Welche Strafe bei abgefahrenen Reifen?
Hallo,
welche Strafe gibt es normal wenn man mit abgefahrenen Reifen angehalten wird?
Laut mancher Spezialisten würde es Pro Reifen 3 Punkte geben. Sprich wenn man mich mit meinem Iveco Daily dank Zwillingsbereifung auf der Hinterachse anhalten würde hätte ich 6 abgefahrene Reifen somit würde es 18 Punkte geben?!
Laut aber wenn ich den Bußgeldkatalog richtig interpretiere gibts nur einmal 3 Punkte + 50 Euro.
Beste Antwort im Thema
Ich wollte dem TE damit deutlich machen, daß seiner Frage ein falscher Denkansatz zu Grunde liegt. Wie hoch das Bußgeld und die Punkte in der Verkehrssünder-Kartei sind, ist eher nebensächlich, wenn die Folgen des Vergehens viel dramatischer sein können.
80 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von twindance
@alexis07,es sollte nicht nochmals passieren, dass Du derartig aggressiv postest! KEIN MT-User ist für Deinen persönlichen Frust verantwortlich und ergo hat es niemand auszubaden, wenn DU Streß hast.
@all- ich würde empfehlen, auf derartige Beiträge nicht weiter einzugehen
twindance
dann achtet doch einfach mal darauf, dass hier nicht so viele richter und henker spielen. kaum steht hier so eine frage, dauert es keine 5 minuten bis der erste schlaumeierspruch kommt. warum zum teufel können die leute nicht einfachste fragen beantworten.
ich hake hier mal kurz ein, wie ist die Aktuelle lage sprich bussgeld und Punkte,
wenn man beruflich mit einem PKw mit abgefahrenen Reifen Unterwegs ist,
Halter ist der Chef, Fahrer ist der Angestellte,
wer bekommt im falle einer Kontrolle, welche Strafe?
Die Sanktionen liegen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog für den Fahrer bei 60 Euro und einem Punkt in Flensburg und für den Halter bei 75 Euro und ebenfalls einen Punkt.
na das ist doch mal eine Konkrete Antwort, danke
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Zitat:
@abgasaccount schrieb am 7. Juni 2020 um 16:39:16 Uhr:
Dass es Punkte darauf gibt, glaub ich nicht. Kann mich aber nicht mehr erinnern, da es eine lange Zeit her ist, als ich recherchiert hatte. Hab keine Lust, es nochmal zu tun. Vielleicht tut es einer von euch? 🙂
Das sich Bußgeldkataloge, Strafen und Verkehrsregeln regelmäßig ändern ist Dir aber schon bekannt?
Zitat:
@abgasaccount schrieb am 7. Juni 2020 um 16:49:35 Uhr:
Ich weiß nur, dass sich das vor 2 Monaten oder so geändert hat. Aber davor die letzten 10 Jahre hat sich nichts getan, wenn ich mich nicht irre. Mir war nur diese +20 km/h Regelung wichtig, was ich jedes Jahr mal überprüfte. Aber genau das ist jetzt pfutsch. Aber zum Glück wird das wieder rückgängig gemacht und man kann ohne Gefahr wieder +40 km/h laut GPS fahren. 1 Punkt macht ja nichts beim ersten Mal 🙂
Zumal ich seitdem die Beobachtung mache, dass die Leute genau Strich Tempolimit fahren und die linke Spur auf Baustellen immer frei ist. Der neue Bußgeldkatalog muss rückgängig gemacht werden. Mal gucken, wie lange es dauert.
ohne Persönlich zu werden, plus 40 nach gps, da muss dir der lappen wohl nichts wert sein,
und das leben der anderen wohl auch nicht...
Zitat:
@abgasaccount schrieb am 7. Juni 2020 um 16:49:35 Uhr:
Aber zum Glück wird das wieder rückgängig gemacht...
Beschlossene Sache ist das noch längst nicht.
Also ich fahre seit 35 Jahren Auto - und damals in der Fahrschule habe ich gelernt: Die Strafe PRO REIFEN ist so hoch, wie ein neuer Reifen kostet.
Es kann schon mal sein, dass nur ein einzelner Reifen die Verschleißgrenze überschritten hat. Und es ist ein großer Unterschied, ob man mit nur einem schadhaften Reifen unterwegs ist, oder mit 2,3,4. Deshalb erscheint mir die Staffelung weder als Schikane noch als die stets beklagte "Geldmacherei". Denn: Abgefahrene Reifen sind neben Vorsatz so ziemlich die übelste Verfehlung an Fahrlässigkeit als Autofahrer.
Zitat:
So schreibt § 36 Abs. 3 StVZO vor, dass die Räder auf der gesamten Fläche über Profilrillen zu verfügen haben.
…Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. …
Liegt diese vorgeschriebene Profiltiefe nicht vor, können abgefahrene Reifen nicht mehr die notwendige Sicherheit bieten. Daher kosten abgefahrene Reifen ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Doch dies auch nur, wenn es mit den abgefahrenen Reifen nicht zu einem Zwischenfall kommt. Bei Gefährdung oder einem Unfall steigt das Bußgeld auf 75 oder 90 Euro. Abgefahrene Reifen belegt der Bußgeldkatalog außerdem immer mit einem Punkt in Flensburg.
Verwenden Sie abgefahrene Reifen wird das Bußgeld nicht pro Reifen berechnet. Es ist egal, ob Sie 2 oder 4 abgefahrene Reifen haben. Wieviel Punkte Sie erhalten, hängt in erster Linie von den Umständen der Ordnungswidrigkeit ab.
Werden Sie mit abgefahrenen Reifen in der Probezeit erwischt, handelt es sich auch noch um einen B-Verstoß. Dieser wird zusätzlich zur Sanktion vermerkt und löst Konsequenzen aus, sobald es sich nicht mehr nur um den ersten B-Verstoß handelt. Abgefahrene Reifen können eine Strafe in der Probezeit begründen, wenn wiederholt Verstöße festgestellt werden.Auch wenn es sich nicht um einen PKW handelt, darf die Reifensicherheit nicht außer Acht gelassen werden. Abgefahrene Reifen beim LKW können ein Bußgeld genauso begründen wie bei anderen Fahrzeugen, die nicht durch die StVZO gesondert geregelt sind. Bei Motorrädern gelten dieselben Regeln. Abgefahrenen Reifen am Motorrad können eine Strafe mit sich bringen.
Was ist mit den abgefahrenen Reifen zu tun?
Wenn abgefahrene Reifen vom TÜV oder bei der Hauptuntersuchung entdeckt werden, stellt sich schnell die Frage, ob sie nicht vielleicht die abgefahrenen Reifen verkaufen können. Generell ist das möglich. Es ist nicht verboten, alte Reifen zu verkaufen, doch sollte darauf geachtet werden, dass die Beschaffenheit der Reifen nicht falsch dargestellt wird.
Quelle: bussgeldkatalog.org
Zusätzlich noch meine persönliche Meinung, wer sich genötigt fühlt solche Fragen zu stellt, sollte die Reifen sofort wechseln.
Wer ein wenig physikalisch interessiert ist wird merken, dass die wenigen Quadratzentimeter Auflagefläche der Reifen auf der Straße den Unterschied zwischen allem und nichts ausmachen.
Und mE kann die Geldbuße für Fahren mit "Altreifen" wesentlich saftiger Ausfallen.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 7. Juni 2020 um 19:18:23 Uhr:
Wer ein wenig physikalisch interessiert ist wird merken, dass die wenigen Quadratzentimeter Auflagefläche der Reifen auf der Straße den Unterschied zwischen allem und nichts ausmachen.
Und mE kann die Geldbuße für Fahren mit "Altreifen" wesentlich saftiger Ausfallen.
Wieso? Z. T. werden gezielt Reifen ohne Profil unter freiem Himmel verwendet wg. der besseren Haftung. BTW: AFAIK gibt's kein Bußgeld, wenn die Reifen zwar genug Profil haben, aber total ausgehärtet sind und deswegen scheiße bremsen.
notting