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Was ist der Unterschied zw Führerscheinklasse B und BE ?

Themenstarteram 10. März 2015 um 13:55

Hallo Forumkollegen,

wenn man sich das hier zum EU Führerschein mal ganz genau durchliest, kommt man zu dem Schluss, das es zwischen B und BE seit der Neuregelung des EU-Führerscheins 2013 keinen Unterschied mehr gibt, was das ziehen eines Anhängers betrifft.

Drei Zitate aus dem ADAC Dokument:

"Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)"

"Klasse BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamt masse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt."

"Anhänger: Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch arauf

an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt."

 

Interpretiere ich das so richtig?

Wir haben nämlich noch für BE bezahlt. :mad:

Gruss

W.

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20 Antworten

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 10. März 2015 um 14:55:49 Uhr:

Hallo Forumkollegen,

wenn man sich das hier zum EU Führerschein mal ganz genau durchliest, kommt man zu dem Schluss, das es zwischen B und BE seit der Neuregelung des EU-Führerscheins 2013 keinen Unterschied mehr gibt, was das ziehen eines Anhängers betrifft.

 

Interpretiere ich das so richtig?

Nein tust Du nicht.

Klasse B Fahrzeug und Anhänger (über 750kg) maximal eine zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger zusammen von 3.500 kg.

Klasse BE Fahrzeug zgM von 3.500 kg und Anhänger zgM von 3.500 kg, maximal ist bei BE also eine Kombi von 7.000 kg möglich, bei Klasse B ist maximal 3.500 kg möglich bei Anhängern über 750 kg.

Steht doch aber auch genau so in deinem Beitrag.

Themenstarteram 10. März 2015 um 14:11

Ahh.

Danke.

BEISPIEL:

Also darf ich mit einem Führerschein der Klasse B eine Mercedes E-Klasse (zulässige Gesamtmasse 2360kg) mit einem Wohnwagen FENDT Saphir 540 TK (Eigengewicht 1320kg und zulässige Gesamtmasse 1700kg) nicht fahren, weil die mögliche technische Gesamtmasse laut Papieren 4060kg ist. Egal ab ich das ausreize oder nicht.

Mit einem BE dürfte ich das Fahren, denn hier sind Anhänger bis 3500kg und Auto+Anhänger bis 7000kg erlaubt.

Riiichtig ;)

Themenstarteram 10. März 2015 um 14:23

Und wenn mein Kollege hier noch den großen alten grauen Lappen hat, darf er dann weiterhin, nur aufgrund dessen, das er es noch nicht auf den Karten-FS umschreiben hat lassen, mit dem Dreier Führerschein 7500kg Zugfahrzeug und Gespannmasse 17500kg fahren ???

Si, da er vermutlich seinen FS vor dem 01.04.1980 gemacht hat.

Je nach dem zu welchen Zeitpunkt er den 3er erworben hat, darf er damit entsprechende LKW fahren.

Was er genau fahren darf findest Du in der FeV Anlage 3:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

und die entsprechende Schlüsselzahlen in der FeV Anlage9:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html

Themenstarteram 10. März 2015 um 14:50

Hallo Kai70,

danke für die zwei Listen.

Die sind sehr nützlich.

Allerdings kann ich da die Antwort zu der Frage "Ob der Kollege nach den alten Regeln des Dreier FS im Jahre 2015 noch fahren darf?" nicht finden. Und ja, er hat den vor 1979 in Baden Württemberg gemacht.

Es ging mir um die Frage, ob er einen Vorteil hat, ihn NICHT umschreiben zu lassen.

Gruss

W.

Dar alte "Lappen" ist nach wie vor gültig mit der entsprechender Erlaubnis, wie er in den 70er gemacht wurde.

Ich habe ihm Anfang 2000 umschreiben lassen auf die heutige FS Karte, ist alles drauf, was damals galt.

Themenstarteram 10. März 2015 um 15:05

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 10. März 2015 um 15:55:11 Uhr:

Dar alte "Lappen" ist nach wie vor gültig mit der entsprechender Erlaubnis, wie er in den 70er gemacht wurde.

Ich habe ihm Anfang 2000 umschreiben lassen auf die heutige FS Karte, ist alles drauf, was damals galt.

Ja. Danke Corsa Diesel.

Das hab ich ja auch gemacht. Alles ist dann wirklich komplett drauf, wenn Du Klasse CE79 auf Antrag hast eintragen lassen. Aber das steht ja oben in dem ADAC Prospekt.

Um das Problem mit den Führerscheinklassen mal kurz und knapp zu beschreiben hier ein kleiner Leitfaden:

Klasse B: Ist nur ein PKW (maximal 3,5to) und ein Anhänger von 750Kg. Also beides zusammen darf 4,25to nicht überschreiten.

Klasse BE: Hier darf der PKW und der Anhänger je 3,5to wiegen, also insgesamt 7to. Kleine Besonderheit hierbei ist ist, dass der PKW vom zulässigen Gesamtgewicht leichter sein darf als der Anhänger.

Klasse B96: Dieser ist nur als Erweiterung für den B Führerschein. Hierbei darf man auch nur maximal 4,25to bewegen, jedoch mehr als die 750Kg Anhänger. Bei diesem Schein darf das Leergewicht vom PKW das Gesamtgewicht des Anhängers nicht übersteigen. Z.B. du hast ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von 1,5To und ein Gesamtgewicht von 2To, dann darfst du die 1,5To beim Hänger nicht Überschreitung und musst unter die 4,25To liegen.

Beim BE Schein muss man noch eine zusätzliche Führerscheinprüfung (nur Praktisch) machen. Beim B96 bekommst du eine Teilnahmebescheinigung der Fahrschule, diese musst du beim Amt einreichen und einen neuen Führerschein beantragen.

Alles weiter findest du auch hier: http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerscheinklassen/klassen-b-be-8726.htm

Zitat:

@chenri112 schrieb am 10. März 2015 um 16:24:56 Uhr:

Klasse B: Ist nur ein PKW (maximal 3,5to) und ein Anhänger von 750Kg. Also beides zusammen darf 4,25to nicht überschreiten.

Natürlich auch Anhänger über 750 kg zgM, sofern die zgM der Kombi aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt.

Zitat:

Klasse B96: Dieser ist nur als Erweiterung für den B Führerschein. Hierbei darf man auch nur maximal 4,25to bewegen, jedoch mehr als die 750Kg Anhänger. Bei diesem Schein darf das Leergewicht vom PKW das Gesamtgewicht des Anhängers nicht übersteigen .

Den letzten Satz streiche mal, das gab es früher (vor dem 19.01.2013) bei Klasse B und Anhängern über 750 kg zgM.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 10. März 2015 um 16:29:59 Uhr:

Zitat:

@chenri112 schrieb am 10. März 2015 um 16:24:56 Uhr:

Klasse B: Ist nur ein PKW (maximal 3,5to) und ein Anhänger von 750Kg. Also beides zusammen darf 4,25to nicht überschreiten.

Natürlich auch Anhänger über 750 kg zgM, sofern die zgM der Kombi aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 10. März 2015 um 16:29:59 Uhr:

Zitat:

Klasse B96: Dieser ist nur als Erweiterung für den B Führerschein. Hierbei darf man auch nur maximal 4,25to bewegen, jedoch mehr als die 750Kg Anhänger. Bei diesem Schein darf das Leergewicht vom PKW das Gesamtgewicht des Anhängers nicht übersteigen .

Den letzten Satz streiche mal, das gab es früher (vor dem 19.01.2013) bei Klasse B und Anhängern über 750 kg zgM.

Hast recht, da war mir was anderes im Gedächtnis. Hab eben direkt den BE gemacht und mich komplett mit dem B96 auseinander gesetzt.

Mir wurde auch damals in der Fahrschule erklärt, dass man mit B nur 750Kg ziehen darf, aber, dass ist ja auch schon wieder veraltete (hab mein Führerschein vor knapp 2 Jahren gemacht :D)

Zitat:

@chenri112 schrieb am 10. März 2015 um 16:39:49 Uhr:

Mir wurde auch damals in der Fahrschule erklärt, dass man mit B nur 750Kg ziehen darf, aber, dass ist ja auch schon wieder veraltete

Man durfte schon immer mit Klasse B Anhänger über 750kg zgM ziehen.

Vor dem 19.01.2013 spielte dort aber noch das Leergewicht des Zugfahrzeuges eine Rolle, dies musste höher liegen als die zgM des Anhängers ;)

Zitat:

@chenri112 schrieb am 10. März 2015 um 16:24:56 Uhr:

Klasse B96: ........... Bei diesem Schein darf das Leergewicht vom PKW das Gesamtgewicht des Anhängers nicht übersteigen. ...........

Eher umgekehrt: Das Leergewicht des Zugfahrzeuges muß größer sein als das HzG des Anhängers.

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