weisses Standlicht
Hat sich schon mal einer Standlichter gekauft die schön hell, so in etwa wie Xenon strahlen?? Habe schon viele bei ebay gesehen, will aber keine LED`s haben. Welche könnt ihr empfehlen?
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von c2w
och ist mein tüv prüfer unfähig.
hmn...
dazu sag ich mal nix!
Zitat:
Original geschrieben von c2w
abnahmen und dergleiche ist sehr wohl ermessenssache da
bundeslandabhängig oft verschiedne bedingungen gelten.
hab ich nie bezweifelt!
ABER der tüv, hat sich an die stvzo und deren anhänge zu halten, das sind die rahmenbedingungen, und dazwischen ist der spielraum! ALLE eintragungen die gegen die stvzo verstoßen sind 0,nichtig....
d.h. für bauartgeprüfte beleuchtungseinrichtungen sind auch die leuchtmittel vorgeschrieben, mit denen sie geprüft worden sind (sonst könntest du auch einfach in nen halogenscheinwerfer nen xenonbrenner einbauen), baust du nen andere (z.b. die led's) ein, ist die funktion des bauteil nicht mehr ordnungsgemäß gewährleistet, und die zulassung erlischt...
Zitat:
Original geschrieben von c2w
die standlicht led hat keine be
richtig!
Zitat:
Original geschrieben von c2w
aber ist auch kein fahrlässiger
eingriff in die stvo
wer redet denn wieder davon?
dadurch erlischt die be des scheinwerfers, und damit die be des autos.
die stvo hat damit rein garnix zu tun..
Zitat:
Original geschrieben von c2w
du redest wirres zeug...
wer im glashaus sitz....
bevor DU hier weiter wirres zeug schwätzt und keine sachlich/fachlich begründeten argumente liefern kannst, sondern nur den "stammtisch-gerede" (sorry, mehr ists nunmal nicht!) schreib lieber garnix!
das einzigste was du damit ausdrückst, ist, dass du 1. keine ahnung hast, 2. unfähig bist § zu lesen und 3. dummes zeug von dir gibst, ohne dich vorher auch nur mal ansatzweise zu informieren...
Zitat:
Original geschrieben von c2w
übrigens versteh ich das mit dem tacho nicht.. das heisst ich kann
meinen tacho mit ner 100watt H7 beleuchten? sehn tu ja dann nur
ich nichts die andern schon. brauchen mir ja dann bloss auszuweichen
theoretsich ja..
ABER da du dadurch geblendet wirst, besteht 1. eine ablenkung für dich und 2. kannste dann davon ausgehen, dass der fz-innenraum hell erleuchtet ist, damit stellste dann wieder eine gefährdung dar, und das ganze wird illegal..
strenggenommen, ist sogar das fahren mit eingeschalteter innenraumbeluchtung (leseleuchten ausgenommen) unzulässig und kann mit 10€ honoriert werden....
da ich ja obejktiv bin und nicht um alles in der welt als richtig hingestellt werden will, ich glaube c2w hat leider sogar auch recht mit der tachobeleuchtung.
ich konnte es damals auch nicht glauben, aber ich habe es mindestens schon bei 2 verschiedenen zeitschriften gelesen, daß man die tachofarbe nicht verändern darf bzw. die roten bereich wie für temp / tank und auch am km/h zähler müssen weiterhin rot bleiben.
das ist mit einer reinen blauen tachobeleuchtung nicht machbar.
dies kann ich aber leider nur anhand 2er berichte / annoncen behaupten, auch wenn jetzt hier der "streit" weiter geht, aber ich will ja schließlich bei den fakten bleiben, auch wenn ich meinetwegen als krümelzähler durchgehe.
wenn wir hier schon drüber diskutieren, dann richtig 😁
und bitte unterlasst das "wer mist erzählt, soll klappe halten...." sowas ufert aus und wird schnell beleidigend, wenn es das nicht sogar schon ist. damit ist keinem geholfen. sagen, daß man sich schlau machen soll ist eine sache, das andere, eine andere.
cu frosti
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
hmn...
dazu sag ich mal nix!hab ich nie bezweifelt!
ABER der tüv, hat sich an die stvzo und deren anhänge zu halten, das sind die rahmenbedingungen, und dazwischen ist der spielraum! ALLE eintragungen die gegen die stvzo verstoßen sind 0,nichtig....d.h. für bauartgeprüfte beleuchtungseinrichtungen sind auch die leuchtmittel vorgeschrieben, mit denen sie geprüft worden sind (sonst könntest du auch einfach in nen halogenscheinwerfer nen xenonbrenner einbauen), baust du nen andere (z.b. die led's) ein, ist die funktion des bauteil nicht mehr ordnungsgemäß gewährleistet, und die zulassung erlischt...
richtig!
wer redet denn wieder davon?
dadurch erlischt die be des scheinwerfers, und damit die be des autos.
die stvo hat damit rein garnix zu tun..wer im glashaus sitz....
bevor DU hier weiter wirres zeug schwätzt und keine sachlich/fachlich begründeten argumente liefern kannst, sondern nur den "stammtisch-gerede" (sorry, mehr ists nunmal nicht!) schreib lieber garnix!
das einzigste was du damit ausdrückst, ist, dass du 1. keine ahnung hast, 2. unfähig bist § zu lesen und 3. dummes zeug von dir gibst, ohne dich vorher auch nur mal ansatzweise zu informieren...
lol
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von frostixxl
aber ich habe es mindestens schon bei 2 verschiedenen zeitschriften gelesen
*lol*
in diesen zeitschriften wird auch behauptet, dass der einbau von gasentladungslampen in halogenscheinwerfer legal ist, sofern man eine alwr & swra verbaut...
richtig ist, dass bestimmte kontrollelemente vorgeschriebene farben habe (z.b. fernlicht = blau, blinker = grün) aber die direkte bzw. indirekte farbe der beleuchtung des tachos ist nicht vorgeschrieben.
dazu brauch man sich auch keine zeitung zu kaufen sondern schaut einfach in der stvzo nach, da stehen dann z.b. solche "Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden;" vorgaben....
Zitat:
Original geschrieben von c2w
ein hoch auf die theoretiker
was ist daran theoretisch?
das sind knallharte fakten, für den einen zwar schwer verständlich & unbegreiflich, für den anderen einfache realität...
und da wir in deutschland den drang haben alles zu "vervorschriften" wird alles was gegen die vorschriften verstößt durch die verwaltungs & ausübungsorgane des gesetztes (hier: polizei) entsprechend honoriert...
Zitat:
Original geschrieben von c2w
was du schreibst is keine realität
*lol*
sowas lachhaftes hab ich selten gelesen..
du liest das was ich schreibe nicht richtig durch, das was du nicht richtig durchliest interpretiertst du dazu noch falsch und bringst dann noch zeug mitrein, wovon überhaupt keiner geredet hat!
ne sachliche diskussion mit dir ist nicht möglich, da es für dich anscheinend zu schwer ist faktisch auf tatsachen beruhende argumente zu bringen!
immer nur "nein das ist nicht so", aber begründen kannstes komsicherweise nicht (woran das wohl liegt 🙄 )..
also bevor du weiter mit deinem, "nein das ist nicht so" & "was du schreibst is keine realität" weitermachst, begründe das erstmal, warum dies nicht so ist bzw. werd erstmal 18 und mach nen führerschein. mit der argumentation, wie du dich hier gibst, kann ich dich leider nicht als "niveauvollen" konversationspartner ansehen, sondern einfach vom verhalten her wie ein kleinkind aussm kindergarten...die machen das nämlich genauso wie du in diesem thread...
@mod
ist mir egal obs dafür ne verwarnung per pm gibt, aber das musste ich mal rauslassen...
dummes zeug reden, unds dann nichtmalmehr begründen können....
wie du dich aufplusterst... für nichts und wiedernichts hahaha
du bist so auf dich und dein pseudowissen fixiert das es
einfach verschenkte energie ist dir das gegenteil zu erläutern.
wegen mir brauchste keine verwarnung bekommen. ich halt
das locker ab
Lächerlich der Aufstand wegen so gut wie nix.
Einer hier ist wohl besser im Sicherheits(fanatiker)forum aufgehoben.😁
Sag nur noch eins: Standlicht am Tag, ... gell Deutz!
Zitat:
Original geschrieben von c2w
wie du dich aufplusterst... für nichts und wiedernichts
nur noch kurz dazu :
wenn nur einer dadurch was "gelernt" oder verstanden hat, hats schon was gebracht und das kann im internet ( das world wide web ) ganz schnell gehen 😉
schade, daß es hier kaum jemanden gibt der klaren sachverstand an den tag legt. wie gesagt, ihr braucht es nicht auf euch zu beziehen, umzusetzen oder euch angegriffen fühlen, ihr braucht es nichtmal lesen, aber es ins lächerliche ziehen braucht ihr es auch nicht 🙁
wenn z.b. lalelubär ( hab schon angst vor seiner reaktion 😉 ) auch mal seine sicherheitsbedenken wegen einer sache äußert wird er meines erachtens viel ernster genommen als jetzt z.b. es hier der fall ist und da waren teilweise sachen dabei, deren auffasung ich nicht teilen konnte, aber ich versuche wenigstens die leute zu verstehen und mache mir richtige gedanken, ob er nicht vielleicht auch recht hat und grübel objektiv nach.
auslachen oder als schwätzer hinstellen zeigt nur die eigene schwäche sich nicht gut genug auszukennen, weil man nicht mit fakten das gegenteil beweisen kann.
wo ist das seriöse forum von damals ?
cu frosti
nein siehs mal so... eigentlich sind wir ja der selben meinung.
die leds die ich habe sind in der stvo nicht zugelassen. vll gibts
ja welche die es sind. meine sinds nicht und gut.
aber wo wir nicht einer meinung sind ist.. seine märchen mit
zwangsstillegung. abschleppen... tüv vorstellung.. usw.
das ist papperlapap. auch papperlapap ist das sie blenden.
mehr is da garnicht.
blenden tuen die Standlicht LEDs schonmal gar nicht. Ich habe sie auch drin und habe vorne die runde kuppe abgeschliefen damit sie mehr streuen und nicht punktuell wirken.
Von den grün weissen bekommt man 3points und nen paar eur strafe. die meisten von denen checkens ehh nicht ausser die jungen leutz
Zitat:
Original geschrieben von c2w
seine märchen mit zwangsstillegung.
wer hat nun das wieder erzählt?
das ist wieder mal auf deinem mist gewachsen!
liest du dir eigentlich dass was andere leute schreiben richtig durch? bzw. kannst du das überhaupt verstehen? oder schreibst du einfach drauf los, nach dem motto "passt schon irgendwie"...?Zitat:
Original geschrieben von c2w
das ist papperlapap.
dann bring doch mal beweise & argumete dafür....
Zitat:
Original geschrieben von c2w
mehr is da garnicht.
jop, zumindest was deine argumentation angeht...
*lol*
ich finde diese *ot* diskussion deinerseits klasse....
keine ahnung haben, nichts verstehen und irgendwas reinschreiben, wovon überhaupt keiner geredet hat....
begründen kannstes zwar nicht, aber hauptsache deinen senf dazugesteuert....
Zitat:
Original geschrieben von TooomVectraB
blenden tuen die Standlicht LEDs schonmal gar nicht.
hat doch garkeiner behauptet 😁
hier gehts lediglich darum, dass einige nicht verstehen wollen (oder können) dass durch den einbau unzulässiger leuchtmittel (zu denen die led's nunmal zählen) die be des scheinwerfers erlöscht, und da die beleuchtungseinrichtungen sicherheitsrelevante teile sind, das ein erlöschen der be des fahrzeugs nach sich zieht...
und da dadurch eine gefährundung zu erwarten ist (da die ordnungsgemäße funktion des scheinis nicht mehr gegeben ist -> ist ne reine § sache), jeder polizist ohne mit der wimper zu zucken, die weiterfahrt untersagen kann, und das fz zwecks begutachtung zur feststellung des nicht stvzo konformen zustandes das fz sicherstellen kann....