Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?
Hallo Leute,
ich hab mich heut mit jemanden darüber diskutiert welche mindestgeschwindigkeit auf der BAB erforderlich ist. ich bin der Meinun dass es 60km/h sind, der andere aber dass es 80km/h sind.
wer hat recht?
mfg
SKY
Beste Antwort im Thema
Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.
Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.
Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.
117 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ricky2000
Da hier immer noch alle Kugsch* auf den falschen Fakten pochen.
Da kommt einer an und teilt mit, die StVO beschreibt falsche Fakten.
Na gut.
Will ja keinem die richtige Meinung aufdrängen.
😁
Zitat:
Original geschrieben von Ricky2000
Da hier immer noch alle Kugsch* auf den falschen Fakten pochen, ist das Thema anscheinend noch nicht durch.
Bei guten Bedingungen darf nicht langsamer als 80 gefahren werden.
http://www.vox.de/28379_29249.php?...
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-11279!2002
Und was in irgendeinerdrittklassigen Fernsehsendung von einem ehemaligen Rennfahrer erzählt wird gilt jetzt als Rechtssprechung oder wie? ich zitiere mal:
Denn kein Fahrer muss auf der Autobahn damit rechnen, auf ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h zu stoßen.Und was ist da jetzt mit den LKW, die es den Berg hoch nicht mehr auf 80 schaffen? Was ist mit Kranen, Schwertransportern, Traktoren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 61 km/h haben? Dürfen die jetzt auch nicht mehr auf der Autobahn langsamer als 80 fahren?
Zitat:
Das steht allerdings nicht in der (online-)StVO (die Bibel des Sicherheitsforums-Nutzers), sondern wurde durch Gerichtsentscheidungen so festgelegt. Bei Unfall Teilschuld, Punkt (bei guten Bedingungen).
Dann zitiere uns doch mal ein Gerichtsurtail dazu. Und nenne seriöse Quellen zu der Mindestgeschwindigkeit.
CU Markus
Der Punkt ist: sicherlich darf man nachts um drei, wenn kein Mensch unterwegs ist, mit 60 über die AB fahren. ABER: sobald man jemanden behindert, gerährdet oder es zum Unfall kommt: ist es nicht mehr erlaubt. Entweder Verwarngeld oder Teilschuld.
Von daher: theoretisch dürfte man es, in der Praxis ist es aber kaum durchführbar ohne Ärger zu bekommen.
Da hast du recht: Einzelfallentscheidung, kein Freifahrschein.
Ist das gleiche wie die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit.
Dann haben wir es ja.
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Ich hab mal beim ADAC nach der Urteilsnummer etc. angefragt. Werd ich hier posten, wenn ich was erfahre. 🙂
Hä?
Also ich darf auch mit meinem Fahrzeug das maximal 62km/h fährt im Berufsverkehr auf der BAB fahren wenn ich das will.
Natürlich behindere ich damit andere, aber "nicht mehr als nötig", und da ich nicht schneller kann, kann ich auch nicht weniger behindern als mit 62km/h dort zügig zu fahren. Zügig ist ja relativ und wenn ich nur 62km/h fahren kann, dann fahre ich ja schon Vmax und mehr geht eben nicht um eine Behinderung zu vermeiden.
Und damit muss ich immer rechnen, es kann immer mal jemand mit 60km/h oder gar weniger auf der BAB unterwegs sein.
Auch eine 125er darf mit ihren 80km/h auf die BAB, die kann aber auch nicht schneller als 80km/h und wenn ich damit dann 70km/h fahre weil es mir zu windig ist oder ich das einfach will, dann kann ich das einfach so machen. Ich muss ja nicht Vmax fahren mit der Maschine.
Im einzelfall mag das anders sein, daher auch die Urteile, aber grundsätzlich kann man nicht sagen das 80km/h minimun sind und keiner damit rechnen muss das jemans mit 60km/h dort unterwegs ist.
Ich denke, ein Sattelzug, der Bergauf nicht mehr als 50 schafft, ist eine Ausnahme.
Das Urteil beschränkt sich vermutlich auf Fahrzeuge, die schneller könnten, so der Fahrer denn wollte, also wenn man absichtlich "zu" langsam fährt.
Wirklich langsame Schwertransporter fahren ja auch nicht ohne Grund mit Warnleuchten.
Zitat:
Original geschrieben von Ricky2000
Ich denke, ein Sattelzug, der Bergauf nicht mehr als 50 schafft, ist eine Ausnahme.
Bist du schon mal auf de A7 durch die Kassler Berge gefahren? Da ist bei den Lastern teilweise Tempo 30 angesagt.
CU Markus
Ja 🙂
Ich meinte ja nicht "Ausnahme= kommt fast nie vor", sondern "Ausnahme= hat in einem solchen Fall keine Schuld, weil er nix dafür kann" 🙂
Edit: Obwohl soo viele steile AB-Berge wirds auch nicht geben.
Zitat:
Original geschrieben von Caddy1991
Was ist mit Kranen, Schwertransportern, Traktoren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 61 km/h haben? Dürfen die jetzt auch nicht mehr auf der Autobahn langsamer als 80 fahren?
Hm, ich mag mich auch täuschen, aber wenn ich mich nicht irre, dann dürfen die entweder nicht auf der Autobahn fahren oder aber haben solch lustige gelbe Leuchten auf dem Dach, die sie meist auch noch eingeschaltet haben, wofür die nur bloß sein könnten 🙄
Zitat:
STVO
§1, (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.§3, (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
Und eben daran lehnts sich an, das Urteil...
Wobei die Urteile noch wichtiger sind als die Regeln...
Zitat:
Original geschrieben von Ricky2000
Obwohl soo viele steile AB-Berge wirds auch nicht geben.
Auf allen Vorkriegsstrecken im Mittelgebirgsraum hast du Steigungen von 5 bis 8 %.
Als da wären:
- A 1 Dortmund - Köln
- A 3 Köln - Frankfurt a.M.
- A 4 Bad Hersfeld - Eisenach - Erfurt - Dresden - Bautzen
- A 5 Gießen - Bad Hersfeld
- A 6 Kaiserslautern - Mannheim
- A 7 Göttingen - Kassel - Bad Hersfeld ("Kasseler Berge"😉
- A 8 Karlsruhe - Stuttgart - München - Salzburg
- A 9 Leipzig - Nürnberg - München
- A 70 Bayreuth - Bamberg
- A 72 Chemnitz - Hof
- A 81 Heilbronn - Stuttgart
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit...😉
@ubc:
Jau, aber zumindest bei den krassen Stellen die ich kenne (und wo die LKW wirklich Probleme haben), stehen jede menge Schilder, so dass niemand sagen kann, er hätte damit nicht gerechnet. (Überholverbot für LKW, Warnung vor der Steigung, Warnung vor langsamen LKW…)
Re: Re: Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?
Tach,
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Der mit 80km/h!
Wenns langsamer bist und es rummst, hast 'nen Problem.
...
Falsch! Wenn Du mit Richtgeschwindigkeit oder mehr einem 4-oder mehrachsigem Autokran, der mit 62 km/h auf der AB fährt, hinten auffährst, hast DU ein Problem, weil DU es anscheinend nicht gelernt hast, auf Sicht zu fahren!
Evtl. hast DU doch kein Problem, weil wenn DU einem solchen
Autokran mit mehr als 50 km/h Differenzgeschwindigkeit hinten drauffährst bist Du wahrscheinlich
TOT
!
Gruß
Guensal
@Seinecke
Und wieviele 'Lustig blinkende gelbe Leuchten' hat dieser??
Oder hat er gar mehrere BEGLEITFAHRZEUGE?! :|
Aber eigntlich gehts hier in diesem Thread eher um einen PKW der Problemlos mehr fahren könnte, eigentlich...
Ergo hat der PKW Führer ein Problem, denn es besteht ja die Möglichkeit, dass ihn der eine oder andere (genervte) LKW Fahrer anzeigen könnte, die Folgen könnten durchaus lustig sein, da man ja (fast) davon ausgehen kann, das der Führer des entsprechenden Fahrzeuges gesundheitlich (oder geistig) nicht in der Lage ist, ein KFZ zu führen, zumindest könnte das bei jemanden annehmen, der mit 60 (und weniger) auf der AUtobahn rumkrebst...
Drogenhunde usw darf man sicherlich auch noch ertragen 😉