Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?

Hallo Leute,

ich hab mich heut mit jemanden darüber diskutiert welche mindestgeschwindigkeit auf der BAB erforderlich ist. ich bin der Meinun dass es 60km/h sind, der andere aber dass es 80km/h sind.

wer hat recht?

mfg

SKY

Beste Antwort im Thema

Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.

Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.

Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.

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Neaa, keine Ahnung was es da wieder für Vorschriften gibt.

Aber rein mathematisch ist 60,0000001 schneller als 60 😁

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Hallihallo!

Es gibt sehr wohl eine Mindestgeschwindigkeit auf BABs. Man muß mehr als 60 km/h fahren können (frisierte Mofas und 50er zählen nicht!)

Übrigens: Auf den Kränen steht "62", sicher ist sicher.

Guten Morgen, schau mal, was wir seit einigen Tagen hier schreiben!

Zitat:

und mindestens 50 auch wirklich fahren, wenn die Umstände dies zulassen. Also nicht bei Schnee, Eis, dichtem Nebel oder auch Stau.

Und wo soll das mit den 50 km/h stehen? Zeig uns doch bitte mal ne Quelle dazu!

CU Markus

Re: Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?

Zitat:

Original geschrieben von Skywalker18


Hallo Leute,

ich hab mich heut mit jemanden darüber diskutiert welche mindestgeschwindigkeit auf der BAB erforderlich ist. ich bin der Meinun dass es 60km/h sind, der andere aber dass es 80km/h sind.

wer hat recht?

Der mit 80km/h!

Wenns langsamer bist und es rummst, hast 'nen Problem.
Außerdem kanns sein, das die (ex-)Grün-Weißen dir 'nen Zettel in die Hand drücken und du zahlen darfst (Behinderung, Nötigung, whatever, denen wird schon was einfallen, wennse denn wollen!)

Denn man sollte nicht vergessen, das man auch in D nicht unnötigerweise unnötig langsam fahren darf!!

Re: Re: Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Der mit 80km/h!

Wenns langsamer bist und es rummst, hast 'nen Problem.
Außerdem kanns sein, das die (ex-)Grün-Weißen dir 'nen Zettel in die Hand drücken und du zahlen darfst (Behinderung, Nötigung, whatever, denen wird schon was einfallen, wennse denn wollen!)

Denn man sollte nicht vergessen, das man auch in D nicht unnötigerweise unnötig langsam fahren darf!!

So ein Unsinn.

Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf BAB.

Da gibt es nichts zu diskutieren. Wenns stark regnet? schneit? Nebel? Eis? Wind? Rauch? Oder wenn mein Trecker nur 61 km/h läuft?

Einziger Punkt laut StVO §3, Abs. 2
Ohne trifftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Das gilt auf BAB ebenso wie in der Stadt.

Weiterhin bleibt ja der § 18 StVO bestehen, nachdem die BAB nur von FAHRZEUGEN benutzt werden darf, deren Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit -das ist die, die im Fahrzeugschein eingetragen ist - mindestens 60 Km/h beträgt.

Unabhängig gilt natürlich § 1.

....kein Anderer mehr als nach den Umständen vermeidbar belästigt, behindert... wird.

Vermeidbar ist eine belästigung/behinderung, wenn sie dem Betroffenen (Verursacher) nach den Umständen nicht zugemutet werden kann.

Und dazu kann man nunmal keine pauschale Regel abgeben.

Grüße

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Ich kann nur sgaen, dass ich die
60 KM/H
als Mindestgeschwindigkeit kennengelernt habe!!!
Dazu sei aber gesagt, dass man eine Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten muss, wenn es die Verkehrssituation oder die Wettersituation nicht zulässt. (Stau, Starkregen, Glätte)
So hab ichs zumindest gelernt.................

Was bitte ist eine Mindestgeschwindigleit Wert, die ich nicht einhalten muss.

Es gibt keine Zahl.

Alles Lageabhängig bzw. Situationsbedingt.

Naja doch, so schwachsinnig is die nich, sag ich,
weil ich glaube du wärst auch kein Fan, wenn en 25 KM/H Auto auf der Autobahn sein bestes tut und du den nur immer näher kommen siehst, die linke Spur nich frei is und dann übeltst Bremsen müsstest oder dem draufkrachst.
Aba 60 KM/H sind auch net so dolle, hab aba sowas noch net erlebt..

Re: Re: Re: Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


So ein Unsinn.
Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf BAB.
Da gibt es nichts zu diskutieren. Wenns stark regnet? schneit? Nebel? Eis? Wind? Rauch? Oder wenn mein Trecker nur 61 km/h läuft?

Gibs auf, der Typ kappiert das eh nie. Manchmal frage ich mich wirklich, wo der den Führerschein her hat, wenn er überhaupt einen besitzt, aus Usbekistan oder von der Losbude.

CU Markus

Re: Re: Re: Re: Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991


Gibs auf, der Typ kappiert das eh nie. Manchmal frage ich mich wirklich, wo der den Führerschein her hat, wenn er überhaupt einen besitzt, aus Usbekistan oder von der Losbude.

CU Markus

Äh, meinst du jetzt mich?

Re: Re: Re: Re: Re: Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Äh, meinst du jetzt mich?

Ich meinte, das du deine Zeit nicht sinnlos an den Payne verschwenden solltest. Der Typ ist lernresistent.

CU Markus

Ganz offenbar.
hatte schon ANgst, meine fachlich ausgefeilten Beiträge würden hier zertreten... ;-)

grüße

Das Thema ist doch nun echt durch.
Man muss mindestens mehr als 60km/h fahren können.
Was man dann letztendlich wirklich fährt ist sache des Fahrers, er darf nur nicht behindern.
Aber wann er behindert können wir hier nicht entscheiden, das ist entweder eine Einzelfallentscheidung oder vom Gericht zu klären.

Wenn ein Fahrzeug 62km/h fahren kann, dann muss der auch bei Sonnenschein nicht 62km/h fahren, das wäre ja nur Vollgas, somit dürfte der auch langsamer als 60km/h fahren.
Und wenn der das darf, dann darf das evtl. auch ein Opa mit dickem Benz wenn er dabei eben keinen behinter.
Also Sonntags wenn kein LKW hinter ihm hängen kann und die BAB frei ist. Theoretisch würde das wohl gegen, ob die Polizei dann nicht doch mal vorsorglich nachschaut ob der Fahrer noch Lebt ist eine andere Sache.

Dazu kommt das man bei Benutzung der Nebelschlussleuchte auch auf der BAB nicht schneller als 50km/h fahren darf!!!
Nur das kennt wohl keiner, ich sehe schon bei Regen oft Leute mit NSL und bekomme das kotzen wenn die mit Tempo 100 fahren.

Was will man denn noch zu dem Thema sagen? Mehr gibt es doch da nicht.
Ist alles recht eindeutig geregelt.

OT:
Und für den Payne kaufen wir ein Schild wie die Polizei hat, nur das dort immer seine aktuelle Geschwindigkeit drauf angezeigt wird und es viereckig und blau ist. Damit die anderen wissen wie schnell sie grade mindestens fahren müssen wenn sie Payne sehen. *sfg

Na wer spendet alles? ;o)

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker


Das Thema ist doch nun echt durch.

 

nichts ist vorbei, bevor es vorüber ist...

:-)

Grüße

Da hier immer noch alle Kugsch* auf den falschen Fakten pochen, ist das Thema anscheinend noch nicht durch.
Bei guten Bedingungen darf nicht langsamer als 80 gefahren werden.
http://www.vox.de/28379_29249.php?...
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-11279!2002

Das steht allerdings nicht in der (online-)StVO (die Bibel des Sicherheitsforums-Nutzers), sondern wurde durch Gerichtsentscheidungen so festgelegt. Bei Unfall Teilschuld, Punkt (bei guten Bedingungen).

P.S. Auch in Usbekistan gibt es Fahrschulen, vielleicht einfach mal nachdenken, bevor man nen lässigen Spruch ablassen will und sich damit nur als vorurteilsbehafteten Kleingeist outet 🙄.

Das stimmt ganz einfach nicht.
Gerichtsurteile sind, da sie nicht jedem bekannt sein können, nicht ersatz für die stvo.
Können höchstens dem Anwalt als Bezug dienen.

Und wo steht, wie diese "guten Bedingungen" aussehen?

Ich bleibe dabei, und esist das einzig richtige:

Alles Lageabhängig bzw. Situationsbedingt.
Also EINZELFALLENTSCHEIDUNG.

Die Online-StVO benutze ich nicht.

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