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Kreuzungsunfall, Teilschuld möglich ?

Themenstarteram 11. September 2021 um 12:04

Hallo,

ich hatte die Tage einen Kreuzungsunfall bei der mir die Vorfahrt genommen wurde.

Ich befuhr mit 100 km/h (kein Tempolimit) eine gerade Landstraße, die an einer Kreuzung vorbei führte.

An der Kreuzung ist dann ein Linksabbieger über ein Stoppschild gefahren, direkt auf meine Fahrbahn.

Ich leitete daraufhin eine Vollbremsung ein, leider ohne Erfolg etwa 30-35m hinter der Kreuzung kam es dann leider zur Kollision.

Erschwerend ist noch hinzugekommen, dass der Unfall Gegner kurz vor der Kollision ebenfalls eine Vollbremsung einleitete (vermutlich aus Reflex).

Als die Polizei eintraf, wurde der Unfall Gegner daraufhin sehr ausfallend und unterstellte mir ich sei zu schnell gefahren und es handele sich um einen Auffahrunfall, er habe am Stoppschild gehalten usw....

Sachschaden an meinem Auto etwa 10.000€.

Die Sache liegt jetzt beim Rechtsanwalt und wird vermutlich vor Gereicht gehen.

Wie ist eure Einschätzung wie die Sache ausgehen wird?!

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48 Antworten

Geduld wirst du brauchen und Nerven. Schadenersatz sollte durchgehen und der Gegner sollte ein Strafverfahren wegen Bereiten von Hindernissen / Eingriff in den Straßenverkehr bekommen.

Aber mach dich darauf gefasst, dass man dir hier eine MPU an den Hals schreibt. :)

für sowas ist eine dashcam von vorteil, daher fahre ich nie wieder ohne

Warum solltest du eine Teilschuld kriegen? Du warst auf der vorfahrtsberechtigten Straße, auf die der Unfallgegner einbiegen wollte oder eben eingebogen ist.

Wenn du nicht zu schnell gefahren bist (sicher, dass dort Tempo 100 ist? An Kreuzungen und Einmündungen ist oft auf 70km/h begrenzt), hast du ja nichts falsch gemacht und auch keine Möglichkeit gehabt, den Unfall zu verhindern.

Dass er dann auch noch abbremst, anstatt Vollgas zu geben und du deshalb auffährst, kann man dir nicht zur Last legen. Du warst ja nicht mit zu wenig Abstand hinter ihm aus deinem Verschulden sondern weil er die Vorfahrt genommen hat.

so isses

Themenstarteram 11. September 2021 um 12:59

Hallo fehlzündung, Ja dort ist Tempo 100, ist eine schnurgerade strecke.

Die Unfallgegner behauptet aufgrund von den 35m zur Kreuzung es sei ein Auffahrunfall, (Habe gerade mal ge Googelt, Anhalteweg bei Tempo 100 sind etwa 80m).

Dashcam ist leider nicht möglich bei dem Wagen, da dieser auch in Militärische Bereiche einfahrt wo Dashcams streng verboten sind.

Mein Problem ist das ich leider keine Zeugen und kein VIDEO vom Unfall habe, dann wäre das alles kein Thema.

Der neue Wagen hat leider auch durch das ABS keine Bremsspur erzeugt, sondern nur ein paar Regelspuren, die aber nicht wirklich gut zu sehen sind auf der Straße.

Auch kann ich nicht beweisen, dass der Unfallgegner über das Stoppschild gefahren ist.

Solange sein Abbiegevorgang als solcher eingestanden ist, brauchst du dir keinen Kopf machen.

Themenstarteram 11. September 2021 um 13:10

Was ich noch vergessen habe ist, dass ich von der Polizei einen Anhörungsbogen bekommen habe,

dass gegen mich wegen dem verdacht der Fahrlässigen-Körperverletzung ermittelt wird?

Die Polizei hatte bei der Unfallaufnahme nichts zu dem Sachverhalt gesagt und den Schaden nur aufgenommen.

Wie kann das bitteschön sein, hat der Unfallgegner damit etwas zu tun, bzw. mich angezeigt oder kommt das von der Polizei selber und wenn ja wieso, bzw. Missverständnis, Routine schreiben!?

Würde in diesem Fall ebenfalls Anzeige gegen den Unfall Gegner erstatten.

ab zum anwalt, egal ob mit oder ohne rsv

Als erfahrener Autobumser wird er wohl Strafantrag gestellt und im Krankenhaus ein heftiges HWS- und Rückenleiden beklagt und attestiert bekommen haben. Wegen der Fragestellung mal so ganz allgemein: was macht dein Anwalt beruflich?

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 11. September 2021 um 15:13:17 Uhr:

ab zum anwalt, egal ob mit oder ohne rsv

Der TE hat doch im Eingangspost schon geschrieben:

"Die Sache liegt jetzt beim Rechtsanwalt und wird vermutlich vor Gereicht gehen." :)

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 11. September 2021 um 14:04:44 Uhr:

Wie ist eure Einschätzung wie die Sache ausgehen wird?!

Wir waren alle nicht dabei und wir hören hier nur deine Version von der Geschichte.

Das Ganze wird seinen üblichen Lauf gehen.

Aber zum Anwalt würde ich auf alle Fälle gehen, wenn mir der Unfallgegner so blöd kommt.

Recht haben und Recht kriegen können zwei verschiedene Dinge sein.

In so einem Fall wird es wohl auch mit drauf an kommen, was der Gutachter feststellen kann.

Nun ja, so eindeutig ist die Sache nicht.

Gegen den Unfallgegner spricht natürlich die Vorfahrtsverletzung, andererseits wird ein Gutachter durchaus feststellen können, wo du dich befunden hast, als dieser seinen Abbiegevorgang eingeleitet hat und ob du durch eine rechtzeitige Vollbremsung den Unfall hättest verhindern können. Immerhin ist dieser eingebogen und noch 35 m weit gekommen, was durchaus zwischen 5 und 10 sec gedauert haben kann.

Da stellt sich zumindest die Frage nach der Mithaftung aus der Betriebsgefahr.

Themenstarteram 11. September 2021 um 13:29

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2021 um 15:16:23 Uhr:

Als erfahrener Autobumser wird er wohl Strafantrag gestellt und im Krankenhaus ein heftiges HWS- und Rückenleiden beklagt und attestiert bekommen haben. Wegen der Fragestellung mal so ganz allgemein: was macht dein Anwalt beruflich?

Mein Rechtsanwalt hat erst mal die Unterlagen angefordert und gibt mir dann Bescheid.

Heißt das, dass der Unfallgegner bei Arzt war, bzw. Strafanzeige gestellt hat und dadurch die Sache ins Rollen gekommen ist?

Davon kannst du ausgehen.

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