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Was tun wenn Werkstatt Mist gebaut hat ?

Themenstarteram 3. April 2010 um 15:18

Was ist eure Meinung wenn ihr euren Wagen in eine MB Werkstatt gibt weil er immer wieder in den Notlauf schaltet, MB den Fehler sucht und Teile austauscht und verrechnet aber der Fehler trotz Reparatur immer noch da ist?

Was kann man da tun ?

Gruß Leo

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6 Antworten
am 3. April 2010 um 15:36

zurück, massiv Druck machen und reklamieren...

Hey Leo 886,

welchen Fehler wurde angezeigt und welche Teile hat die Werkstatt gwechselt ?

wenn immer noch im Notlauf - dann ab in die Wekstatt und darauf hinweisen, dass du nix bezahlst bis die Reperatur bzw. der Fehler anständig behoben wurde...

Teile auswechseln auf gut Glück - berechnen - und den Kunden wieder mit dem alten DILEMA nach Hause zu schicken, spricht nicht gerade für die Kompetenz deiner Niederlassung.

Gruß

:)

A U S Z U G :

Autowerkstatt: Wie vermeide ich Ärger?

Informationen aus dem Beitrag von Bernd Debus

Die allermeisten Auto-Werkstätten werden ihre Kunden fair behandeln, denn schließlich ist es ihr Ziel, dass der Kunde wieder kommt. Andererseits sollten die Mitarbeiter einer Autowerkstatt Verständnis dafür aufbringen, wenn der Kunde wissen möchte, was mit dem Wagen eigentlich los ist, was die Reparatur kosten wird und sie sollten auch verstehen, dass er den Wunsch hat informiert zu werden, wenn sein für die Werkstattarbeiten eingeplantes Budget überzogen wird.

 

Was man gar nicht tun darf

Der größte Fehler ist es, pauschale Aufträge zu erteilen. Also nicht sagen: "Bitte TÜV-fertig machen" oder "Alles reparieren was nicht in Ordnung ist." Damit tut man weder sich selber noch der Werkstatt einen Gefallen. Der Mechaniker weiß nicht, was er alles in Ordnung bringen soll und was nicht. Und der Kunde muss für diese Unsicherheit eventuell teuer bezahlen.

So ist es richtig

Optimalerweise gehen der Werkstattmeister oder der Kundendienstannehmer zusammen mit dem Autofahrer direkt am Fahrzeug durch, was repariert werden soll. Die einzelnen Punkte werden in den Reparaturauftrag geschrieben und an den muss sich die Werkstatt halten. Auch Aussagen wie "Das geht auf Garantie" sollten im Auftrag schriftlich vermerkt werden. So genannte Weiterungsarbeiten, die über einen Auftrag hinausgehen, sind nicht erlaubt. Findet der Mechaniker im Laufe der Reparatur noch weitere Schäden, dann muss er den Kunden fragen, bevor er sie reparieren darf. Für solche Fälle ist es ganz wichtig, eine Telefonnummer zu hinterlassen. Wer tagsüber schlecht erreichbar ist, kann in das Auftragsformular auch eine Summe schreiben, bis zu der ohne Rückfragen repariert werden darf. Gleiches gilt für den Fall, wenn bei der Auftragsvergabe unklar ist, welcher Defekt überhaupt vorliegt. Eine weitere Möglichkeit, sich vor teuren Überraschungen zu schützen, ist ein Kostenvoranschlag. Der darf von der Werkstatt höchstens um zehn Prozent überzogen werden. Allerdings darf sich die Werkstatt den Kostenvoranschlag bezahlen lassen, wenn kein Auftrag folgt. Wer also in vielen verschiedenen Werkstätten Kostenvoranschläge einholt, um anschließend das günstigste Angebot herauszupicken, spart dabei nicht unbedingt.

Der Besitzer ist verantwortlich

Die Werkstatt darf einen Kunden nicht zwingen, bestimmte Reparaturen durchführen zu lassen, selbst wenn es sich um sicherheitsrelevante Teile handelt. Für den verkehrstüchtigen Zustand des Fahrzeugs ist der Besitzer selber verantwortlich. (Siehe auch Paragraph 1, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.") Um sich rückzuversichern, wird die Werkstatt jedoch, wenn der Kunde zum Beispiel darauf besteht mit defekten Bremsen vom Hof zu fahren, einen ausdrücklichen Hinweis auf die Rechnung schreiben, dass der Fahrer über den Zustand der Bremsen informiert wurde.

Wenn der Kunde nicht zahlen will

Wenn der Kunde nicht zahlen will, dann darf die Werkstatt das reparierte Auto als Pfand behalten bis die Rechnung beglichen wurde. Wenn einzelne Punkte der Rechnung oder gar die Rechnung als Ganzes zwischen Werkstatt und Kunden strittig sind, kann der Autobesitzer unter Vorbehalt zahlen. Auf diesem Wege tut er kund, dass er mit der Rechnung nicht einverstanden ist, darf aber sein Auto wieder mitnehmen.

Wir sehen uns vor der Schiedsstelle

Können sich Werkstatt und Kunde nicht über den Rechnungsbetrag einigen, dann wäre normalerweise eine gerichtliche Auseinandersetzung vorprogrammiert. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, kostenlos eine der rund 130 bundesweiten Schiedsstellen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes anzurufen. Allerdings muss die betroffene Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung sein. Zu erkennen ist das an einem blauen Schild, auf dem oben ein Auto abgebildet ist. Darunter steht "Meisterbetrieb der Kfz-Innung".

Die Schiedsstelle besteht, wenn es um Streitigkeiten aus Werkstattverträgen geht, aus fünf Mitgliedern:

* einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden (meistens ein Rechtsanwalt)

* einem Vertreter des ADAC oder eines anderen Automobilclubs

* einem Kfz-Sachverständigen einer nach § 29 StVZO anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. DEKRA oder TÜV).

* einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen, der Vertragspartner der Deutschen Automobiltreuhand (DAT) ist.

* einem Vertreter der Kfz-Innung.

Viele Fälle regelt die Schiedsstelle bereits in einem Vorverfahren, bei dem mit beiden Seiten geredet wird. Kommt es zur Verhandlung, bekommt in einem Drittel der Fälle der Kunde voll Recht, in einem Drittel der Fälle hat die Werkstatt Recht und in einem Drittel einigt man sich auf einen Vergleich. Für die Werkstatt ist der Spruch der Schiedsstelle bindend. Für den Autofahrer jedoch bleibt der Rechtsweg weiterhin offen.

http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/528196.phtml

Themenstarteram 3. April 2010 um 21:20

Mein W-203 war bei MB in Köln weil er nach ca. 15min fahrt ab ca 120 Km/h in den Notlauf geschaltet hat.

Bin dann zur Werkstatt, annehmen konnten die den nicht musste ein Termin machen.

Als ich zum Termin erschienen bin (morgens vor der Arbeit) wurde ein Auftrag erstellt mit der Beschreibung Leistungsverlust / Motortest.

Als ich dann noch mit dem Meister sprechen wollte sagte man mir ich hätte nur ein Termin zur Abgabe des Autos und kein Service Termin.

Da die Zeit bei mir drängte und ich zur Arbeit musste sagte ich an der Info das der Meister mich anrufen soll.

Kein Anruf an diesem Tag und auch am nächsten Tag meldete sich keiner.

Als ich dann dort anrief um mich über den Status zu erkundigen wurde gesagt das der Wagen fertig sein und der Wischwassersensor getauscht wurde.

Ich dahin der Meister der meinen Auftrag betreute war natürlich schon weg.

Habe den Wagen dann mitgenommen und auf der Autobahn der selbe Fehler als ob nichts dran gemacht worden ist .

Bin dann zurück zum reklamieren ein anderer Meister hörte sich das Problem an und meinte er kann da nix machen da sein Kollege den Autrag bearbeitet.

Ich bat ihn einen Hinweis zu hinterlassen das der Fehler imme rnoch da ist und der entsprechende Meister sich melden soll, bis heute nix.

So was soll ich machen vielleicht in Stuttgart mal beschweren aber ob das was bringt ins fraglich.

Gruß Leo

Gar nicht mehr mit diesen Heinis (den Meistern) abgeben. Direkt zur Geschäftsleitung, den ganzen Vorgang schildern und mal "etwas" bestimmter darauf hinweisen das es so ja wohl nicht gehen kann. Dabei zwar sachlich bleiben, aber ruhig schärfere Töne anschlagen und vor allem drauf hinweisen das du nicht bereit bist die Kosten für die erste Reparatur zu übernehmen.

So blöd sich das jetzt anhört und deine Geduld in allen Ehren, aber in der Welt ist es nunmal so das ruhige und verständnisvolle Kunden am ehesten im Regen stehen gelassen werden. Mir wäre schon beim ersten mal die Hutschnur geplatzt. "Hau" bei denen mal richtig auf den Tisch, anders gehts manchmal einfach nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Leo886

 

Kein Anruf an diesem Tag und auch am nächsten Tag meldete sich keiner.

Als ich dann dort anrief um mich über den Status zu erkundigen wurde gesagt das der Wagen fertig sein und der Wischwassersensor getauscht wurde.

Ich dahin der Meister der meinen Auftrag betreute war natürlich schon weg.

Habe den Wagen dann mitgenommen und auf der Autobahn der selbe Fehler als ob nichts dran gemacht worden ist .

Bin dann zurück zum reklamieren ein anderer Meister hörte sich das Problem an und meinte er kann da nix machen da sein Kollege den Autrag bearbeitet.

Ich bat ihn einen Hinweis zu hinterlassen das der Fehler imme rnoch da ist und der entsprechende Meister sich melden soll, bis heute nix.

So was soll ich machen vielleicht in Stuttgart mal beschweren aber ob das was bringt ins fraglich.

Klingt übel und wird scheinbar von ganz Oben gedeckelt. Ich würde versuchen die Vorgang mit der Betriebsleitung zu besprechen und wenn man dich versucht abzuwimmeln mich an:

Mercedes-Benz Customer Assistance

Center Maastricht N.V.

Postfach 1456

6201 BL - Maastricht

Niederlande

wenden, dort den Vorgang schildern und um Unterstützung im Begehren nach einem Gesprächstermin nebst Klärung bitten. Man wird dich anschließend sehr freundlich zu einem Gespräch bitten und nach einer einvernehmlichen Lösung suchen :p

Ich bin allerdings nicht der Typ der großartig auf die Kacke haut und sich dabei verbal zum Affen macht, ich lote meine Möglichkeiten aus und hole mir, wenn ich auf die höfliche Art nicht weiter komme, entsprechende Unterstützung.

Natürlich gehören neben dem "Pokern" auch Fakten dazu, ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Hast du etwas bei der Fahrzeugabgabe unterschrieben?

Zitat:

Original geschrieben von Polo I

Zitat:

...

Ich bin allerdings nicht der Typ der großartig auf die Kacke haut und sich dabei verbal zum Affen macht,

...

Davon kann ja auch keine Rede sein. Cholerisches gebrüll nützt natürlich gar nichts. Die Erfahrung zeigt aber einfach das bestimmtes (aber sachliches) auftreten mit einer Portion angemessener Agresivität rübergebracht oft genug der schnellste Weg zu einer Regelung ist. Besonders wenn die Werkstatt genau weiss das sie Mist gebaut hat. (Oft genug erlebt.)

Wenn ich das richtig verstanden habe steht das Auto vom TE ja auch noch in der Werkstatt. Bis er jetzt an MB geschrieben hat, die reagieren und der Niederlassung den üblichen "Jetzt guckt doch mal was da los ist" Brief zukommen lassen, fliesst noch viel Wasser den Fluss runter. Bis dahin hat der TE kein Auto und/oder die Werkstatt hat (endlich) den Fehler gefunden und der TE nochmal 2 Rechnungen bezahlt.

Den Weg über die Kundenbetreuung kann man ja simultan gehen.;)

Zitat:

Original geschrieben von Leo886

Was ist eure Meinung wenn ihr euren Wagen in eine MB Werkstatt gibt weil er immer wieder in den Notlauf schaltet, MB den Fehler sucht und Teile austauscht und verrechnet aber der Fehler trotz Reparatur immer noch da ist?

Was kann man da tun ?

Gruß Leo

... wie im richtigen Leben, ein klärendes Gespräch mit der Werkstatt führen !!!!!

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