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Welche Felgen-/Reifengröße darf ich nehmen?

Themenstarteram 5. März 2008 um 9:33

Hallo liebes Forum,

ich brauche mal Hilfe!

Wir haben unserer Tochter als Fahranfängerin einen 1,0 L-Lupo 6X von Jan. 1999 gekauft. Ich würde ihr jetzt gerne noch einen Alu-Komplettradsatz mit einem 175er-Reifen spendieren. In dem neuen Fahrzeugschein ist aber nur noch die Größe 155/70 R 13 75 S angegeben.

Im alten Fahrzeugschein dagegen war auch die Größe 175/65 x 13 80 T verzeichnet, allerdings auf Felge 5 1/2 J x 13 H2 mit ET 43 mm (!) . Diese Einpresstiefe finde ich bei keiner Felge mehr.

Was ist denn jetzt ohne TÜV-Vorführung und Eintragung im Fz.-Schein erlaubt und möglich und benötige ich auf jeden Fall auch andere Radschrauben als die für die montierten Stahlfelgen?

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

Bis denne

dacapo-bass

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23 Antworten

hallo,

wir(meine frau u ich) haben uns nen lupo zugelegt.

nun wollte ich gerne wissen, welche reifen u felgengrößen auf das auto drauf dürfen?

hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

zurzeit sind da gotti felgen 13" drauf hab aber keine abe...

die waren drauf u ich weiß net ob man die so fahren darf

ansonsten 175/70R13

danke

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

Guck doch was im Fahrzeugschein steht, dann weisst du ob die derzeitig montieren Räder für das Auto zugelassen sind :)

 

Lg,

Jan

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

tja...

dumm bin ich nicht aber ohne den alten fahrzeugbrief bringt mich das nicht weiter, da im neuen brief oder teil 2 wie er jetzt heißt nichts mehr darüber geschrieben steht aber danke für deinen geistesblitz....

vieleicht kannst du ja mal für mich nachsehen?

danke

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

Hallo Leute ich habe das gleiche Problem gehabt, das ich nicht wusste welche Reifen ich fahren darf auf meinem Lupo. ich bin zu VW gefahren und nach gefragt die haben im Intranet reingeschaut, und genaue Angaben Ausgedruckt, Stempel drauf.

Ich hoffe ich habe geholfen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von die-insel-1977

tja...

 

dumm bin ich nicht aber ohne den alten fahrzeugbrief bringt mich das nicht weiter, da im neuen brief oder teil 2 wie er jetzt heißt nichts mehr darüber geschrieben steht aber danke für deinen geistesblitz....

 

vieleicht kannst du ja mal für mich nachsehen?

 

danke

     ich habe mal unseren "Brief" gescannt, hoffe damit geholfen zu haben

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

am 14. Oktober 2007 um 6:26

Hallo,

Ich habe einen Lupo 6X 1.0L 37kw. Also..........................

Generell ab Werk kannste folgendes fahren, laut meinem Fahzeugschein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

155/70 R13 auf 4,5J x 13 H2 ET35

175/65 R13 auf 5,5J x 13 H2 ET43

Jetzt habe ich den Lupo damals gebraucht gekauft und dabei folgende Räder entdeckt die schon zusätzlich eingetragen waren!

185/55 R14 auf 6J x 14 H2 ET43

195/45 R15 auf 6J x 15 ET43 oder 45

 

Im Winter empfehle ich Dir ernsthaft die 155er mit Kleber m+s Reifen! Bekommste bei www.reifen-direkt.de

als Komplettrad mit Stahlfelge wirklich nach geworfen!

Im Sommer hab ich die 185er. weil die 195er echt nur mehr Sprit verbrauchen und optisch dabei sowieso nicht viel rum kommt!

So ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiter helfen.

MfG: Jürgen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

am 22. Oktober 2007 um 6:12

Hi

meine Freundin hat auch einen Luop 1,4 (44kw)

und wir wissen auch nicht was wir fahren dürfen ..

weil wenn man mal so auf dein seiten rum guckt und die daten eingibt bekommt ich immer diese ergebnisse :

Hersteller: VW

PKW-Modell: LUPO 1.4 I

PKW-Modell: 6X 1390ccm 44kW 07.1999-07.2003

Folgende Reifen wurden gefunden:

175/65R13 80 S Geschwindigkeitsindex S <= 180 km/h

185/55R14 79 H Geschwindigkeitsindex H <= 210 km/h

und da wir auch deinen neuen schein und brief haben.. wollte ich jetzt mal einen rat holen..

weil im winter brauche ich keine 175 oder 185er reifen..

wenn ich mir jetzt einpaar 155er drauf ziehe muss ich denn extra zum tüv und das eintragen lassen??

MFG

Chri$i

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

wenns einmal um felgen etc. geht......ich hab nen 1.4tdi und könnte an 3L Felgen fürn guten Preis rankommen...krieg ich die eingetrtagen?....hab derzeit nur die 185/55 R14 auf 6jX14 ET 43 im Brief eingetragen...würde das gehen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

am 24. Oktober 2007 um 7:33

Zitat:

Original geschrieben von arosa1.4tdi

wenns einmal um felgen etc. geht......ich hab nen 1.4tdi und könnte an 3L Felgen fürn guten Preis rankommen...krieg ich die eingetrtagen?....hab derzeit nur die 185/55 R14 auf 6jX14 ET 43 im Brief eingetragen...würde das gehen?

ruf einfach mal beim VW Händler an hab ich auch gemacht der fragt nach deinen daten und dann sagt er die es du fahren darfst...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

Du kannst alle Reifengrößen montieren, die für den Lupo ab Werk vorgesehen waren.

Eine sehr gute Alternative sind 185/55 R 14.

Du bekommst in der Regel eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Hier habe ich mal die Auflagen von einem Felgenhersteller

Hier der interessante Part

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.

der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann

nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der

Fahrzeugpapiere enthält.

 

Hier alles:

 

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter

Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu

entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.

der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann

nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der

Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,

sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die

Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;

gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird

gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und

ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als

erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß

nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten

Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.

Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort

aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)

auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese

Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.

Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.

Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit

Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

Themenstarteram 5. März 2008 um 11:34

Hi,

schon mal vielen Dank - aber:

welche Felgengröße empfiehlst Du denn für die Reifengröße 185/55 R 14?

Bis denne

5,5 oder 6x 14 et 35

Zitat:

Original geschrieben von dacapo-bass

Hallo liebes Forum,

ich brauche mal Hilfe!

Wir haben unserer Tochter als Fahranfängerin einen 1,0 L-Lupo 6X von Jan. 1999 gekauft. Ich würde ihr jetzt gerne noch einen Alu-Komplettradsatz mit einem 175er-Reifen spendieren. In dem neuen Fahrzeugschein ist aber nur noch die Größe 155/70 R 13 75 S angegeben.

Im alten Fahrzeugschein dagegen war auch die Größe 175/65 x 13 80 T verzeichnet, allerdings auf Felge 5 1/2 J x 13 H2 mit ET 43 mm (!) . Diese Einpresstiefe finde ich bei keiner Felge mehr.

Was ist denn jetzt ohne TÜV-Vorführung und Eintragung im Fz.-Schein erlaubt und möglich und benötige ich auf jeden Fall auch andere Radschrauben als die für die montierten Stahlfelgen?

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

Bis denne

dacapo-bass

5 1/2 J x 13 H2 mit ET 43 mm

ganz normale lupo standart felge

auch polo und glaub ich fox

kurz ebay an sxchon haste die

VW Fox passt nicht, ersten 5 Loch und zweitens falsche Reifengröße.

VW Lupo und Polo 6N und 6N2 passen.

http://cgi.ebay.de/...tegoryZ9891QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

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