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Welche Felgen-/Reifengröße darf ich nehmen?

Themenstarteram 5. März 2008 um 9:33

Hallo liebes Forum,

ich brauche mal Hilfe!

Wir haben unserer Tochter als Fahranfängerin einen 1,0 L-Lupo 6X von Jan. 1999 gekauft. Ich würde ihr jetzt gerne noch einen Alu-Komplettradsatz mit einem 175er-Reifen spendieren. In dem neuen Fahrzeugschein ist aber nur noch die Größe 155/70 R 13 75 S angegeben.

Im alten Fahrzeugschein dagegen war auch die Größe 175/65 x 13 80 T verzeichnet, allerdings auf Felge 5 1/2 J x 13 H2 mit ET 43 mm (!) . Diese Einpresstiefe finde ich bei keiner Felge mehr.

Was ist denn jetzt ohne TÜV-Vorführung und Eintragung im Fz.-Schein erlaubt und möglich und benötige ich auf jeden Fall auch andere Radschrauben als die für die montierten Stahlfelgen?

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

Bis denne

dacapo-bass

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23 Antworten
Themenstarteram 5. März 2008 um 17:09

Danke,

cooler Tip / Link.

Schönen Abend noch!

ok das mit fox nehm ich dann zurück

hallo

also ich fahre einen lupo tdi 1,4 liter und ich habe in meinen papieren stehen 185 55 r14 79 h auf felge 6j*47 et43 oder bereifung 195 45 r15 auf felge 6j*15 et45 oder et43

gruß niki

am 6. März 2008 um 23:08

Ich hab mir vor einer Woche auch Alufelgen für meinen Lupo 1.0 6X gekauft, sind 195/45 R15 von RH.

Bei den meisten Felgenhersteller-Homepages kann man auch gleich so eine Art Filterfunktion anwenden. Da musst du einfach nur angeben, für welches Auto du Felgen suchst und dann werden dir alle angezeigt, die auf dein Auto passen.

Ich weiß jetzt nicht genau, ob das stimmt, aber ich hab mal gehört, das es beim Lupo auch drauf ankommt, ob man Servolenkung hat, oder nicht. Möchte da jetzt aber nix falsches behaupten... :rolleyes:

am 27. Oktober 2009 um 15:31

guten Tag!

hab ma ne freche zwischenfrage: ich hab noch felgen von nem alten polo. Die größe passt (5 1/2 x 13 H2), das Problemist nur, die Felgen haben ne ET von 38.

Hat irgendjemand schon erfahrungen damit gesammelt??

Mfg Das Schaf

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von 86cNaUnd

guten Tag!

hab ma ne freche zwischenfrage: ich hab noch felgen von nem alten polo. Die größe passt (5 1/2 x 13 H2), das Problemist nur, die Felgen haben ne ET von 38.

Hat irgendjemand schon erfahrungen damit gesammelt??

Mfg Das Schaf

Würde mich auch interessieren.

Moin du alter Sejerlänner.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen u felgengröße' überführt.]

Zitat:

@Lupo16v schrieb am 5. März 2008 um 10:54:27 Uhr:

Du kannst alle Reifengrößen montieren, die für den Lupo ab Werk vorgesehen waren.

Eine sehr gute Alternative sind 185/55 R 14.

Du bekommst in der Regel eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Hier habe ich mal die Auflagen von einem Felgenhersteller

Hier der interessante Part

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.

der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann

nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der

Fahrzeugpapiere enthält.

 

Hier alles:

 

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter

Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu

entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.

der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann

nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der

Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,

sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die

Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;

gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird

gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und

ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als

erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß

nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten

Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.

Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort

aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)

auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese

Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.

Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.

Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit

Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

Watt soll das denn, zum aufblasen hie6r oder wie(der Treads)? Das geht um ein Auto das so alt ist das es dort kein Reifenüberwachungssystem gab??!

Zählt das eigentlich als Leichenfledderei, wenn Der Post, auf den geantwortet wird, ÜBER 11 Jahre alt ist?

Nee aber 11 Beiträge in 12 Jahren sind schon Antwort genug @kaleppo

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