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Mir wurde in mein Parkendes Auto gefahren. total schaden?

Themenstarteram 27. November 2013 um 17:50

Hallo leute, Ich hab ein Problem, und zwar weiß ich jetzt so recht nicht wo ich anfangen soll. Mein Golf 3 Stand auf einem Parkplatz. Der Unfall Verursacher ist rückwärts mit seinen Auto gegen meine fahrerseitigen Kotflügel und Fahrertür gegen gekommen und hat eine ziemlich tiefe beule hinterlassen. Mein größtes Problem ist eigentlich meine Beifahrer Tür geht leider kaum noch auf. Zu bekomme ich die TÜr nur noch von außen. Ich muss sie immer ziemlich weit nach oben drücken damit es zu geht. Ich muss jetzt nämlich immer von der Beifahrer Tür einsteigen.

 

Ich meinen Augen ist das eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Ich habe meine Versicherung angerufen und gefragt wie ich handeln muss. (VGH) Die meinten das die gegnerische Versicherung sich dann schon mit mir in Verbindung setzt (ganz toll) und wann? Naja ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung angerufen und den Schaden schon mal gemeldet (VW Versicherung) die wollten nichts wissen da ihr Versicherer sich dann bestimmt meldet.

Naja mir ging es eigentlich erstmal um diese blöde Fahrer Tür und ob ich die selber Irgendwie reparieren kann. Bis das geklärt ist. Die Versicherung meinte ich soll den Wagen in die Werkstatt bringen und ein KVA machen. Aber ich meinte zu Ihr das es sich nicht lohnt ein KVA zu machen. Sie bestand leider weiter drauf. Was meint Ihr was ich machen kann.

Ich weiß leider nicht mehr weiter hatte leider sowas noch nie. Die meisten Werkstätten wollen für die KVA auch noch bezahlt haben die ich Sicherlich bestimmt erstmal selberzahlen muss und sich auch bei so ein alten Auto auch gar nicht lohnt.

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Hallo,

auch ich bin der Meinung, daß hier ein Gutachten das einzig Richtige ist.

Nimm dir umgehend einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen und laß keinen von der gegnerischen Versicherung oder dem Autohaus dran.

Hat die gegenerische Versicherung dir eine Schadennummer mitgeteilt; wenn nicht, dann anfordern.

Liebe Grüße

Herbert

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Warum drängst Du der gegnerischen Versicherung deine Meinung auf? Sie hatten ein faires Angebot gemacht und Du ignorierst es.

Was erwartest Du jetzt hier für Ratschläge?

Ich verstehe irgendwie das Problem nicht.

 

Wenn die Versicherung sagt, du sollst einen KVA machen lassen, dann lass einen KVA machen. Und fotografiere den Schaden ausreichend aus allen Richtungen, bevor Du irgendwas machen lässt.

Den KVA bekommst Du bei den meisten Werkstätten umsonst oder die Kosten werden verrechnet, wenn die Reparatur dort gemacht wird.

 

 

Moin,

 

ich denke hier ist ein Gutachter nötig, ein KVA wird wohl für die Regulieung nicht nützen.

Vor allem deshalb nicht, da bei einem Totalschaden (Golf III, dann gehe ich vom Totalschaden aus) auch der Wiederbeschaffungswert (WBW), der Restwert (RW) ermittelt wird und ggf das KFZ in die Unfallwagenbörse vom Gutachter gestellt wird.

Zum anderen stellt der GA auch den Zeitraum der Wiederbeschaffung fest.

 

Der KVA gibt nur den Wert an, was es kostet ihn zu reparieren.

 

Es wundert mich nur, dass die VW Versicherungs nichts von Dir wissen wollte.

Normaler Weise werden die Daten aufgenommen und dem VN um eine Schadenmeldung bitten.

 

Naja, abwarten und Tee trinken

Hallo,

auch ich bin der Meinung, daß hier ein Gutachten das einzig Richtige ist.

Nimm dir umgehend einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen und laß keinen von der gegnerischen Versicherung oder dem Autohaus dran.

Hat die gegenerische Versicherung dir eine Schadennummer mitgeteilt; wenn nicht, dann anfordern.

Liebe Grüße

Herbert

Hier hilft nur ein Gutachten. Was die gegnerische Versicherung will ist völlig egal, ein Weisungsrecht haben die gegenüber dem Geschädigten überhaupt nicht. Bei eindeutiger Haftung ist das Gutachten voll von der Gegenseite (Versicherung) zu bezahlen.

Hallo,

kann mich hier den letzten Vorrednern nur anschließen.

Ohne nähere Angaben und ohne Gewähr würde ich hier von einem neuen Kotflügel und einer neuen Tür ausgehen bei fachgerechter, vollständiger Reparatur. Die Werte einer solchen Reparatur werden ziemlich sicher den Wert des Fahrzeugs übersteigen.

In so einem Fall hilft grundsätzlich nur ein Gutachten.

Der Schilderung über Deine telefonische Schadenmeldung bei der Vw-Versicherung folgend hatte Dein Gesprächspartner eindeutig gerade mal keinen Bock auf seinen Job...

Mache eine schriftliche Schadenschilderung und sende diese mit einem Gutachten eines Gutachters, den Du Dir selber aussuchst der Versicherung zu. Beim Gutachter unterschreibst Du eine Abtretungserklärung, der rechnet seine Gebühren dann direkt mit der Versicherung ab.

Von der TTS-Schaden-Entschädigung besorgst Du Dir auf dem Schrott eine neue Fahrertür und einen neuen Kotflügel und hast sicher einen Kumpel, der Dir das zusammen basteln kann.

Vom Restgeld machst Du dir nach dem Streß ein schönes Wochenende....

Alles vorausgesetzt das die Haftung eindeutig ist, also dein Auto ordnungsgemäß geparkt war und der Unfallverursacher sein Verschulden eingesteht...

Sobald der Gutachter seinen Job gemacht hat, kannst Du dich dann um die weiteren Schritte kümmern, also nach Ersatzteilen suchen.

@Relax

 

Hast nicht was vergessen, der TE etwas mitzuteilen ?

 

Was ist denn mit den 6 Monaten, die sie das KFZ in dem Fall zu behalten hat ?

 

Der weitere Nutzungswille (nach allgemeiner Rechtssprechnung die Weiternutzung des Fahrzeugs für mindestens 6 Monate nach Durchführung der Reparatur) ist ja nur relevant, wenn die Reparatur zwar teurer als der Fahrzeugwert, allerdings unter 130 % des aktuellen Fahrzeugwertes (Wiederbeschaffungswertes) liegt.

Im Fall des TE gehe ich aus dem Bauch heraus mit eher 150 % aus, also auf jeden Fall Totalschadenabrechnung.

Einzig Mehrwertsteuer kann noch nachgefordert werden, wenn diese vom Schrotthändler für die Ersatzteile ausgewiesen werden und in der Summe unterhalb des Restwertes liegen.

Achso, und eine Sache habe ich noch vergessen: Nach Schilderung der Beschädigung würde ich mich nicht wundern, wenn der Gutachter feststellt, dass das Auto zumindest nicht mehr verkehrssicher ist, heißt es besteht noch die Möglichkeit, Nutzungsausfall zu fordern, für die Zeit bis das Gutachten erstellt wurde(wenn das unverzüglich - also ohne schuldhaftes Zögern passiert) und zusätzlich nochmal für die vom Gutachter festgelegte Wiederbeschaffungsdauer.

Aufgrund des Fahrzeugalters würde ich mal auf die niedrigste Stufe tippen, 23 EUR/ Tag (die korrekte Höhe ergibt sich auch in dem Dir bald vorliegenden Gutachten), da kommen bei 12-18 Tagen ja auch noch ein paar Euronen zusammen

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

 

Einzig Mehrwertsteuer kann noch nachgefordert werden, wenn diese vom Schrotthändler für die Ersatzteile ausgewiesen werden und in der Summe unterhalb des Restwertes liegen.

Ähhhm, nö...

Der Wiederbeschaffungswert ist steuerneutral bei einem Golf III, also wurde nichts abgezogen, dann gibt es auch keine Nacherstattung.

am 28. November 2013 um 8:20

Man, was müsst ihr alle für unfähige Werkstätten haben?!

Ich würde mit dem Auto in die Werke meines Vertrauens schauen und der Meister entscheidet was zu machen ist.

Wenn er ein Gutachten vorschlägt, was hier ja schon richtig festgestellt wurde, dann ruft er einen netten unabhängigen Ga für mich an. Dieser kommt in die Werke, erstellt sein Gutachten. Eine Ausfertigung geht direkt an die gegn. VS, eine Kopie bekomm ich (jetzt sogar noch mit netten Kleinigkeiten, da ja Weihnachten vor der Tür steht) und eine Kopie geht an die Werke.

Wo ist also das Problem?

 

@ TE:

hast du nun schon eine Schadensnummer von der VS?

wenn nicht wende dich doch einfach an den Zentralruf der Versicherer:

die geben dir eine Schadensnummer und verbinden dich (wenn gewollt, was du ja willst) sofort mit der VS (die haben auch Rufnummern wo sich fähige Leute melden).

Hallo Hugaar,

bei der von dir vorgeschlagenen Verfahrensweise verdient die Werkstatt auf jeden Fall, ob das aber auch für die TE das optimale Ergebnis bedeutet, wage ich zu bezweifeln.

Ein Gutachten ist IMO hier unabdingbar, warum also erst in eine Werkstatt, die ihre Aufwendungen in der Regel vergütet haben möchte. Außerdem entsteht ein gewisser Druck auf die TE, wenn das Fahrzeug erst mal in der Werkstatt steht, auch dort reparieren zu lassen.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo Hugaar,

bei der von dir vorgeschlagenen Verfahrensweise verdient die Werkstatt auf jeden Fall, ...

Wieso?

Ich fahr in meine Lieblingswerkstatt. Dort schau der Meister oder der FA mal über mein Auto drüber - für lau. Dann ruft er einen GA an mit dem er gute Erfahrungen gemacht hat - für lau.

Der GA kommt in die Werke - für mich und die Werke für lau. Das Gutachten bekommen VS, Werke und ich- auch ohne Aufpreis.

Wo also verdient die Werke an meiner Verfahrensweise?

Zitat:

Ein Gutachten ist IMO hier unabdingbar, warum also erst in eine Werkstatt, die ihre Aufwendungen in der Regel vergütet haben möchte.

Und nochmal: Was denn für Aufwendungen?

Ein Anruf kostet die Werke innerorts ein paar Cent. Dürfte aber unter Kundenfreundlichkeit laufen und nicht berechnet werden.

Ggf. braucht der Gutachter ne Hebebühne = die Werke ist ideal, die haben welche. Bezahlung läuft dann zwischen GA und Werke = nicht mein Problem.

 

Zitat:

Außerdem entsteht ein gewisser Druck auf die TE, wenn das Fahrzeug erst mal in der Werkstatt steht, auch dort reparieren zu lassen.

Ich lass da keinen Druck aufkommen, da ich (wenn wirtschaftl. rentabel und möglich) mein Auto reparieren lasse. Wenn es ein wirtschaftl. TS ist lass ich das Auto dort vom Aufkäufer abholen und gut.

Aber stimmt schon, heutzutage muss man wahrscheinlich auf GA-Basis fiktiv abrechnen, ansonsten schwimmt man gegen den Strom!

 

Also nochmal in der Zusammenfassung:

Iich habe Vertrauen in meine Werkstatt und weiß, dass sie mir nicht mehr als notwendig "aufschwatzen". Ich vertraue zu 100% und wurde noch nie enttäuscht.

Und JA, meine Werkstatt ruft immer einen freien Gutachter an (die eine) bzw. fragt mich nach meinem Wunschgutachter (ist der aus der ersten Werkstatt).

Ergebnis: ich habe immer den gleichen Wunschgutachter und bekomme meine Gutachten zu meiner vollen Zufriedenheit, gab auch noch nie Probleme mit den Gutachten mit der gegn. VS.

 

Wenn ihr andere Erfahrungen habt solltet ihr nicht über meine Verfahrensweise nachdenken sondern mehr über das Verhalten eurer Werkstatt.

Themenstarteram 28. November 2013 um 19:44

Vielen Dank für viele nützliche Tipps. 

Ich habe nun nochmal bei der VW Versicherung angerufen wo nun ein neuer Mitarbeiter ran ging. Mit dem ging alles problemlos.

 

Ein Miet Auto wird uns gestellt. Nur leider hat meine freundin denn GA von VW Versicherung Genommen "weil er meinte das die ein Stellen müssen." meinte er Darauf. Hab dann zu meiner freundin gesagt das ist total falsch wir dürfen auch ein anderen nehmen.  

 

Naja morgen kommt dann auch schon der GA. Kann es passieren, wenn das auto halt Wirtschaftlicher Total schaden sein sollte(was ich denke) das er denn Preis falsch errechnet oder gibt es eine Datenbank was ein Golf 3 zurzeit wert sein sollte?

 

Danke

ja, grundsätzlich ist die Hauptargumentation aller Versicherungsgegner:

Der von der Hafpflichtversicherung gestellte Gutachter ermittelt grundsätzlich völlig falsche Werte (Wiederbeschaffung, Restwert) und erstellt das Gutachten einzig im Interesse der Versicherung).

Und sicher wird es davon einige bis genügend geben....

Aber sicher gibt es auch genug freie Gutachter, die die Unverschämtheit besitzen, für einen KFZ-Schaden von 1400 EUR 600 EUR und mehr an Honorar zu nehmen.

Und in beiden Lagern wird es wohl das Gegenteil der Vorurteile geben.

Wenn Dir die Werte absolut nicht passen (so was wie einen Wiederbeschaffungswert kann man ja immer halbwegs nachvollziehen auf diversen kaufportalen mit mehr als 1 Millionen Fahrzeugen und wenn es überhaupt nicht passen sollte, kann man das ja auch monieren.

Ich glaube das wird schon passen !

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