Was zählt als "gewerblicher Transport"?

Moin,

hatte gestern ne Diskussion mit nem Kollegen. Wir räumen nächste Woche eine Niederlassung aus wegen übergabe an Nachmittag. Dabei fällt auch einiges an Schrott und Müll (Metall, Elektro, alte Flugzeugteile, Sperrmüll ect...) Die Kollegen fahren mit einem 7,5tonner und 2 VW Bussen. Mein Kollege befürchtet das könnte als Gewerblicher Transport gelten und somit unter strengeren Regeln (vor allem Kennzeichnungspflicht und erlaubte Mengen für den Transport von Gefahrstoffen (Altöle, Krafstoffe, die zur Entsorgung transportiert werden müssen), sowie etwaige nötige ADR Quali. Es sind unter 25 liter Altöl und unter 40 liter Alten Kraftstoff (Jetfuel A1, im Prinzip Diesel).

Außerdem stellt er die Gültigkeit der C1 Führescheine in Frage. Die sind ja unter bestimmten Vorraussetzung für Besitzer alter Klasse 3 FS unbegegrenzt Gülitig, für Berufskraftfahrer jedoch nur noch 5 Jahre gültig und müssen immer verlängert werden:

"Die Führerscheinklassen C1 und C1E sind für Berufskraftfahrer (und alle Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden) befristet für fünf Jahre gültig. Das heißt, sie müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden, was unter anderem auch einem ärztlichen Gutachten bedarf. Mit einer Ausnahme: C1E-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab dann gilt ebenfalls die 5-Jahres-Regel. Eine weitere Ausnahme: Wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse C1 ab dem 01. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 neu erteilt, gilt sie bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Führerscheininhabers. Danach gilt die 5-Jahres-Regel."

Aber nur weil man für die Firma mal was dienstlich tranportiert, macht das meiner Meinung nach aus einem Mechaniker oder einer Bürokraft ja keinen Berufskraftfahrer, und aus dem Transport keinen Gewerblichen. Der Transport ist ja keine Gewerbe sondern eine einmalige betriebliche Notwendigkeit wegen Standortauflösung.

Kollege glaubt mir aber nicht bzw, ist verunsichert das er seinen FS riskiert oder sogar eine Straftat begeht.

Was meint ihr dazu?

22 Antworten

...nein, die Ausnahmen von der Berufskraftfahrerqualifikation -ich hab den Link zum Gesetzestext jetzt schon oft genug gepostet- sind nicht an irgendwelche Kilometerbeschränkungen gebunden.
Das betrifft nur die sog. Handwerkerregelung, welche von der Aufzeichnungspflicht der L&Ruhezeiten befreit... das wurde auch schon durchgekaut.
Bei 250km musst du die Lenk & Ruhezeiten aufzeichnen d.h. den digitalen Tachgraphen ordnugsgemäss mit deiner Fahrerkarte füttern, Nachträge für die letzten 28Tage machen oder entsprechende Bescheinigungen für die letzten 28 Tage mitführen... analog geht auch ein alter analoger Tachograph, wenn du noch einen LKW irgendwo auftreiben kannst der so etwas hat... die sind intwischen mind. so an die 15 Jahre alt.
Wie gesagt im Falle einer Kontrolle muss der Fahrer für die voherigen 28Tage nachweisen wann er gefahren oder gearbeitet hat, in Bereitschaft war oder Pause / Ruhezeit hatte... das ist genau der Mist, wenn man sonst z.B. aufgrund der Handwerkerregelung keine Aufzeichnungen braucht & macht und dann plötzlich die letzten 28 Tage nachweisen muss.
PS: ... jeder Tag für den keine Aufzeichnungen vorgelegt werden bzw. diese nicht auswertbar sind hat mal -das ist die letzte Zahlen die ich im Kopf habe- 75,-€ für den Fahrer gekostet und falls der Unternehmer irgendeine Mitschuld hat müsste der -soweit ich weiss- mit 250,-€ pro Tage dabei sein.

Die eingetragene 95 ist bei sämtlichen gewerblichen Fahrten Pflicht.
Wenn ich ein Möbelfahrzeug( 10-tonner) ausleihe, (Umzug mit familiärem Hintergrund ) ist die 95 nicht nötig, da es eine Privatfahrt ist. Fahrerkarte ist auch nicht nötig. Bei einer Fahrt für nichtfamiliäre, Zwecke (schon gegeben, wenn nur ein Cent über den Tisch rollt), schon.
Für Fahrten, die mit der Arbeitsstelle in Verbindung stehen, nur mit Fahrerkarte und 95.
Für innerbetriebliche Transporte braucht man keine Speditionskonzession.
Bei Materialtransporten für Fremdfirmen ist sie erforderlich.
Alle Fahrten, für die ich geldwerte Leistungen erhalte, erfordern Fahrerkarte / Diagrammscheibe & 95.
Egal, ob Lohn oder andere Leistungen.

...erzäl keinen Mist, die 95 ist nur erforderlich, wenn die Fahrt / der Transport nicht unter eine der Ausnahmen in §1 Absatz 2 und 3 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz fällt... Gesetze lesen bildet.

Geh mal davon aus, daß ein Fahrlehrer weiß ,was geht und was nicht.
Bei einer 900-Km-Tour sollte man schon wissen, was man macht.

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...ich will dir nicht zu nahe treten, aber dass ein Fahrlehrer weiß wovon er spricht... dazu sag ich besser nix, bei dem was ich da schon erlebt hab...

Ein Flugzeugmechaniker, der eine Flugzeugwerkstatt ausräumt und das Material / Werkzeug einer Flugzeug-Werkstatt der Firma, wo er angestellt ist transportiert braucht keine "95" weil der gem. §1 Absatz 2 Nr. 5 BKrFQG Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die er zur Ausübung seines Berufes benötigt oder benötigt hat... und wenn er als Flugzeugmechaniker angestellt ist (nicht als Fahrer) und dazu nicht regelmäßig Transporte durchführt, sondern nur einmal im Jahr mit nem 7,5 Tonner Werkstattmaterial transportiert, dann ist das eindeutig.

siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/__1.html

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf Fahrer, die
...
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit
...
5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
...

Zitat:

@Knatterknarf schrieb am 20. Dezember 2022 um 16:39:34 Uhr:


Die eingetragene 95 ist bei sämtlichen gewerblichen Fahrten Pflicht.
Wenn ich ein Möbelfahrzeug( 10-tonner) ausleihe, (Umzug mit familiärem Hintergrund ) ist die 95 nicht nötig, da es eine Privatfahrt ist. Fahrerkarte ist auch nicht nötig. Bei einer Fahrt für nichtfamiliäre, Zwecke (schon gegeben, wenn nur ein Cent über den Tisch rollt), schon.

Da ist ja alles falsch!

Zitat:

@Magouman schrieb am 20. Dezember 2022 um 20:02:29 Uhr:


.... sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
...

Dieses Gesetz ist ja mal unklar formuliert. Das Führen des Kraftfahrzeugs sollte immer die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellen. Nicht Unterhaltung mit Kollegen, WhatsApp etc.

Oder zielt es nicht auf den Tag der Fahrt ab, sondern auf die Hauptbeschäftigung während des restlichen Jahres? Dann sollte es eher "in dieser Situation fahrender Mitarbeiter" heißen.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 21. Dez. 2022 um 19:43:32 Uhr:


Oder zielt es nicht auf den Tag der Fahrt ab, sondern auf die Hauptbeschäftigung während des restlichen Jahres?

Natürlich ist die Haupt Tätigkeit gemeint, diese lässt sich rechtlich bindend über den Arbeitsvertrag festlegen.
Dort steht ja als was man bei der Firma beschäftigt ist, ob Tischler oder Kraftfahrer macht halt den Unterschied.

Gruß
Andre

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