Welche Führerscheinklassen ??
Hallo.
Alls ich meinen Führerschein gemacht habe durfte ich mit den Klassen 1,3 und 5 alles außer Bus fahren.
Bei meinem neuen Führerschein "Karte" wurde auch alles übernommen, einschließlich der 95 für Berufskraftfahrer. (D1,D,D1E sowie DE fehlen)
Das entspricht also 12 zugelassenen Klassen auf dem Führerschein.
Aber was gibt man z.B. bei einen Bewerbungsschreiben an ?
Man kann ja wohl kaum alle 12 Klassen angeben, das würde meines Erachtens den Rahmen sprengen.
Gibt es also eine Kombination der Führerscheinklassen so wie früher die 1,3 und 5 ??
Sorry, aber bei den ganzen Erklärungen im Web sehe ich mittlerweile nicht mehr durch.
19 Antworten
Bernd , wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil .
Sie hat doch schon den Kartenführerschein .
Darauf bezog sich doch die Frage.
Giovanni.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 18. Februar 2015 um 17:08:25 Uhr:
Bernd , wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil .
Sie hat doch schon den Kartenführerschein .
Darauf bezog sich doch die Frage.
Giovanni.
Der Kartenführerschein ist vorhanden, das ist korrekt. Die Frage bezog sich darauf, was in einem Bewerbungsschreiben anzugeben sei.
Du hast dann folgendes geschrieben.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 26. Januar 2015 um 18:03:57 Uhr:
Katlehn , du müsstest sagen , wie alt bist du , wann hast du die FE erhalten und wo?
Das FE Recht ist durch Vorbesitzregeln und EU Richtlinien so komplex , da kann selbst der Fachmann keine einfache Antwort geben .
Ist die FE vor oder nach dem 1.1.99 ausgehändigt worden . Das wäre ganz wichtig . Ohne diese Angabe ist es suchen im Heuhaufen .
Giovanni.
Erstmal egal, wann die FE ausgegeben wurde. Die TE hat ja nicht in Frage gestellt, welche Klassen auf ihrer Karte stehen. Ihr ging es nur darum, was in einer Bewerbung anzugeben ist.
Die TE antwortete dann folgendes.
Zitat:
@KATLEHN schrieb am 26. Januar 2015 um 18:12:59 Uhr:
1,3, und 5 sind seit 82 (nach DDR recht) vorhanden, alter lass ich mal außen vor :-))
Wie schon geschrieben wurde alles auf Karte übernommen, inklusive des Eintrages 95 für Berufskraftfahrer.
Ich hab da mal was hervorgehoben.
Im Verlauf deiner weiteren Antworten hast du dann darauf abgezielt, wann die FE erteilt wurde, wie alt die TE ist und Fragen gestellt, die darauf schließen lassen, dass das von mir hervorgehobene von dir eben nicht bemerkt wurde.
Deine Ausführungen der 12.000-kg-Grenze (auch "CE 79"-Eintragung) beziehen sich auf die "West-Deutsche" Klasse 3 ... ich hatte im weiteren lediglich angemerkt, dass die DDR-Klasse 3 nicht identisch ist mit der West-Klasse 3 - und dass somit die 12.000-er-Anmerkungen auch nicht 1-zu-1 übertragbar sind.
Anyways, Strich drunter. 🙂
Warum machst net einfach ne Kopie vom FE und tackerst den an die Bewerbung?
Arbeitgeber wird schon wissen was der gewünschte Arbeitnehmer benötigt um die Stelle zu bekommen.
Andy
Bernd Clio. Hut ab , du hast Zeit , mehr nicht .
Giovanni.
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Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 19. Februar 2015 um 16:35:30 Uhr:
Bernd Clio. Hut ab , du hast Zeit , mehr nicht .
Giovanni.
Meine Freunde hatten alle keine Zeit ... 🙂
Ich weiß ja, wie du es meinst ... aber ist bei mir ´ne Berufskrankheit, dass ich mir so´n Kleinscheiß merke ... sorry.