Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?
Hallo Leute,
ich hab mich heut mit jemanden darüber diskutiert welche mindestgeschwindigkeit auf der BAB erforderlich ist. ich bin der Meinun dass es 60km/h sind, der andere aber dass es 80km/h sind.
wer hat recht?
mfg
SKY
Beste Antwort im Thema
Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.
Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.
Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.
117 Antworten
Ich hab heute mit einem APE-Fahrer gesprochen, der hat die "große" APE Version als Kipper... sprich großes normales Kennzeichen und 65 km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit.
Er hat gemeint "auf der Autobahn fahren mit dem Ding wäre reiner Selbstmord".
Moin Moin !
Dass die Autokräne ein "62 km/h " Schild tragen ,liegt daran,dass ihre Höchstgeschwindigkeit auf eben diesen Wert begrenzt ist.Man hat wohl gerade die 62 km/h deswegen gewählt,damit sie eben noch die AB benutzen können. Diese Kräne verfügen wie auch viele Traktoren über eine Fremdkraftlenkung ,laut StVZO darf mit einer Fremdkraftlenkung die Höchstgeschwindigkeit nicht über 62 km/h betragen.
Zur Erläuterung : Eine Fremdkraftlenkung ist eine Lenkung ohne mechanische Verbindung zwischen Lenkrad und Lenkhebel am Achsschenkel.Üblicherweise hydraulisch ausgeführt,aber im Gegensatz zur hydraulischen Servolenkung ,die lediglich die vorhandene Mechanik unterstützt ,kann das Fzg bei Ausfall der Hydraulik nicht mehr gelenkt werden.
MfG Volker
Zitat:
Man sollte aber schon die Richtgeschwindigkeit einhalten, wenn's geht.
Die Raser unter den Motor-Talkern sollten vielleicht mal einen Blick in die Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung werfen:
Zitat:
§ 1
Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen1. auf Autobahnen (Zeichen 330.1),
2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.
Die Richtgeschwindigkeit ist ein Tempolimit. Keine Mindestgeschwindigkeit. Nur ist es ein Tempolimit, was straffrei überschritten werden darf. Wer sie überschreitet, der ist bei Unfällen, die häufig tödlich ausgehen, stets mitschuldig. Andere Verkehrsteilnehmer müssen nämlich nicht damit rechnen können, dass jemand deutlich schneller als 130 fährt und können auch nicht ihr Fahrverhalten danach ausrichten. Da Tempo 300 nicht sanktioniert wird, müsste demzufolge ein Verkehrsteilnehmer mit solch schnellen Fahrern rechnen. Das würde ein Benutzen der Überholspur für die anderen verunmöglichen. Schließlich legt jemand in der Zeit einen Kilometer in 12 Sekunden zurück.
Eine absolute Mindestgeschwindigkeit gibt es in der Tat nicht. Nur verbietet die StVO Behinderungen. Da die langsamsten Fahrzeuge (bis auf wenige Sonderfahrzeuge, die schwerste Lasten transportieren) auch bei gutem Wetter 80km/h nicht überschreiten dürfen, würde nach meinem Rechtsverständnis eine Geschwindigkeit, die diese dauerhaft zum Überholen nötigt, zu gering sein. (bei guter Sicht und trockener Fahrbahn außerhalb von Baustellen).
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Bei aller Sympathie für alte Berliner Busse finde ich es irgendwie ziemlich verantwortungslos, mit diesem Bus sich auf einer Autobahn mit Steigungen zu bewegen.
Wieso? Die anderen müssen mit langsameren Fahrzeugen, die gerade die techn. Mindestgeschwindigkeit erreichen doch rechnen.
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Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Wieso? Die anderen müssen mit langsameren Fahrzeugen, die gerade die techn. Mindestgeschwindigkeit erreichen doch rechnen.Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Bei aller Sympathie für alte Berliner Busse finde ich es irgendwie ziemlich verantwortungslos, mit diesem Bus sich auf einer Autobahn mit Steigungen zu bewegen.
🙄
*weiter obenschreibst Du
Zitat:
Andere Verkehrsteilnehmer müssen nämlich nicht damit rechnen können, dass jemand deutlich schneller als 130 fährt
🙄
Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Wieso? Die anderen müssen mit langsameren Fahrzeugen, die gerade die techn. Mindestgeschwindigkeit erreichen doch rechnen.Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Bei aller Sympathie für alte Berliner Busse finde ich es irgendwie ziemlich verantwortungslos, mit diesem Bus sich auf einer Autobahn mit Steigungen zu bewegen.
Du hättest auch den vorgehenden Beitrag zitieren sollen, dann wäre es klar gewesen. Da ging es um einen Bus, der an starken Steigungen auf der AB u.U. nur 1 (!) km/h fährt. Das mag zwar rechtlich erlaubt sein. Aber jeder halbwegs denkende Mensch kann nachvollziehen, dass dies extremst gefährlich ist, da damit niemand rechnet und so ein schwerer Unfall vorgegeben ist.
Insofern würde ich als verantwortungsbewußter "Bus-Fahrer" dann eben nicht Autobahn fahren oder mir Strecken aussuchen, die ohne starke Steigungen auskommen. Alles andere ist einfach völlig verantwortungslos. Natürlich kann man sich immer einfach ohne Rücksichtnahme auf die Rechtslage berufen. Aber dagegen sprechen zwei Punkte:
1. Trotz fehlendem Verbot darf muss man als vernünftig denkender Mensch nicht alles machen was nicht verboten ist.
2. Man könnte die StVO auch nach Sinn und Zweck auslegen (teleologische Reduktion) und dann u.U. zu einem Verbot von extrem langsam fahrenden Fahrzeugen auf der AB kommen
Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Die Richtgeschwindigkeit ist ein Tempolimit. Keine Mindestgeschwindigkeit. Nur ist es ein Tempolimit, was straffrei überschritten werden darf.
Die Richtgeschwindigkeit ist eine unverbindliche Empfehlung für Autofahrer, denen die Nutzung ihres eigenen Verstandes als unzumutbar oder nutzlos erscheint, und die daher darauf angewiesen sind eine Geschwindigkeit vorgegeben zu bekommen.
Im Prinzip gilt das ürigens auch für alle anderen Tempolimits, nur daß deren Überschreitung nicht straffrei ist. Damit hast Du zumindest recht.
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Du hättest auch den vorgehenden Beitrag zitieren sollen, dann wäre es klar gewesen. Da ging es um einen Bus, der an starken Steigungen auf der AB u.U. nur 1 (!) km/h fährt. Das mag zwar rechtlich erlaubt sein. Aber jeder halbwegs denkende Mensch kann nachvollziehen, dass dies extremst gefährlich ist, da damit niemand rechnet und so ein schwerer Unfall vorgegeben ist.Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Wieso? Die anderen müssen mit langsameren Fahrzeugen, die gerade die techn. Mindestgeschwindigkeit erreichen doch rechnen.
Man muss selbst mit plötzlichen Staus rechnen. Auch ein oller Bus wird wohl kaum so langsam sein. Wie niedrig soll denn das Tempo solcher Busse in der Realität sein ? Um im Stadtverkehr fahren zu können wäre so ein Bus mit Mopedmotorisierung schon nicht geeignet. Ein Bus, der mind. 60Km/h auf gerader Strecke schafft, der wird wohl an Autobahnsteigungen im hochalpinen Berlin nicht unter 50km/h fallen.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Die Richtgeschwindigkeit ist eine unverbindliche Empfehlung für Autofahrer, denen die Nutzung ihres eigenen Verstandes als unzumutbar oder nutzlos erscheint, und die daher darauf angewiesen sind eine Geschwindigkeit vorgegeben zu bekommen.Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Die Richtgeschwindigkeit ist ein Tempolimit. Keine Mindestgeschwindigkeit. Nur ist es ein Tempolimit, was straffrei überschritten werden darf.Im Prinzip gilt das ürigens auch für alle anderen Tempolimits, nur daß deren Überschreitung nicht straffrei ist. Damit hast Du zumindest recht.
Gibt es dafür auch Quellen? Oder hast du dir das beim rasen ausgedacht.
Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Die Richtgeschwindigkeit ist ein Tempolimit. Keine Mindestgeschwindigkeit. Nur ist es ein Tempolimit, was straffrei überschritten werden darf. Wer sie überschreitet, der ist bei Unfällen, die häufig tödlich ausgehen, stets mitschuldig. Andere Verkehrsteilnehmer müssen nämlich nicht damit rechnen können, dass jemand deutlich schneller als 130 fährt und können auch nicht ihr Fahrverhalten danach ausrichten.
Schwachsinn. Erst letzte Woche habe ich 2 Briefe bekommen: 1x Staatsanwaltschaft, 1x AB-Polizei. Alle Ermittlungen gegen mich wurden eingestellt. Grund der Ermittlungen: Unfall auf der AB bei Tempo 180, nachdem ein anderer Verkehrsteilnehmer mit 80 hinter einem LKW ausscherte. Daraus folgt: Ausscherer bekam 100 % Schuld. Also nix mit "Wer über 130 fährt bekommt
immerTeilschuld".
nicht immer
nur wenn der Unfall mit 130 genauso passiert wäre
80 ausgescherrt = hätte mit 130 genauso geknallt
wenn du schon ewig hättest bremsen können wär es was andres
zur Richtgeschwindigkeit
Auf Autobahnen in Deutschland gilt kein allgemeines Tempolimit für PKW und Motorräder, jedoch eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dies bedeutet, dass diese Geschwindigkeit auch bei normalen Verkehrsverhältnissen nicht überschritten werden sollte. Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist, sofern kein Verkehrszeichen die Geschwindigkeit beschränkt, keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; jedoch kann bei einem Unfall eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden.
Das entbindet aber niemanden vor dem Überholen den Verkehr auf der Überholspur zu beobachten um ein gefahrloses überholen einzuleiten.
Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Man muss selbst mit plötzlichen Staus rechnen. Auch ein oller Bus wird wohl kaum so langsam sein. Wie niedrig soll denn das Tempo solcher Busse in der Realität sein ? Um im Stadtverkehr fahren zu können wäre so ein Bus mit Mopedmotorisierung schon nicht geeignet. Ein Bus, der mind. 60Km/h auf gerader Strecke schafft, der wird wohl an Autobahnsteigungen im hochalpinen Berlin nicht unter 50km/h fallen.Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Du hättest auch den vorgehenden Beitrag zitieren sollen, dann wäre es klar gewesen. Da ging es um einen Bus, der an starken Steigungen auf der AB u.U. nur 1 (!) km/h fährt. Das mag zwar rechtlich erlaubt sein. Aber jeder halbwegs denkende Mensch kann nachvollziehen, dass dies extremst gefährlich ist, da damit niemand rechnet und so ein schwerer Unfall vorgegeben ist.
Jetzt les halt einfach den Beitrag! Da stehen alle relevante Daten drin, die Du gerade wissen willst. 🙄 Es geht ihm um seinen Oldtimer-Bus, der nach seiner Schilderung mit 1 (in Worten: einem) km/h eine Steigung auf der Autobahn hochfährt. Ansonsten schafft er schon die Mindestgeschwindigkeit. Natürlich muss man mit Staus rechnen. Und? Trotzdem ist es aus meiner Sicht unverantwortlich, so über die Autobahn zu fahren. Auch wenn es vordergründig erlaubt sein könnte. Sonst könnte ich ja mit der gleichen Begründung einfach mal auf der rechten Spur der AB anhalten (z.B. wg. Panne). Ist ja nicht verboten liegenzubleiben. Ist also rechtlich u.U. möglich, aber verdammt gefährlich. Da hilft es auch nicht, dass man mit Staus rechnen muss. Ich muss als Fahrzeugführer trotzdem nicht mutwillig und wissentlich extrem gefährliche Situationen herbeiführen und dann mich damit herausreden, dass die anderen ja damit rechnen müssten. Hier gehts nicht ums "Rechthaben" sondern ums "heil nach Hause kommen". 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Schwachsinn. Erst letzte Woche habe ich 2 Briefe bekommen: 1x Staatsanwaltschaft, 1x AB-Polizei. Alle Ermittlungen gegen mich wurden eingestellt. Grund der Ermittlungen: Unfall auf der AB bei Tempo 180, nachdem ein anderer Verkehrsteilnehmer mit 80 hinter einem LKW ausscherte. Daraus folgt: Ausscherer bekam 100 % Schuld. Also nix mit "Wer über 130 fährt bekommt immer Teilschuld".Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Die Richtgeschwindigkeit ist ein Tempolimit. Keine Mindestgeschwindigkeit. Nur ist es ein Tempolimit, was straffrei überschritten werden darf. Wer sie überschreitet, der ist bei Unfällen, die häufig tödlich ausgehen, stets mitschuldig. Andere Verkehrsteilnehmer müssen nämlich nicht damit rechnen können, dass jemand deutlich schneller als 130 fährt und können auch nicht ihr Fahrverhalten danach ausrichten.
Dann hat sich der Ausscherende so verhalten, dass es auch zum Unfall gekommen wäre wenn du langsamer gewesen wärest. Wie du selbst schreibst ist er mit 80 ausgeschert. Du hast wahrscheinlich eine Bremsspur hinterlassen, die den Verlauf verdeutlichte.
Hast du denn dann aus dem Fehler gelernt, dich nicht an die Richtgeschwindigkeit zu halten? Der Unfall hätte ja auch tödlich ausgehen können.
Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Dann hat sich der Ausscherende so verhalten, dass es auch zum Unfall gekommen wäre wenn du langsamer gewesen wärest. Wie du selbst schreibst ist er mit 80 ausgeschert.
....merkste was?