was passiert wenn man unter drogeneinfluss gefahren ist und erwischt wurde??

hi alle zusammen
ich wurde beim fahren unter mariuhanna einfluss erwischt und wollte wissen wie lange die mpu dauert und wie oft oder ob ich überhaupt einen drogentest machen muss??
und wie LANGE dauert diese scheisse bis ich wieder fahren darf???

Beste Antwort im Thema

Hoffentlich darfst du nie wieder fahren. Von so einem möchte ich nicht Tot gefahren werden.

ps: Dein letzter Post lässt schon stark an deiner geistigen Reife zweifeln.

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von eibe10


schöne Vermutung.. wie begründest Du sie, Erfahrungen, ähnliches.. oder einfach mal so in den Raum geworfen, als Ahnungsloser..😁😉

Matze

Da will ich mal:

Der TE ist seit 6 Monaten ohne Fahrerlaubnis deswegen wird vermutet, das es sich hierbei nicht nur um ein Fahrverbot, welches bis zu einem Zeitraum von 3 Monaten verhängt werden kann sondern um eine  Entziehung der Fahrerlaubnis handelt.

Wer wegen bestimmter Verkehrsstraftaten, darunter wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt wird, gilt im Regelfall zugleich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 StGB). Zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen ungeeigneten Kraftfahrern wird diesen deshalb vom Gericht die Fahrerlaubnis entzogen. Anders als das Fahrverbot, das ein zusätzlicher Denkzettel für den Täter sein soll, bezweckt die Entziehung der Fahrerlaubnis also den Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer vor "Verkehrsrowdies".

Mit der rechtskräftigen Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt diese. Der Führerschein wird deshalb eingezogen.

Gleichzeitig mit der Entziehung der Fahrerlaubnis ordnet das Gericht eine Frist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren an, vor deren Ablauf die zuständige Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) dem Verurteilten keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf (Sperrfrist). In Extremfällen, kann die Sperre sogar für immer angeordnet werden.

Anders als beim Fahrverbot wird die ursprüngliche Fahrerlaubnis nach Ablauf der Frist nicht automatisch wieder gültig, sondern sie muss völlig neu beantragt werden. Die Verwaltungsbehörde ist jedoch keineswegs gezwungen, dem Antragsteller allein wegen des Fristablaufes wieder eine Fahrerlaubnis zu erteilen und ihm einen neuen Führerschein auszustellen. Sie prüft vielmehr in eigener Zuständigkeit sehr sorgfältig, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neuerteilung vorliegen, die mit denen der Ersterteilung übereinstimmen. Wem die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen war, muss deshalb sogar wieder die Fahrschule besuchen und die theoretische und praktische Fahrprüfung wiederholen.

Schönes Layout, aber deswegen nicht richtiger.. es muß sich nicht um ein Fahrverbot handeln, sonder auch um eine nicht erteilen der Fahrerlaubnis, wegen einem schwebenden Verfahren...

Bei Alkohol ist die MPU nur fällig ab einem sehr hohen Wert, bei Wiederholung oder in Tateinheit mit anderen Vergehen..
Oder muß jemand wegen 1,3 Promille zur MPU?? Antwort Nein..

bis denn.. Matze

Zitat:

Original geschrieben von eibe10


...die Moralapostel, die eine absolut weiße Weste haben, und alle die sich nicht genau an die Spielregeln halten verurteilen...

Die Moral ist hier bewußt im ganzen bisherigen Threadverlauf außen vor gelassen worden. Hier geht es einzig und allein um die

Verkehrssicherheit

, schließlich befinden wir uns hier im Sicherheitsforum.

Zitat:

Original geschrieben von unbekannter User



Zitat:

Deine Verallgemeinerungen und Polemik kannst Du dir sparen!

Willst du mir meine Meinung verbieten?

Moin🙂

Nein will und werde ich nicht, ansonsten hätte ich es schon gemacht, nennt sich Accountlöschung!

Aber auch für dich gilt, bleib beim Thema und unterlasse Verallgemeinerungen und oder Unterstellungen.

Gruss TAlFUN
MT Moderation

Zitat:

Original geschrieben von eibe10


Bei Alkohol ist die MPU nur fällig ab einem sehr hohen Wert, bei Wiederholung oder in Tateinheit mit anderen Vergehe..
Oder muß jemand wegen 1,3 Promille zur MPU?? Antwort Nein..

Eine MPU wird fällig, wenn mehrfach gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde, bei erstmals alkoholauffälligen Fahrern mit mehr als 1,6 Promille oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluß innerhalb von 10 Jahren

Zitat:

Original geschrieben von eibe10


bis denn.. Matze

Er hätte dann bei einem Fahrverbot seit 3 Monaten die Fahrerlaubnis zurück du solltest zwei verschiedene Dinge unterscheiden

1.Ordnungswidrigkeitenverfahren

Liegen "nur" die Voraussetzungen des § 24a oder § 24c StVG vor, wird gegen den Fahrzeugführer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dieses unterscheidet sich vom Strafverfahren dadurch, dass die Verfolgungszuständigkeit grundsätzlich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde liegt. Die Ahndung erfolgt durch einen Bußgeldbescheid, in dem eine Geldbuße sowie unter Umständen ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt werden kann. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erfolgt eine Miteilung an das Kraftfahrtbundesamt ("Verkehrssünderkartei"😉, nicht jedoch an das Bundeszentralregister (Vorstrafenregister). Der Täter ist nicht vorbestraft.

2.Ermittlungs- und Strafverfahren

Stellt sich heraus, dass der Alkoholkonsum oder der Konsum illegaler Drogen so erheblich gewesen ist, dass ein Straftatbestand erfüllt sein könnte, fertigt die Polizei eine Strafanzeige gegen den Fahrzeugführer, die der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeleitet wird. Diese prüft den Sachverhalt und ordnet u. U. noch weitere Ermittlungen an. Besteht danach hinreichender Tatverdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft entweder Anklage oder stellt beim Amtsgericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten. Im Falle der Anklage oder bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht, das im Falle einer Verurteilung des Angeklagten gegen diesen eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt. Daneben wird im Regelfall bei alkohol- oder drogenbedingten Verkehrsstraftaten die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Verurteilten vor Ablauf einer bestimmten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Statt der Entziehung der Fahrerlaubnis kann in leichteren Fällen auch ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen werden.

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Zitat:

Original geschrieben von eibe10



.....

Bei Alkohol ist die MPU nur fällig ab einem sehr hohen Wert, bei Wiederholung oder in Tateinheit mit anderen Vergehen..
Oder muß jemand wegen 1,3 Promille zur MPU?? Antwort Nein..

bis denn.. Matze

Da es sich hier ja nicht um Alkohol dreht ist es ziemlich egal. Für alle anderen die es interessiert können auch in den

§13 FeV

schauen.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von eibe10


Oder muß jemand wegen 1,3 Promille zur MPU?? Antwort Nein..

Antwort ja,

da gibt es genug, die das müssen, weil es von der FEB angeordnet wurde.

ab 1,6 Prom muss eine MPU durch die FEB angeordnet werden

ab 1,1 Prom kann sie angeordnet werden und das benötigt keine nähere Begründung

ab 0,1 kann sie angeordnet werden, muss dann aber begründet werden.

Aber Alk ist hier nicht die Fragestellung, wie auch nicht das Verwechseln von Drogen und Medikamenten und Drogenkonsum auch etwas anderes als Medikamentenmissbrauch ist.

...

@TE

Hier würden einige genauere Angaben die Sache deutlich vereinfachen:

Wann mit welchen Werten erwischt, welche Strafen, Urteile, Sperrfristen sind bisher ausgesprochen, ist eine neue Fahrerlaubnis bereits beantragt, sind irgendwelche Auflagen im Rahmen der Neubeantragung bereits genannt und wenn welche?

Mit Deinen bisherigen Angaben kann man nur rätseln und vermuten, dass dabei dann auch etwas halbwegs Richtiges für Dich und Deine Situation dabei genannt wird, wäre purer Zufall.

Zitat:

Original geschrieben von dodo32


Original geschrieben von onkel-howdy
dummheit ist einer der grösse unfallursachen (zu schnelles fahren) und trotzdem nicht verboten!

😕😕

den

Satz musste uns mal genauer erklären 🙄 ...ich mein, Dummheit ist nicht verboten. Zu schnelles fahren hingegen schon. Aber das eine mit dem anderen gleichzusetzen? Hmm...schnelles fahren ist dummheit. 😉

ich versteh die diskusion jetzt nicht. der te hat eben scheisse gebaut. seine strafe wird demnächst kommen und alles andere sind mutmassungen. wen man alles so einfach hier in einem forum regeln könnte dann bräuchten wir keine gerichte, staatsanwält und richter....

Und Jungs, habe ich etwas anderes gesagt?? Ne, und ich hatte schon ein Verfahren, wegen BTM, habe auch unter Cannabiseinfluß gefahren und hatte eine geringe Menge dabei..
mußte ich zur MPU?? Nein, denn ich war kein Wiederholungstäter oder habe andere Vergehen dabei gehabt..
Hat übrigens 7 Monate gedauert bis ich wieder Fahren konnte, ist aber kein Fahrverbot, sondern eine andere Gesetzeslage, die sich so formuliert hat in den schreiben... wegen bedenken, keine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.. bin 4x in 2 Monatsabständen zum Amtsarzt getigert, jedesmal negativ getestet, dann bekam ich ein Schreiben, das ich meinen Führerschein mit sofortiger Wirkung zurück erhalte..
Das wars, keine Punkte keine Folgekonsequenzen, hat nur Geld gekostet, weil ich den Amtsarzt ja zahlen mußte und gewisse andere Auslagen..

P.S. für den Besitz habe ich noch eine Strafe bekommen, 350€ an eine soziale Einrichtung..

Matze..

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


schnelles fahren ist dummheit. 😉

ich versteh die diskusion jetzt nicht. der te hat eben scheisse gebaut. seine strafe wird demnächst kommen und alles andere sind mutmassungen.

Liegt im Auge des Betrachters...

Seine Strafe hat er schon, denn er darf ja seit längeren nicht Fahren, oder ist das für dich keine ausreichende Bestrafung...???🙄

Zitat:

Original geschrieben von eibe10


Seine Strafe hat er schon, denn er darf ja seit längeren nicht Fahren, oder ist das für dich keine ausreichende Bestrafung...???

Das ist zunächst einmal eine Folge des schwebenden Ermittlungsverfahrens.

In Deutschland hat Drogenkonsum nicht nur durch das Strafrecht (das z.B. dem Besitz von Drogen Strafen zuordnet), sondern auch durch das Verwaltungsrecht Folgen für den erwischten Konsumenten. Die strafrechtliche Seite ist relativ einfach abgehakt, man wird mit 50 Gramm Gras erwischt, dann gibts irgendeine Strafe, beispielsweise eine Geldstrafe oder Sozialarbeit oder Gefängnis (ok, nicht für 50g ) und fertig.

Viel interessanter ist die verwaltungsrechtliche Seite. Hier geht es in Bezug auf die Fahrerlaubnis immer darum, ob die betreffende Person (z.B. jemand der mit Drogen erwischt wird) die notwendige Eignung aufweist, überhaupt einen Führerschein besitzen zu dürfen. Und ihr könnt euch denken, diese Sache mit der persönlichen Eignung kann ganz bösartige Folgen haben.

In Deutschland wird im Normalfall JEDES Drogendelikt an die Führerscheinstelle bzw. Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Also auch Drogenfunde, die überhaupt nichts mit dem Strassenverkehr zu tun haben!!! Ihr kifft euch einen auf einem Festival, die Polizei schnappt euch, und euer Führerschein gerät in Gefahr. Ja, so schnell kanns gehen. Das sollte man wissen.

'P.S. die Gesetzeslage sieht auch anders wie bei Alkohol keine Grenzwerte vor, bzw es gibt sie noch nicht.. was ist viel, stark oder wenig bekifft, gibt es so nicht, es ist eine ziehmliche Unklarheit bei solchen Dingen..
Und ich habe alles mit einem Anwalt gemacht, wer weiß was der Typ aufem Amt sich hätte einfallen lassen, wenn ich den nicht gehabt hätte, aber ich hatte ihn, und verhalte / habe mich ansonsten korrekt verhalten, es gab also keinen Grund weiter die Sache zu dramatisieren, und so sehe ich das bei dem TE auch. Punkt.

Matze

Zitat:

Nein will und werde ich nicht, ansonsten hätte ich es schon gemacht, nennt sich Accountlöschung!

So kann man sich seine Meinung auch zurechtlegen. Was einem nicht passt wird gelöscht, man muss doch zeigen, dass man am längeren Hebel sitzt.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Wem die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen war, muss deshalb sogar wieder die Fahrschule besuchen und die theoretische und praktische Fahrprüfung wiederholen.

😁 Bist seit Längerem nicht mehr auf dem Laufenden? Diese Bestimmung wurde vor einigen Jahren gestrichen und die Prüfungen können nur noch bei begründetem Verdacht das der Kunde Mängel beim fahren haben könnte verlangt werden,was aber abgesehen von  Bundesländern selten vorkommt. Mittlerweile gibt es einige die selbst nach 15-20 Jahren ohne Schein ihn ohne erneute Prüfung wiederbekommen haben. Abgesehen von BY,da wird bei LKW nach 5 Jahren und bei PKW/Motorrädern nach 10 Jahren davon augegangen das eine Prüfung angemessen wäre. In anderen Bundesländern hängt es aber eher davon ab wie lange der Kandidat den Führerschein vor dem Entzug besessen hatt,denn nur 1 Jahr Führerscheinbesitz und Neuantrag nach 15 Jahren lassen docg Zweifel am Fahrkönnen aufkommen.

Zum TE,zusätzlich zum sonstigen Katalog an Maßnahmen kommt in der Probezeit noch ein spezielles Aufbauseminar dazu,welches sagt die Führerscheinstelle.
Ob MPU oder nicht hängt vom Bundesland und den Werten im Blut ab,aber wenn die unter der Schwelle gelegen wären hätte es wohl eher ein fahrverbot gegeben und die Führerscheinstelle hätte eine ärtzliches Gutachten über den Konsum verlangt da es auch für Führerscheinbehörden ein Unterschied ist ob jemand einmal THC probiert hat oder sich regelmässig abschiesst.

Aber die Frage wie komm ich wieder zum Führerschein ist wohl im Verkehrsportal besser aufgehoben,da finden sich nicht nur Betroffene sondern auch welche die es hinter sich haben und Verwaltungspersonal die die entsprechenden Vorschriften bis ins Detail kennn. Zusätzlich kann man sich mit dem Studium von MPU Berichten ein Bild über die Vorgehensweise der Psychologen machen.
Ansonsten,6-12 Monate Abstinanz müssen Lückenlos nachgewiesen werden und es gilt je länger desto besser.

Cannabis ist ungefähr die am schlechtesten zum Autofahren geeignete Droge der Welt. Warum? Weil es keine Droge gibt, die so lange Abbauzeiten hat wie Cannabis. Extreme Konsumenten können soviel Wirkstoff in ihrem Körper sammeln, dass sie noch über drei Monate nach Konsumstop positiv auf die Droge getestet werden.

Wirkstoff von Cannabis ist THC (delta9-Tetrahydrocannabinol). Nach Konsum liegt es in drei Formen im Körper vor:

THC: aktives, psychoaktiv wirksames THC

THC-OH: die erste Abbaustufe des THC, ist nur kurze Zeit (ein paar Stunden) nach Konsum nachweisbar

THC-COOH: die zweite Abbaustufe von THC, ist extrem lang nachweisbar (s.o.) und summiert sich im Körper auf. Wenn dauernd neues THC konsumiert wird, kann es sich nicht mehr abbauen. Ein hoher THC-COOH Wert zeigt an, dass regelmäßiger oder starker Konsum vorliegt.

Am gefährlichsten ist das aktive THC für den Führerschein. Es kann bis zu 48 Stunden dauern ( das hab ich mir nicht ausgedacht, das sind gesammelte Werte aus dem anderen Forum), bis es komplett abgebaut ist. Meistens gehts etwas schneller, aber so ca 24 Stunden sollte man mindestens rechnen. Wird man mit aktivem THC über 1ng/ml Blut erwischt, dann gilt das als Trunkenheitsfahrt und der Führerschein wird entzogen. Um ihn wiederzubekommen, muss man erst eine MPU erfolgreich absolvieren, für die es eine teure und lange Vorbereitung (6 Monate Drogenabstinenznachweis braucht.)

Zitat:

Original geschrieben von eibe10


Und Jungs, habe ich etwas anderes gesagt?? Ne, und ich hatte schon ein Verfahren, wegen BTM, habe auch unter Cannabiseinfluß gefahren und hatte eine geringe Menge dabei..
mußte ich zur MPU?? Nein, denn ich war kein Wiederholungstäter oder habe andere Vergehen dabei gehabt..

Doch hast du. Verstoß gegen das BtmG ist auch ein Vergehen und hat dich ja 350 Euro gekostet.

Zitat:

Das wars, keine Punkte keine Folgekonsequenzen, hat nur Geld gekostet, weil ich den Amtsarzt ja zahlen mußte und gewisse andere Auslagen..

P.S. für den Besitz habe ich noch eine Strafe bekommen, 350€ an eine soziale Einrichtung..

Keine Punkte? Da sieht der Busgeldkatalog für einen §24a StVG-Verstoß aber etwas anderes vor.

Bei einem Verstoß gegen §24a und hier auch gleichzeitig gegen §24c StVG liegt es im Ermessen der FE-Behörde bzgl. der Folgemaßnahmen. Der TE hat das große Pech noch in der Probezeit zu sein. Hier gibt es im §2a StVG einige Muss-Vorschriften für die FE-Behörde. Da aber niemand die Vergangenheit des TEs kennt, kann auch niemand sagen, was ihn erwartet.
Ich würde meine kriminellen Taten hier jedenfalls nicht in aller Öffentlichkeit präsentieren.

Gruß

Chucky

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