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Wassereintritt in Haifischflosse - Erneute Reperaturkosten gerechtfertigt?

BMW 3er F30
Themenstarteram 22. Juli 2019 um 15:14

Hallo Liebe Community,

Habe ein Problem wegen erneuter Reperaturkosten, die auf mich zukommen. Das ganze für einen Fehler, den ich bereits dort beheben habe lassen.

Hier die ganze Geschichte:

Vor einiger Zeit hatte ich einen "Notruf-Systemfehler" bei meinem F30, BJ2017, welchen ich vor einem Jahr gebraucht gekauft habe.

Ab zur Werkstatt, wo mich eine 1500 Euro Reperatur erwartete: Der Vorgänger habe das Fahrzeug foliert und die Haifischflosse wurde nicht richtig abgedichtet, wodurch Wasser eindringen konnte und das Telekommunikationsmodul beschädigte. Das musste nun getauscht werden.

In der Rechnung steht wörtlich: "Abdeckung für Dachantenne (Leergehäude) wurde nach Dachfolierung nicht richtig abgedichtet."

Okay, musste ich einsehen.. war eben ein Fehler den ich beim Gebrauchtwagen mitgekauft hatte. Also wurde das Modul getauscht und alles abgedichtet, fertig.

(Ich wusste, dass das Fahrzeug früher mal foliert war, aber in weiß. Das Dach allerdings ist nach wie vor nicht in Serienfarbe, denn es ist schwarz. Ich dachte es sei lackiert. Bei der Reperatur spielte das allerdings keine Rolle und wurde auch nicht angesprochen.)

Nach ein paar Monaten habe ich nun den gleichen Fehler wieder. Ich fahre zur gleichen Werkstatt. Erste Rückmeldung Werkstatt:

Das Telekommunikationsmodul ist in Takt, ein Steuergerät (ca.350EUR), welches auch in diesem Bereich liegt ist defekt. Muss wohl noch von dem Wasser sein, das damals eingedrungen sei.

Das Steuergerät wurde getauscht und heute der nächste Anruf aus der Werkstatt:

Scheinbar ist auf dem Dach eine Folie (wussten sie damals bei der ersten Reperatur scheinbar auch nicht). Diese soll durch "rutschen" oder ähnlichem.. den Kleber bei der ersten Reperatur undicht gemacht haben. Es ist also erneut Wasser eingedrungen, welches das Telekommunikationsmodul und das Steuergerät zerstört hat.

Wie soll ich da jetzt weiter gehen? Das wird eine extrem teure Rechnung werden, welche ich bezahlen soll (Schätze um die 2500EUR).

Kann ich mich dagegen wehren?

Für mich wurde die erste Reperatur nicht nachhaltig ausgeführt, wodurch wieder Wasser eingedrungen ist. Der Schaden kommt aufgrund der fehlerhaften, ersten Reperatur... so sehe ich das.

Was meint ihr dazu, wie soll ich da weiter gehen?

Beste Antwort im Thema

Ich kann mich dem nur anschließen. Diskussionen über die Folie solltest du gar nicht führen. Fakt ist die Werkstatt hat das Problem mit der Folie erkannt und auf dieser Basis die Reparatur ausgeführt, volles Geld dafür genommen und ist damit auch voll in der Gewährleistung.

Sollte sich die Werkstatt jetzt auf den Standpunkt stellen, dass eine ordnungsgemäße und dauerhafte Reparatur aufgrund der Folie nicht möglich ist (und darauf im KV bzw. Reparaturbeleg nicht hingewiesen wurde) dann ist die Funktionsfähigkeit während des Gewährleistungszeitraumes herzustellen oder die Reparatur (mit deiner Zustimmung) rückabzuwickeln. Das bedeutet der alte Zustand ist seitens der Werkstatt bestmöglich wieder herzustellen und die ursprünglichen Reparaturkosten zurück zu gewähren.

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Hallo!

Ich räume da auch wenig Chancen ein, würde es aber selbst reparieren.

Was kann defekt sein?

Telematik-Dienste - die würde ich deaktivieren und notfalls mir RTTI anderweitig holen

GPS - kann man mit einer GPS Maus ersetzen, die auf das Kombi innen kommt

DAB - wenn vorhanden kann man auch dieses einfach ersetzen

FM - auch dieses ist einfach ersetzbar, sollte aber wohl noch laufen

Alles in allem würde ich 15 Euro für eine GPS Maus ausgeben und evtl. nochmal 40 Euro für Antennen, das war es. An das Dach muss ich deshalb nicht ran. Bedingung ist natürlich, dass das Dach insoweit dicht ist, dass da nicht irgendwann das Auto vollläuft. :)

CU Oliver

Zitat:

@Warrocker schrieb am 23. Juli 2019 um 09:59:53 Uhr:

Dass die Folie später zur Undichtigkeit führt, konnte zudem bei der letzten Reperatur keiner wissen.

Ich sehe das nicht so ganz eindeutig, wie die Kollegen hier. Es war das Ziel der ersten Reparatur die Dachantenne abzudichten. Die Sache mit der Folierung war bekannt, wurde analysiert und der Auftrag wurde angenommen.

Wenn diese Abdichtung nun nicht funktioniert hat, dann sind entweder die Reparaturkosten der ersten Reparatur nicht gerechtfertigt oder aus ihnen lässt sich ein Gewährleistungsanspruch ableiten.

Leider denke ich aber auch nicht, dass Du hier ohne Rechtsanwalt weiterkommen wirst, weil es hier um Geld geht, welches die Werkstatt von niemandem ersetzt bekommen würde.

Ich kann mich dem nur anschließen. Diskussionen über die Folie solltest du gar nicht führen. Fakt ist die Werkstatt hat das Problem mit der Folie erkannt und auf dieser Basis die Reparatur ausgeführt, volles Geld dafür genommen und ist damit auch voll in der Gewährleistung.

Sollte sich die Werkstatt jetzt auf den Standpunkt stellen, dass eine ordnungsgemäße und dauerhafte Reparatur aufgrund der Folie nicht möglich ist (und darauf im KV bzw. Reparaturbeleg nicht hingewiesen wurde) dann ist die Funktionsfähigkeit während des Gewährleistungszeitraumes herzustellen oder die Reparatur (mit deiner Zustimmung) rückabzuwickeln. Das bedeutet der alte Zustand ist seitens der Werkstatt bestmöglich wieder herzustellen und die ursprünglichen Reparaturkosten zurück zu gewähren.

am 27. Juli 2019 um 11:48

Selbst reparieren -90% kostenersparnis. Ansonsten Anwalt und prüfen lassen, wird wieder was kosten, ob sich das was lohnt musst du selbst wissen, jeder hat eine andere Meinung dazu.

Zitat:

@Homer11 schrieb am 24. Juli 2019 um 08:17:58 Uhr:

Ich kann mich dem nur anschließen. Diskussionen über die Folie solltest du gar nicht führen. Fakt ist die Werkstatt hat das Problem mit der Folie erkannt und auf dieser Basis die Reparatur ausgeführt, volles Geld dafür genommen und ist damit auch voll in der Gewährleistung.

Sollte sich die Werkstatt jetzt auf den Standpunkt stellen, dass eine ordnungsgemäße und dauerhafte Reparatur aufgrund der Folie nicht möglich ist (und darauf im KV bzw. Reparaturbeleg nicht hingewiesen wurde) dann ist die Funktionsfähigkeit während des Gewährleistungszeitraumes herzustellen oder die Reparatur (mit deiner Zustimmung) rückabzuwickeln. Das bedeutet der alte Zustand ist seitens der Werkstatt bestmöglich wieder herzustellen und die ursprünglichen Reparaturkosten zurück zu gewähren.

Sehe ich ähnlich, ja. Die Werkstatt hätte die undichte Stelle fachgerecht reparieren müssen, was durch herstellen des Serienzustandes im Bereich der Klebung ohne weiteres möglich gewesen wäre, ohne die Folie komplett zu entfernen. Alternativ hätte die Werkstatt die Folie nach Rücksprache ganz entfernen können. Beides wurde aber nicht gemacht und der Fehler erneut begangen. Für mich ne klare Sache von Sachmangelhaftung bzw. unsachgemäßer Reparatur.

 

Ne Dichtnaht mit Dichtklebstoff (in der Regel Scheibenkleber) auf einer Folie ist keine fachgerechte Reparatur. Sowas wird laut Gebrauchsanweisung des Klebers auch nicht erlaubt sein.

Zitat:

@Dbmwc schrieb am 27. Juli 2019 um 13:48:43 Uhr:

Selbst reparieren -90% kostenersparnis. Ansonsten Anwalt und prüfen lassen, wird wieder was kosten, ob sich das was lohnt musst du selbst wissen, jeder hat eine andere Meinung dazu.

Vom Anwalt prüfen lassen ist die schlechteste aller Ideen. Das bringt NULL (außer für Anwalt selbst)

Zitat:

@resusid schrieb am 28. Juli 2019 um 13:13:21 Uhr:

Vom Anwalt prüfen lassen ist die schlechteste aller Ideen. Das bringt NULL (außer für Anwalt selbst)

Na das ist ja toll. Wenn ich Dir was schulden würde und wüsste, dass Du zögerst Dein Recht auch durchzusetzen, würde ich Dir das auch einfach vorenthalten. Die Werkstätten nutzen ja genau den Mechanismus, dass sie davon ausgehen, dass 80% die ihnen zustehenden Rechte nicht durchsetzen.

Aber: es soll ja auch Leute mit Rechtschutzversicherung geben. ;)

am 29. Juli 2019 um 13:49

Zitat:

@resusid schrieb am 28. Juli 2019 um 13:13:21 Uhr:

Zitat:

@Dbmwc schrieb am 27. Juli 2019 um 13:48:43 Uhr:

Selbst reparieren -90% kostenersparnis. Ansonsten Anwalt und prüfen lassen, wird wieder was kosten, ob sich das was lohnt musst du selbst wissen, jeder hat eine andere Meinung dazu.

Vom Anwalt prüfen lassen ist die schlechteste aller Ideen. Das bringt NULL (außer für Anwalt selbst)

Wenn man keinen Rechtschutz hat ja ;)

Bei Rechtschutz muss der Rechtschutz erstmal zustimmen. Und wenn er zustimmt, dann bringt es vermutlich auch ohne Rechtschutz den Erfolg.

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