Welche Konsequenz hat eine Teilschuld?

Hey alle zusammen,

Mir ist vor 8 Wochen eine Dame gegen mein Auto gefahren. Ich stand im Kreuzungsbereich, leider keine 5m sondern etwa 3m zur Kurve. Eine Sichtbehinderung war ich nicht wirklich, da etwas vor meiner Schnauze erst das Haus endete, an dem man vorbeischauen muss und noch so komische Pfeiler standen. Platz ist auch jede Menge vorhanden, an der gleichen Stelle kam mit noch blöder geparkten Autos problemlos die Müllabfuhr vorbei.
Klar will mir die Versicherung jetzt etwa 20%-30% Schuld an dem Unfall geben. ich finde allerdings das steht in keiner Relation. Aber getrotz dem Falle, muss ich dann 20-30% ihres Schadens bezahlen? Das wäre der absolute Clou, wenn jemand in mein Auto fährt und ich seinen Schaden zahlen soll....

Vielen Dank für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von miga55


Hallo Julia,

mach Dir mal keine allzu großen Sorgen. Das wahrscheinlichste was Dir droht, ist ein Verwarngeld wegen falschen Parkens.
Was hier geschrieben wurde, wegen Betriebsgefahr oder Gefährdungshaftung, ist Unsinn. Ein parkendes Fahrzeug ist nicht in Betrieb und die Gefährdungshaftung kann nur bei sich im Gebrauch befindenden Fahrzeugen greifen.
Wenn man extrem behindernd falsch parkt, kann allerdings in Ausnahmefällen eine Mitschuld zugerechnet werden, trifft hier wohl eher nicht zu.
Gruß
Michael

@miga55

Du nimmst deine Signatur aber auch wirklich ernst

Zitat:

 „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

65 weitere Antworten
65 Antworten

@miga55
Ich habe nie behauptet, ob der Versicherer recht hat

Zitat:

Zitat miga55: mach Dir mal keine allzu großen Sorgen. Das wahrscheinlichste was Dir droht, ist ein Verwarngeld wegen falschen Parkens.

Da ich aber davon ausgehen, dass du die Situation genauso wie alle anderen nicht im Detail kennst, ist diese Aussage einfach mal falsch. Und das hat mit "Korinthenkackerei" nichts zu tun.

@CSeltsam
Da bist du nicht der erste, der diese Behauptung aufstellt. Das hatten wir schon öfter - zuletzt hier:

www.motor-talk.de/.../...icherung-bei-schuldlosen-unfall-t3902951.html

Naja ich stand ja nich 2 m in der kreuzung sondern von ihr entfernt, sie hätte ohne probleme dran vorbeifahren können. Das sie mich gerammt hat war einfch fahrlässig!!! Und was mir bleibt ist:
1. Ein kaputtes auto
2. Eine mIthaftung an ihrem auto
3. Ein strafzettel!
4. Absolute wut und ärger
Ich versuch das nur mit normalem menschenverstand nachzuvollziehen. Wenn sie von meinem schaden etwas abziehen würde ich es akzeptieren, nich weil ich denke dass ich in irgendeiner art und weise schuld hab sondern nur weil ich angst hätte einen anwalt zu nehmen. Aber wenn ich ihren schaden mittragen soll, da hört der spass echt auf, das ist einfach maßlos in meinen augen!

Zitat:

Original geschrieben von ooojuliaooo


Naja ich stand ja nich 2 m in der kreuzung sondern von ihr entfernt, sie hätte ohne probleme dran vorbeifahren können. Das sie mich gerammt hat war einfch fahrlässig!!! Und was mir bleibt ist:
1. Ein kaputtes auto
2. Eine mIthaftung an ihrem auto
3. Ein strafzettel!
4. Absolute wut und ärger
Ich versuch das nur mit normalem menschenverstand nachzuvollziehen. Wenn sie von meinem schaden etwas abziehen würde ich es akzeptieren, nich weil ich denke dass ich in irgendeiner art und weise schuld hab sondern nur weil ich angst hätte einen anwalt zu nehmen. Aber wenn ich ihren schaden mittragen soll, da hört der spass echt auf, das ist einfach maßlos in meinen augen!h

So pö a' pö erfahren wir von Dir mehr - doch zumindest so viel, dass wir die Gefährdungshaftung als nicht ausschlaggebend in dieser Sache erkennen können.

Die Tatsache, dass Du einen Strafzettel erhalten hast, liefert den Hauptanhaltspunkt, dass Du gegen die STVO verstoßen hast und damit ist der Anscheinsbeweis erbracht, dass dir einer Schuld/Teilschuld zugesprochen wird. Demzufolge stehst Du im polizeilichen Unfallbericht "auf 1", also oben und wirst primär als Unfallverursacher geführt. Nur ein Gericht kann Dich aus dieser Situation befreien. Das wird nicht einfach sein, denn das geht nur, wenn der Ordnungsbehörde (Polizei) eine Fehleinschätzung der Situation nachgewiesen wird, und den Strafzettel zurücknimmt.

Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam


Die Tatsache, dass Du einen Strafzettel erhalten hast, liefert den Hauptanhaltspunkt, dass Du gegen die STVO verstoßen hast und damit ist der Anscheinsbeweis erbracht, dass dir einer Schuld/Teilschuld zugesprochen wird. Demzufolge stehst Du im polizeilichen Unfallbericht "auf 1", also oben und wirst primär als Unfallverursacher geführt. Nur ein Gericht kann Dich aus dieser Situation befreien. Das wird nicht einfach sein, denn das geht nur, wenn der Ordnungsbehörde (Polizei) eine Fehleinschätzung der Situation nachgewiesen wird, und den Strafzettel zurücknimmt.

Sie hat ein Knöllchen wegen Falschparkens bekommen,

das kostet€ 10,- und ist berechtigt.

Wenn es mit Behinderung war, € 30,-.

Hat aber nichts mit dem Unfallbericht zu tun und ist vor Allem kein "Anscheinsbeweis".

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von miga55



Zitat:

Sie hat ein Knöllchen wegen Falschparkens bekommen,
das kostet€ 10,- und ist berechtigt.
Wenn es mit Behinderung war, € 30,-.
Hat aber nichts mit dem Unfallbericht zu tun und ist vor Allem kein "Anscheinsbeweis".

Na dann erklär doch mal was Du unter einem Anscheinsbeweis verstehst, wenn Du Dir so sicher bist und gar ausschließen möchtest, dass dies mit dem Unfallbericht nichts zu tun hätte.
Vielleicht machst Du zuvor auch einfach mal gedanklich die Gegenprobe und stellst Dir vor, Julia hätte dort nicht vorschriftswidrig geparkt?

Zitat:

Original geschrieben von ooojuliaooo


Hey alle zusammen,

Mir ist vor 8 Wochen eine Dame gegen mein Auto gefahren. Ich stand im Kreuzungsbereich, leider keine 5m sondern etwa 3m zur Kurve. Eine Sichtbehinderung war ich nicht wirklich, da etwas vor meiner Schnauze erst das Haus endete, an dem man vorbeischauen muss und noch so komische Pfeiler standen.
...
Klar will mir die Versicherung jetzt etwa 20%-30% Schuld an dem Unfall geben. ich finde allerdings das steht in keiner Relation.

Erstmal zur Klarstellung: Hast Du bereits die schriftliche Aussage von der gegnerischen Versicherung, dass sie 20 - 30% haben will? Oder fabulierst Du das nur, weil Du Schiss davor hast, dass es so werden könnte?

Weiterhin: DU hast freiwillig falsch geparkt. Eine Übertretung der STVO tritt nicht erst bei Behinderung ein! Man mag an der Stelle Deiner Meinung nach genug sehen, aber vielleicht muss man mühsam manövrieren - keiner weiss genau was das Problem ist, warum die Dame so "ungeschickt" gefahren ist. Nur weil Du der Meinung bist, dass Dein Auto keine Behinderung darstellte, muss das noch lange nicht objektiv (= am Ende notfalls richtlich festgestellt) so sein.

Ob 20 - 30% am Ende "in Relation" stehen, obliegt ebenfalls nicht Deinem Befinden. Die gegnerische Versicherung stellt sich vielleicht erstmal auf diesen Standpunkt (wir wissen das noch gar nicht, bitte bestätige mal die "20 - 30%"😉. Du kannst Klagen, Du kannst es Deiner VK und KH überlassen alles abzuwickeln, aber deine Gefühle werden in dem gesamten Prozess nicht bedient.

Nochmal: Das ganze Heulen wäre nichht nötig, wenn Du einen STVO-konformen Parkplatz genommen hättest. Die Wogen schlagen hier immer hoch, wenn die sogenannten "Gutmenschen" darauf verweisen, dass die STVO keine Empfehlungen sind, an die man sich nur nach persönlichem Gutdünken hält. Die Entscheidung, wie man es handhabt, fällt letzliche jeder für sich - aber bitte nicht diese Heule-Heule threads, wenn es mal schiefgeht.

Dein Auto ist KH versichert. D.h. sollte es so kommen, zahlst Du nur die Rückstufung völlig unabhängig davon, ob das ein Trabbi, Mercedes oder Rolls Royce war. Den Schaden am eigenen Auto kannst Du als Lehrgeld aus eigener Tasche bezahlen. Ich sehe nicht, was das "nicht in Relation" sein soll.

Amen

10 euro knöllchen! Die polizei hat gesagt sie hätte mir niemals ein knöllchen gegeben wenn die dame nich die polizei gerufen hätte. Es is echt krass dass ich sogar als unfallverursacherin dargestellt werde. Ihr wollt euh doch immer in lagen versetzen: ich bin studentin und du sagst ich soll für falschparken ein LEHRGELD von wenns gut läuft 300 euro zahlen, weil jemand anders einen Fahrfehler gemacht hat? Das findest du gerecht und richtig?

An die StVO halten? Du hast noch nie in Frankfurt einen Parkplatz gesucht...

Ich werde gleich mal ein Foto von der Ecke machen!!! Vielleicht komm ich dann ja etwas weiter

Zitat:

Original geschrieben von ooojuliaooo


Es is echt krass dass ich sogar als unfallverursacherin dargestellt werde.

dein

(park)

verhalten hat den unfall nunmal begünstigt!

Zitat:

An die StVO halten? Du hast noch nie in Frankfurt einen Parkplatz gesucht...

wenn dir die parkplatzproblematik bekannt ist, einfach 5minuten früher aufstehen - dann bleibt genügend zeit einen stvo-konformen parkplatz zu suchen, anstatt nachher stundenlang rumzuheulen weil mans nicht getan hat!

Zitat:

Vielleicht komm ich dann ja etwas weiter

das wird dir auch nichts bringen, weil im endeffekt ein richter entscheidet und nicht wir hier! wir hier können lediglich aufgrund von erfahrungen aussagen treffen, die aber keinerlei rechtsverbindlichkeit haben!

sollte es vor gericht gehen, solltest du allerdings tunlichst vermeiden, irgendwelche aussagen über die dir bekannte parkplatzproblematik zu machen - sonst kommt der richter noch auf die idee das du nichtnur fahrlässig, sondern grob fahrlässig bzw. vorsätzlich im kreuzungsbereich geparkt hast - was zu einem noch höheren schuldanteil deinerseits führen kann!

Zitat:

Original geschrieben von ooojuliaooo


10 euro knöllchen! Die polizei hat gesagt sie hätte mir niemals ein knöllchen gegeben wenn die dame nich die polizei gerufen hätte. Es is echt krass dass ich sogar als unfallverursacherin dargestellt werde. Ihr wollt euh doch immer in lagen versetzen: ich bin studentin und du sagst ich soll für falschparken ein LEHRGELD von wenns gut läuft 300 euro zahlen, weil jemand anders einen Fahrfehler gemacht hat? Das findest du gerecht und richtig?

Bei Beurteilung der Haftung kommt es aber nicht darauf an, ob Du nun Studentin, Vorstand einer Firma oder Schadensachbearbeiter bei einer Versicherung bist.
Maßgeblich, und das kommt bei der Bildung der Haftungsquote zum Tragen, ist Dein Mitverursachungsanteilt. Du hast nun mal nicht ordnungsgemäß geparkt. Wenn dies mitursächlich für den Schaden ist wird ein Haftungseinwand vorgetragen.

Haftungsquoten lassen sich nicht nach Schema F 1+1 = 2 bilden sondern nach objektiven und beweisbaren Tatsache, wobei Verstöße gegen Gesetze u.a. Berücksichtigung finden.

@mig: warum stellst Du alles in Abrede wenn anderslautende Rechtsauffassugen vertreten werden die auch noch mehr als nachvollziehbar begründet werden?

Du hast ein Tread mit Beleidigungen eröffnet der direkt vom Moderator geschlossen wurde. Überdenke doch einfach mal Deine Umgangsformen.

An die StVO halten? Du hast noch nie in Frankfurt einen Parkplatz gesucht...

Ich werde gleich mal ein Foto von der Ecke machen!!! Vielleicht komm ich dann ja etwas weiter

@ Mik0811

Jemand der mit Unterstellungen und falschen Anschuldigen operiert,
sollte es tunlichst vermeiden, die Umgangsformen Anderer in Zweifel zu ziehen!

Zitat:

Original geschrieben von miga55


@ Mik0811

Jemand der mit Unterstellungen und falschen Anschuldigen operiert,
sollte es tunlichst vermeiden, die Umgangsformen Anderer in Zweifel zu ziehen!

nur um Deine Erinnerungslücken zu schließen

http://www.motor-talk.de/.../an-alle-interessierte-t3896152.html?...

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


@CSeltsam
Da bist du nicht der erste, der diese Behauptung aufstellt. Das hatten wir schon öfter

Ja danke, ich erinnere mich noch - dort geschrieben zu haben und @stoppelfreund darauf speziell nicht einging.

Zitat:

Original geschrieben von Mik0811



Zitat:

Original geschrieben von miga55


@ Mik0811

Jemand der mit Unterstellungen und falschen Anschuldigen operiert,
sollte es tunlichst vermeiden, die Umgangsformen Anderer in Zweifel zu ziehen!

nur um Deine Erinnerungslücken zu schließen

http://www.motor-talk.de/.../an-alle-interessierte-t3896152.html?...

Ich habe keine Erinnengslücken!

Nenne mir bitte eine einzige Beleidigung.

Zitat:

Original geschrieben von Mik0811



Zitat:

Original geschrieben von miga55


@ Mik0811
 
Jemand der mit Unterstellungen und falschen Anschuldigen operiert,
sollte es tunlichst vermeiden, die Umgangsformen Anderer in Zweifel zu ziehen!
nur um Deine Erinnerungslücken zu schließen
 
http://www.motor-talk.de/.../an-alle-interessierte-t3896152.html?...

Eigentlich wollte ich dir vorhin schon ein Danke geben. Bin aber leider zu schnell gewesen und nun hat ein anderer User den grünen Daumen. Einer der ihn aber ganz bestimmt nicht bekommen sollte.....🙂

Zitat:

Original geschrieben von miga55



Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


nur um Deine Erinnerungslücken zu schließen

http://www.motor-talk.de/.../an-alle-interessierte-t3896152.html?...

Ich habe keine Erinnengslücken!
Nenne mir bitte eine einzige Beleidigung.

Ok, Du hast recht! 😉

Aber wie Du selbst schon mal geschrieben hast "der Klügere gib nach".

Deine Antwort
Ähnliche Themen