Was muß ich bei nicht eingetragenen Felgen beachten mit altem Schein???
Hallo,
folgendes Problem: Hab ein e36 318i an dem sind 195/65/15 und 205er eingetragen. Könnte jetzt alus bekommen in 17" original bmw felgen waren zuvor auch auf nem e36 montiert. sind 215/45/17. kann man die einfach drauf machen ohne eintragen oder brauch ich da eine abe von bmw? hab noch den alten schein. kenn mich mit den neuen regelungen nicht aus.
vielen dank
24 Antworten
Ich hab mich das auch mal gefragt, weil in meinem alten Schein und Brief meine 17er eingetragen waren, aber im neuen Schein nur noch die Winterreifen-Grösse drin steht.
Dann hab ich mir hier in M mal nen Polizisten geschnappt, und den gefragt, was Sache ist.
Er meinte, das die Polizei die Möglichkeit hätte, im Computer auch meinen alten Brief einzusehen (wie auch immer) und ich vielleicht ne Kopie von meinem alten Schein mitnehmen sollte, um ganz sicher zu gehen.
So hab ich jetzt meinen neuen Schein dabei, meinen alten und die von BMW ausgedruckte Auflistung der Sonderausstattungen, in der ja auch steht, das mein Auto mit den Felgen bestellt und ausgeliefert wurde.
Somit sollte ich eigentlich nichts zu befürchten haben...
Zitat:
Original geschrieben von kiese
Das ist aktueller: Klick Klack Kluck 😁
Hast Du auch einen Link zu einem Scan, welcher eine Beschreibung der Auflagen 1, 2, 3 .... etc. enthält (also z.B. Lenkeinschlagsbegrenzer usw.)?
Auflagen
TüV-Teilegutachten-1
TüV-Teilegutachten-2
TüV-Teilegutachten-3
TüV-Teilegutachten-4
TüV-Teilegutachten-5
Meine Liste stammt aus einer Zeit, als der E36 gar nicht mehr gebaut wurde - warum BMW da jetzt noch Änderungen vornimmt, ist mir schleierhaft.
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Zitat:
Original geschrieben von kiese
Auflagen
TüV-Teilegutachten-1
TüV-Teilegutachten-2
TüV-Teilegutachten-3
TüV-Teilegutachten-4
TüV-Teilegutachten-5
Danke für die Info. Ich dachte allerdings eher an die Beschreibung der Auflagen, auf welche in der letzten Spalte des Umrüstkataloges Bezug genommen wird. Gibt es die auch noch.
Gruß
herrlocke
Zitat:
Original geschrieben von herrlocke
Danke für die Info. Ich dachte allerdings eher an die Beschreibung der Auflagen, auf welche in der letzten Spalte des Umrüstkataloges Bezug genommen wird. Gibt es die auch noch.
Gruß
herrlocke
Steht doch bei "Auflagen" - es sind jetzt halt nur noch 4
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Steht doch bei "Auflagen" - es sind jetzt halt nur noch 4
Jop!!!
Sorry, hatte den "Auflagen"-Link als Überschrift aufgefasst und nicht den Inhalt des Links beachtet.
ICh hab mir jetzt auch 7x16 ET 46 Felgen gekauft. Da zieh ich 205/55-16 drauf und besorg mir neue Papiere.
Dann drucke ich mich hier die neusten Freigaben aus. Die Auflagen sagen ja quasi nur, dass ich keine Schneeketten fahren darf und das ich Lenkeinschlagsbegrenzer, die beim M Paket ja sowieso drin sind, eingebaut sein müssen.
Falls jetzt da ein extrem empfindlciher Polizist mein Auto kontrolliert. Die kommen wahrscheinlich erstmal gar nicht damit klar, dass ich da mit Freigabe und neue Papiere... nix mehr eintragen bla bla bla...
Und wenn mir jemand ans Bein pissen möchte, dann fragt er nach den Lenkeinschlagbegrenzern. Nur wenn ich dann sage, dass beim M Paket serie drin sind, denkt der sicher: Ja und der Papst liegt im Kofferraum!
Wie kann ich sowas notfalls beweisen?
Wer weiß das noch?
Wenn die Frau daheim schlecht drauf war, sind die auch schlecht drauf und dann kannste dir wieder was anhören...