Wegfall Sicherheitsgurte hinten W126
Gibt es das wirklich ?
Warum ?
Ist das Fahrzeug dann noch zulassbar ?
17 Antworten
Zitat:
@Fitzcarraldo1 schrieb am 13. Oktober 2022 um 15:07:23 Uhr:
Das heißt 4fach Sicherheitsgurte waren 1984 noch nicht Vorschrift ?
War zumindest in Österreich noch nicht so. Meine Mutter hatte bis '97 einen Mazda 323 aus 1984 und der hatte hinten auch noch keine Gurte. Überhaupt; bin ein Kind der 80er und anschnallen hinten war bis in den frühen 90ern ein Tabuthema. Sitze zwar extrem selten hinten, aber wenn, dann müssen die Mitfahrer mich immer daran erinnern, dass ich mich auch hinten anschnallen muss.
Und trotzdem habe ich meine Kindheit "überlebt" 🙂
Grüße
Moin Moin !
Zitat:
Es ging mir nur darum klarzustellen, dass alles was damals so zugelassen wurde, weil es den Vorschriften entsprach, auch heute keiner Nachrüstung bedarf.
Ja, aber genau das ist völlig falsch! Das war mal die kurzfristige Schwachsinnsregelung , die Ramsauer wohl im absoluten Vollrausch verabschiedet hatte und damit unser gesamtes Rechtssystem ausser Kraft gesetzt hatte. Ist glücklicherweise schnell wieder verbessert worden , leider nicht so , wie es einzig und alleine sinnvoll gewesen wäre, nämlich die gesamte Änderung einfach dahin zu werfen , wo sie hingehört, nämlich auf den Müllhaufen. Stattdessen eiert man da jetzt völlig idiotisch herum.
Um das mal richtig und verständlich auszudrücken : Es gilt nur und ausschliesslich das momentane Recht! Und nicht das , was irgendwann anno Knack mal war ! So war es jedenfalls bis 2012 , und im Prinzip ist es heute auch wieder so , schwachsinnigerweise aber haben wir jetzt mindestens 3 gültige StVZOen . Welche gilt, entscheidet die EZ des Fzges! Dieser Schwachsinn ist von Ramsauers "Erneuerung" noch übrig geblieben.
Wer also wissen will , welche Vorschriften für sein Fzg , welches eine EZ von vor 2012 hat, gelten , der muss nach "StVZO alt" gurgeln.
Und da sieht das so aus : Grundsätzlich gelten erst einmal alle §§ so , wie sie dort stehen, für alle Fzge! Dann sieht man im §72 nach , ob dort etwas zu dem § steht , für den man sich gerade interessiert. Wenn dort nichts steht , dann gilt dieser § uneingeschränkt. So wird man z.B. über die Warnblinkanlage oder die Mindestprofiltiefe der Reifen nichts im §72 finden. Also gilt dieses auch für ein Fzg von 1910!
Aber z.B. zu dem §, der die Blinker regelt, findet man im §72 , dass diese bis EZ 1969 auch hinten noch rot sein dürfen.
Pauschal ausgedrückt: Alle Fzge , die vor 2012 zugelassen wurden , müssen den Anforderungen entsprechen , die in der StVZO , die bis 2012 galt , für Neufzge galten! Ausnahmen davon findet man im §72 !
mfG Volker
In Österreich ist beispielsweise für Oldtimer auch heute noch weder ein Lenkradschloss noch eine Warnblinkanlage notwendig. Für eine Zulassung in D muss dann entsprechend nachgerüstet werden (bis auf wenige Ausnahmen).