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Wegen Google-Bewertung (Autohaus) abgestraft?

Themenstarteram 9. November 2020 um 19:58

Hallo,

ich habe mal vor 4 Jahren eine negative 1-Sterne Bewertung über ein Autohaus abgegeben.

Jetzt bekam ich von Google die Aufforderung, meinen damaligen Besuch in irgend einer Weise substantiiert nachzuweisen. Mit Rechnungen, Belegen etc pp. Anderenfalls würde man die Bewertung wohl löschen.

Quote aus der Google-Nachricht an mich: Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Witzigerweise bin ich nicht der Einzige, der angeschrieben wurde. Google sendete mit der Nachricht nicht nur meine negative Bewertung über das Autohaus. Nein ich erhielt auch alle anderen negativen Rezensionen übermittelt, gegen die das Autohaus mittels Anwalt nun zur Tat schreitet. Es waren ein halbes Dutzend negative Bewertungen. Und schaue ich mir die gesamte Bewertungshistorie des Autohauses an, ist da echt nicht viel zu gewinnen. Die negativen Bewertungen, die ich noch so fand, würden mich auf jeden Fall davon abhalten dort was zu kaufen. Egal wie viele positive Bewertungen es gibt. Insofern könnte es mir egal sein, wenn meine negative Bewertung gelöscht wird. Auf der anderen Seite habe ich meine Beiträge stets so gehalten, dass sie der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bezog sich meine Bewertung aber auf ein Inserat bei dem inhaltlich nichts zu dem passte, was ich vor Ort vorgefunden habe. Ein Unfallschaden und nur Verkauf an Gewerbetreibende. Mal ehrlich: Wer fährt zu einem Autohaus, um sich ein Auto anzusehen, das nur an Gewerbetreibende verkauft wird? Na egal.

Quote des Anwaltes, der sich an Google gewendet hatte:

Unsere Mandantschaft kann die Bewertungen nicht zuordnen. Sie muss daher zunächst bestreiten, dass der jeweilige Verfasser der Bewertung über eine eigene Erfahrung mit unserer Mandantschaft verfügt, insbesondere überhaupt Kunde bei ihr war bzw. dort eine Erfahrung gemacht hat, nach der die in der

Bewertung aufgestellten Behauptungen eine tatsächliche und wahre Grundlage haben. Eine solche Erfahrung ist allerdings nach den Google-Richtlinien Voraussetzung für die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Fake-Inhalte und manipulierte Bewertungen müssen ausgeschlossen werden.

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Problem was ich aber jetzt habe: Es gilt unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Obwohl ich vor Ort war, kann ich das heute nicht mehr beweisen. Sollte ich etwa Fotos machen? Hätte ich wohl sollen. Aber wer denkt daran, in 4 Jahren dann von einem Anwalt über Google abgestraft zu werden? Ist dann nicht das ganze Bewertungssystem von Google für die Katz? Ich werde also keine Rückmeldung an Google geben. Das Autohaus straft sich selbst ab mit so einer Aktion und Mundpropaganda ist eh die viel bessere Werbung. Ich habe die damalige Anzeige ja nicht mehr zur Hand, anhand derer ich negativ bewertet habe.

Was für Erfahrungen habt Ihr mit negativen Bewertungen in Richtung Autohäusern gemacht, die Ihr bei Google oder sonstigen Plattformen hinterlassen habt? Ich meine wir haben hier ja einen Endlos-Beitrag über WKDA und der wird nicht gelöscht.

Ich muss sagen: Einerseits finde ich es einfach nur köstlich. Andererseits bin ich angefressen, weil auf diese Weise kann sich das Autohaus reinwaschen. Wieder denke ich, vielleicht hat das Autohaus ja einen Richtungsschwenk vollzogen und ist nun ehrbarer geworden und möchte seine dunkle Vergangenheit gelöscht bekommen.

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. November 2020 um 19:58

Hallo,

ich habe mal vor 4 Jahren eine negative 1-Sterne Bewertung über ein Autohaus abgegeben.

Jetzt bekam ich von Google die Aufforderung, meinen damaligen Besuch in irgend einer Weise substantiiert nachzuweisen. Mit Rechnungen, Belegen etc pp. Anderenfalls würde man die Bewertung wohl löschen.

Quote aus der Google-Nachricht an mich: Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Witzigerweise bin ich nicht der Einzige, der angeschrieben wurde. Google sendete mit der Nachricht nicht nur meine negative Bewertung über das Autohaus. Nein ich erhielt auch alle anderen negativen Rezensionen übermittelt, gegen die das Autohaus mittels Anwalt nun zur Tat schreitet. Es waren ein halbes Dutzend negative Bewertungen. Und schaue ich mir die gesamte Bewertungshistorie des Autohauses an, ist da echt nicht viel zu gewinnen. Die negativen Bewertungen, die ich noch so fand, würden mich auf jeden Fall davon abhalten dort was zu kaufen. Egal wie viele positive Bewertungen es gibt. Insofern könnte es mir egal sein, wenn meine negative Bewertung gelöscht wird. Auf der anderen Seite habe ich meine Beiträge stets so gehalten, dass sie der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bezog sich meine Bewertung aber auf ein Inserat bei dem inhaltlich nichts zu dem passte, was ich vor Ort vorgefunden habe. Ein Unfallschaden und nur Verkauf an Gewerbetreibende. Mal ehrlich: Wer fährt zu einem Autohaus, um sich ein Auto anzusehen, das nur an Gewerbetreibende verkauft wird? Na egal.

Quote des Anwaltes, der sich an Google gewendet hatte:

Unsere Mandantschaft kann die Bewertungen nicht zuordnen. Sie muss daher zunächst bestreiten, dass der jeweilige Verfasser der Bewertung über eine eigene Erfahrung mit unserer Mandantschaft verfügt, insbesondere überhaupt Kunde bei ihr war bzw. dort eine Erfahrung gemacht hat, nach der die in der

Bewertung aufgestellten Behauptungen eine tatsächliche und wahre Grundlage haben. Eine solche Erfahrung ist allerdings nach den Google-Richtlinien Voraussetzung für die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Fake-Inhalte und manipulierte Bewertungen müssen ausgeschlossen werden.

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Problem was ich aber jetzt habe: Es gilt unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Obwohl ich vor Ort war, kann ich das heute nicht mehr beweisen. Sollte ich etwa Fotos machen? Hätte ich wohl sollen. Aber wer denkt daran, in 4 Jahren dann von einem Anwalt über Google abgestraft zu werden? Ist dann nicht das ganze Bewertungssystem von Google für die Katz? Ich werde also keine Rückmeldung an Google geben. Das Autohaus straft sich selbst ab mit so einer Aktion und Mundpropaganda ist eh die viel bessere Werbung. Ich habe die damalige Anzeige ja nicht mehr zur Hand, anhand derer ich negativ bewertet habe.

Was für Erfahrungen habt Ihr mit negativen Bewertungen in Richtung Autohäusern gemacht, die Ihr bei Google oder sonstigen Plattformen hinterlassen habt? Ich meine wir haben hier ja einen Endlos-Beitrag über WKDA und der wird nicht gelöscht.

Ich muss sagen: Einerseits finde ich es einfach nur köstlich. Andererseits bin ich angefressen, weil auf diese Weise kann sich das Autohaus reinwaschen. Wieder denke ich, vielleicht hat das Autohaus ja einen Richtungsschwenk vollzogen und ist nun ehrbarer geworden und möchte seine dunkle Vergangenheit gelöscht bekommen.

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

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Zitat:

@Amen schrieb am 10. November 2020 um 10:22:48 Uhr:

Google kann auf seiner Seite machen was es will.

Das stimmt nicht.

 

Zitat:

@Amen schrieb am 10. November 2020 um 10:22:48 Uhr:

Hier gibt es keinen "Kläger" und keinen "Beklagten". Das ist doch kein Vorgang im Strafrecht hier... .

Strafrecht? Von "Kläger" und "Beklagtem" spricht man im Zivilrecht, nicht im Strafrecht. Wie kommst du auf Strafrecht?

Themenstarteram 10. November 2020 um 10:17

Also richtig: Abgemahnt im Sinne eines anwaltschaftlichen Schreibens ist es natürlich nicht. Abgestraft wäre vielleicht die bessere Formulierung gewesen. Aber es ist halt eine Beschwerde durch Google zu bearbeiten, die von einem Anwalt an Google gerichtet wurde und nun an mich weiter gereicht wurde, zwecks Stellungnahme. Mir droht hier kein Verfahren oder Gebühren oder so was.

Aber eine Abmahnung ist es schon im Sinne: Ich hätte das nicht schreiben sollen oder dürfen und der Kläger fordert Google dazu auf, diese negative Bewertung im Zweifel zu löschen, um seinen "guten" Ruf wieder herzustellen. Ich kann dies, wie ich schrieb, ja durchaus nachvollziehen. Aber das Wesen von Bewertungen ist es ja auch zu sehen, ob ein Bewerteter in der Vergangenheit vielleicht mal schlechte Kritik erhalten hat und danach, Stück für Stück, besser geworden ist, weil er interne Prozesse verbessert hat.

Auch geht es ja, negative Bewertungen mit einem eigenen Statement zu unterlegen. Sowas sehe ich auch häufig. Da bedanken sich die bewerteten Firmen für einen Eintrag. Geben Feedback zu einer schlechten Bewertung usw. Auch das ist und wäre ja eine Art mit schlechter Kritik umzugehen. In meinem Fall geht man den Weg über einen Anwalt, um diese Bewertungen gleich ganz löschen zu lassen. Ein, wie ich finde, verantwortungsvoller Umgang mit meiner Kritik vor 4 Jahren hat nicht statt gefunden. Da hätte die Firma ja durchaus punkten können :) Heute hat der Vorgang halt sein berühmtes Geschmäckle.

Es gibt genug Unternehmen, die gegen negative Bewertungen vorgehen oder es zumindest androhen, wenn man die negative Bewertung nicht löscht.

Es gibt sogar einen sogenannten Herrn Roman N., der mit Apple Produkten die Kunden verarscht und das schöne seit Jahren. Negative Bewertungen werden durch Trustpilot oder Google gelöscht.. Zumindest beantragt der Herr es jedesmal. Und meistens klappt es auch.. Positive Bewertungen werden hinzugekauft.

Und das beste ist.. Es ist jedesmal eine haftungsbeschränkte UG, mit einem Stammkapital von 200,-€.

Und handelt mit Apple Rrodukten..

Handelt sich immer um eine Briefkasten Firma. Die Namen ändern sich laufend.. Nur nicht der Geschäftsführer und die Geschäftsform. Verbraucheradchutz weiß auch schon Bescheid.. Kann aber augenscheinlich auch nichts machen..

Der Kunde bestellt, wartet ewig auf die Ware und wird immer hingetröstet. Irgendwann tritt er vom Kauf zurück und wartet wieder ewig auf sein Geld. Wenn er das Geld überhaupt irgendwann wieder bekommt.. Denn irgendwann ist der Laden insolvent und öffnet unter einem anderen Namen neu.. Applfy, Coyshop, Appl Handels UG, Coyoo Sales UG, Applesell usw.

Oder man erhält defekte Ware usw., will es zurück schicken und wartet ewig auf den Support. Will man sein Geld zurück, dauert es ewig oder geht nicht und man bekommt ein anderes defektes Gerät, womit man sich erneut rumärgern muß. Bis man irgendwann aufgibt.

Mit Anwalt und Anzeige erreicht man nur, daß man sein Geld vielleicht irgendwann zurück bekommt. Sein Unwesen treibt der Herr weiter.

Hat zwar nicht viel mit dem Thema zu tun, aber da sieht man, wie man als Verbraucher nichts dagegen machen kann, wenn die negativen Bewertungen gelöscht werden. Oder wenn die Anzeigen wegen Rufmord machen wollen, wenn die Bewertung nicht gelöscht wird.

 

Beitrag wurde von MOTOR-TALK editiert

Es wäre natürlich sinnvoll, zumindest den groben Inhalt zu kennen.

Viele schießen über das Ziel hinaus.

Meinungsäußerung ist erlaubt "Mitarbeiter sind unfreundlich"

Fachliche Bewertung von Laien ist nicht unbedingt erlaubt "Mitarbeiter sind inkompetent und beraten falsch". Gerade letzteres sollte schon hinterfragt werden und beweisbar sein, sonst hat man schnell 'üble Nachrede und 'Geschäftsschädigung' am Hals.

Abgesehen davon, kann man als Gewerbekunde bei Google Leistungen / Premiumeinträge gegen Geld buchen. Diese Kunden will man ja nicht vergraulen, also hängt sich Google schon mal rein, irgend welche uralte schlechte Bewertungen aus dem System zu nehmen.

Meiner Meinung nach, zu Recht - nach drei bis vier Jahren sind Bewertungen einfach nicht mehr interessant und können aus dem System fliegen. Ich will ja auch kein Hotel buchen, wo vor 5 Jahren mal jemand geschrieben hat "besonders ruhige Lage" - und dann steht seit 3 Jahren ein neuer Hotelklotz daneben. Das kann aber jeder anders sehen.

In vielen Fällen ist es aber sinnvoll die komplette Bewertungshistorie zu kennen..

Z. B. Schlechtes Hotel eröffnet nach Jahren erneut mit einem neuen Besitzer.. Aber sonst alles gleich geblieben.. Und die aktuellen Bewertungen womöglich gekauft..

Dann hast Du mehr Schein als Sein.

Ein gutes Unternehmen muss sich nicht mit seinen Bewertungen verstecken.. Ganz im Gegenteil.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 10. November 2020 um 05:50:56 Uhr:

Moment mal: Du hast deine Meinung geäußert und sollst noch irgendwas beweisen?

Obelix würde sagen, die spinnen, die Googler.

Was Olli_ E60 schreibt stimmt. In Deutschland liegt die Beweislast in der Regel beim Kläger. Er muß beweisen das seine Rechte verletzt wurden. In USA ist das meist anders rum. Deswegen denkt das AH über Google etwas machen zu können.

Vielleicht solltest du noch eine Bewertung schreiben wo du diesen Sachverhalt schilderst.

Die wichtige Einschränkung hast du gemacht - "in der Regel" liegt die Beweislast beim Kläger. Gibt aber einige Sachverhalte, da ist es anders herum, so wie hier.

Mal ein nicht ernst gemeintes Beispiel, bitte keiner soll sich angesprochen fühlen: Ich behaupte mal, ein Teilnehmer hier im Forum habe einen IQ von unter 10, wenn der eine Fliege verschluckt, hat er mehr Verstand im Bauch als im Kopf.

Nun geht dieser Teilnehmer gegen meine Behauptung vor und er muss das Gegenteil beweisen? Natürlich nicht, ich muss meine Behauptung beweisen! Stell dir nur mal vor, was ich alles über den Typen behaupten könnte, wo er nie das Gegenteil beweisen kann. Der Typ ist schwul - lässt sich wissenschaftlich das Gegenteil nachweisen?

Strafrechtlich würde das alles unter übler Nachrede, Verleumdung usw. laufen mit der gleichen Beweislast.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. November 2020 um 18:16:16 Uhr:

 

Die wichtige Einschränkung hast du gemacht - "in der Regel" liegt die Beweislast beim Kläger. Gibt aber einige Sachverhalte, da ist es anders herum, so wie hier.

Auch das stimmt nicht. Der Grundsatz den du ansprichst ist nicht, dass den Kläger die Beweislast trifft, sondern den Anspruchsteller bzw. denjenigen, für den das Behauptete rechtlich vorteilhaft ist.

Wenn ich aus Gewährleistungsrecht gegen einen Verkäufer vorgehe, dann muss ich beweisen, dass ein Kaufvertrag besteht. Ich muss auch beweisen, dass der Kaufpreis von mit entrichtet wurde, ich eine Frist gesetzt habe oder zurückgetreten bin. Ebenso, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt und dies schon bei Gefahrübergang so war (abgesehen von einer besonderen Beweislastumkehr).

Der Verkäufer (Beklagter!) wiederum muss beweisen, dass z.B. die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder dass nachträglich auf die Gewährleistungsrechte verzichtet wurde. Ebenso, dass die Kaufsache "übergeben" wurde, er also seine Primärpflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt hat.

Daneben stellt sich dann die Frage, wie substantiiert ein "Beweis" sein muss (...), prozessual kann man damit Bücher füllen.

Vorliegend ginge es z.B. um einen Löschungsanspruch analog § 1004 BGB. Auch alleine um die Beweislast für einen solchen Anspruch könnte man Bücher füllen.

Hier soll der TE den Beweis für die Richtigkeit seiner negativen Bewertung führen, und genau darauf bezog ich mein Beitrag und nicht auf Adam und Eva oder die Schaffung der Welt oder Gewährleistungs- oder Kaufrecht.

Wow, ein Käufer, der Gewährleistungsansprüche geltend macht und ein Verkäufer, der beweisen muss, die Kaufsache übergeben zu haben. Stoff für das erste, nein besser das zweite Staatsexamen.

Themenstarteram 10. November 2020 um 19:28

Ich für meinen Teil habe viele Erfahrungen mit solchen Ereignissen gesammelt. Schade ist, dass das Unternehmen weder damals noch heute einen "Gegenbeitrag" auf meine Bewertung hinterlassen hat. Darin liegt dann die Krux. Natürlich sollte eine Bewertung stets objektiv und vor allem wahr sein.

Wenn ich aber in der Bewertung meine Erfahrungen kund tu, dass man mich trotz vorheriger telefonischer Terminabsprache meine "Unwissenheit" ausgenutzt hat, dann sollten auch andere potentielle Kunden das vorher erfahren. Heute frage ich vorher nach: Unfallfrei? Aber heute meide ich auch alle Autohäuser mit BlingBling im Namen und Türschild. Mir sind diese Läden suspekt geworden. Insofern werde ich mit ziemlicher Sicherheit darauf nicht mehr hereinfallen und daher auch nicht mehr genötigt sein, einen Bewertung abzugeben.

Eine gute Firma kann mit Kritik bestens umgehen. Nämlich konstruktiv. Was mir jetzt aber passiert ist, ist mit Sicherheit nicht konstruktiv. Ob jetzt ein neues Management eine Kehrtwende machen will oder der Besitzer den Kurs ändert und seine Vergangenheit begraben möchte: Mich sieht er als Kunde definitiv nicht wieder. Und jeder neue Interessent sollte halt dort schon vorher die richtigen Fragen stellen. Das sollte man aber sowieso bei jedem telefonischen Kontakt machen.

Themenstarteram 10. November 2020 um 19:34

Zitat:

@Deloman schrieb am 10. November 2020 um 14:49:56 Uhr:

.

.

.

Meiner Meinung nach, zu Recht - nach drei bis vier Jahren sind Bewertungen einfach nicht mehr interessant und können aus dem System fliegen. Ich will ja auch kein Hotel buchen, wo vor 5 Jahren mal jemand geschrieben hat "besonders ruhige Lage" - und dann steht seit 3 Jahren ein neuer Hotelklotz daneben. Das kann aber jeder anders sehen.

Hier möchte ich aber einwenden, dass gerade Bewertungen über Hotels viel aussagen. Da könnte man jetzt endlos drüber sprechen. Aber genau in dem Segment möchte ich die Vergangenheit durchaus sehen. Dann sieht man auch, ob ein Hotel peu a peu schlechter geworden ist, sich gesteigert hat oder über Jahre hinweg gute Kritiken erhalten hat. Ein Hotel als Neubau ist da natürlich was anderes.

Bei Autohäusern kaufe ich aber einen "Wertgegenstand" der länger hält, als ein Urlaub und für den ich in der Regel auch ein erhebliches Mehr an Geld ausgebe. Es verzerrt die Wahrnehmung, wenn Autohäuser nun hingehen und Bewertungen einfach löschen lassen, bis nur noch die "guten" übrig bleiben. Wo zieht man hier die Grenze?

Wenn ich nochmals eine negative Bewertung hinterlasse, dann gleich mit Tag, Datum und Uhrzeit und Beschreibung des besichtigten Fahrzeuges, falls das der Kern des Problems ist, um diesem Vorgehen entgegen treten zu können. Mit meinem Beitrag von vor 4 Jahren kann ich das leider nicht wirklich. Es lohnt sich schlicht nicht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. November 2020 um 20:17:48 Uhr:

Hier soll der TE den Beweis für die Richtigkeit seiner negativen Bewertung führen, und genau darauf bezog ich mein Beitrag und nicht auf Adam und Eva oder die Schaffung der Welt oder Gewährleistungs- oder Kaufrecht.

Nein. Du hast unwahres Halbwissen verbreitet und siehst es nicht ein.

Wenn du schon davon sprichst, dass der TE hier "Beweis" (???) führen soll, allgemeiner und nichtssagenden kann man das wohl nicht fassen?

Du hast eine falsche Aussage aufgegriffen, falsch verbessert und jetzt redest du von Beweisführung gegenüber google. Gute Nacht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. November 2020 um 18:16:16 Uhr:

 

Strafrechtlich würde das alles unter übler Nachrede, Verleumdung usw. laufen mit der gleichen Beweislast.

Ohje. Warum schmeißt man mit Aussagen um sich wenn man so wenig Ahnung hat? :confused:

Ist ist eben nicht einfach negative Bewertungen öffentlich abzugeben zurecht schützt hier das Gesetz.

@molchhero : si tacuisses, philosophus mansisses.

Ich finde man sollte das überall erlauben und wo es stichhaltig ist mit Nachweisen, dass dies gesetzlich anschließend geschützt sein sollte vor möglichen Klägeranwälten. Irgendwie durchzieht dieses plakative "Alles ist schön und gut" die ganze Gesellschaft unabhängig von Bewertungen. Nichts soll negativ sein, alles ist schick und was nicht zur öffentlichen Korrektheit gehört, wird unter den Teppich gekehrt. Sowas regt mich zumindest auf.

Von all den pfuschenden Werkstätten ganz zu schweigen. Jeder ist nur dem Geld hinterher und nach mir die Sintflut. Warum soll somit auch bei einem Autokauf, wenn etwas seitens des Verkäufers unseriös, miserabel oder katastrophal war, nicht mit anderen Menschen öffentlich geteilt werden um eben die Möglichkeit zu bieten, dass andere sich selbst ein Bild davon machen können. Ein Schutz der Allgemeinheit oder sowas gibt es doch hoffentlich noch.

Ich hatte selbst vor paar Wochen einen Fall (vollständig nachweisbar anhand von Papieren, Email Korrespondenz und den Quittungen für Zulassung und Abmeldung sowie Versicherungen), wo ich rechtlich bedenkenlos eine niederschmetternde Kritik dalassen könnte wenn die Stornierung nicht reibungslos abgelaufen wäre. Da besichtigt man ein Auto und am Tag der Abholung ist das Navi

stark zerkratzt, linke Halter von der Kofferraumabdeckung ist lose, Reserverad mitsamt Zubehör fehlt obwohl vorher drin und der Kratzer im vorderen Bereich wurde auch nicht wie abgemacht entfernt.

Oder beim zweiten Auto (was ich für meinen Vater ausgesucht hatte) soll Ölwechsel gemacht sein, da war aber kaum Öl drin oder wurde vorher zu wenig befüllt. Beim fahren fiel mir ein lautes surr Geräusch auf wo ich als Laie sofort gesagt habe das dies nicht normal ist aber laut dem Verkäufer normal sein sollte. Siehe da, nach viel Diskussion wurde eingestanden das es das Radlager sein könnte. Also beide Radlager getauscht und siehe da, alles leise.

Ich frage mich warum viele auch noch offensichtlich versuchen zu bescheissen!

Bei mir steht auch bald ein Fall ins Haus. Was gekauft und nur die Hälfte des Teils geliefert.

Anrufe gehen ins Leere und mehrfache Mailanfragen wird nicht drauf reagiert.

Jetzt noch mal über die Paypal Acoount Mail angeschrieben. Kommt aber wohl auch nix.

Also morgen Paypal mit reinziehen und die Bewertung die fürs Netz hab ich schon im Kopf.

Manche Händler sind einfach nur unterirdisch schlecht oder gar betrügerisch.

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