weisses Standlicht

Opel Vectra B

Hat sich schon mal einer Standlichter gekauft die schön hell, so in etwa wie Xenon strahlen?? Habe schon viele bei ebay gesehen, will aber keine LED`s haben. Welche könnt ihr empfehlen?

65 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ganz lustig wirds erst bei nem unfall, wenn dan voll & teilkasko komplett weg sind, und die haftpflicht erst die schäden über 5000€ bezahlt...

Mein Reden !

aber ich rede ja immer alles schlecht und bin gwissensapostel 🙄

wenn einer von euch einen unfall mit todesfolge hinter sich hat wird er vielleicht auch mal nachdenken für was fürn scheiß man heuzutage geld ausgibt und was die folgen sein könnten ( versicherungsbetrug/kein versicherungsschutz...).

wir sollten aufhören.. das ufert so langsam ins lächerliche aus.
jetz wird eine standlicht led bereits mit dem tod verknüpft.

ich erinner mal an den 50-160KMH thread. das haben sicherlich
paar auf der landstraße probiert. dann fahr ich doch lieber mir led

Leute,

daran glaubt ihr doch nicht im Ernst, dass eine Versicherung damit durchkommt wegen LED-Standlicht statt Glühlampen-Standlicht!?
Ihr habt mit dem "nicht gesetzkonform" ja recht, aber diese Ammenmärchen von wegen "kompletter Versicherungsschutz flöten" könnt ihr euch echt sparen. Damit würde eine Versicherung selbst bei Unfall mit Todesfolge vor Gericht nicht durchkommen, genausowenig wie wenn ein Fahrzeug eine (genauso regelwidrige) Innenraumfussbodenbeleuchtung hat, weil das ursächlich nicht mit dem Unfall in Verbindung steht und überhaupt unverhältnismäßig wäre, zumal es LED-Blinker nachweislich schon gibt.
BTW wäre eurer kindlichen Auslegung nach auch eine modifizierte Tachobeleuchtung ein Grund für den Verlust des Versicherungsschutzes, denn die grundsätzliche Zulassung bekommt ein Fahrzeug als Ganzes und nicht mit dem Zusatz "ausgenommen sind Tachobeleuchtungen"...

Und zum Abstrahlwinkel: mal wieder ein schönes Beispiel für Rumgeplappere aufgrund von Halbwissen. Es gibt längst LED mit 180° Abstrahlwinkel auf dem Markt, oder glaubt ihr, VW und Konsorten bauen Spezial-Eigenkonstruktionen ein?
Nur weil für die Eigenumbauten von Tachobeleuchtungen immer das billigste vom billigen genommen wird bedeutet das ja noch lange nicht, dass das die Norm ist.
Kommt mal wieder auf den Teppich der Tatsachen zurück...

Dirk

das ufert nicht aus, sondern ihr wollt die tatsachen nicht wahr nehmen.
wer glaubt, daß eine versicherung nicht auf teufel komm raus sich versucht davor zu drücken, nicht zahlen zu müssen glaubt auch an den weihnachtsmann.

ihr braucht es ja nicht umsetzen, das ist eure sache, aber stellt es bitte nicht in frage, denn das lesen auch andere, die sich mehr gedanken machen.

wie gesagt, wer es nicht selbst erlebt hat, soll bitte einfach nur ruhe geben und nicht vermutungen anstellen, ob die versicherung so lieb wäre einem einen todesfall oder schwerstbehinderung zu zahlen.

cu frosti

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es gab noch nie einen unfall weil einer von ner standlicht led
so geblendet wurde das er die kontrolle übers fahrzeug verloren hat. du hast schon ganz andre dingen von dir gegeben die jenseits von gut und böse wahren. also spiel dich mal nich so auf wegen der led.

es geht nicht darum ob die dinger blenden oder nicht, der einbau stellt eine veränderung der lichttechnsichen anbauten am fahrzeug dar...
und führt somit zwangsläufig zum erlöschen der be...
ob die blenden oder andere ablenken ist dabei völlig uninteressant!
ihr müsst mal von eurem "das gefährdet andere" trip runterkommen! ist ne reine formalitätensache nicht mehr, nicht weniger....
durch die erlsochene be sind voll & teilkako komplett weg, und die haftpflicht zahlt erst bei schäden über 5tsd. € bzw. holt sich die 5tsd. € von euch wieder.
da gibts auch nix schön zu reden, damit kommen die vor jedem gericht durch, und können das ohne mit der wimper zu zucken machen...

das zu berurteilen ist doch reine ermessenssache.
ich hatte die woche damit sogar den tüv bestanden.

du willst doch nicht behaupten das dein leben sich grundsetzlich
im legalen bereich bewegt. das ist nämlich nicht möglich. und
unsre gesetze sind doch auslegungssache. oder steht irgendwo
das eine standlicht led zum erlöschen der be führt?

daher wirds mit nem bußgeld geandet.. fertig

LLLLOOOOOOOOOOOOOOOLLLLLLLLLL! also wer von meiner Standlicht LED geblendet wird, der soll doch mal bitte hinter einem audi A6 herfahren, der hat nämlich LED rückleucten und die sind um einiges heller als meine weissen LED standlichter! bzw der A6 hat auch 6 LED als nebelscheinwerfer, wo kein xenon mitkommt die sind verdammt hell! also bitte jungs! wenn ihr so denkt darf auch keiner mehr auf die strasse gehen weil alles blendet, und ihr überall gegenfahrt oder ein flugzeug auf euch fallen könnte! omg. sorry fr den text, aber... geht gar nicht!

ihr habt MagirusDeutzUlm´s post wohl nicht gut genug durchgelesen 🙄

es geht wenig darum, ob die blenden, sondern daß im falle eines unfalls 8 egal warum unfall ) man den versicherungsschutz verlieren kann.
das auto wird von einem gutachter überprüft und den kann man nicht mit einem tüv beamten vergleichen.
es gibt genügend leute, die auch mit anderen "verbotenen" sachen tüv bekommen, weil sie den prüfer kennen oder weiß der geier.

nur der tüv prüfer könnte sich dann auch warm anziehen.

macht euch meinetwegen drüber lustig, was kümmert mich denn euer geld ?

im übrigen kann man keine klarglas frontleuchten vom vectra mit den rückleuchten, die extra dafür ausgelegt sind vom a6 vergleichen.

@c2w: ja, ich habe schon rechts überholt oder mal sprit durch nen schlach angesaugt, aber mehr kannst du mir nicht vorwerfen 😉 und wenn mich grün / weiß oder blau anhällt, dann akzeptiere ich auch meine strafe und nicht wie andere, die nach ausreden suchen.

cu frosti

Zitat:

Original geschrieben von c2w


das zu berurteilen ist doch reine ermessenssache.

nö!

Zitat:

Original geschrieben von c2w


ich hatte die woche damit sogar den tüv bestanden.

und? findest du dich jetzt "cool"?

das fällt dann zu 100% in die kategorie "glück gehabt"

nur weil der prüfer seine arbeit nicht richtig gemacht hat, heißt das nciht gleichsam, das es legal ist...

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl


ihr habt MagirusDeutzUlm´s post wohl nicht gut genug durchgelesen 🙄

jop!

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl


macht euch meinetwegen drüber lustig, was kümmert mich denn euer geld ?

ganz einfach, wenn du in nen unfall mit so einem verwickwelt bist, und z.b. dadurch berufsunfähig wirst, wird das privatvermögen vom unfallgegener mit den tollen standlichtern nicht dazu ausreichen deine rehabilitationskosten und den behinderten gerechten umbau deines wohneigentumes zu finanzieren....somit bekommst du deine kosten nur langjährig über gerichtliche lohnpfändung zurück....

Zitat:

Original geschrieben von c2w


oder steht irgendwo
das eine standlicht led zum erlöschen der be führt?

unzulässige veränderung einer vorgeschriebenen beleuchtungseinrichtung....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ganz einfach, wenn du in nen unfall mit so einem verwickwelt bist, und z.b. dadurch berufsunfähig wirst, wird das privatvermögen vom unfallgegener mit den tollen standlichtern nicht dazu ausreichen deine rehabilitationskosten und den behinderten gerechten umbau deines wohneigentumes zu finanzieren....somit bekommst du deine kosten nur langjährig über gerichtliche lohnpfändung zurück....

Die Versicherung bezahlt "deinem" Opfer trotzdem alles.😉

Du bekommst natürlich nichts und musst dich um einen bestimmten Beitrag an der Zahlung der Versicherung beteiligen(4stelliger Betrag).

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


und musst dich um einen bestimmten Beitrag an der Zahlung der Versicherung beteiligen(4stelliger Betrag).

das sind die 5000€

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


es geht nicht darum ob die dinger blenden oder nicht, der einbau stellt eine veränderung der lichttechnsichen anbauten am fahrzeug dar...
und führt somit zwangsläufig zum erlöschen der be...
ob die blenden oder andere ablenken ist dabei völlig uninteressant!

Richtig, ebenso wie der Einbau von blauer Tachobeleuchtung...

Zitat:

Original geschrieben von Dirk11


Richtig, ebenso wie der Einbau von blauer Tachobeleuchtung...

ähm...wirf hier nichts durcheinander!

als tachobeleuchtung kannste sogar lila-grün mit rosa streifen als licht verwenden, dafür ist weder eine farbe vorgeschrieben, noch unterliegen die verwendeten leuchtmittel einer zulassungspflciht, da sie nicht außen (wo die stvzo greift) am fz, sondern innen befestigt sind!

ABER sobald durch das licht andere verkehrsteilnehmer auf dich aufmerksam werden und eine ablenkung und somit potenzielle gefahr besteht, sieht die lage wieder anders aus....

du redest wirres zeug...

ich bin weder cool noch ist mein tüv prüfer unfähig.
da seinzige was fest steht is das du dummes zeug erzählst.

abnahmen und dergleiche ist sehr wohl ermessenssache da
bundeslandabhängig oft verschiedne bedingungen gelten.

die standlicht led hat keine be aber ist auch kein fahrlässiger
eingriff in die stvo

übrigens versteh ich das mit dem tacho nicht.. das heisst ich kann
meinen tacho mit ner 100watt H7 beleuchten? sehn tu ja dann nur
ich nichts die andern schon. brauchen mir ja dann bloss auszuweichen

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