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Assyst bei MB oder freie Werkstatt?

Themenstarteram 26. November 2007 um 7:16

Hallo zusammen....

In ca. 6500km ist bei meinem 200CDI ein Assyst A fällig. Nun stellt sich mir die Frage, mach ich dieses Service bei MB oder in einer freien Werkstatt? Der Wagen hat jetzt ca. 82000km. Die ersten 2 Assyst wurden laut Servicenachweis(Heft) bei MB durchgeführt. Die letzten beiden bei einer freien Werkstatt. (hat der Vorbesitzer so gemacht) Ist mein erster Benz und ich weiß nicht so recht wo ich diesen Assyst jetzt machen lassen soll.

Dass es bei MB teurer ist, ist mir klar. Habe ich bei MB irgendwelche Vorteile gegenüber einer freien Werkstatt (was den Service angeht) ?

mfg Klaus

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22 Antworten
am 26. November 2007 um 8:14

Hallo vangogh,

die einzigsten Vortreile hast du, bei evtl. Kullanzregelung, wenn der Wagen immert in einer MB-Werkstatt gewartet wurde. Da aber bei deinem Wagen, der Vorbesitzer schon eine "freie Werkstatt" aufgesucht hat, denke ich, macht das jetzt keinen großen Unterschied - Sinn. Was den evtl. Garantiefall angeht, wenn eine "freie Werkstatt" den Wagen vorschriftsm. wartet, dies in das Serviceheft eingetragen hat, muß MB auch Garantie übernehmen, Motorschaden ect. soll es ein Gerichtsurteil geben.

Also keine Sorgen machen - hin zur "freien Werkstatt".

Wie zufreiden bist du denn sonst so mit dem Wagen.

freundlichst

puuschel aus Dessau

Themenstarteram 26. November 2007 um 17:54

Danke erstmal für die rasche Antwort.

Ich dachte mir schon dass es nicht mehr viel Sinn macht da ja der Vorbesitzer schon in einer freien Werkstatt war. Aber wie sieht das dann mit der Rostgarantie aus? Diese verfällt dann nicht oder doch?

Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit dem Wagen. Bis jetzt keine Probleme (holzklopf)

Einziges kleines Problemchen, eine Zugstrebe... Etwa 2 Wochen nach dem Kauf ist mir ein klackern aufgefallen. War besonders auf schlechten Strassen zu höhren. Diese wurde mir aber noch anstandslos ausgetauscht. Jetzt fährt sich der Wagen wie es sich gehört :-)

lg vangogh

Hallo vangogh,:)

ich habe in den vergangenen Jahren bei all meinen Fahrzeugen bisher nur sehr gute Erfahrungen mit freien Werkstätten gemacht. Wie es im Speziellen mit der Rostgarantie aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. Aber trau dich nur und such dir eine Werkstätte deines Vertrauens aus. Vielleicht weiß im Bekanntenkreis jemand eine gute und günstige "Schraube".

Was bei den einzelnen Kundendiensten zu tun ist, ist im Wartungsheft genau aufgeführt. Ich habe die Posten rausgeschrieben und mit Kästchen versehen. Eines für mich und eines für die Werkstatt. Dann kann ich ankreuzen, was ich selbst mache und der Werkstattmeister das, was er gemacht hat.

Ein wenig selbst Schrauben ist auch gar nicht so schwer. Viel kann man mit ein bißchen Geschick gut in eigenregie erledigen. Das drückt die Kosten ebenfalls. Wer keine schmutzigen Finger will muss halt eben zahlen.

Wieviel der Stempel von MB letztendlich wert ist, siehtst du dann beim Verkauf. Aber normalerweise sparst du die paar Euro, die du weniger erhältst, bei den Unterhaltskosten locker ein paarmal wieder rein. Gönne deinem Wagen beim Verkauf lieber eine gute Aufbereitung, das macht eher Sinn (auch wenn ich jetzt von den eingefleischten MB-Werkstattanhängern für diese Aussagen gelyncht werde).

Was hast du denn für ein Baujahr und welche Laufleistung?

Gruß, Bernie

hallo,

naja irgendwo hat bernie3007, schon Recht, der MB-stempel ist beim verkauf einiges Wert, aber was du da weniger bekommst, holst du im laufe der Zeit, mit einer Freien Werkstatt wieder raus. Bin nunmal einer, der seinen Wagen immer zur MB bringt, aber ehrlich, eine gute Werkstatt - kann das ebenso. Lass immer das richtige, vorgeschriebene Öl einfüllen, wenn es mal um die Bremsen geht, nimm die, die auch MB verbaut und alles ist OK.

Siehst du bernie3007, du wirst nicht gelyncht, würden dich doch hier vermissen :-)

also alles gute euch beiden

puuschel aus Dessau

Themenstarteram 29. November 2007 um 6:19

@ bernie3007

Baujahr 4/2002 (siehe Signatur) :-)

Laufleistung momentan 82100 km

Ich werd mal schaun ob ich eine ordentliche freie Werkstatt finde. Diese sind ja nicht leicht zu finden.

Die Rostgarantie macht mir aber noch ein wenig Kopfschmerzen. (man weiß ja nie...)

lg

garantie (die eigentliche) gilt 2 jahre. kulanz ist freiwillig und wird bei dir wahrscheinlich abgelehnt werden wegen der freien wkst.

die garantie mit dem rost verlängert sich jeweils mit dem assyst, so weit mir bekannt. also kannst du die auch vergessen.

es hat halt schon seine vorteile mit dem überteuerten mb service. z.b. höherer widerverkaufswert, produktverbesserungsmassnahmen, garantieverlängerungen, kulanzzahlungen.....

Die 2 Jahre sind Gewährleistung (Staatlich vorgeschrieben)

Garantie ist freiwillig und setzt erst nach denen 2 Jahren ein. (Wir sagen auch Kulanz dazu)

Blue-Movie, genau das hat doch tom56 gemeint und gesagt

Hallo,

habe mein nur bei MB zur Inspektion gebracht... Hat mir einiges gebracht weil der Querlenker ausgetauscht werden musste und MB mir diesen auf Kulanz ausgetauscht hat. Habe nur gute Erfahrung bei MB bringe aber Motoröl selbst mit zur Inspektion...

Dennoch macht sich die markengebundene Werkstatt durch Qualität immer wieder bemerkbar...

Gruß

Sergi

Themenstarteram 29. November 2007 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von tom56

garantie (die eigentliche) gilt 2 jahre. kulanz ist freiwillig und wird bei dir wahrscheinlich abgelehnt werden wegen der freien wkst.

die garantie mit dem rost verlängert sich jeweils mit dem assyst, so weit mir bekannt. also kannst du die auch vergessen.

es hat halt schon seine vorteile mit dem überteuerten mb service. z.b. höherer widerverkaufswert, produktverbesserungsmassnahmen, garantieverlängerungen, kulanzzahlungen.....

Also ist das mit den 8 jahren Rostgarantie bei Mercedes nicht aktuell? BEsteht allgemein nur 2 Jahre Garantie gegen Durchrostung?

 

Zitat:

Original geschrieben von Blue-Movie

 

Die 2 Jahre sind Gewährleistung (Staatlich vorgeschrieben)

Garantie ist freiwillig und setzt erst nach denen 2 Jahren ein. (Wir sagen auch Kulanz dazu)

Hallo Blue-Movie,

das ist so nicht ganz richtig.

Die gesetzliche Gewährleistung (auch „Sachmängelgewährleistung“) gibt es seit dem 01.01.2002.

Seit dem 01.09.2005 gibt Mercedes-Benz statt der bloßen gesetzlichen Gewährleistung eine (freiwillige) zweijährige Garantie.

Nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Verpflichtungen, kann Mercedes-Benz Reparatur- und Serviceleistungen auf freiwilliger Basis gewähren. Dieses Wohlwollen wird allgemein als Kulanz bezeichnet!

 

Grüße

bathwater

 

Zitat:

Original geschrieben von puuschel

hallo,

naja irgendwo hat bernie3007, schon Recht, der MB-stempel ist beim verkauf einiges Wert, aber was du da weniger bekommst, holst du im laufe der Zeit, mit einer Freien Werkstatt wieder raus. Bin nunmal einer, der seinen Wagen immer zur MB bringt, aber ehrlich, eine gute Werkstatt - kann das ebenso. Lass immer das richtige, vorgeschriebene Öl einfüllen, wenn es mal um die Bremsen geht, nimm die, die auch MB verbaut und alles ist OK.

Siehst du bernie3007, du wirst nicht gelyncht, würden dich doch hier vermissen :-)

also alles gute euch beiden

puuschel aus Dessau

Hallo puuschel,

schön, dass mich wenigstens ein Mensch vermissen würde.;)

Ich werde übrigens am kommenden Montag das Getriebeöl wechseln lassen. Die Schaltbarkeit bei den derzeit niedrigen Temperaturen ist schon ziemlich mies. Zur Zeit habe ich einen Toyota Yaris "in Pflege". Das ist ein Getriebe!!! Da könnte es wohl -50°C haben und die Gänge würden immer noch wie von Geisterhand reinflutschen.

Ich werde dann berichten, wie es mit der Schaltbarkeit nach dem Getriebeölwechsel aussieht. Soll wohl in der kommenden Woche bei uns etwas wärmer werden - aber mal sehn.

Viele Grüße

Bernie

Zitat:

Original geschrieben von bathwater007

Die gesetzliche Gewährleistung (auch „Sachmängelgewährleistung“) gibt es seit dem 01.01.2002.

Die gab es auch schon vorher, wurde aber 2002 "modernisiert" (Schuldrechtsreform).

Garantie und Kulanz muss man zwar in der Theorie trennen, aber bei Daimler läuft es in der Praxis anders ab - so zumindest meine Erfahrungen:

Zuerst stellt die Werkstatt (NL/Vertagshändler) eine Kulanzanfrage beim "Werk". Den evtl. Restbetrag übernimmt dann der Garantieversicherer (wenn kein Ausschluss in den AGB).

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Zitat:

Original geschrieben von bathwater007

Die gesetzliche Gewährleistung (auch „Sachmängelgewährleistung“) gibt es seit dem 01.01.2002.

Die gab es auch schon vorher, wurde aber 2002 "modernisiert" (Schuldrechtsreform).

Garantie und Kulanz muss man zwar in der Theorie trennen, aber bei Daimler läuft es in der Praxis anders ab - so zumindest meine Erfahrungen:

Zuerst stellt die Werkstatt (NL/Vertagshändler) eine Kulanzanfrage beim "Werk". Den evtl. Restbetrag übernimmt dann der Garantieversicherer (wenn kein Ausschluss in den AGB).

Hallo Gerry71,

Du hast Recht.

Durch die Änderung des deutschen Schuldrechts gilt ab 1. Januar 2002 das neue Gewährleistungsrecht. Endverbraucher haben danach 2 Jahre Anspruch auf Gewährleistung, für Gewerbliche, kann der Gewährleistungsanspruch vom Händler auf 1 Jahr verkürzt werden.

Mercedes-Benz gab jedoch rückwirkend zum 01.09.2005 für PKW und Transporter eine 2 jährige Herstellergarantie. Ausschlaggebend für den Zeitraum war der Tag der Auslieferung oder Zulassung, wobei jeweils das frühere Datum galt.

Diese einzelvertraglich zugesagte Herstellergarantie läuft seitdem 2 Jahre parallel zur gesetzlichen Gewährleistung, die ja nicht ausgeschlossen werden kann.

Mercedes-Benz entscheidet erst nach dem Ablauf der Zweijahresfrist, ob MB bei Schäden, auf Antrag der NL oder des Vertragspartners, Kulanz gewährt. Innerhalb der Laufzeit der Herstellergarantie, werden die Reparaturkosten, ohne Wenn und Aber, zu 100 % von MB übernommen. Hier stellt MB den Verbraucher durch die Herstellergarantie wesentlich besser, als es der Gesetzgeber verlangt.

Anders sieht es wohl später bei einem Schaden bei einer vorhandenen „ServiceVertrag Garantie“ aus. Hier ist die Kostenübernahme diverser Reparaturen ja bekanntlich durch die AGB ausgeschlossen. Es darf wiederum durch einen Kulanzantrag der NL oder des Vertragspartners bei MB um Kostenübernahme „gebettelt“ werden!

 

Grüße

bathwater

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