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Was zählt als "gewerblicher Transport"?

Themenstarteram 17. Dezember 2022 um 12:11

Moin,

hatte gestern ne Diskussion mit nem Kollegen. Wir räumen nächste Woche eine Niederlassung aus wegen übergabe an Nachmittag. Dabei fällt auch einiges an Schrott und Müll (Metall, Elektro, alte Flugzeugteile, Sperrmüll ect...) Die Kollegen fahren mit einem 7,5tonner und 2 VW Bussen. Mein Kollege befürchtet das könnte als Gewerblicher Transport gelten und somit unter strengeren Regeln (vor allem Kennzeichnungspflicht und erlaubte Mengen für den Transport von Gefahrstoffen (Altöle, Krafstoffe, die zur Entsorgung transportiert werden müssen), sowie etwaige nötige ADR Quali. Es sind unter 25 liter Altöl und unter 40 liter Alten Kraftstoff (Jetfuel A1, im Prinzip Diesel).

Außerdem stellt er die Gültigkeit der C1 Führescheine in Frage. Die sind ja unter bestimmten Vorraussetzung für Besitzer alter Klasse 3 FS unbegegrenzt Gülitig, für Berufskraftfahrer jedoch nur noch 5 Jahre gültig und müssen immer verlängert werden:

"Die Führerscheinklassen C1 und C1E sind für Berufskraftfahrer (und alle Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden) befristet für fünf Jahre gültig. Das heißt, sie müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden, was unter anderem auch einem ärztlichen Gutachten bedarf. Mit einer Ausnahme: C1E-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab dann gilt ebenfalls die 5-Jahres-Regel. Eine weitere Ausnahme: Wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse C1 ab dem 01. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 neu erteilt, gilt sie bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Führerscheininhabers. Danach gilt die 5-Jahres-Regel."

 

Aber nur weil man für die Firma mal was dienstlich tranportiert, macht das meiner Meinung nach aus einem Mechaniker oder einer Bürokraft ja keinen Berufskraftfahrer, und aus dem Transport keinen Gewerblichen. Der Transport ist ja keine Gewerbe sondern eine einmalige betriebliche Notwendigkeit wegen Standortauflösung.

Kollege glaubt mir aber nicht bzw, ist verunsichert das er seinen FS riskiert oder sogar eine Straftat begeht.

Was meint ihr dazu?

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22 Antworten

Nach meinem Verständnis wäre ein gewerblicher Transport ein Transport, der zur Gewinnerzielung durchgeführt wird. Klamotten zu Zalando fahren -> gewerblich, Klamotten in die Ukraine fahren -> nicht gewerblich.

Ich würde hier unterscheiden, ob eine Entrümpelungsfirma Sperrmüll o.ä. zur Deponie fährt (gewerblich), oder ob ein Privatmann seinen eigenen Keller entrümpelt (nicht gewerblich). Wenn eine Firma eigenes Gerümpel entsorgt (und dies ja nicht der Geschäftszweck der Firma ist), wäre das für mich aus dem Bauch heraus eher näher an der zweiten Kategorie.

Prinzipiell hat Dein Kollege recht.

Würde der Sondermüll in Deiner privaten Garage lagern, dann wär es egal.

Aber! Wo kein Kläger - da kein Richter.

...das nennt sich unterm Strich Werksverkehr... es wird von Angestellten einer Firma Material im Eigentum der Firma transportiert.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist der Transport von Gütern, die sich in der Regel nicht im Eigentum des Transporteur befinden und das ganze auf Rechung Dritter... z.B. auf Rechung des Eigentümers der Güter.

Leider sich die Umstände der Firma, etc. vom TE nicht umfassen beschrieben... ich gehe einmal davon aus, dass da eine Firma, die normalerweise Flugzeuge repariert / wartet und mit Transporten normalerweise nichts am Hut hat irgendeine Werkstatt auflöst und daher ein paar Mechaniker / Angestellte, etc. (die lt. Arbeitsvertrag nicht explizit als Fahrer angestellt sind - das ist wichtig) mal da mit ein paar Autos / nem 7,5to. LKW dort das Zeug abfahren.

Damit wäre das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gem. §1 Anwendungsbereich schon mal außen vor... siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/__1.html ... damit sind keine Modulschulungen / keine Schlüsselzahl "95" im Führerschein bzw. diese neue Qualifikationskarte erforderlich und damit ein C1 der aus der alten Klasse 3 resultiert gültig.

Wegen den Gefahrstoffen, etc. ist man unabhängig davon im Gefahrgutrecht bzw. Abfallrecht...

Bzgl. Gefahrgut... bei (Zitat TE) "25 liter Altöl und unter 40 liter Alten Kraftstoff (Jetfuel A1, im Prinzip Diesel)" würde ich mal sagen das sind Kleinmengen und daher das Stichwort "1000Punkte-Regel" geben... hierzu müßte man jetzt mal gucken, wie Jetfuel bzw. Altöl eingestuft ist... bei Diesel / Heizöl ist 1 Ltr. = 1 Punkt, bei Benzin 1 Ltr. = 3 Punkte... ergo dürftest du ohne ADR Schein, in entsprechenden Verpackungseinheiten 1000Ltr. Diesel oder 333Ltr. Benzin transportieren... oder unterschiedliche Stoffe in Kombination z.B. 400Ltr. Diesel und dazu noch 600/3= 200 -> ergo 200 Ltr. Benzin.

Unterm Strich -lehne ich mich jetzt mal aus dem Fenster- ist das bei den geringen Mengen Pillepalle... selbst wenn du für das Altöl und den Jetkraftstoff jetzt mal die 3 Punkte / Liter vom erheblich gefährlicheren / explosiveren Benzin ansetzt biste mit 65Ltr. x 3 = 195 Punkte noch weit unter den erlaubten 1000 Punkten... ein Polizist / BAG-Beamter lächelt da bei einer Kontrolle drüber, so lange das Zeug anständig & sauber (keine Ölsauerei auf der Ladefläche) in zulässigen Kanistern verpackt / abgefüllt ist und auf dem Fahrzeug in Sachen Ladungssicherung gut verstaut ist und der Fahrer sogar klar angeben kann wo er das Zeug zur fachgerechten / sauberen Entsorgung hinfährt... oder vielleicht sogar irgendeinen Zettel / ne Telefonnummer vom Entsorgungshof, etc. dabei hat, wo man angefragt hat ob man das Zeug dorthin bringen kann.

Zitat:

@Magouman schrieb am 17. Dezember 2022 um 16:32:33 Uhr:

...das nennt sich unterm Strich Werksverkehr... es wird von Angestellten einer Firma Material im Eigentum der Firma transportiert.

Das allein reicht aber nicht aus, um die 95 zu umgehen.

Die Module sind nur dann entbehrlich, wenn der Fahrer das Transportgut für seine eigentliche Tätigkeit mit dem Lkw zum Arbeitsort bewegt; z.B. wenn der Beschaller die Tontechnik fährt die er dann auf der Veranstaltung nutzt, dann braucht er die Module als Weksverkehr nicht. Nimmt er sich rein für den Transport einen Fahrer, braucht der wieder die Module weil er ja nicht mit dem Transportgut arbeitet.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Dezember 2022 um 21:27:18 Uhr:

Die Module sind nur dann entbehrlich, wenn der Fahrer das Transportgut für seine eigentliche Tätigkeit mit dem Lkw zum Arbeitsort bewegt; z.B. wenn der Beschaller die Tontechnik fährt die er dann auf der Veranstaltung nutzt, dann braucht er die Module als Weksverkehr nicht. Nimmt er sich rein für den Transport einen Fahrer, braucht der wieder die Module weil er ja nicht mit dem Transportgut arbeitet.

Das regelt ja die "Handwerkerregelung", Werkverkehr allein entscheidet ja nicht darüber ob Module nötig sind oder nicht.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 17. Dezember 2022 um 21:16:03 Uhr:

Zitat:

@Magouman schrieb am 17. Dezember 2022 um 16:32:33 Uhr:

...das nennt sich unterm Strich Werksverkehr... es wird von Angestellten einer Firma Material im Eigentum der Firma transportiert.

Das allein reicht aber nicht aus, um die 95 zu umgehen.

...deshalb schrieb ich ja (Zitat) "die lt. Arbeitsvertrag nicht explizit als Fahrer angestellt sind - das ist wichtig"... oder -um das Ganze hier abzukürzen- ganz einfach §1 Anwendungsbereich in Absatz 2 und 3 des Berufkraftfahrerqualifikationsgesetzes nachlesen, da steht es ganz genau drin, welche Transporte nicht der "95" bedürfen.

Punkt 5. ist der auf, welchen ihr hier mühsam anspielt, dabei stehts -für einen Gesetzestext eigentlich unerwartet verständlich- im BKrFQG

"(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit

....

4....

5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,

6...."

Zitat:

@Magouman schrieb am 18. Dezember 2022 um 00:02:07 Uhr:

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 17. Dezember 2022 um 21:16:03 Uhr:

 

Das allein reicht aber nicht aus, um die 95 zu umgehen.

...deshalb schrieb ich ja (Zitat) "die lt. Arbeitsvertrag nicht explizit als Fahrer angestellt sind - das ist wichtig"... oder -um das Ganze hier abzukürzen- ganz einfach §1 Anwendungsbereich in Absatz 2 und 3 des Berufkraftfahrerqualifikationsgesetzes nachlesen, da steht es ganz genau drin, welche Transporte nicht der "95" bedürfen.

Punkt 5. ist der auf, welchen ihr hier mühsam anspielt, dabei stehts -für einen Gesetzestext eigentlich unerwartet verständlich- im BKrFQG

"(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit

....

4....

5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,

6...."

Allerdings, Umzugsgut, nutzt der Fahrer selten zur Berufsausübung!

Also klar, einen Schreibtisch nutzt er schon, nur muss dieser nicht transportiert werden damit derjenige seine Arbeit ausführen kann, anders als zum Beispiel eine Maschine die ich zum arbeiten an verschiedene Plätze fahren muss.

Und Werkverkehr und "nicht als Fahrer angestellt" zieht auch nicht, nehmen wir an eine Firma verteilt ihre Äpfel im Werkverkehr, da kann der Disponent auch nicht mal eben am Wochenende, ohne 95, zum nächsten Großmarkt (unter 100Km) fahren um dort die Äpfel abzuliefern.

Ach übrigens, der Führerschein macht keinen Unterschied ob Gewerblich oder nicht, der läuft unter bestimmten Voraussetzungen ab oder auch nicht, wenn abgelaufen, darf man weder Privat noch gewerblich fahren. Wichtig ist in dem Zusammenhang die BKF Qualifikation, die sogenannte "95".

am 18. Dezember 2022 um 9:57

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 18. Dezember 2022 um 01:53:18 Uhr:

...

Allerdings, Umzugsgut, nutzt der Fahrer selten zur Berufsausübung!

Also klar, einen Schreibtisch nutzt er schon, nur muss dieser nicht transportiert werden damit derjenige seine Arbeit ausführen kann, anders als zum Beispiel eine Maschine die ich zum arbeiten an verschiedene Plätze fahren muss.

...

...das muß der TE selbst eruieren, da wir hier keinen genauen Angaben haben, welche Leute das sind und wie die in der Firma angestellt sind... das können auch irgendwelche Flugzeugmechaniker sein.

Daher habe ich ja auch gen Gesetzestext verlink, so dass er TE sich das durchlesen kann und im Hinblick auf seine / die Situation in der Firma gucken kann, ob da eine Ausnahme dabei ist sie paßt.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 18. Dezember 2022 um 01:53:18 Uhr:

...

Und Werkverkehr und "nicht als Fahrer angestellt" zieht auch nicht, nehmen wir an eine Firma verteilt ihre Äpfel im Werkverkehr, da kann der Disponent auch nicht mal eben am Wochenende, ohne 95, zum nächsten Großmarkt (unter 100Km) fahren um dort die Äpfel abzuliefern.

...

...also ich hab als Disponent in einer Baufirma (wir hatten dort keinen erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr sondern Werksverkehr mit ca. 12 LKWs aller Art... Kipper mit TL, Kran-LKW mit Pritsche und Pritschenanhänger, Abroller, Dreiseitenkipper mit Kran und Anhänger, Satteltiefladerzug, LKW mit Baukran auf den Transportachsen... mit Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwerlasttransport bis 3,0m Breite und 56to. zul.GG.) hin und wieder in Ausnahmesituationen / Notfall -z.B. als mein Tiefladerzug in einer größeren Innenstadt stand und der Fahrer ins Krankenhaus abtransportiert wurde, weil der von der Kipperbrücke gefallen war oder ich hab auch mal einen LKW nach Feierabend mal eben nach nebenan in die Werkstatt gefahren oder dort abgeholt- schon mal einen LKW gefahren... ohne die "95"... da ich zu der Zeit nur für "privat ohne die 95" verlängert hatte um meine CE-Pappe nicht zu verlieren..

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 18. Dezember 2022 um 01:53:18 Uhr:

...

Ach übrigens, der Führerschein macht keinen Unterschied ob Gewerblich oder nicht, der läuft unter bestimmten Voraussetzungen ab oder auch nicht, wenn abgelaufen, darf man weder Privat noch gewerblich fahren. Wichtig ist in dem Zusammenhang die BKF Qualifikation, die sogenannte "95".

Richtig, und das wird oft fälschlicherweise in einen Topf geschmissen... es gibt einerseits Führerscheine (Altbestände, die unendlich gültig (z.B. ein C1, der aus einer alten Klasse 3 resultiert) sind oder welche die erst mit dem 50. Lebensjahr des Besitzers ablaufen (z.B. ein C / CE der auf einer alten Klasse 2 basiert).

Und der andere Teil ist diese ominöse "95", dei eigentlich mit dem Führerschein nicht direkt etwas zu tun hat... das ist quasi einen Zusatzqualifikation zum Führerschein, die man parallel braucht um gewerblich fahren zu dürfen (sowohl im Werkverkehr + erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr erforderlich!).

Dadurch, wegen diesem Eintrag müssen auch die C/CE-Führerscheine erneuert werden, die eignetlich nicht ablaufen... aber es fehlt bzw. ist die "95" abgelaufen.

Und um das nochmal komplizierter zu machen ist man inzwischen dazu übergegangen, diese Schlüsselzahl "95" nicht mehr mit einem Ablaufdatum auf das Führerscheinkärtchen zu drucken sondern nochmal eine Extra-Karte auszugeben... so dass die Fahrer also zukünftig 3 Karten zum Führen eines (Werkverkehr + erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr) brauchen... Führerhscheinkarte, Qualifikationskarte und dazu noch die Fahrerkarte für den digitalen Tachographen.

Themenstarteram 19. Dezember 2022 um 15:14

Zitat:

Leider sich die Umstände der Firma, etc. vom TE nicht umfassen beschrieben... ich gehe einmal davon aus, dass da eine Firma, die normalerweise Flugzeuge repariert / wartet und mit Transporten normalerweise nichts am Hut hat irgendeine Werkstatt auflöst und daher ein paar Mechaniker / Angestellte, etc. (die lt. Arbeitsvertrag nicht explizit als Fahrer angestellt sind - das ist wichtig) mal da mit ein paar Autos / nem 7,5to. LKW dort das Zeug abfahren.

Richtig, wir sind eine reine Flugzeugwartung. Wir haben Niederlassungen an 2 Flughäfen, die Nebenstelle wurde stillgelegt und wird jetzt leer gemacht, vor Übergabe an den Flughafen(Vermieter).

Keiner der Kollegen ist Berufskraftfahrer, sind Techniker/Verwaltungsangestellte. Warentransport ist nicht Teil unseres Gewerbe. Das höchste der Gefühle ist das wir ein Erstatzteil mal selbst abholen, falls der Reparaturshop oder Lieferant in der Nähe ist. Aber selbst das is ja kein Gewerblicher Transport. Das wäre es nur wenn wir einen dritten (Spediteur/Paketdienst) beauftragen das Teil dort zu holen und zu uns zu liefern. Will mir aber auch nicht jeder glauben ;-)

Kollege 1 stellte sich die Frage nach der Gültigkeit des C1, da er sich sorgen macht, wenn nicht mehr gültig, wäre eine Straftat begehen würde - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Da ja (siehe roter Text aus OP) Für Privatpersonen die den FS vor dem 19-01-13 bekommen haben keine Befristung gilt. Ist bei ihm so, steht auch im FS nix drin. Jedoch für Berufskraftfahrer mit FS die vor dem Stichtag ausgestellt sind, ab dem 50. Lebensjahr die "5 Jahres Regel" gilt. kollege ist über 50, somit wäre er nicht mehr gülitg. Er hat Sorge bei einer Kontroll könnte das ganze als gewerbliche Fahrt und er als Berufskraftfahrer eingestuft werden.

Kollege 2 sorgt sich neben der ADR Frage darum, ober nicht eine "Tachoscheibe" braucht, wenn das ganze als gewerblicher Transport zählt.

Im Prinzip dreht es sich also um die Frage, Könnte die Aktion als gewerblicher Transport gelten, bzw die Kollegen als "Berufskraftfahrer" eingestuft bei einer Kontrolle.

Ich sage klar nein.

 

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 19. Dezember 2022 um 16:14:45 Uhr:

 

Da ja (siehe roter Text aus OP) Für Privatpersonen die den FS vor dem 19-01-13 bekommen haben keine Befristung gilt. Ist bei ihm so, steht auch im FS nix drin. Jedoch für Berufskraftfahrer mit FS die vor dem Stichtag ausgestellt sind, ab dem 50. Lebensjahr die "5 Jahres Regel" gilt. kollege ist über 50, somit wäre er nicht mehr gülitg.

Das stimmt nicht, für den Führerschein macht es keinen Unterschied ob dieser Privat oder gewerblich genutzt wird.

Es geht dabei einzig und allein um die BKF Quali (Eintragung als 95 im FS), die ist auch völlig unabhängig vom Ablauf des Führerscheins, wird aber natürlich meist im selben Moment erneuert, da man ja alles neu bekommt.

Wie weit liegen denn die Standorte auseinander? Bei mehr als 100Km ist es eh vorbei mit der Ausnahmeregelung, da benötigt man dann eine Fahrerkarte

 

Vorsicht,... dabei die Handwerkergelung bzgl. der Befreiung von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeit mit der Beschränkung auf 100km bitte nicht mit den in §1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz beschriebenen Ausnahmen verwechseln.

Zitat:

@Magouman schrieb am 19. Dezember 2022 um 17:22:09 Uhr:

Vorsicht,... dabei die Handwerkergelung bzgl. der Befreiung von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeit mit der Beschränkung auf 100km bitte nicht mit den in §1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz beschriebenen Ausnahmen verwechseln.

Tue ich ja auch nicht, nur ist für jeden, der NICHT Privat, einen LKW von über 3,5t. mehr als 100Km fahren möchte, eine Fahrerkarte nötig.

EDIT: Nicht ganz richtig, findet sich ein Fahrzeug mit Tachoscheibe, kann das natürlich genutzt werden. Nur wird man das wohl kaum noch irgendwo gemietet bekommen.

Themenstarteram 20. Dezember 2022 um 9:43

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 19. Dezember 2022 um 16:48:04 Uhr:

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 19. Dezember 2022 um 16:14:45 Uhr:

 

Da ja (siehe roter Text aus OP) Für Privatpersonen die den FS vor dem 19-01-13 bekommen haben keine Befristung gilt. Ist bei ihm so, steht auch im FS nix drin. Jedoch für Berufskraftfahrer mit FS die vor dem Stichtag ausgestellt sind, ab dem 50. Lebensjahr die "5 Jahres Regel" gilt. kollege ist über 50, somit wäre er nicht mehr gülitg.

Das stimmt nicht, für den Führerschein macht es keinen Unterschied ob dieser Privat oder gewerblich genutzt wird.

Es geht dabei einzig und allein um die BKF Quali (Eintragung als 95 im FS), die ist auch völlig unabhängig vom Ablauf des Führerscheins, wird aber natürlich meist im selben Moment erneuert, da man ja alles neu bekommt.

Wie weit liegen denn die Standorte auseinander? Bei mehr als 100Km ist es eh vorbei mit der Ausnahmeregelung, da benötigt man dann eine Fahrerkarte

ca. 250km.

Wenn das stimmt was du sagst, dürften die Kollegen also den Krempel nicht mit einerm 7,5 tonner fahren, da nicht privat, würden die BKF Quali benötigen?

 

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