Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?

Hallo Leute,

ich hab mich heut mit jemanden darüber diskutiert welche mindestgeschwindigkeit auf der BAB erforderlich ist. ich bin der Meinun dass es 60km/h sind, der andere aber dass es 80km/h sind.

wer hat recht?

mfg

SKY

Beste Antwort im Thema

Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.

Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.

Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.

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Ist das denn alles so schwer zu verstehen?
Die Grtundsätzlichen Fakten sind ja nun mehrfach genannt wurden.

Das jemand der mit einem Porsche bei Sonnenschein nur 60km/h auf einer Autobahn fährt sicher angehalten wird weil dies ungewöhnlich ist steht ausser Frage.
Aber trotzdem gibt es Situationen wo es langsame Fahrzeuge geben kann. Und damit Punkt.
Es wird langsame Fahrzeuge geben die sogar legal unterwegs sind. Und das kann dann keiner verhindern. Also muss man damit rechnen.

Ich bin selber schon als erstes Fahrzeug einer 15 PKW starken Kolone unterwegs gewesen. Alle samt mit Funk verbunden.
Da muss man teils einfach etwas langsamer machen wenn man auch Fahrzeuge mit 45PS und voller Zuladung dabei hat.
120km/h sind da eben nicht immer drin.

Kommenden Donnerstag geht´s wieder mit 6PKWs nach Belgien und das nun im 8 Jahr in folge.
Da gab es auch schon Situationen wo ein 45PS Peugeut vollbeladen den Berg nur noch mit 50km/h geschaft hat und alles danach "warten" mussten. Dafür ging´s dann Bergab etwas schneller. ;o)

Ausserdem ist derjenige der nicht erkannt das sein Vorderman nur 60km/h fährt genauso beschränkt wie jemand der grundlos 60km/h fährt, also gleichstand.

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker


Es wird langsame Fahrzeuge geben die sogar legal unterwegs sind. Und das kann dann keiner verhindern. Also muss man damit rechnen.

Warum man das doch muss, wird ja hoffentlich geklärt sein, falls ich in den nächsten Tagen Antwort von ADAC bekomme.

Bis dahin hauen wir uns hier nur Meinungen, keineswegs aber Fakten um die Ohren. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker


Da gab es auch schon Situationen wo ein 45PS Peugeut vollbeladen den Berg nur noch mit 50km/h geschaft hat und alles danach "warten" mussten.

Naja, also wenn ich der Peugeut-Fahrer gewesen wäre hätte ich gefragt ob nicht andere in der Kolonne mit mehr PS ein paar Kilo Zuladung übernehmen könnten.

Einfach nur weils sinniger ist...
Denn lieber einen großen Motor auslasten, sodass dieser unter Volllast fahren kann als dass ein kleiner Motor vor sich hinröchelt.

Zitat:

Original geschrieben von sladaloose


Naja, also wenn ich der Peugeut-Fahrer gewesen wäre hätte ich gefragt ob nicht andere in der Kolonne mit mehr PS ein paar Kilo Zuladung übernehmen könnten.

Einfach nur weils sinniger ist...
Denn lieber einen großen Motor auslasten, sodass dieser unter Volllast fahren kann als dass ein kleiner Motor vor sich hinröchelt.

Wir sind ja nicht nur blöd und haben den 45PS Peugeot voll gemacht damit der Rest mit 200PS vorne weg fahren kann. *lacht

Der Rest war auch voll bis unters Dach.

3-4Personen inkl. Gepäck und Verpflegung für 4 Tage ist nicht grade wenig.

Um das ganze mal vollständig zu machen was Kollonenfahrten angeht.
Vorne fährt Jemand der den Weg kennt. Dahinter kommen die anderen Fahrzeuge mit zunehmender Leistung, so das nach hinten hin immer mehr die Leistung zunimmt. Und zum schluss fährt am besten jemand mit viel Leistung und Streckenkenntnis.

Aber all das tut nichts zur Sache. Auch wenn der 45PS Peugeot alleine unterwegs ist schaft der Vollbeladen keine 80-100km/h mehr, sondern evtl. nur noch 60km/h. Nein das liegt auch nicht am Fahrer.

Also gibt es langsame Fahrzeuge auf der Autobahn.

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Die Kassler Berge hoch vollbeladen schafft meine Möhre auch keine 100 km/h. Bei 80 pendelt sich dann das alles ein.

Aber allerdings ist ein 45 PS Peugeut ja auch sehr klein, während ein 200 PS Fahrzeug ja bestimmt auch einen großen Kofferraum hat. Naja, ich weiß ja nicht, wieviele Möbelstücke ihr alles mitnimmt 😁

War ja nur ne Anmerkung. Nicht böse nehmen 😉

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker


Ausserdem ist derjenige der nicht erkannt das sein Vorderman nur 60km/h fährt genauso beschränkt wie jemand der grundlos 60km/h fährt, also gleichstand.

Richtig. Es ging auch, wenn ich das Urteil richtig in Erinnerung habe, "nur" um eine Teilschuld für den Langsamfahrer, und es ging um einen PKW, der bei gutem Wetter auf ebener Autobahn weniger als 80 gefahren ist.

Aber das Urteil kommt ja hoffentlich vom ADAC 🙂

MfG, HeRo

Es heißt doch immer "Augen auf im Strassenverkehr". Langsame Autos auf der BAB nerven. Aber wenn der nur noch 62 km/h schafft, hast du Pech gehabt, wenn du hinter ihm hängst. Kannst du nur hoffen, dass er nicht die linke Spur auch noch benutzen will. Deshalb rechtzeitig Spur wechseln und vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von LDS-MP


Aber wenn der nur noch 62 km/h schafft, hast du Pech gehabt, wenn du hinter ihm hängst. Kannst du nur hoffen, dass er nicht die linke Spur auch noch benutzen will.

Dieser Fall dürfte seltener eintreten als ein Sechser im Lotto...

"Gott sei Dank!" Ja.

Naja sooo selten ist das wohl nicht.

Und Oldtimer wurden ja noch gar nicht ins Spiel gebracht, denke das die vielleicht teils auch nicht sooo schnell Unterwegs sind.

Natürlich ist es aber so das man nicht täglich jemanden mit <80km/h auf der BAB sieht. Wäre ja sonst das reinste chaos.

61 ..62.. 63 ... ein Teil meiner RC-Cars ist auch in der Lage über echte 60 km/h zu fahren ... also darf ich auf den BAB´s auch mit ihnen spielen ... endlich mal ne lange Grade … gut zu wissen 😁

Tschuldigung, aber 50 im vollbeladenen Kleinwagen?
Mit 45PS bin ich schon oft genug unterwegs gewesen auch vollbeladen in den Urlaub.
Im dritten Gang schafft man auch bei 5 oder 8% noch 100km/h, im 5 vermutlich nicht mehr.
Und selbst wenn man im Extremfall 80 im 2. fahren muss: bei 50 in diesem Fall würde ich trotz aller Beteuerungen vermuten, dass die Verkehrsgefährdung hinter dem Steuer und nicht unter der Motorhaube saß 😉.

Tach,

ich mag mich jetzt täuschen, aber m.M nach beruhen die festgelegten "über 60 km/h" darauf, dass die schweren Lastzüge vom Schlage eines "Kaelble", "Büssing" oder "Faun"
vor ca. 40-50 Jahren gerade mal ebenso diese magische 60 km/h-Marke geknackt haben...

Gruß

Guensal

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


61 ..62.. 63 ... ein Teil meiner RC-Cars ist auch in der Lage über echte 60 km/h zu fahren ... also darf ich auf den BAB´s auch mit ihnen spielen ... endlich mal ne lange Grade … gut zu wissen 😁

Nein darfst du nicht da es Sportgeräte sind und diese nicht im Straßenverkehr betrieben werden dürfen. Wäre es Spielzeug dürftest du damit auch auf einer Spielstraße o.ä. fahren.

Auch mit 100km/h, was für ein RC-Car Flachbahner gut drin ist darfst du nicht auf der BAB fahren.

Es ist eben kein KFZ im sinne der StVZO.

Zurück zum Thema:
Ich glaube zwar nicht das der Fahrer bei dem 45PS Wagen das Problem war, aber das müsst Ihr besser wissen als ich.
Ausserdem war das nur ein Beispiel.
Denn auch wenn der Fahrer falsch geschaltet hat ist das nicht verboten und er wird dann mit seinen 60km/h (von mir aus auch 50 oder 70km/h, das ist ja recht egal) den Berg rauf fahren.
Fakt ist das dies im normalfall nicht verboten ist.
Im einzelfall könnte daraus vielleicht eine Strafe oder Verwahrnung folgen, aber das eben nur im Einzelfall und nicht grundsätzlich.

Zitat:

Original geschrieben von Seinecke


Tach,

ich mag mich jetzt täuschen, aber m.M nach beruhen die festgelegten "über 60 km/h" darauf, dass die schweren Lastzüge vom Schlage eines "Kaelble", "Büssing" oder "Faun"
vor ca. 40-50 Jahren gerade mal ebenso diese magische 60 km/h-Marke geknackt haben...

Gruß

Guensal

Was glaubst auch, woher die Richtgeschwindigkeit kommt? 😁 😁

Das ist auch die maximalgeschwindigkeit gewesen, die im Durchschnitt erreicht wurde, damals, als es festgelegt wurde (mehr oder minder)...

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