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Was taugt der Unterfahschutz hinten?????

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 11:55

Um die Antwort gleich vorweg zu nehmen, in diesem Fall NIX.

Der Gute hat nur schnell genug den Kopf nach unten bekommen. Manchmal hab ich so den Eindruck, was da hinten am LKW - Anhänger - Auflieger so dran hängt, reicht gerade so, um Kennzeichen und Rückleuchten zu halten.

MFG Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker

Vielleicht sollte der Gesetzgeber den Maybach Fahrern das hineinrasen in LKW von hinten verbieten?

Hat sich Jemand das schon mal überlegt???

Gruss, Pete

Manchmal hilft das tatsächlich, wenn jemand etwas Abstand zur Problematik hat.

Darauf wäre ich alleine nicht gekommen. Für ein Land, das sowieso alles reglementiert, was nicht reglementierungswürdig ist, müsste eine solche Regelungen erwarten und nicht erst fordern müssen.

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Tom,

das sind die Deutschen / EU Gesetze.

Wie willst du die "Idioten" Schutzen, in einen Maybach mit 250 Km/h, oder einen Smart mit 120 Km/h.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Um die Antwort gleich vorweg zu nehmen, in diesem Fall NIX.

Der Gute hat nur schnell genug den Kopf nach unten bekommen. Manchmal hab ich so den Eindruck, was da hinten am LKW - Anhänger - Auflieger so dran hängt, reicht gerade so, um Kennzeichen und Rückleuchten zu halten.

MFG Thomas

am 6. Juli 2009 um 12:06

Hallo zusammen!

 

Es gibt [url="http://www.koegel.com/index.php?id=33&L=0&tx_ttnews[backPid]=173&tx_ttnews[pointer]=2&tx_ttnews[tt_news]=12&cHash=259dccb504&no_cache=1&sword_list[0]=unterfahrschutz"]Anhängerhersteller[/url] die diese Problematik erkannt haben. Aber ich muß dir recht geben, das der Unterfahrschutz am Heck bei vielen nur als Schlussleuchtenträger dient.

Der Unterfahrschutz für die Seite muß ja nur 100kg außhalten. Aber wenn ein Auto hinten auffährt oder dir in die Seite rauscht ist schicht im Schacht.

 

Stabilere Unterfahrschutz wirst du selten finden, außer der Halter ordert diesen weil es ja vo der Nutzlast abgeht.

 

Gruß

schrolf97

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 12:18

Auf jeden Fall ist hier der zulässige Überhang nach hinten zu groß. Wie man sieht, kann man da fast einen Mittelklasse - Wagen verstecken. Sollte so sein wie in Amerika, Achsen ganz ans Ende . Nur dann kommste hier durch keinen Kreisel mehr, weil der Auflieger immer mitten durchs Beet will.:) Und bei einem 3m Überhang kannste auch nix Stabiles mehr hinten dran machen, was auch noch weit herunter ragt, dann setzt der Auflieger an jeder Senke auf.

Und hier in Deutschland ist ja auch der Leichtbau angesagt. Da wird kein Gramm zusätzlich verschenkt für 2 Stabile Winkel und ne ordentliche Quertraverse am Heck.

Alles am Computer "schön gerechnet".

Dieser Mann hat Glück gehabt. Bei vielen anderen Unfällen dieser Art rollt der Kopf auf die Rücksitze.

am 6. Juli 2009 um 12:55

Hallo zusammen!

 

Du bekommst einen Kögel-Auflieger mit einem Volumenvergrößerung von 1,3m³ ohne Probleme mit einer Ausnahmegenehmigung zugelassen. Das müßte ein solcher gewesen sein. Die Achsen weiter nach hinten zu verlagern wäre eine möglichkeit, allerdings müßte man dann, mindestens eine davon, eine Zwanglenkung verbauen. Ich denke nicht das die Hersteller dies machen werden, weil du dann Probleme mit der Achslast der Zugmaschine bekommen wirst die man nur Kompensieren kann, in dem man eine zweite Achse einbaut (3-Achs Maschine mit 2-Achs Auflieger). Allerding wird dann die Maschine zu schwer (Zuladung).

 

Die einzige Möglichkeit um solche schweren Unfallfolgen zu reduzieren ist den Unterfahrschutz am Heck massiv zu verstärken.

 

Gruß

schrolf97

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 13:19

Zitat:

Original geschrieben von schrolf97

Hallo zusammen!

Du bekommst einen Kögel-Auflieger mit einem Volumenvergrößerung von 1,3m³ ohne Probleme mit einer Ausnahmegenehmigung zugelassen. Das müßte ein solcher gewesen sein. Die Achsen weiter nach hinten zu verlagern wäre eine möglichkeit, allerdings müßte man dann, mindestens eine davon, eine Zwanglenkung verbauen. Ich denke nicht das die Hersteller dies machen werden, weil du dann Probleme mit der Achslast der Zugmaschine bekommen wirst die man nur Kompensieren kann, in dem man eine zweite Achse einbaut (3-Achs Maschine mit 2-Achs Auflieger). Allerding wird dann die Maschine zu schwer (Zuladung).

Die einzige Möglichkeit um solche schweren Unfallfolgen zu reduzieren ist den Unterfahrschutz am Heck massiv zu verstärken.

Gruß

schrolf97

Und da ist das Problem. Wer pflanzt sich freiwillig 300kg ans Heck für die Sicherheit anderer, wenn der Gesetzgeber auch schon mit 30kg für ne Dünnblechstrebe zufrieden ist. ????

Die Autos werden vorn immer weicher vorn zum Wohle des Insassenschutzes. Doch diese Schutzmassnahmen nützen nichts, wenn der gesamte Vorderwagen unterm LKW verschwindet.

am 6. Juli 2009 um 13:33

Zitat:

Und da ist das Problem. Wer pflanzt sich freiwillig 300kg ans Heck für die Sicherheit anderer, wenn der Gesetzgeber auch schon mit 30kg für ne Dünnblechstrebe zufrieden ist. ????

Die Autos werden vorn immer weicher vorn zum Wohle des Insassenschutzes. Doch diese Schutzmassnahmen nützen nichts, wenn der gesamte Vorderwagen unterm LKW verschwindet.

wir bestimmt nicht ;)

 

Oft passiern aber auch diese Unfälle wenn die Lkws in den Tankstellen Einfahrten parken. Dort blockieren sie dann eine Spur und bei Nacht sieht man Auflieger oder Anhänger sowieso schlecht, sehr viele Autofahrer sind so schon ums Leben gekommen weil sie mit Tempo 80 in die Tankstelle reinfahrern und dann in den Auflieger krachen

 

Aber Thomas bei einem Drehschemel hat man doch eine Achse hinten, haltet sowas nicht den Pkw einwenig ab? Weil ich habe diese Art von Unfällen bisher nur mit Sattelschleppern gesehen

Der Unterfahrschutz war nicht da wo er jetzt ist sondern am Heck,aber wenn einer ungebremst da drunter fährt hält das auch kein Doppel T Träger dann werden die Schweissnähte am Aubau abreissen und man hatt das gleiche wie auf dem Bild. Das Problem ,die Trägermitte der Fahrzeuge ist 1300mm wenn jetzt einer genau die mitte trift hält das ,aber l+r davon werden die ecken einknicken ,und dann hilft auch keine verstärkung.

Das einzigste was hilft etwas langsamer und etwas mehr abstand und nicht immer so dicht auffahren das man das Typenschild an der Achse noch lesen kann.

einmal zuviel geklickt

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von opa111

Der Unterfahrschutz war nicht da wo er jetzt ist sondern am Heck,aber wenn einer ungebremst da drunter fährt hält das auch kein Doppel T Träger dann werden die Schweissnähte am Aubau abreissen und man hatt das gleiche wie auf dem Bild. Das Problem ,die Trägermitte der Fahrzeuge ist 1300mm wenn jetzt einer genau die mitte trift hält das ,aber l+r davon werden die ecken einknicken ,und dann hilft auch keine verstärkung.

Das einzigste was hilft etwas langsamer und etwas mehr abstand und nicht immer so dicht auffahren das man das Typenschild an der Achse noch lesen kann.

Hallo Opa, es würde sicherlich schon helfen, wenn die Auflieger mittig im Bereich 1300-1500mm verstärkt wäre. Das würde schon mal verhindern, das PKW komplett darunter verschwinden und die passiven Systeme wie Knautschzone und Airbag etc. richtig greifen.

Das man nicht zu dicht auffahren soll und nicht pennen soll während der Fahrt, is ja wohl klar. In diesem Fall muss der Fahrer regelrecht gepennt haben. Ich kenne die Spedi und deren Fahrzeuge sind normalerweise in Schuß im Bezug auf Beleuchtung etc. Der Fahrer ist auch gerade erst auf die Bahn aufgefahren und hat wahrscheinlich gerade mal seine 80 erreicht. Also muß der hinten mit ungefähr dem doppelten reingehauen sein. Macht man nicht, ist aber passiert.

MFG Thomas

am 6. Juli 2009 um 17:01

Der Gesetzgeber hat ja vorgeschrieben wieviel der Unterfahrschutz aushalten muss. Selbst die max. Höhe ist vorgeschrieben. Er muss tiefer als 50-55cm sein, TIEFER! So verhindert man das untergraben des PKW unter das Fahrzeug. Es ist eigentlich gewollt das der PKW mit seiner Schnauze/Stossstange auf den Aufprallschutz fährt. Nicht darüber u. darunter sondern genau drauf.

 

Der Unterfahrschutz muss im übrigen 10Tonnen aushalten, ansonsten ist er nicht zulässig. Das er geprüft sein muss ist logisch, bzw. er muss vom Hersteller freigegeben werden.

 

Aber wenn ich mir die Hebebühnen Fahrzeuge ansehe muss ich jedes mal schmunzeln. Das soll 10t aushalten, nie im Leben. Ich weiss von einem Fahrzeug das angeblich die Vorschriften erfüllen soll. 2x je 4xM10 Schrauben vertikal welche zwei Quadratische Eisenplatten zusammen halten. Eine davon am Chassis die andere an der Stosstange.  Jeder der das sieht, sieht das es nie halten würde. Beim Tüv keinerlei Probleme...

 

Mit zwei zusätzlichen Verstrebungen wäre schon sehr viel getan. Spielen 50kg weniger Nutzlast eine Rolle? Da würde ich dann mal die Kabine nach unnötigem Zeugs ausräumen, da kommt sicherlich auch was zusammen.

 

 

Edit: Hier ein Link von einem funktionierenden ein-/ausfahrbarem Unterfahrschutz. Kostet ca. ca. 3000Euro! www.mobas.ch/file/1/ct_801_ctDownload1.pdf

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 17:09

Schau dir das Bild mal an. Was auch immer hinten am Auflieger montiert war, es hat nicht im geringsten das gehalten, was lt. deiner Aussage der Gesetztgeber fordert. Das Bild spricht für sich!!!

Das zeigt mal wieder die Lücke, die sich auftut bei "vom Gesetz vorgeschrieben" und der Praxis.

MFG Thomas

am 6. Juli 2009 um 17:18

Da könnte man mal einen Präzedenzfall (wie schreibt man das?) starten.

Der Hersteller hat etwas verbaut was nicht stabil genug war  bzw. den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht stand hielt oder entsprach. Das könnte dann mal schnell ins Geld gehen für den Hersteller.

 

Aber 10Tonnen sind Vorschrift. und max. 55cm hoch.

M10 Schrauben.

wenn ich mich recht erinnere ist die Scherkraft von 10mm Stahlstiften ~18KN.

1KN = ~100kg das mal 18 ist pro Bolzen 1800Kg. das mal 4 = 7200KG oder 7,2 Tons Metric.

Die genaue Formel ist 1KN hat eine Masse von 102Kg. 102 X 18 = 1836 Kg X 4 = 7,344 Tons.

1000N : 9.81 = 101,9368 Kg

Bei 4 XM10mm Schrauben pro Seite hast du etwas uber 7 Tons Metric. Etwas uber 14 Tons die den Unterfahrschutz in Scherstabilitat halten.

Rudiger

 

 

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Der Gesetzgeber hat ja vorgeschrieben wieviel der Unterfahrschutz aushalten muss. Selbst die max. Höhe ist vorgeschrieben. Er muss tiefer als 50-55cm sein, TIEFER! So verhindert man das untergraben des PKW unter das Fahrzeug. Es ist eigentlich gewollt das der PKW mit seiner Schnauze/Stossstange auf den Aufprallschutz fährt. Nicht darüber u. darunter sondern genau drauf.

Der Unterfahrschutz muss im übrigen 10Tonnen aushalten, ansonsten ist er nicht zulässig. Das er geprüft sein muss ist logisch, bzw. er muss vom Hersteller freigegeben werden.

Aber wenn ich mir die Hebebühnen Fahrzeuge ansehe muss ich jedes mal schmunzeln. Das soll 10t aushalten, nie im Leben. Ich weiss von einem Fahrzeug das angeblich die Vorschriften erfüllen soll. 2x je 4xM10 Schrauben vertikal welche zwei Quadratische Eisenplatten zusammen halten. Eine davon am Chassis die andere an der Stosstange.  Jeder der das sieht, sieht das es nie halten würde. Beim Tüv keinerlei Probleme...

Mit zwei zusätzlichen Verstrebungen wäre schon sehr viel getan. Spielen 50kg weniger Nutzlast eine Rolle? Da würde ich dann mal die Kabine nach unnötigem Zeugs ausräumen, da kommt sicherlich auch was zusammen.

 

Edit: Hier ein Link von einem funktionierenden ein-/ausfahrbarem Unterfahrschutz. Kostet ca. ca. 3000Euro! www.mobas.ch/file/1/ct_801_ctDownload1.pdf

am 6. Juli 2009 um 18:13

Rudiger wenn Du die Konstruktion siehst wirst Du mir beipflichten.

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