Welche Konsequenz hat eine Teilschuld?

Hey alle zusammen,

Mir ist vor 8 Wochen eine Dame gegen mein Auto gefahren. Ich stand im Kreuzungsbereich, leider keine 5m sondern etwa 3m zur Kurve. Eine Sichtbehinderung war ich nicht wirklich, da etwas vor meiner Schnauze erst das Haus endete, an dem man vorbeischauen muss und noch so komische Pfeiler standen. Platz ist auch jede Menge vorhanden, an der gleichen Stelle kam mit noch blöder geparkten Autos problemlos die Müllabfuhr vorbei.
Klar will mir die Versicherung jetzt etwa 20%-30% Schuld an dem Unfall geben. ich finde allerdings das steht in keiner Relation. Aber getrotz dem Falle, muss ich dann 20-30% ihres Schadens bezahlen? Das wäre der absolute Clou, wenn jemand in mein Auto fährt und ich seinen Schaden zahlen soll....

Vielen Dank für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von miga55


Hallo Julia,

mach Dir mal keine allzu großen Sorgen. Das wahrscheinlichste was Dir droht, ist ein Verwarngeld wegen falschen Parkens.
Was hier geschrieben wurde, wegen Betriebsgefahr oder Gefährdungshaftung, ist Unsinn. Ein parkendes Fahrzeug ist nicht in Betrieb und die Gefährdungshaftung kann nur bei sich im Gebrauch befindenden Fahrzeugen greifen.
Wenn man extrem behindernd falsch parkt, kann allerdings in Ausnahmefällen eine Mitschuld zugerechnet werden, trifft hier wohl eher nicht zu.
Gruß
Michael

@miga55

Du nimmst deine Signatur aber auch wirklich ernst

Zitat:

 „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


nur um Deine Erinnerungslücken zu schließen
 
http://www.motor-talk.de/.../an-alle-interessierte-t3896152.html?...

Eigentlich wollte ich dir vorhin schon ein Danke geben. Bin aber leider zu schnell gewesen und nun hat ein anderer User den grünen Daumen. Einer der ihn aber ganz bestimmt nicht bekommen sollte.....🙂

Ich sag mal Danke!

Verständlich ist es, wenn hier im Versicherungsforum unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und dass man darüber diskutieren kann. Oft geht es um das eigene Geld und da hat man nun mal ein anderes Rechtsverständnis.
In Hamburg kann so geurteilt werden und in München schon wieder anders.

Wenn hier jedoch ein selbsternannter Experte immer wieder sein Unwesen treibt vergeht einem echt die Lust, auch wenn seine Aussagen zum Lachen sind. Nur wenn es beleidigend wird hört es einfach auf.

Ich war bis vor 10 Jahren Schadensachbearbeiter, also noch in der guten alten Zeit 😉 Mittlerweile hat sich einiges geändert, worüber ich selbst nur den Kopf schütteln kann.
Aber so ist es nun mal und hoffentlich sehen einige Gesellschaften ein mit irwitzigen Zurückweisungen sich eher Kunden zu vergraulen statt neue zu gewinnen.

Aber zum hiesigen Thema gehört es nicht dazu.

Na dann bist du ja auch so ein asozialer Pisastudiebestätiger über den man deutschlandweit Lacht.

Willkommen in Club.......🙂

Na bitte, es geht doch!
Endlich mal ein stimmiger Kommentar von Dir.

Zitat:

Original geschrieben von ooojuliaooo



An die StVO halten? Du hast noch nie in Frankfurt einen Parkplatz gesucht...

Ich suche und finde in Frankfurt immer uns ich kann sogar einparken. In einige Gegenden dieser schönen Stadt fahre ich mit dem öffentlichen Personennahverkehr, der in Frankfurt sehr gut organisiert ist. Schont auch die Umwelt.

Und wo bleibt das Bild von der Ecke? Adressangabe reicht sogar auch aus.

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Zitat:

Original geschrieben von miga55


Na bitte, es geht doch!
Endlich mal ein stimmiger Kommentar von Dir.

Du scheinst Dich hier vornehmlich als Entertainer verpflichtet zu sehen; gut so.

Wuerde Dir deshalb den Austausch Deiner Signatur empfehlen; auch von Einstein aber weniger
selbstkritisch:

"Phantasie ist wichtiger als Wissen,
denn Wissen ist begrenzt."

Offensichtlich scheint das Thema hier erschöpft zu sein, weshalb vielleicht eine Erkenntnis gewonnen und für das Gros der Leser neu gewesen sein dürfte:

1. Man kann auch ohne, dass auf eine Schuld/Teilschuld erkannt wurde, an den Kosten eines Unfalls beteiligt werden.
2. Kfz-Versicherung hat der Versicherer das Recht, auch gegen den Willen und unabhaengig von der Schuldfrage des Versicherten, sich an den Kosten eines Unfalls zu beteiligen.

Interessant, wie wenig hier bekannt ist, das letztlich nur das gilt, was im Vertrag steht und vom Gesetz gedeckt ist. Also müßte man sich nur um die jeweils relevante Rechtsvorschrift kümmern und die so benutzen, wie das der Gesetzgeber bestimmt, der sich an das halten muß, was das Volk meint. In Demokratien zumindest.

Hier mal nur noch der Hinweis, warum Versicherer so gerne Mitschuldanteile "vergeben":

Mit einer Mitschuld (und damit einer Mitzahlungspflicht) werden Geschädigte vorsichtiger als wenn sie glauben, sie hätten "FREIE FAHRT" in den Kapitalkanälen der zuständigen Versicherung ...

Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam



Zitat:

1. Man kann auch ohne, dass auf eine Schuld/Teilschuld erkannt wurde, an den Kosten eines Unfalls beteiligt werden.

Nur dann, wenn Die Gefährdungshaftung greift

Zitat:

2. Kfz-Versicherung hat der Versicherer das Recht, auch gegen den Willen und unabhaengig von der Schuldfrage des Versicherten, sich an den Kosten eines Unfalls zu beteiligen.

Dazu hat die Versicherung nicht das Recht (Ausnahme s. o.), die Versicherung hat die Pflicht, gesetzeskonform zu regulieren.

Interessanter Gedanke, finde ich.
Wenn man hier so querbeet durch's Forum streunt, bekommt man einen recht guten Einblick von der Bechaffenheit des gelebten Sozialverhaltens in der Gesellschaft.
Letztlich drückt sich dies ja aus, in dem was uns, den Gesetzgeber und im Praktischen - die Versicherungen immer wieder beschäftigt.
Besser noch, es würde statt von anteiliger Mirtschuld, von anteiliger Mitverantwortung gesprochen.

Anschaulich liefert das Parallelverhalten von Radfahrern (gerne auch Autofahrer, die sich zeitweise in diese Anonymität begeben), wie sich ein Teil unserer Gesellschaft im öffentlichen Verkehrsraum entwickelt, wenn er sich unkontrollierbar wähnt.

Leg auf alle Fälle Widerspruch ein, wenn die Versicherung dir eine Teilschuld auflegen möchte. Oft versuchen die Versicherungen so ihre Haftung zu reduzieren.
Wo wurd dein Auto getroffen? An der Front, oder im hinteren Bereich? Wurd dein auto bereits im hinteren Bereich getroffen, ist klar aufzuführen, das es auch zu einen Unfall gekommen wäre, wenn du 2m weiter zurück gestanden hättest, also STVO konform. Im vorderen Bereich kannst du anführen, das andere Fahrzeuge Problemlos die Stelle passieren konnten (auch größere).
Sollte die Versicherung den Widerspruch nicht statt geben, bleibt die leider nicht viel übrig, entweder stumm zahlen und sich über die Gesamtsituation ärgern, oder eine Fachanwalt aufsuchen, der es entweder noch irgendwie drehen kann, oder die Versicherung bestätigt. Grundsätzlich ist so eine Situation Kagge... Das mit dem Parken kann ich voll und ganz verstehen, ich wohne in Frankfurt Bornheim, Parkplätze gibt es so gut wie gar nicht, deshalb fahre ich im Regelfall nur noch mit Motorrad oder den Öffentlichen.

Zitat:

Original geschrieben von miga55



Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam

Nur dann, wenn Die Gefährdungshaftung greift

Was sonst?, dazu nahm ich hier erstmals Stellung.

Zitat:

Original geschrieben von miga55



Zitat:

2. Kfz-Versicherung hat der Versicherer das Recht, auch gegen den Willen und unabhaengig von der Schuldfrage des Versicherten, sich an den Kosten eines Unfalls zu beteiligen.

Dazu hat die Versicherung nicht das Recht (Ausnahme s. o.), die Versicherung hat die Pflicht, gesetzeskonform zu regulieren.

Die Versicherung handelt gesetzeskonform wenn sie ohne erwiesene Mit/Teilschuld, aber nach Maßgabe der Gefaehrdungshaftung, seinen Versicherten an den Kosten beteiligt und das tut sie natürlich auch, ohne sich zuvor die Zustimmung des Versicherten zu sichern und im Zweifel gegen seinen Willen.

Die Feststellung einer Gefährdungshaftung hat u.a. und unter Umständen den Vorteil eventuelle Nebenklagen gegen den Versicherten gegenstandslos zu machen.

@ CSeltsam

Du hast ja absolut Recht, aber offenbar reden wir etwas aneinander vorbei.
Manchmal ist es eben so, daß Versicherungen eine Mithaftung aus der Gefährdungshaftung konstruieren oder behaupten, ohne daß diese tatsächlich gegeben ist.
Und so ist es möglicherweise auch hier in diesem Fall. Die TE hat zwar falsch geparkt, deshalb berechtigtes Verwarnungsgeld von € 10,-, aber ohne Behinderung, sonst hätte sie € 30,- zahlen müssen.
Deshalb ist m.E. die Grundlage für eine Mithaftung eher nicht gegeben.

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von miga55


@ CSeltsam

Du hast ja absolut Recht, aber offenbar reden wir etwas aneinander vorbei.
Manchmal ist es eben so, daß Versicherungen eine Mithaftung aus der Gefährdungshaftung konstruieren oder behaupten, ohne daß diese tatsächlich gegeben ist.
Und so ist es möglicherweise auch hier in diesem Fall. Die TE hat zwar falsch geparkt, deshalb berechtigtes Verwarnungsgeld von € 10,-, aber ohne Behinderung, sonst hätte sie € 30,- zahlen müssen.
Deshalb ist m.E. die Grundlage für eine Mithaftung eher nicht gegeben.

Gruß
Michael

Es ist eher umgekehrt. Häufig werden Schuld und Mitschuld konstruiert und führen zu kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen weil unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Güterabwägung eine eindeutige und widerspruchslose Rechtsprechung erschweren und dann in einem Deal/Vergleich landen.

Juristen diskutieren bei uns seit über 100 Jahren nach Wegen die Haftung gegenüber Dritten besser zu regeln. Im sogen. preussischen Eisenbahngesetz 1839 wurde erstmals die Verschuldens-freie Haftung, also eine Gefährdungshaftung festgeschrieben.
Und selbst das Römische Recht enthielt im Hinblick auf Natur-gegebene Risiken Gesetz-Passagen, die der Gefährdungshaftung vergleichbar erscheinen.

Nochmals: Gefährdungshaftung begründet sich nicht aus widerrechtliches Verhalten oder schuldhaftem Verhalten des Schädigers/Unfallbeteiligten. Gefährdungshaftung kann demzufolge nicht konstruiert werden.
Würde bei uns nicht zu befürchten sein, dass eine starke Vernachlässigung der Schadenprävention zu erwarten wäre, hätten wir es bestimmt mit einer deutlichen Ausweitung der Gefährdungshaftung zutun.

Zitat:

Nochmals: Gefährdungshaftung begründet sich nicht aus widerrechtliches Verhalten oder schuldhaftem Verhalten des Schädigers/Unfallbeteiligten. Gefährdungshaftung kann demzufolge nicht konstruiert werden.

Das habe ich ja auch nie gesagt, konstruiert wird die Mithaftung.

Selbstverständlich hat Gefährdungshaftung nichts mit Verschulden zu tun.

Und im StVG ist diese ziemlich klar definiert. Sie unterscheidet z.B. auch zwischen Personen- und Sachschäden, bei zweiten greift sie nicht so uneingeschränkt. Sonst wäre ja bei jedem Verkehrsunfall eine Mithaftung aller Beteiligten gegeben.
Warten wir doch ab, wie hier in diesem Fall entschieden wird.

Die Gefährdungshaftung ist schon ein Biblisches Thema des Alten Testamentes - also alles andere als neu.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Die Gefährdungshaftung ist schon ein Biblisches Thema des Alten Testamentes - also alles andere als neu.

Du erinnerst Dich sicher an die "Zungen ohne Hirnanbindung"?

Sag mal bitte was über diese Gefährdungshaftung in Zeiten des Alten Testament's, würde mich wirklich interessieren.

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