen - sowohl in Richtung "schönreden" als auch in Richtung "verurteilen".
Als "goldenen Mittelweg" würde ich da Sozialstunden in der Notaufnahme eines Unfallkrankenhauses empfehlen. Da besteht zumindest die Chance, daß der Deliquent für's Leben fit gemacht wird.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Als "goldenen Mittelweg" würde ich da Sozialstunden in der Notaufnahme eines Unfallkrankenhauses empfehlen. Da besteht zumindest die Chance, daß der Deliquent für's Leben fit gemacht wird.
das unterschreib ich blind😉
Zitat:
Und zwar ohne ihm die Zukunft komplett zu versauen.
Richtig, das wäre auch der falsche Weg... Hatte auch mal das "Vergnügen" mit 16 wegen einem geringfügigen Vergehen vor den Kadi zu dürfen... Mitsamt Mutter im Saal durft ich mir dann mit Tränen in den Augen 25 Sozialstunden in nem Jugendheim aufbrummen lassen! Das hat mich WIRKLICH gelehrt derartigen Dummfug nicht mehr zu veranstalten...
Ich denke, wenn nix Schlimmes passiert is sollte man die Zukunft eines jungen Menschen nich gleich ernsthaft in Mitleidenschaft ziehen... Und bevor jetzt wieder wer mit "Kinder töten" und blabla anfängt: Sowas wie präventive Bestrafung GIBT ES NICHT! Ansonsten müsste sich der Durchschnittskriminelle in den USA bei solchen Delikten wie Mord oder Totschlag sehr zurückhalten (Folge ist immernoch in vielen Staaten lange Haft unter schlimmen Bedingungen mit anschließendem Tod). Doch die Statistik sagt da nunmal was anderes...
Mfg
PS: Achso, ums humorig abzuschließen: Wegen mir solls für den Knilch 10 Stockschläge auf die nackte Eichel geben und gut is 😁
Sehr, sehr unvernünftig war es auf alle Fälle. Um FS-Entzug und Sperre wird er wohl nicht herum kommen.
Sozialstunden auf der Intensiv-Station, wäre sicher eine gute Option.
Auf milde Richter zu hoffen, dürfte Heute vergebens sein. Die Zeiten haben sich geändert:
So um 1974 - 77, hatten wir "Damals" auch einige Flausen im Kopf. Aber: Dinge, bei welchen sich die Ordnungshüter, Damals, eher gedacht haben: "Da halten wir uns besser raus." (war ja schließlich kein ernsthafter Schaden entstanden) Dafür würden sie einem Heute, mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln der Staatsgewalt, am "Boden zerstören".
Daher, sollte der Junge, besser mal damit rechnen, zumindest; die nächsten Jahre, "die Füße stillhalten" zu müssen.
@Themen-Starter: Überlege dir mal, in einen Motorsport-Club einzutreten, der ein eigenes Gelände für Moto-Crosser hat. - Das ist kein öffentlicher Verkehrsbereich. Vielleicht, kannst Du ja, in der Zeit, dich Dort austoben und auch noch Spaß dabei haben. Von der Staatsmacht (und eventuell auch noch von anderen Personen) erwartet dich jedenfalls erst mal eine Breitseite vom Feinsten.
Leute, Leute, hier werden ja wieder "Schreckensszenarien" gemalt.....:-)
Wer sagt, daß das "Hoffen auf milde Richter" heute vergebens sei, hat in letzter Zeit einfach keine forensische Erfahrungen sammeln können, das sind doch schlicht "Plattitüden", sorry. Woher kommt denn die Diskussion über die "laschen Jugendrichter"?
Es ist nichts passiert in diesem Fall, er ist (angeblich) ein Motorrad gefahren, für das er keine FE hatte und die erlaubte Geschwindigkeit erheblich überschritten, Punkt. Mehr nicht. Er wird nicht dafür bestraft, daß etwas hätte passieren können, wenn oder wenn nicht, denn das ist schon der Grund für die Strafbarkeit des Fahrens ohne FE. Das Fahren ohne FE ist im Vergleich zu sonstigen "jugendtypischen Verfehlungen" wie das allseits beliebte "Abziehen" (räub. Erpressung) strafrechtlich doch echt Regionalliga.
Ich will das gar nicht rechtfertigen oder "kleinreden", aber was hier zum Teil an Sanktionen besprochen wird, hat doch mit der Realität wenig zu tun. Ich kann zwar nur für die Berliner Justiz (und Bbg.) sprechen, möglicherweise mag das bei einem AG auf dem platten Land anders gehandhabt werden, ich glaube aber nicht, daß dort eine erheblich andere Sanktion rauskommen wird als oben skizziert.
Grüße
Christian
Zitat:
Original geschrieben von WishboneX
Wer sagt, daß das "Hoffen auf milde Richter" heute vergebens sei, hat in letzter Zeit einfach keine forensische Erfahrungen sammeln können...
Welche Art von Forensik würde sich deiner Meinung nach mit dem hier dargestellten Komplex befassen?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welche Art von Forensik würde sich deiner Meinung nach mit dem hier dargestellten Komplex befassen?Zitat:
Original geschrieben von WishboneX
Wer sagt, daß das "Hoffen auf milde Richter" heute vergebens sei, hat in letzter Zeit einfach keine forensische Erfahrungen sammeln können...
Hi Drahke,
wenn schon klugschei**ernd zitieren und verlinken, dann aber bitte richtig. :-) :-)
Ich hatte nicht von der Wissenschaft "Forensik" geschrieben, sondern von "forensischen Erfahrungen", Du hast es ja bereits richtig markiert. Und forensisch bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes als "gerichtlich", genau darum dreht es sich hier.
http://de.wiktionary.org/wiki/forensisch
http://wortschatz.uni-leipzig.de/.../wort_www.exe?...
Grüße
C.
EDIT: In dem von Dir verlinkten Wiki-Eintrag ist im ersten Absatz sogar vom "forensich tätigen Juristen" die Rede.