Welche Ausrüstung braucht ein Fernfahrer
Hallo Motor-Talk Freunde
Ich beginne in ca 2 Wochen meinen neuen Beruf als Fernfahrer. Nun stelle ich mir die Frage, was benötige ich an Ausrüstung???
Meine damit zb. Lebensmittel, wie bereitet ihr euer Essen auf dem Pakplatz.
Vieleicht kommen hier ein paar sinnvolle tipps zusammen, die mir das Leben auf der Autobahn etwas leichter und angenehmer machen.
Was braucht man unbedingt?? Was ist sinnvoll , was nicht?
Wo kauft ihr ein? Ist ein Gaskocher gut?? usw. bin mal gespannt was bei raus kommt..
🙄
Beste Antwort im Thema
wobei ich dir aber gleich noch einen tipp mit auf die reise geben möchte such dir schon bei 4 stunden langsam mal an parkplatz und nicht erst nach genau 4 einhalb stunden den du wirst feststellen das du oft 4 5 oder mehr parkplätze anfährst bist du vielleicht mal einen freien stellplatz findest und ich geb dir gleich noch an tipp für österreich stell dich nachts nicht auf Supermarkt parkplätze oder bus halte stellen die bullen schreiben dir sofort ein knöllchen.
also entweder richtige LKW-Parkplätze,Raststätten,Autohöfe oder Tankstellen geh aber vorher rein und frage ob du dort stehen bleiben darfst habs auch schon erlebt das so ne tankstellen tussi die bullen angerufen hat weil ich dort geparkt habe ohne zu fragen.
is wieder mal typisch du sollst deine pausen machen aber du darfst fast nirgends stehen bleiben....
70 Antworten
Nicht ganz richtig. Ja, die meisten sind in der Regel Einzelkämpfer. Das Hauptproblem ist aber, das die meisten mehr Angst vor ihrem Chef haben als vor Polizei und BAG.
Dabei haben sie aber nicht das Hauptproblem, wenn sie gebliitzt werden wegen zu schnell oder zu rot. Das Hauptproblem ist, wenn was passiert. Und dann ein Gutachter sagt, hättest du diech an die Regeln gehalten, wäre das Ganze nicht passiert oder wäre zumindest glimplicher ausgegangen.
Wenn die mehr kontrollieren könnten, würden sie es auch tun. Hatte schon mehrmals den Fall. Notruf wegem extremst verkehrgefährdendem Verhalten. Antwort: Können keinen rausschicken, gerade ein Unfall. Alle Fahrzeuge da im Einsatz.......
Bringt dann nicht mehr viel, wenns ein Ausländer kurz vor seiner Heimatgrenze ist.
Zitat:
@BaBaDing schrieb am 2. Oktober 2020 um 16:11:25 Uhr:
Grundsätzlich gelten in Deutschland max. 10 Stunden Arbeitszeit. Darunter fällt alles von Laden/Abladen, Tanken, Fahren auf Ladung warten usw. Wenn du also morgens 4 Uhr anfängst und lediglich eine Pause von 1 Stunde hattest dann kannst du 15 Uhr Feierabend machen. Egal was der Chef, Disponent oder Fahrzeit Gesetze sagen. Wer mehr macht ist selber Schuld.
Im Grunde stimmt alles. Jetzt das große ABER:
Wenn der Chef bestimmen könnte, ob und wann du deine 9er machst, würdest du um Mitternacht wieder anfangen. Und in der Regel gelten eigentlich 8 Stunden, die man auf 10 Stunden verlängern kann (gegen Ausgleich).
Und Warten auf Ladung ist nicht per se Arbeitszeit, genauso das laden. Warten auf Ladung ist immer Bereitschaftszeit. Ob diese dann zu Arbeitszeit zählt, hängt von mehreren Faktoren ab. Beispielsweise daran, ob die Zeit genau bestimmt werden kann und diese lang genug ist. Wenn der Fahrer dann auch nicht am Fahrzeug sein muss, kann es sogar als Lenkzeitunterbrechung zählen. Das gleich zählt fürs laden, wenn der LKW z. B. An der Rampe steht und man selbst nichts damit zu tun hat.
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Lenkzeitunterbrechung sowieso. Ich glaube du wolltest eher auf den Unterschied zwischen Bereitschaft und Pause/Ruhe hinaus.
Dann schau die mal die Gerichtsurteile z. B. bei Ärzten an. Danach ist Bereitschaft nur dann Arbeitszeit, wenn man am Arbeitsplatz anwesend sein muss. Rufbereitschaft z. B. (das hat ein LKW-Fahrer, wenn er nicht am LKW bleiben muss) ist keine Arbeitszeit.
Komischerweise wurde das in einem konkret andersrum gelegenen Fall eines Oberarztes geklärt. Dessen Arbeitgeber hat die komplette Bereitschaft nicht als Arbeitszeit gewertet. Dagegen ging der Arzt vor. Und bekam Recht. Die Bereitschaft, in der er in der Klinik anwesend sein musste, ist als Atbeitszeit zu werten und dementsprechend zu vergüten. Selbst wenn er in der Zeit im Ruheraum schläft. Wenn ich mal Zeit und Lust habe, suche ich das Urteil. Könnte nur etwas dauern, da es schon etwas her ist. Und nein, in der Zeit hat sich das Arbeitsschutzgesetz nicht geändert. Zumindest nicht im Bereich Arbeitszeit. Es gab in der Zeit nur Änderungen, wie und wann die Pausen zu machen sind. Seit der Zeit sind Nachts einfach besetzte Tankstellen z. B. 45 -60 Minuten zu
Jetzt wirds aber ein bisschen komisch.
Ein Arzt in einem Krankenhaus oder einer Klinik und hoheitliche Aufgaben. Im Gesundheitsamt der Amtsarzt vielleicht, wobei ich mir dabei noch nicht mal sicher bin.
Hoheitliche Aufgaben haben Polizei und Bundeswehr, im weiteren noch Rettungsdienste, Feuerwehr und THW. Selbst die deutsche Post hat keine mehr.
Und das Urteil war nur als Beispiel gedacht, weil es mir gerade einfiel, da es eine große Welle hinterherzog. In den Medien kamen danach noch andere Urteile in anderen Berufszweigen, nur wurden die nicht so breit getreten. Ich erinnere mich nur noch schwach an eins in einem großen Elektrobetrieb. So was wie Siemens.
Was mir halt immer hängen blieb: Bereitschaft am Arbeitsort = Arbeitszeit, Rufbereitschaft = keine Arbeitszeit, solange nicht abgerufen wurde.
Es kommt nicht darauf an, ob man am Arbeitsplatz ist, sondern, ob man am Arbeitsplatz bleiben muß. Sonst könnte ja der Arbeitgeber sagen: Du hast Rufbereitsxhaft. Und Arbeitnehmer denkt sich dann: Dann fahre ich gleich zum Arbeitsort, dann bekomme ich es ja bezahlt.
Und jetzt speziell auf den Fahrer: Er kann ja in der Zeit Einkaufen gehen, duschen usw. Und seine tägliche Ruhezeit verbringt er ja auch größtenteils im LKW, ach, ist ja am Arbeitsort, ist Arbeitszeit. Irgendwie beißen sich deine Argumente.
Das dass Arbeitszeitschutzgesetz und die Fahrpersonalverordnung sich an manchen Stellen kontraproduktiv verhalten, ist klar. Aber jetzt hier Fahrer dazu zu motivieren, was zu machen, was sie ihren Arbeitsplatz kosren kann, nur weil man eine falsche Solidarität zu ihnen zeigt, ist auch kontraproduktiv.
In der Regel kann man sagen, das man, wenn man sich an die Fahrpersonalverordnung hält und diese nicht zu 100 % ausreitzt, man in 95 % der Fälle auch nach dem Arbeitszeitschutzgesetz nichts zu befürchten hat.
Und wie ich schon mal schrieb: Das war ein Beispiel. Wenn du jetzt argumentierst, das das Arbeitszeitschutzgesetz für Ärzte nicht gilt, da die ja eine eigene Verordnung/ein eigenes Gesetz haben, kann mn auch beim LKW-Fahrer damit argumentieren.
Also bitte lass das, bevor noch ein Fahrer seinem Chef veklickern will, dass er seine Arbeitszeit rum hat, weil er 5 Stundeb gefahren ist und er 5 Stunden auf die Ladung gewartet hat. Das macht der 2 mal. Beim ersten mal Abmahnung, beim 2. Mal fristlose Kündigung. Besonders, wenn er bei Ankunft schon gesagr bekan: Ladung ist in 5 Stunden fertig. Genau das ist nämlich dann der Fall, wo die Bereitschafr keine Arbeitszeit ist. Das wurde auch schon per Gericht entschiden,. Aber nicht Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber, sondern bei einem Verfahren gegen ein Bußgeldbescheid. Stand entweder in der Zeitschrift Trucker oder Fernfahrer. In beiden gibt es die Rubrik: Fernfahrer, deine Rechte (oder sinngemäß). Da werden Verhandlungen erzählt, die Fahrer hatten.
Nur so nebenbei.
Es heißt Arbeitszeitgesetz.
Aber abgesehen davon wird sich heutzutage ein Spediteur zweimal überlegen ob er einen Fahrer einfach vor die Tür setzt
Man bekommt einfach keine Fahrer mehr.
Ich fahre Gefahrgut und bis vor ein paar Jahren haben uns die Bewerber fast überrannt.
Obwohl wir in unserer Branche besser als die anderen zahlen und auch das Betriebsklima besser ist kommt keiner.
Aha, fester Arbeitzplatz und Fernverkehr sind 2 Paar Schuhe, aber ein paar Zeilen später den Vergleich mit der Baustelle bringen. Diskussion hiermit für mich beendet.
Grund: Einem vorwerfen, er würde Blödsinn argumentieren und dann selbst in genau die Bresche schlagen.
Als letztes noch: Wenn der Fahrer in der Zeit, wo er mit vorhersehbarem Ende wartet, machen kann, was er will und braucht nicht am LKW zu sein, ist das zwar Bereitsxhaft, aber keine Arbeitszeit. Denn sonst dürfte er diese Zeit nicht als Lenkzeitunterbrechung nutzen. Und genau das war der Vorwurf an den Fahrer in meinem vorher erwähnten Fall. Er stand an einer Ladestelle auf dem LKW-Parkplatz. Sollte nach 2 St unden wieder im Ladebüro sein. Er ging in der Zeit auf einen nahen Autohof duschen und in nem Discounter kaufen. Kurz nach Abfahrt nach dem Laden stoppte ihn die BAG. Er müsste jetzt seine 45 min Lenkzeitunterbrechung machen, da er bei Ankunft 4 Stunden und 15 Min Lenkzeit hatte (An der Ladestelle gestanden, ihm 20 min nachgefahren und dann Tacho ausgelesen). Die haben aus gesehen, dass er duschen und kaufen war, was sie bei der Verhandlung auch sagten. Danach war die Verhandlung vorbei.
Vorwurf war halt Fehlbedienung Tacho und nicheinhalten Lenkzeitunterbrechung. Beides abgewiesen.
..... interessant....ich wollte noch was schreiben zum Thema " Ausrüstung"...aber darum geht es wohl nicht mehr. Okay.