was passiert,wenn.........???
hallo
ich wollte mal fragen,was passiert ,wenn ich mit 35 km/h das erste mal angehalten werde und sonst nichts an meinem roller gemacht habe??(optik)
danke im voraus
mFg
orange_nrg
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von c1freak
1. zu tomS: von tagessätzen hab ich nix erwähnt, doch straftat ist straftat, egal ob nach JGG oder StGB/PflVersG, die schaufel gibts drauf...
Lies Dir noch einmal den Link gründlich durch!
Dort steht ganz eindeutig, daß man sich ohne Eintrag im allg. Führungszeugnis als NICHT VORBESTRAFT bezeichnen darf.
Dort steht NICHTS davon drin, daß man kleine Strafen die im allg. Führungszeugnis NICHT AUFTAUCHEN, im Bewerbungsschreiben angeben müßte.
Es gibt im Gegenteil überhaupt gar keine §§ die regeln, was im Bewerbungsschreiben angeben muß!
Straftat==Straftat (Selbstidentität, logisch), aber Straftat <> vorbestraft.
MfG
Thomas