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Wegen Chip-Tuning Kündigung der KFZ Versicherung

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 17. Mai 2016 um 13:37

Hallo Leute.

Ich hab meinen dicken mit einem DTE - Chip etwas mehr Leistung gegönnt. Von 165 Serie auf 195 Kw.

War heute beim Tüv und der Zulassungsstelle, und hab alles eintragen lassen.

Weil ich alles ganz legal machen will, auch die Versicherung angerufen, und die Leistungssteigerung gemeldet.

Die Antworteten mir, das Sie nun meinen Vertrag wegen des Chip Tunings kündigen werden.

Hab den Sachverhalt meiner alten KFZ-Versicherung in der ich zuvor 20 Jahre Versichert war geschildert, und bin nun dort mit meinem stärkeren Phaeton versichert.

Beste Antwort im Thema
am 17. Mai 2016 um 16:34

Gibt es dazu eine Frage?

oder ist das ein Erfahrungsbericht?

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am 17. Mai 2016 um 20:00

Wohl doch nicht so easy bei der Axa! :D

am 17. Mai 2016 um 20:14

Doch, doch. Solange man einen Vertrag abschließt und nur zahlt ist alles easy.

Doch wehe, wehe wenn mal was abseits des Standards geregelt werden muss.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 21:14:06 Uhr:

Denn wer sich ALLIANZ-versichert,

der ist voll und ganz gesichert,

der schließt vom ersten Augenblick

ein festes Bündnis mit dem Glück.

Eine Allianz für's Leben.

Äh so geht es

https://www.youtube.com/watch?v=BoGniQRs9so

Ich kenn den Spruch etwas anders :

Denn wer sich Arroganz versichert,

Der ist voll und ganz geliefert,

Der schließt vom ersten Augenblick

Ein festes Bündnis mit dem Strick.

Eine Arroganz für's Leben.

;)

am 18. Mai 2016 um 8:50

Dies ist ja Alles ganz lustig ,aber mit welcher Begründung ist denn nun der Vertrag gekündigt worden ? wohl nicht weil das Kfz nun legal 30 KW mehr hat.

Bopp19

am 18. Mai 2016 um 9:07

Gesteigertes Risiko durch Mehrleistung vermutlich.

am 18. Mai 2016 um 9:27

Bei einem gesteigertem Risiko ist natürlich eine Prämienanpassung notwendig ,aber eine Kündigung ?

Bopp19

am 18. Mai 2016 um 9:37

Scheint bei der Axa achon mal vorzukommen.

Google liefert auch enige andere Beiträge, in denen Chiptuner von der Axa vor die Tür gesetzt wurden.

Wobei ich immer dachte, Versicherungen sein zumindest in der Haftpflicht staatlich genötigt, alles und jeden zu versichern und könnten sich dann nur über die Höhe der Beiträge von unliebsamen Kunden entledigen.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 18. Mai 2016 um 11:27:08 Uhr:

Bei einem gesteigertem Risiko ist natürlich eine Prämienanpassung notwendig ,aber eine Kündigung ?

Bopp19

Vermutlich wollen sie sich keine schlechten Risiken einhandeln.

Oder würde ein Normalfahrer eine Leistungssteigerung für seinen Motor machen lassen ?

Wenn ja, wozu ? Natürlich um schneller zu sein = schlechtes Risiko.

am 18. Mai 2016 um 14:54

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 18. Mai 2016 um 16:49:56 Uhr:

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 18. Mai 2016 um 11:27:08 Uhr:

Bei einem gesteigertem Risiko ist natürlich eine Prämienanpassung notwendig ,aber eine Kündigung ?

Bopp19

Wenn ja, wozu ? Natürlich um schneller zu sein = schlechtes Risiko.

Keine Frage.

Aber auf welcher Vetragsgrundlage beruht die aussserdordentliche Kündigung?

Keiner Vertragsgrundlage, ist ganz einfach eine Veränderung am KFZ mit einem Risiko, welches der Versicherer nicht tragen will.

Das gleiche ist, wenn Du einen Ferrari dort versichern willst, dann ist der Beitrag so hoch (Abwehrbeitrag), dass der Interessent dort nicht versichern will.

am 18. Mai 2016 um 15:19

Eine Abwehrprämie ist etwas anderes. Hier lehnt ja am Ende der Kunde ab.

Aber mit welcher Berechtigung führt ein Chiptuning zum Verstoß gegen die Grundsätze der Pflichtversicherung?

am 18. Mai 2016 um 18:46

Die Grundlage ist 24 VVG bzw. vermutlich auch die AKBs.

Wenn der TE, der sich im übrigen null mehr zu wort meldet???, einen Antrag für die gesetzliche KH im gleichen Zuge stellt, könnte die Versicherung diesen in der Tat nicht ablehnen.

Aber: Kündigungsrecht und Annahmezwang haben nichts miteinander zu tun. Das wird oft vermischt. Viele Kunden sagen, "sie dürfen mir garnicht kündigen". Das ist natürlich Quatsch.

Das Kündigungsrecht besteht - hier sogar kraft Gesetz; der Annahmezwang aber eben auch.

am 18. Mai 2016 um 19:06

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. Mai 2016 um 20:46:24 Uhr:

Die Grundlage ist 24 VVG bzw. vermutlich auch die AKBs.

Danke, das erklärt die rechtmäßigkeit der Kündigung vor Vertragsende.

Sehe ich das richtig, dass wenn der TE sich nach 23(1) vorher bei der Versicherung informiert hätte, er dem Stress entgangen wäre, weil die Versicherung das Tuning hätte untersagen können?

am 18. Mai 2016 um 19:39

noch schärfer:

Beim 23 VVG spricht man von der sogenannten Gefahrstandspflicht

Zitat:

(1) Der Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.

noch schärfer deshalb, weil ein Untersagen seitens des VR nicht notwendig ist. Der VN müsste viel mehr erst einmal erbitten.

Ist aber sehr theoretisch die Norm

am 18. Mai 2016 um 19:47

Zitat:

@zille1976 schrieb am 18. Mai 2016 um 17:19:49 Uhr:

Aber mit welcher Berechtigung führt ein Chiptuning zum Verstoß gegen die Grundsätze der Pflichtversicherung?

Er hat auch bestimmt die erhöhten Deckungssummen und nicht nur die gesetzliche Mindestdeckung.

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