Weibchen ist total überfordert - was dem Straßenverkehrsamt sagen?
Hallo ihr Lieben!
Einige werden bestimmt unter den Tisch fallen vor Lachen, aber das kann ich sogar nachvollziehen. Jedenfalls bin ich als Mädel momentan total überfordert. Ich versuch die Situation so kurz wie möglich zu schildern:
Mein Lebensgefährte hat uns (mich und meine Kleine) sitzen lassen, daher eine sehr, sehr angespannte finanzielle Situation. Bisher fuhr ich den gebrauchten Seat Alhambra meiner Eltern (passt wunderbar der Kinderwagen rein), dann aber ein heftiger Streit mit meinen Eltern. Wir reden nicht mehr miteinander. Das Auto durfte ich weiterfahren und schriftlich haben sie mir den Wagen auch überlassen. Aber er ist noch nicht auf mich umgemeldet, weil für neuen TÜV eine neue Reparatur notwendig ist. Kostet zwar "nur" 210,- Euro, aber die hab ich einfach nicht. Jetzt haben meine Eltern die Versicherung gekündigt, was ich heute erst erfahren habe. Der Wagen soll von Amts wegen abgemeldet werden. Oder ein neuer Versicherungsnachweis eingereicht werden. Sonst droht eine zwangsweise Außerbetriebsetzung.
Was muss oder kann ich nun tun? Gebe ich den Fahrzeugschein ab und entwerte die Schilder (wie in dem Amtsschreiben erwähnt), dann kostet es mich doch zusätzlich wieder Geld, wenn ich endlich eine eigene Versicherung habe und neue Schilder brauche. Für uns sind momentan 30,- schon viel Geld im Monat.
Oder soll ich online eine Versicherung auf meinen Namen abschließen und hoffen, dass erst am nächsten Ersten abgebucht wird? Geht das überhaupt, dass ich eine Versicherung abschliesse, auch wenn meine Eltern noch im KFZ-Schein stehen? Wie schnell geht sowas? Das Amt möchte nämlich "eine elektronische Versicherungsbestätigung". Macht das jeder Versicherer (auch die man online bucht)?
Momentan fahre ich den Wagen nicht und halte ihn nur für den Notfall, falls die Kleine wieder mal krank wird. Was leider zuletzt öfters war. Und da muss ich ja irgendwie zum Arzt.
Ich hab noch nie was mit Straßenverkehrsamt oder Versicherung zu tun gehabt. Daher meine dummen Fragen. Ich hoffe, mir kann jemand einen Tip geben.
Danke und Bussi!
Beste Antwort im Thema
Moin,
diese Elektronische Versicherungs Bestätigung bekommt man von jeder Versicherung, nicht nur von den Online Versicherern.
Wenn ich allerdings bedenke das 30€ im Monat zu viel sind, dann ist für dich das Thema "eigenes Auto" erledigt bzw es würde dich finanziell zu sehr belasten.
Melde es schnellstmöglich ab und Verkauf das Auto. Mit dem Geld kannst du sicher einige Zeit Öffentlich und wenn es mal schneller sein muss auch mal Taxi fahren.
Grüße
Steini
47 Antworten
Zitat:
Die Prozente von deinen Eltern kannst du auch übernehmen, falls die Sie abgeben wollen.. Zumindest zum Teil. Muss man halt im Einzelfall abklären, wieviele das sind.
Sie könnte maximal die Anzahl an Jahren übernehmen, die sie selbst hätte erfahren können. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass sie ihren 2ten Frühling erlebte und schon 50 ist. Daher dürften es nicht all zu viele Jahre werden. Und auch nur, wenn die Eltern mitspielen... und die Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Nein. Das ist nich möglich. Der Versicherung ist so ein Schriftstück egal.Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Zitat:
"schriftlich haben sie mir den Wagen auch überlassen"
Zitat Ende.Mit diesem Schriftstück werden die Eltern wohl die Versicherung gekündigt haben.
Ohne Halterwechsel oder Abmeldung ist unter dem Jahr eine Kündigung der Versicherung nicht möglich!
Wer ist aktuell Halter von dem Fahrzeug? Deine Eltern?
Lassen die dich überhaupt das Auto auf deinen Namen zulassen? Also rücken die den Fahrzeugbrief raus?
Den ohne geht hier nichts!
Mein lieber Schorsch, natürlich ist so ein Schriftstück nicht egal. Es ist die Bestätigung von einer Schenkung. Das ist also für die Versicherung wie ein Kaufvertrag. Mit einem Kaufvertrag kannst du die Versicherungspflicht beenden und ab dem eingetragenen Datum entsteht automatisch eine Versicherung mit der Möglichkeit diese auch wieder zu Kündigen.
Hier würde ich dann auch gegenüber des Straßenverkehrsamt einhaken und mich mit dem Versicherungsunternehmen der Eltern in Verbindung setzen und diese dann die bisherige Versicherung dem Amt gegenüber per EVB bestätigen lassen. Bei dieser Versicherung hat die TE aber mMn ein Sonderkündigungsrecht, ob sie von diesem Gebrauch macht kann die TE je nach Finanzlage oder anderen Angeboten Gebrauch machen oder eben nicht.
Grüße
Steini
Nicht ganz uninteressant wäre, wie die "Überlassungserklärung" Deiner Eltern zu werten ist... Hat diese Kaufvertragscharakter können die erstens den Versicherungsvertrag durchaus unterjährig kündigen und zweitens gehört Dir zwar das Auto, aber die Kosten der Zwangsstilllegung und alle sonstigen Pflichten (Nachweis Pflichtversicherung, Steuerpflicht, (HU-Plakette)) obliegen Dir!
Ansonsten schliesse ich mich den Posts der Vorredner an: aktuell gibt es kein Auto für Dich ausser, und diese Option würde ich als erstes in Erwägung ziehen, Du rauchst die Friedenspfeife mit Deinen Eltern, wenn das irgendwie geht.
Gerade mit Kind erleichtert diese Unterstützung, nicht nur hinsichtlich des Autos, das täglich Leben ungemein...
In Deutschland ist die Haftpflicht eine Pflichtversicherung.
Die können die Eltern definitiv nicht kündigen. Keine Chance!
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Zur Not halt das große Auto verscherbeln und sich nen günstigen kleinen Wagen kaufen (Da passen auch Kindersitze rein). Je nach Auswahl ist dann auch die Versicherung günstiger.
Und man hätte noch ein bisschen finanzielle Reserve für Unvorhergesehenes.
Die Alhambras bei Autoscout unterhalb 200.000km Laufleistung (die ich auf die schnellle sehe) gehen für 2.500 bis 5.000 € weg. Wenn man sich dann was für 800,- € mit TÜV holt hat man auf jeden Fall erstmal Ruhe.
Solange ich Eigentümer bin ist es eine Pflichtversicherung, wenn ich ein Auto verkaufe/verschenke kann ich diese Kündigen. Das einzige was dann noch bleibt ist das ich gesamtschuldnerisch mit dem neuen Eigentümer für die Prämie bis zum Ende der Laufzeit hafte.
Es ist natürlich hier schwer zu wissen was die Eltern getan haben das den Brief an die TE ausgelöst hat.
Grüße
Steini
So viel aufsehen um nichts, irgendwie gabs hier schon selbiges Problem vor einiger Zeit, aber ich habe keine Lust zu suchen.
Pragmatische Lösung: Such dir einen Freund mit Auto, gibt doch genug die auf junge Muttis und schon gelegte Eier stehen.
Ok, einige werden jetzt aufschreien, obwohl es am Ende doch so enden wird. 😉
Nochmal:
Die Versicherung kann NICHT gekündigt werden!
Dieses Schreiben von der Zulassungsstelle ist deshalb gekommen, weil die Eltern, bzw. nach Verkauf beide Prämie nicht mehr bezahlt haben.
Es ist richtig, dass beide ab verkauf gesamtschuldnerisch haften.
Die Versicherung kündigen, kann aber nur der Käufer, indem er das Kfz bei einer anderen Versicherung anmeldet.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Nochmal:
Die Versicherung kann NICHT gekündigt werden!
Nochmal:
Lies §96VVG
Weia Schorsch.....
Du bist wahrscheinlich auch der Ansicht das man in den % steigt wenn man ein Auto angemeldet Verkauft und der Käufer baut ein unfall.
Ich muss nichts Versichern was nicht mein Eigentum ist.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Nochmal:
Lies §96VVG
Hab ich gemacht und ich muss feststellen, wer lesen kann ist eben klar im Vorteil und hat Recht.
Es wird schön erklärt, wer Kündigen kann.
Die Eltern sind es nicht!
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ich muss nichts Versichern was nicht mein Eigentum ist.
Doch. In dem Falle schon!
Die Eltern können Aufgrund der Schenkung die Versicherung nicht kündigen.
Wie ich hier schon mehrfach geschrieben habe, wird die Versicherung aufgrund der eingereichten Schenkungsurkunde den Vertrag nicht aufheben. Denn das drüfen sie nicht.
Es besteht in Deutschland ein Pflichtversicherungsgesetz für das Kfz.
Stellt euch mal vor, ich verkaufe mein angemeldetes Auto und schicke den Kaufvertrag direkt an meine Versicherung. Diese hebt den Vertrag sofort auf und am Abend baut der Verkäufer einen Unfall.
Das darf nicht passieren.
Mann, Mann, Mann... Bei uns sagt man zu solchen Leuten "Dipfescheisser""!
Ja, Du hast Recht: es sind nicht die Eltern, die den Vertrag kündigen können!
Die Eltern teilen dem Versicherer die Veräusserung/Schenkung des Fahrzeuges mit; damit sind sie nicht mehr Eigentümer des Fahrzeuges und der Versicherungsvertrag geht auf den neuen Eigentümer über.
Sollte nun der Versicherer und der neue Eigentümer (zum Verständnis: im vorliegenden Fall die TE) nicht ins Einvernehmen kommen, wie der Versicherungsvertrag weiter geführt wird (das wiederum ist in 99,9999999% der Fälle der Fall), kann der Versicherer eine Erwerberkündigung gem. §96VVG aussprechen und wird das auch mit ziemlicher Sicherheit tun, wenn er den entsprechenden Nachweis von den Eltern der TE vorliegen hat und die TE das Auto nicht ab- oder ummeldet.
Wenn Dir das immer noch nicht reicht, dann lies einen Kommentar dazu (vermutlich eher schwer zu ergoogeln) oder frag bei einem Versicherer Deiner Wahl an!
Unabhängig davon, wissen wir natürlich nicht, was in der Vereinbarung zwischen TE und ihren Eltern steht!
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Stellt euch mal vor, ich verkaufe mein angemeldetes Auto und schicke den Kaufvertrag direkt an meine Versicherung. Diese hebt den Vertrag sofort auf und am Abend baut der Verkäufer einen Unfall.
Das darf nicht passieren.
Wenn Du, nach eigener Aussage, des Lesens mächtig bist, dann lies doch nochmal und geniesse diesen Vorteil... (Kleine Hilfestellung: die Fristen sind ebenfalls im VVG genannt)
Hier nochmal in aller ausführlichkeit für euch zum lesen. Danach mag ich nicht mehr.
Zitat:
Kfz-Versicherung kündigen bei Verkauf des Kfz
Wenn man sein Kfz verkauft, egal ob an ein Autohaus, einen Wald-und-Wiesen-Händler oder an einen Privatmann, dann sollte man ebenso die Kfz-Versicherung kündigen. Streng genommen kündigt man aber gar nicht den Vertrag. Der Vertrag geht mehr aber oder weniger auf den Käufer über. Und das heißt, dass der Käufer mit dem aktuellen Versicherer entweder einen Vertrag abschließen muss oder aber er kümmert sich selbst um eine neue Kfz-Versicherung und wechselt damit den Versicherer. So lange, wie der Käufer keinen eigenständigen Vertrag hat, läuft der Versicherungsschutz auf den Namen des Verkäufers weiter. Und das heißt: Der Verkäufer zahlt weiterhin die Beiträge und im Schadensfall zahlt er auch noch die Kosten der Rückstufung.
Kündigung kann nicht erzwungen werdenMeldet der Käufer das Kfz nicht auf seinen Namen an und kümmert sich nicht um eine neue Kfz-Versicherung, so kann man als Verkäufer keinesfalls die Versicherungskündigung erzwingen! Wie auch? In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben und zum Schutz der Verkehrsteilnehmer gibt es klare Regeln.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Kfz sicherer verkaufenEinen umfassenden Ratgeber, was alles bei einem Kfz-Verkauf in Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung zu beachten ist, können Sie hier nachlesen. Beherzigen Sie unsere Empfehlung bei einem Kfz-Verkauf, damit nichts schiefgeht.
Quelle:
http://www.kfz-versicherungen.cc/.../...digen-bei-verkauf-des-kfz.html
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich kann hier nur zustimmen.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,denke auch daran, dass der Jahresbeitrag für die KFZ Steuer (nur per Abbuchung, sonst keine Zulassung möglich)in einem Rutsch zu bezahlen ist, sonst wird der Stempel abgekratzt.
Wenn die finanzielle Situation so angespannt ist, wird Dir die Steuer das Genick brechen.
Bei der Zulassung muss üblicherweise eine Einzugsermächtigung unterschrieben werden und die Finanzämter sind meist fix beim Abbuchen.
Platzt die Abbuchung hast Du
-kein Auto
-Ärger mit dem Amt
-Zusätzliche Kosten am Hals.
das ist jetzt aber sehr Dramatisch beschrieben-zum einen zieht das FA erst nach 4-6 Wochen ein;zum anderen schreiben sie erst ein mehr oder weniger Freundliches Brieflein wenn die Abbuchung platzt!
Zudem darf! das FA nur 1% Verzugsgebühr bei der Mahnung nehmen(wären also bei 200Euronen Jahressteuer 2 in worten ZWEI Euro mehr kosten-das FA ist beim Auto anmelden immer noch das kleinste Problem.
Tante edit sacht noch(nachdem sie gerade nochmal nachgeschaut hat-auch die Versicherung(hier Allianz und HUK Coburg) stellen erst nach gut 4 Wochen eine Rechnung-und da hat man nochmal 2 Wochen Zeit zum überweisen(dies sollte man allerdings weil Erstbeitrag äußerst penibel einhalten😉 )