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Welche Konsequenz hat eine Teilschuld?

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 11:43

Hey alle zusammen,

Mir ist vor 8 Wochen eine Dame gegen mein Auto gefahren. Ich stand im Kreuzungsbereich, leider keine 5m sondern etwa 3m zur Kurve. Eine Sichtbehinderung war ich nicht wirklich, da etwas vor meiner Schnauze erst das Haus endete, an dem man vorbeischauen muss und noch so komische Pfeiler standen. Platz ist auch jede Menge vorhanden, an der gleichen Stelle kam mit noch blöder geparkten Autos problemlos die Müllabfuhr vorbei.

Klar will mir die Versicherung jetzt etwa 20%-30% Schuld an dem Unfall geben. ich finde allerdings das steht in keiner Relation. Aber getrotz dem Falle, muss ich dann 20-30% ihres Schadens bezahlen? Das wäre der absolute Clou, wenn jemand in mein Auto fährt und ich seinen Schaden zahlen soll....

Vielen Dank für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2012 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von miga55

Hallo Julia,

 

mach Dir mal keine allzu großen Sorgen. Das wahrscheinlichste was Dir droht, ist ein Verwarngeld wegen falschen Parkens.

Was hier geschrieben wurde, wegen Betriebsgefahr oder Gefährdungshaftung, ist Unsinn. Ein parkendes Fahrzeug ist nicht in Betrieb und die Gefährdungshaftung kann nur bei sich im Gebrauch befindenden Fahrzeugen greifen.

Wenn man extrem behindernd falsch parkt, kann allerdings in Ausnahmefällen eine Mitschuld zugerechnet werden, trifft hier wohl eher nicht zu.

Gruß

Michael

@miga55

Du nimmst deine Signatur aber auch wirklich ernst

Zitat:

 „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

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Teilschuld bedeutet:

Du bezahltst deinen Eigenen Schaden zu 20 oder 30% und du bezahlst beim Gegner auch 20 bis 30 % jenachdem wie hoch deine Schuld angesehen wird. Weiter steigst du in deiner Versicherung, dabei spielt es keine Rolle ob du zu 1 % oder zu 100 % Schuld bist. Ich würde dir Raten zum Anwalt zu gejhen und dich dort beraten lassen

SaugutePerson

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 14:19

Ja aber wie wahrscheinlich is denn dass die mir wirklich eine teilschuld geben? Ich würde dann ja im endeffekt mehr zahlen als bekommen, weil du gute dame einen mercedes fährt... Also ich leg quasi mehr drauf als sie ohne an dem unfall beteiligt zu sein??? Wie unfair is das denn?

am 8. Mai 2012 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von ooojuliaooo

Ja aber wie wahrscheinlich is denn dass die mir wirklich eine teilschuld geben?

das entscheidet im endeffekt der richter...warscheinlich sind die 20-30% die sich aus der betriebsgefahr ergeben.

Zitat:

Wie unfair is das denn?

es ist doch deine persönliche entscheidung gewesen dir statt eines mb's einen renault zu kaufen...

...hättest du dir einen teureres fahrzeug gekauft, würdest du - weil die reparaturkosten i.d.r. höher sind - auch mehr bekommen!

Zitat:

Original geschrieben von ooojuliaooo

Ja aber wie wahrscheinlich is denn dass die mir wirklich eine teilschuld geben? Ich würde dann ja im endeffekt mehr zahlen als bekommen, weil du gute dame einen mercedes fährt... Also ich leg quasi mehr drauf als sie ohne an dem unfall beteiligt zu sein??? Wie unfair is das denn?

Du kannst an den Kosten des Unfalls auch dann beteiligt werde, wenn Dir im Sinne der StVO keine Schuld zugesprochen wird.

Die Gefährdungshaftung (Stvg) wirkt gleichfalls auf die Kostenbeteiligung ein.

Beispiel, dir fliegt eine Radkappe während der Fahrt ab und verletzt einen Fußgänger. In einem solchen Fall trifft Dich keine Schuld, jedoch wirkt Deine Schadenersatzverpflichtung aus der Betriebsgefahr heraus, die von Deinem Fahrzeug ausgeht.

Unbeschadet einer "nicht-Schuld", würde dennoch Dein SF-Konto Bei der Versicherung belastet.

 

Zitat:

Original geschrieben von ooojuliaooo

Ich würde dann ja im endeffekt mehr zahlen als bekommen, weil du gute dame einen mercedes fährt... Also ich leg quasi mehr drauf als sie ohne an dem unfall beteiligt zu sein??? Wie unfair is das denn?

Hä? Was ist das denn für eine Milchmädchenrechnung... Ihre Reparaturkosten sind doch ebenfalls höher, weil Mercedes - und da sie wohl mehr als 50% übernehmen muss, zahlt sie auch mehr als du.

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 15:30

Naja die konsequenzn an der geschichte is dass ich kosten von etwa 600 euro ( ich gehe von einem gesamtschaden von 2000 euro aus) tragen muss, ohne wirklich an dem unfall beteiligt gewesen zu sein und in meiner versicherung hoch gestuft werde.... Wer fände das. An meiner stelle nicht unfair? Und ich weiss nich ob ich was dagegen tun kann! Ich stand ja nich sichtbehindernd und auch nich im halteverbot...

am 8. Mai 2012 um 15:52

Hallo Julia,

mach Dir mal keine allzu großen Sorgen. Das wahrscheinlichste was Dir droht, ist ein Verwarngeld wegen falschen Parkens.

Was hier geschrieben wurde, wegen Betriebsgefahr oder Gefährdungshaftung, ist Unsinn. Ein parkendes Fahrzeug ist nicht in Betrieb und die Gefährdungshaftung kann nur bei sich im Gebrauch befindenden Fahrzeugen greifen.

Wenn man extrem behindernd falsch parkt, kann allerdings in Ausnahmefällen eine Mitschuld zugerechnet werden, trifft hier wohl eher nicht zu.

Gruß

Michael

am 8. Mai 2012 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von miga55

Hallo Julia,

 

mach Dir mal keine allzu großen Sorgen. Das wahrscheinlichste was Dir droht, ist ein Verwarngeld wegen falschen Parkens.

Was hier geschrieben wurde, wegen Betriebsgefahr oder Gefährdungshaftung, ist Unsinn. Ein parkendes Fahrzeug ist nicht in Betrieb und die Gefährdungshaftung kann nur bei sich im Gebrauch befindenden Fahrzeugen greifen.

Wenn man extrem behindernd falsch parkt, kann allerdings in Ausnahmefällen eine Mitschuld zugerechnet werden, trifft hier wohl eher nicht zu.

Gruß

Michael

@miga55

Du nimmst deine Signatur aber auch wirklich ernst

Zitat:

 „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Zitat:

Original geschrieben von miga55

Hallo Julia,

mach Dir mal keine allzu großen Sorgen. Das wahrscheinlichste was Dir droht, ist ein Verwarngeld wegen falschen Parkens.

Was hier geschrieben wurde, wegen Betriebsgefahr oder Gefährdungshaftung, ist Unsinn. Ein parkendes Fahrzeug ist nicht in Betrieb und die Gefährdungshaftung kann nur bei sich im Gebrauch befindenden Fahrzeugen greifen.

Wenn man extrem behindernd falsch parkt, kann allerdings in Ausnahmefällen eine Mitschuld zugerechnet werden, trifft hier wohl eher nicht zu.

Gruß

Michael

Nicht so schnell von Unsinn sprechen wenn es an ausreichendem Wissen fehlt.

Ein geparktes, zugelassenes Fahrzeug in/auf öffentlichem Verkehrsraum, gilt als 'in Gebrauch' befindlich..

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 16:33

Ja aber irgendwie muss ich doch wenigstens so gestanden haben, dass der unfall unausweichlich oder so in der Art sein. Die Dame war wirklich nur arg ungeschickt! Ich habe ja weder die fahrbahn noch die sicht behindert. Ich habe rechtlich wirklich keine Ahnung aber es ist für mih unvorstellbar dass ich für einen fahrfehler eines anderen bezahlen muss! Ich hab da erst drüber nachgedacht als die versicherung mich darauf hingewiesen hat, was das für eine konsequenz hat!

Zitat:

Original geschrieben von ooojuliaooo

Ja aber irgendwie muss ich doch wenigstens so gestanden haben, dass der unfall unausweichlich oder so in der Art sein. Die Dame war wirklich nur arg ungeschickt! Ich habe ja weder die fahrbahn noch die sicht behindert. Ich habe rechtlich wirklich keine Ahnung aber es ist für mih unvorstellbar dass ich für einen fahrfehler eines anderen bezahlen muss! Ich hab da erst drüber nachgedacht als die versicherung mich darauf hingewiesen hat, was das für eine konsequenz hat!

Lies doch noch mal durch was Dir da so geantwortet worden ist.

Eine Beteiligung am Schaden fängst Du Dir möglicherweise nicht wegen eines Verstoßes gegen die STVO ein, sondern der Tatsache, dass Du überhaupt ein Fahrzeug "in Verkehr" gebracht hast.

Es geht bei der sogen. Gefährdungshaftung nicht um Verschuldung sondern lediglich um Haftung.

Sollte, wie @miga 55 denkt, "Falschparken" eine Rolle spielen, kommt auch die STVO wieder ins Spiel.

Du als Fahrzeughalter trägst nicht zwangsläufig für ein falsch geparktes Fahrzeug eine Mithaftung an einem Verkehrsunfall.

Es gibt sowohl solche als auch solche Gerichtsurteile. Wie immer kommt es auf den Einzelfall an.

Hat Dein Fahrzeug so "falsch" geparkt das es mit ursächlich für den Unfall war wirst Du nicht um eine Mithaftung umhin kommen.

Und entgegen der Aussage des Verkehrsrechtsexperten mig... stellt ein geparktes oder abgestelltes Fahrzeug eine Betriebsgefahr dar. Hilfreich ist das nachlesen in Paragrapgh 7 StVG.

am 8. Mai 2012 um 17:13

Zitat:

Nicht so schnell von Unsinn sprechen wenn es an ausreichendem Wissen fehlt.

Ein geparktes, zugelassenes Fahrzeug in/auf öffentlichem Verkehrsraum, gilt als 'in Gebrauch' befindlich..

Wem es an ausreichendem Wissen fehlt, lass ich jetzt mal offen, jeder mag sich selbst sachkundig machen.

Aber ich möchte gern Dein Gesicht sehen, wenn jemand Dir Dein geparktes Auto zu Klump fährt und Dir hängt man eine Mithaftung an, weil Du Dein Auto nicht mit in die Wohnung genommen hast!

Gruß

Michael

am 8. Mai 2012 um 17:21

Zitat:

Und entgegen der Aussage des Verkehrsrechtsexperten mig... stellt ein geparktes oder abgestelltes Fahrzeug eine Betriebsgefahr dar. Hilfreich ist das nachlesen in Paragrapgh 7 StVG.

Welchen § 7 StVG kennst Du denn? in meinem steht nix von geparkten und abgestellten Fahrzeugen.

(zur Ergänzung: bei abgestellten Fahrzeugen wird z. B. das Ein- und Aussteigen o. das Be- und Entladen noch zum Betrieb gezählt, das reine Parken nicht mehr)

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