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Wegen Google-Bewertung (Autohaus) abgestraft?

Hallo,

ich habe mal vor 4 Jahren eine negative 1-Sterne Bewertung über ein Autohaus abgegeben.

Jetzt bekam ich von Google die Aufforderung, meinen damaligen Besuch in irgend einer Weise substantiiert nachzuweisen. Mit Rechnungen, Belegen etc pp. Anderenfalls würde man die Bewertung wohl löschen.

Quote aus der Google-Nachricht an mich: Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.
Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.
Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Witzigerweise bin ich nicht der Einzige, der angeschrieben wurde. Google sendete mit der Nachricht nicht nur meine negative Bewertung über das Autohaus. Nein ich erhielt auch alle anderen negativen Rezensionen übermittelt, gegen die das Autohaus mittels Anwalt nun zur Tat schreitet. Es waren ein halbes Dutzend negative Bewertungen. Und schaue ich mir die gesamte Bewertungshistorie des Autohauses an, ist da echt nicht viel zu gewinnen. Die negativen Bewertungen, die ich noch so fand, würden mich auf jeden Fall davon abhalten dort was zu kaufen. Egal wie viele positive Bewertungen es gibt. Insofern könnte es mir egal sein, wenn meine negative Bewertung gelöscht wird. Auf der anderen Seite habe ich meine Beiträge stets so gehalten, dass sie der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bezog sich meine Bewertung aber auf ein Inserat bei dem inhaltlich nichts zu dem passte, was ich vor Ort vorgefunden habe. Ein Unfallschaden und nur Verkauf an Gewerbetreibende. Mal ehrlich: Wer fährt zu einem Autohaus, um sich ein Auto anzusehen, das nur an Gewerbetreibende verkauft wird? Na egal.

Quote des Anwaltes, der sich an Google gewendet hatte:

Unsere Mandantschaft kann die Bewertungen nicht zuordnen. Sie muss daher zunächst bestreiten, dass der jeweilige Verfasser der Bewertung über eine eigene Erfahrung mit unserer Mandantschaft verfügt, insbesondere überhaupt Kunde bei ihr war bzw. dort eine Erfahrung gemacht hat, nach der die in der
Bewertung aufgestellten Behauptungen eine tatsächliche und wahre Grundlage haben. Eine solche Erfahrung ist allerdings nach den Google-Richtlinien Voraussetzung für die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Fake-Inhalte und manipulierte Bewertungen müssen ausgeschlossen werden.

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Problem was ich aber jetzt habe: Es gilt unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Obwohl ich vor Ort war, kann ich das heute nicht mehr beweisen. Sollte ich etwa Fotos machen? Hätte ich wohl sollen. Aber wer denkt daran, in 4 Jahren dann von einem Anwalt über Google abgestraft zu werden? Ist dann nicht das ganze Bewertungssystem von Google für die Katz? Ich werde also keine Rückmeldung an Google geben. Das Autohaus straft sich selbst ab mit so einer Aktion und Mundpropaganda ist eh die viel bessere Werbung. Ich habe die damalige Anzeige ja nicht mehr zur Hand, anhand derer ich negativ bewertet habe.

Was für Erfahrungen habt Ihr mit negativen Bewertungen in Richtung Autohäusern gemacht, die Ihr bei Google oder sonstigen Plattformen hinterlassen habt? Ich meine wir haben hier ja einen Endlos-Beitrag über WKDA und der wird nicht gelöscht.

Ich muss sagen: Einerseits finde ich es einfach nur köstlich. Andererseits bin ich angefressen, weil auf diese Weise kann sich das Autohaus reinwaschen. Wieder denke ich, vielleicht hat das Autohaus ja einen Richtungsschwenk vollzogen und ist nun ehrbarer geworden und möchte seine dunkle Vergangenheit gelöscht bekommen.

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe mal vor 4 Jahren eine negative 1-Sterne Bewertung über ein Autohaus abgegeben.

Jetzt bekam ich von Google die Aufforderung, meinen damaligen Besuch in irgend einer Weise substantiiert nachzuweisen. Mit Rechnungen, Belegen etc pp. Anderenfalls würde man die Bewertung wohl löschen.

Quote aus der Google-Nachricht an mich: Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.
Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.
Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Witzigerweise bin ich nicht der Einzige, der angeschrieben wurde. Google sendete mit der Nachricht nicht nur meine negative Bewertung über das Autohaus. Nein ich erhielt auch alle anderen negativen Rezensionen übermittelt, gegen die das Autohaus mittels Anwalt nun zur Tat schreitet. Es waren ein halbes Dutzend negative Bewertungen. Und schaue ich mir die gesamte Bewertungshistorie des Autohauses an, ist da echt nicht viel zu gewinnen. Die negativen Bewertungen, die ich noch so fand, würden mich auf jeden Fall davon abhalten dort was zu kaufen. Egal wie viele positive Bewertungen es gibt. Insofern könnte es mir egal sein, wenn meine negative Bewertung gelöscht wird. Auf der anderen Seite habe ich meine Beiträge stets so gehalten, dass sie der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bezog sich meine Bewertung aber auf ein Inserat bei dem inhaltlich nichts zu dem passte, was ich vor Ort vorgefunden habe. Ein Unfallschaden und nur Verkauf an Gewerbetreibende. Mal ehrlich: Wer fährt zu einem Autohaus, um sich ein Auto anzusehen, das nur an Gewerbetreibende verkauft wird? Na egal.

Quote des Anwaltes, der sich an Google gewendet hatte:

Unsere Mandantschaft kann die Bewertungen nicht zuordnen. Sie muss daher zunächst bestreiten, dass der jeweilige Verfasser der Bewertung über eine eigene Erfahrung mit unserer Mandantschaft verfügt, insbesondere überhaupt Kunde bei ihr war bzw. dort eine Erfahrung gemacht hat, nach der die in der
Bewertung aufgestellten Behauptungen eine tatsächliche und wahre Grundlage haben. Eine solche Erfahrung ist allerdings nach den Google-Richtlinien Voraussetzung für die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Fake-Inhalte und manipulierte Bewertungen müssen ausgeschlossen werden.

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Problem was ich aber jetzt habe: Es gilt unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Obwohl ich vor Ort war, kann ich das heute nicht mehr beweisen. Sollte ich etwa Fotos machen? Hätte ich wohl sollen. Aber wer denkt daran, in 4 Jahren dann von einem Anwalt über Google abgestraft zu werden? Ist dann nicht das ganze Bewertungssystem von Google für die Katz? Ich werde also keine Rückmeldung an Google geben. Das Autohaus straft sich selbst ab mit so einer Aktion und Mundpropaganda ist eh die viel bessere Werbung. Ich habe die damalige Anzeige ja nicht mehr zur Hand, anhand derer ich negativ bewertet habe.

Was für Erfahrungen habt Ihr mit negativen Bewertungen in Richtung Autohäusern gemacht, die Ihr bei Google oder sonstigen Plattformen hinterlassen habt? Ich meine wir haben hier ja einen Endlos-Beitrag über WKDA und der wird nicht gelöscht.

Ich muss sagen: Einerseits finde ich es einfach nur köstlich. Andererseits bin ich angefressen, weil auf diese Weise kann sich das Autohaus reinwaschen. Wieder denke ich, vielleicht hat das Autohaus ja einen Richtungsschwenk vollzogen und ist nun ehrbarer geworden und möchte seine dunkle Vergangenheit gelöscht bekommen.

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

80 weitere Antworten
80 Antworten

Jeder normale Mensch hätte den kalten Döner sofort vor Ort reklamiert und einen neuen - warmen - Döner bekommen.

Wie ausgehungert muss man sein um sich nen kalten Döner rein zu ziehen um dann frustriert zu Hause eine negative Bewertung zu schreiben? 😁

Das Internet macht schon verrückte Sachen mit uns 😁

Zitat:

@CamperBoy schrieb am 27. August 2023 um 20:21:24 Uhr:


vor Ort reklamiert und einen neuen - warmen - Döner bekommen.

Das unterschreibst Du für alle Dönerläden?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. August 2023 um 20:37:09 Uhr:



Zitat:

@CamperBoy schrieb am 27. August 2023 um 20:21:24 Uhr:


vor Ort reklamiert und einen neuen - warmen - Döner bekommen.

Das unterschreibst Du für alle Dönerläden?

Alle. Ansonsten schreib ich ne negative Bewertung bei Google 😁

Das reicht langsam mit dem Döner. Wir sind nicht im Döner-Forum.

Zitat:

@olli132 schrieb am 24. August 2023 um 22:08:54 Uhr:


Google wollte von mir nachweise dass ich wirklich Kontakt mit ihnen hatte sonst hätten sie das Review gelöscht.

Also 1 Stern Reviews ohne Inhalt kann man wohl vielleicht verständlicherweise als Inhaber einfach loswerden.

Naja nur doof für sie wenn man den Mist alles dokumentiert hatte

Ich hatte den Mist komplett vergessen das 1 Stern Rating war er aus den spontanen Frust entstanden den wieder nacharbeiten zu müssen.

Erst die Mail vom Anwalt hat meinen Ehrgeiz wirklich geweckt.

Selber schuld.

das alles hat seinen Grund in den zahlreichen Urteilen des BGH ind den letzten Jahren insbesondere zum Ärztebewertungsportal "Jameda"; die Rechtssprechnung des BGH von 2016 (Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15) wurde durch weitere Urteile immer weiter präzisiert ;

im Zweifelsfall muss der Bewertende halt auch nachweisen, überhaupt Kunde/Patient gewesen zu sein - das soll Fake- und und Rachebewertungen verhindern ;

das anonyme, willkürliche Bewerten soll so verhindert werden, v.a. wenn da unwahre Tatsachenbehauptungen vermutet werden;

da es immer wieder diese neueren Urteile des BGH gegeben hat, die dem Bewerteten (endlich) eine rechtliche Handhabe gegen ungerechtfertigte Negativbewertungen gegeben haben, ist parallel eine ganze Bewertungs-Löschungs-Industrie entstanden und wenn solche Dienstleister jetzt jahrealte Bewertungen mithilfe neuerer Rechtssprechung überprüfen lassen, sieht der Bewertende evtl. "alt" aus, weil er keine Nachweise mehr hat ;

Ich finde das prinzipiell gut, denn das übergriffige Google-Bewertungssystem wird endlich mal eingehegt und vor allem muss Google nun auch mal selber Prüfen und nicht nur quick and dirty einfach mit jeder Bewertung sein Geld verdienen können ;

Negativbewertungen, die inhaltlich Substanz haben und gewissen Formen wahren, sind ja auch weiterhin möglich und Bewertende überlegen sich zukünftig evtl. mal vorher, was sie da so posten

diese Wild-West-Zeiten des Internet sind halt irgendwann langsam vorbei, wo jeder Flegel, chronische Nörgler oder sogar Konkurrenten jedem Unternehmen via Google-Bewertungen anonym "ans Bein pissen" können.....

auch die automatische Erstellung einer Unternehmensseite mit Bewertungsmöglichkeit auf Google gibt es ja so nicht mehr - wer nicht will, kann die ganze Bewerterei so ganz einfach umgehen; man braucht kein Google Unternehmensprofil, um gefunden zu werden....

ob man jahrealte Bewertungen auch noch auf diese Weise bearbeiten sollte, ist wieder eine andere Frage - aber da das Internet nicht "vergisst" ist auch das sicherlich absolut legitim

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