Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?

Hallo Leute,

ich hab mich heut mit jemanden darüber diskutiert welche mindestgeschwindigkeit auf der BAB erforderlich ist. ich bin der Meinun dass es 60km/h sind, der andere aber dass es 80km/h sind.

wer hat recht?

mfg

SKY

Beste Antwort im Thema

Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.

Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.

Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.

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Zitat:

Original geschrieben von Celeste



Zitat:

Original geschrieben von 755MIB



Man muss selbst mit plötzlichen Staus rechnen. Auch ein oller Bus wird wohl kaum so langsam sein. Wie niedrig soll denn das Tempo solcher Busse in der Realität sein ? Um im Stadtverkehr fahren zu können wäre so ein Bus mit Mopedmotorisierung schon nicht geeignet. Ein Bus, der mind. 60Km/h auf gerader Strecke schafft, der wird wohl an Autobahnsteigungen im hochalpinen Berlin nicht unter 50km/h fallen.
Jetzt les halt einfach den Beitrag! Da stehen alle relevante Daten drin, die Du gerade wissen willst. 🙄 Es geht ihm um seinen Oldtimer-Bus, der nach seiner Schilderung mit 1 (in Worten: einem) km/h eine Steigung auf der Autobahn hochfährt.

Das ist eine hypothetische Konstruktion. Es wird in Berlin eine solche Steigung und einen solchen Bus in Kombination nicht geben.

Zitat:

Ansonsten schafft er schon die Mindestgeschwindigkeit. Natürlich muss man mit Staus rechnen. Und? Trotzdem ist es aus meiner Sicht unverantwortlich, so über die Autobahn zu fahren.

Mit hypothetischen 1km/h oder mit 50-60km/h wenn es technisch nicht anders möglich ist? Die Raser müssen einfach lernen, dass die Autobahn nicht von ihnen alleine beansprucht werden kann.

Zitat:

Auch wenn es vordergründig erlaubt sein könnte. Sonst könnte ich ja mit der gleichen Begründung einfach mal auf der rechten Spur der AB anhalten (z.B. wg. Panne).

Wenn die Fahrfähigkeit nicht mehr gegeben ist; z.B. wenn der Motor nicht funktioniert wird allgemein nicht links angehalten und das Fahrzeug auch nicht weggebeamt.

Zitat:

Ist ja nicht verboten liegenzubleiben. Ist also rechtlich u.U. möglich, aber verdammt gefährlich.

Klar ist das gefährlich. Aber damit muss gerechnet werden. Auf einer zweispurigen AB ohne Standstreifen ohne Limit würde das ohne Limit zu schweren bis tödlichen Unfällen führen. In den anderen Staaten auf der Welt eher nicht, da Fahrzeuge leichter nach links ausscheren können, da die Differenzgeschwindigkeit kleiner ist. nämlich praktisch maximal 50km/h (130 - 80 auf der rechten Spur).

Zitat:

Da hilft es auch nicht, dass man mit Staus rechnen muss. Ich muss als Fahrzeugführer trotzdem nicht mutwillig und wissentlich extrem gefährliche Situationen herbeiführen und dann mich damit herausreden, dass die anderen ja damit rechnen müssten. Hier gehts nicht ums "Rechthaben" sondern ums "heil nach Hause kommen". 😉

Was soll an der Panne denn mutwillig sein?

Zitat:

Original geschrieben von 755MIB


Die Raser müssen einfach lernen, dass die Autobahn nicht von ihnen alleine beansprucht werden kann.

Um das mal mit Deinen Worten zu sagen: "Die Schleicher" auch 😉

Zitat:

Original geschrieben von 755MIB



Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Jetzt les halt einfach den Beitrag! Da stehen alle relevante Daten drin, die Du gerade wissen willst. 🙄 Es geht ihm um seinen Oldtimer-Bus, der nach seiner Schilderung mit 1 (in Worten: einem) km/h eine Steigung auf der Autobahn hochfährt.

Das ist eine hypothetische Konstruktion. Es wird in Berlin eine solche Steigung und einen solchen Bus in Kombination nicht geben.

Zitat:

Original geschrieben von 755MIB



Zitat:

Ansonsten schafft er schon die Mindestgeschwindigkeit. Natürlich muss man mit Staus rechnen. Und? Trotzdem ist es aus meiner Sicht unverantwortlich, so über die Autobahn zu fahren.

Mit hypothetischen 1km/h oder mit 50-60km/h wenn es technisch nicht anders möglich ist? Die Raser müssen einfach lernen, dass die Autobahn nicht von ihnen alleine beansprucht werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von 755MIB



Zitat:

Auch wenn es vordergründig erlaubt sein könnte. Sonst könnte ich ja mit der gleichen Begründung einfach mal auf der rechten Spur der AB anhalten (z.B. wg. Panne).

Wenn die Fahrfähigkeit nicht mehr gegeben ist; z.B. wenn der Motor nicht funktioniert wird allgemein nicht links angehalten und das Fahrzeug auch nicht weggebeamt.

Zitat:

Original geschrieben von 755MIB



Zitat:

Ist ja nicht verboten liegenzubleiben. Ist also rechtlich u.U. möglich, aber verdammt gefährlich.

Klar ist das gefährlich. Aber damit muss gerechnet werden. Auf einer zweispurigen AB ohne Standstreifen ohne Limit würde das ohne Limit zu schweren bis tödlichen Unfällen führen. In den anderen Staaten auf der Welt eher nicht, da Fahrzeuge leichter nach links ausscheren können, da die Differenzgeschwindigkeit kleiner ist. nämlich praktisch maximal 50km/h (130 - 80 auf der rechten Spur).

Zitat:

Original geschrieben von 755MIB



Zitat:

Da hilft es auch nicht, dass man mit Staus rechnen muss. Ich muss als Fahrzeugführer trotzdem nicht mutwillig und wissentlich extrem gefährliche Situationen herbeiführen und dann mich damit herausreden, dass die anderen ja damit rechnen müssten. Hier gehts nicht ums "Rechthaben" sondern ums "heil nach Hause kommen". 😉

Was soll an der Panne denn mutwillig sein?

Ok, Du willst es einfach nicht begreifen... 🙄 Muss schon sehr schwer sein für Dich, oder? 😉 😁

Zitat:

Original geschrieben von 755MIB


Hast du denn dann aus dem Fehler gelernt, dich nicht an die Richtgeschwindigkeit zu halten? Der Unfall hätte ja auch tödlich ausgehen können.

Da ja amtlicherseits festgestellt wurde, dass ich nichts falsch gemacht habe, sehe ich keine Notwendigkeit meinen Fahrstil zu ändern. War immerhin der erste AB-Unfall nach 22 Jahren Fahrpraxis ohne einen einzigen verschuldeten Unfall...

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Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von 755MIB


Hast du denn dann aus dem Fehler gelernt, dich nicht an die Richtgeschwindigkeit zu halten? Der Unfall hätte ja auch tödlich ausgehen können.
Da ja amtlicherseits festgestellt wurde, dass ich nichts falsch gemacht habe, sehe ich keine Notwendigkeit meinen Fahrstil zu ändern. War immerhin der erste AB-Unfall nach 22 Jahren Fahrpraxis ohne einen einzigen verschuldeten Unfall...

Du hast die Einstellung des Verfahrens aber falsch interpretiert.

Das Verfahren wir nicht nur bei erwiesener Unschuld eingestellt (wie Du scheinbar annimmst), sondern auch, wenn eine Schuld nicht bewiesen werden kann (obwohl sie möglicherweise vorhanden wäre).

Oder anders gesagt: Die Abwesenheit eines Beweises für die Schuld bedeutet noch lange keinen Beweis für die Abwesenheit der Schuld.

Ciao,
Sven

Zitat:

Original geschrieben von incase


Du hast die Einstellung des Verfahrens aber falsch interpretiert.
Das Verfahren wir nicht nur bei erwiesener Unschuld eingestellt (wie Du scheinbar annimmst), sondern auch, wenn eine Schuld nicht bewiesen werden kann (obwohl sie möglicherweise vorhanden wäre).

Das ist mir schon bewußt. Da aber alle Fakten der Polizei bekannt waren, kann hier von mangelnden Beweisen nicht die Rede sein.

Folgender Hergang:

Fahrzeug 1 (ich) läuft mit Tempo 180 auf Fahrzeug 2 auf, beide nähern sich LKW mit dahinter fahrenden Fahrzeug 3. Fahrzeug 2 (tiefer-härter-breiter) will es dem A6 mal richtig zeigen, gibt Vollgas und zieht ca. 5 m vor Fahrzeug 1 nach links, Fahrzeug 1 geht vom Gas. In dem Moment wechselt Fahrzeug 3 die Spur. Fahrzeug 1 leitet sofort Vollbremsung ein, Fahrzeug 2 nicht, da der Fahrer mit den Augen im Spiegel hängt um Fahrzeug 1 zu beobachten. Fahrzeug 2 fährt Fahrzeug 3 fast ungebremst hinten drauf, Fahrzeug 1 fährt auf beide auf und spielt anschließend PinPong zwischen Leitplanke und LKW.

Sinngemäß wurde dieser Hergang auch von allen 3 Fahrern so protokolliert. Fahrer 3 hat zugegeben, dass er uns andere beiden zwar gesehen, die Geschwindigkeit aber falsch eingeschätzt hat. Da man anhand der Spuren deutlich sehen konnte (moderne ABS hinterlassen wieder Spuren...), dass ich wesentlich vor Fahrer 2 angefangen habe zu bremsen hat dieser zugegeben, mit den Augen im Rückspiegel gewesen zu sein und nicht auf Fahrer 3 geachtet zu haben. Dass Fahrer 2 knapp vor mir eingeschert war, hat der LKW-Fahrer bestätigt. Fahrer 1 (ich) hat von vorneherein ausgesagt, dass die Geschwindigkeit zu Beginn der Aktion bei ca. 180 km/h lag.

Von daher: Übereinstimmende Aussagen aller Beteiligten und völlig klarer Unfallhergang. Nix mit Freispruch aus Mangel an Beweisen. Das Interessante war, dass die vier beteiligten Fahrzeuge die einzigen weit und breit waren und nichts passiert wäre, wäre einer der Beteiligten nur 2 Sekunden früher oder später am "Treffpunkt" angekommen...

Eine Geschwindigkeit von >60 km/h macht eigentlich nur Sinn, wenn sie in jeder Situation erreicht werden kann. Sieht man besonders gut am Berg bei LKWs. Da würde ich sogar mit dem Moped überholen können.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Eine Geschwindigkeit von >60 km/h macht eigentlich nur Sinn, wenn sie in jeder Situation erreicht werden kann. Sieht man besonders gut am Berg bei LKWs. Da würde ich sogar mit dem Moped überholen können.

Schon mal was von " bauartbedingter " Höchstgeschwindigkeit gehört ? Das heißt noch lange nicht, daß man die "in jeder Situation" erreichen muß , siehe § 18 STVO . Da ist klar erklärt, was dieser Begriff bedeutet.Die modernen LKW regeln meist bei ca. 90 ab. Je nach Ladung bedeutet das logischerweise, daß man unter ungünstigen Bedingungen noch nicht einmal die 80 erreicht. Um das zu erreichen müßte die Abregelgeschwindigkeit dann z.b. bei Hundert liegen. Der Gesetzgeber wird sich aber hüten dies einzuführen, da diese 100 dann auch gefahren werden.Soviel denn zur Praxis im realen Leben.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Eine Geschwindigkeit von >60 km/h macht eigentlich nur Sinn, wenn sie in jeder Situation erreicht werden kann. Sieht man besonders gut am Berg bei LKWs. Da würde ich sogar mit dem Moped überholen können.
Die modernen LKW regeln meist bei ca. 90 ab. Je nach Ladung bedeutet das logischerweise, daß man unter ungünstigen Bedingungen noch nicht einmal die 80 erreicht. Um das zu erreichen müßte die Abregelgeschwindigkeit dann z.b. bei Hundert liegen.

Moin,

was hat denn die Abregelgeschwindigkeit, mit der Geschwindigleit unter "ungünstigen Bedingungen" zu tun.

Wenn ein LKW nur 80 Km/h am Berg schafft dann schafft er die immer egal ob bei 90 abgeregelt oder bei 100. Ausser natürlich du meinst es so das er bei 100 Km/h mehr Schwung holen kann, so lese ich das da aber nicht raus.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80


Ausser natürlich du meinst es so das er bei 100 Km/h mehr Schwung holen kann, so lese ich das da aber nicht raus.

Gruß

Genau das meinte ich, war blöd ausgedrückt.Ist der Schwung einmal weg, kann das übel ausgehen. So erklären sich die "Elefantenrennen". Weiß man den Hintergrund geht man damit vielleicht gelassener um. Denn: je höher die Beladung umso mehr reduziert sich die Geschwindigkeit am Berg wenn die Motorleistung nicht stimmt. Das führt denn halt dszu, daß einzele LKW nur noch 60 schaffen. Das der, der die 80 auch damit problemlos schafft , nicht hinter denen " verhungern " will kann ich sogar verstehen.

Manche LKW sind auch nicht abgeregelt...
Das ist in den unterschiedlich erlaubten Höchstgeschwindigkeiten bedingt.

In England dürfen LKW deutlich schneller fahren.

Ich habe nur gemeint, daß ich eine "du darfst auf die AB, wenn du mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit hast" blödsinnig finde, weil LKWs ab 5% Steigung auch oft nur mit 30 km/h den Berg erklimmen. Widerspricht zwar nicht der STVO, ist aber trotzdem gegen den Grundgedanken.

Das widerspricht nicht dem Grundgedanken.
Das war ganz klar. Ein Fahrzeug das geradeso 61 km/h schafft in der Ebene bei Vollgas kann am Berg nur langsamer sein.

Was dem Grundgedanken von damals widerspricht sind die heute viel höheren Geschwindigkeiten in Verbindung mit dem viel höheren Verkehrsaufkommen. 😁

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