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Reicht der Führerscheinklasse T für ein multicar

Themenstarteram 30. Dezember 2020 um 11:32

Hallo ich habe eine wichtige Frage

Ich will mir ein Multicar kaufen weil wir zuhause ein großes Gelände haben jetzt ist die Frage darf ich mit der Führerscheinklasse T das Multicar fahren wenn ich es auf 40 km/h Drossel? Das ich es mit der Klasse B fahren darf weiß ich aber mit der Klasse T bin ich mir nicht sicher?

Vielen Dank im Voraus

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21 Antworten

Ich glaube, die Drosselung auf 40 km/h ist nicht nötig. Bis 60 km/h ist möglich, siehe § 6 Abs. 1 FeV, weil es sich um eine Zugmaschine in diesem Sinne handelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Dazu kommt aber bei Klasse T bei Zugmaschinen "… die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.", für das Privatgrundstück reicht das also nicht, wenn man keine Land- oder Forstwirtschaft hat.

Als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" mit zHG 40 km/h sollte das mit Klasse T gehen, muss aber als solche anerkannt und mit Kennzeichen sein.

https://de.wikipedia.org/.../...e_der_selbstfahrenden_Arbeitsmaschinen

Dass du es mit Klasse B fahren dürftest, heißt, dass das ein kleines Multicar mit zgM 3,49 t ist, richtig?

Der Multicar ist aber als LKW offener Kasten geschlüsselt.

Ob ein SV aus dem ne LOF Zugmaschine Schlüsselt würde ich vorher mal nachfragen.

Sonst wird das nichts mit Führerscheinklasse T

Erst wäre jetzt mal die zgM wichtig zu wissen oder geht es um einen 16 jährigen Fahrer?

Der M25 hat knapp 4to

Naja die Ummeldung von Lkw auf Zugmaschine sollte ja möglich sein. Andersherum geht's ja auch.

Ansonsten wäre eben die Tonage und nicht die bbH ausschlaggebend.

Der Multicar ist ein LKW.

Der kann weder Zugmaschine werden, noch LoF (Land oder Forstwirtsch.)

Eine Zugmaschine ist ein KFZ, deren wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen

in der Zugleistung besteht u bei denen schon die äußere Gestaltung erkennen

lässt, dass der etwa vorhandene Laderaum in seiner wirtschaftlichen Bedeutung

hinter der Zugleistung weit zurücksteht oder nur geringe Bedeutung hat.

Weiterhin ist nur eine Hilfsladefläche mit der 1,4-fachen Länge der Spurweite möglich.

Der Multi hat eine Spurweite von 1200mm, somit darf die Ladefläche nur 1,68m lang sein.

In der Regel ist die 2m lang.

Das nächste Problem ist die nicht ausreichende Anhängelast. Das Kfz als Zugmaschine muss mindestens für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zul. Gesamtgewichts technisch geeignet sein.

Auch ein Lof kommt nicht in Frage.

Die Eingangsfrage kann also mit Nein beantwortet werden.

Also eine LOF Zugmaschine auf. LKW unschlüsseln geht?

Ohne Ladefläche bleibt ein Traktor eine Zugmaschine

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. Dezember 2020 um 21:52:31 Uhr:

Also eine LOF Zugmaschine auf. LKW unschlüsseln geht?

Nein.

Zitat:

Ohne Ladefläche bleibt ein Traktor eine Zugmaschine

Ja, sogar ein LoF Zugmaschine.

Mein reden.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 30. Dezember 2020 um 21:52:15 Uhr:

Der Multicar ist ein LKW. Der kann weder Zugmaschine werden, noch LoF (Land oder Forstwirtsch.) …

Das ist nicht richtig. Umschlüsselungen zur Zugmaschine sind bei LoF-Betrieben regelmäßig, da genügt auch ein Blick ins Multicar-Forum.

Also dann solltest du meinen Beitrag lesen, und dann mit dem von dir zitierten Beitrag vergleichen, und feststellen, das da Umbaumaßnahmen vorzunehmen sind.

Sprich ablasten, Ladefläche umbauen...

 

Da sich der TE dazu eh nicht mehr äußert, kann man auch nur erahnen, ob er das möchte...

Der hat sich hier zwar angemeldet, aber da wird nix mehr kommen.

Ja und? Ändert doch nichts daran, dass deine Aussage "Der kann weder Zugmaschine werden, noch LoF (Land oder Forstwirtsch.)" nicht richtig ist.

Nun, ich gehe vom Serienzustand aus. Daraus wird halt nicht eine Zugmaschine.

 

Wenn wir nun wüssten, ob der TE umbauen will/kann/wird, dann ist das sicherlich etwas anderes. Dann hast du natürlich Recht.

 

Man kann sicherlich auch aus einem Golf 8 eine selbstfahrende Arbeitsmaschine machen, aber dazu ist halt doch etwas Umbau notwendig.

 

Wie schon geschrieben, kommt leider nicht vom TE, was derjenige vorhat.

 

Übrigens wissen wir ja nicht Mal was für ein Multicar das ist.

M21

M22

M24

M25

M26

.

.

Die ersteren hatten keine oder nur 800kg Anhängelast, die kann man definitiv nicht umschreiben. Dann gab es wenige mit 2500kg.

Da der TE noch kein Multicar hat, kann man das eigentlich auch nicht beantworten.

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