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Was kostet ein Unfallgutachten ?

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 17:12

Hallo!

Was kostet normalerweise ein Gutachten, was von einem KFZ Sachverständigen erstellt wird?

In meinem Bekanntenkreis gab es einen Unfall (hinterer Kotflügel verbeult). Es ist noch nicht klar wer Schuld daran hat. Der Gutachter soll sich etwa 30 min das Auto angeschaut haben, 12 Fotos gemacht haben und verlangt jetzt 615 EURO (420 Euro Grundhonorar) für die Erstellung des Gutachtens.

Ist sowas üblich? Das ist ja fast genausoviel, wie die Reperatur kostet.

Bin mal gespannt was ihr dazu meint.

gruß

kuki

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50 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

kaeptnkuK????

was besseres ist euch nicht eingefallen?

Auch mich würde interessieren,

ob sich hier ein MT-User eine Doppelidendität zugelegt hat,

um die aktuelle bestehende scharfe Auseinandersetzung auf diesem Wege fortzuführen.

Wenn ja, dann ist das eindeutig gegen die Regeln und unsportlich.

Wie gutachteronline auf "Euch" kommt,

würde ich gerne wissen.

Das würde ja eine Verabredung bedeuten.

Also:

Liegen Dir Beweise vor (dann solltest Du einen Mod einschalten)

oder ist die Äußerung mehr aus dem Bauch gewachsen? ;)

Oder willst Du alle Teilnehmer dieses Threads in die unbewiesene Ecke eines Fakes stellen? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

na des sieht doch ein blinder leser, das das versicherungleute in anspielung auf captain huk aus den anderen treads eingestellt haben.

kaeptnkuK

Zitat:

Original geschrieben von motorcare

nicht zu fassen, mit welchen kriminellen methoden diese versicherungsdrücker in öffentlichen foren ans werk gehen.

:confused:

Muss diese Art einer unwürdigen Diskussion sein?

ich kenne auch ein paar Versicherungsfritzen und ihr ständiges Gejammer über angeblich zu knappe Einnahmen

das sind alles Masochisten

einige machen das schon seit Jahrzehnten, haben Haus, Boot und großes Auto ...

letztendlich nur noch lächerlich

Zitat:

Link

Sachverständiger kann Honorar nach Schadenshöhe berechnen

(ac) Ein Auto-Sachverständiger muss sein Honorar nicht nach seinem Zeitaufwand berechnen, yondern darf sich auch nach der festgestellten Schadenshöhe richten. Dies gehe aus einem Urteil des AG Daun hervor. Nach einem Autounfall erstellte ein Sachverständiger ein Schadensgutachten über das erheblich beschädigte Auto. Sein Honorar bemaß er nach einer Tabelle, die sich nach der festgestellten Schadenshöhe richtete. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weigerte sich, das Honorar zu zahlen, weil sie der Meinung war, der Sachverständige müsse nach Zeitaufwand bezahlt werden. Das Gericht gab einer Klage des Sachverständigen statt. Er könne seinen Honoraranspruch aus den Schadenskosten ableiten. Eine solche Vorgehensweise habe den Vorteil, dass auch bei kleineren Summen in wirtschaftlicher vertretbarer Art und Weise ein Gutachten erstellt werden könne. Außerdem habe der Sachverständige bei der Erstellung der Abrechnungstabelle vergleichbare Gebührentabellen anerkannter Sachverständigenorganisationen berücksichtigt. (Az: 3 C 27/05).

Themenstarteram 3. Mai 2006 um 13:25

hallo leute!

oh mann, zwischen welche fronten bin ich denn hier geraten?

also mit diesem thread wollte ich lediglich nachfragen, ob dieser preis für so ein gutachten normal ist. nicht, dass die versicherung dieses gutachten nicht bezahlen will.

es handelt sich übrigens um ein schon längeres gutachten mit reparaturanweisungen etc.

mein bekannter hat jetzt mit dem gutachter telefoniert und erklärt bekommen, dass sich das grundhonorar (bei ihm) aus dem reperaturwert ergibt (nähmlich 10%)

da ich jetzt von einem kfz meister gehört habe, dass solche preise für so ein gutachten normal sind, ist auch alles in ordnung.

was hat dass denn alles mit irgendwelchen versicherungsvertretern zu tun?? das verstehe ich wirklich nicht.

ich bin wirklich kein mann des fachs und wollte von normalen menschen hören, was die so bezahlen, mehr nicht.

 

ich wollte den gutachter nicht nennen und auch nicht die genauen zahlen nennen (um ein bisschen anonym zu bleiben).

mir war nicht klar, dass sich dieses grundhonorar aus dem reperaturwert zusammensetzt!!!!

der tatsächliche reperaturwert beträgt knapp über 4000€, womit sich damit auch das grundhonorar ergibt.

also verzeiht mir meinen fehler, mir war wirklich nicht klar, dass es von den zahlen abhängt.

 

gruß

kuki

am 3. Mai 2006 um 13:40

Das würde bei mir nicht passen. Bei mir wurden Reparaturkosten von 4.800€ und ein Wiederbeschaffungswert von 1.000€ ermittelt. Ein Restwert ist nicht erzielbar. Gutachten (4 Seiten DIN A4) hat wie gesagt 185,60€ gekostet.

Themenstarteram 3. Mai 2006 um 13:53

@ adrian

hmm also das Gutachten ist schon ca. 35 Din A4 Seiten lang, mit Fotos, Bewertung, Schadenkalkulation, Fahrzeugdaten und Erläuterungen.

 

Für mich ist jetzt noch unklar:

Zahlt die Versicherung nur die wirkliche Rechnung der Werkstatt, und nicht die Reperaturwerte des Gutachters?

Wer zahlt die Kosten des Gutachters bei eigener Schuld? (wer bei 50\50?)

Das Auto war Vollkasko versichert.

Bei Adrians Gutachten wird es sich um ein Kurzgutachten handeln (4 Seiten sind in der Tat kurz).

Was bei der Schadenshöhe von ca. 1.000 EUR auch vertretbar ist.

Was kostet ein Gutachten?

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@Captain HUK,

Weder will ich Dich persönlich angreifen noch gar diskreditieren - als Präambel gewissermaßen.

Der Ton macht die Musik. Ich würde schon meinen, dass Du hier (im Forum) eine neue Melodie eingespielt hast.

Als Forumist sollte man auch nicht allzu empfindlich reagieren bei der Kenntnisnahme anderer Meinungen. Mit Verlaub, das ist meine persönliche Meinung.

Hallo Beukeod,

ich habe Dich diesesmal nicht angegriffen,weil Du in dem 3er-Gespann nicht dabei bist.

Empfindlich bin ich auch nicht, nur was ich überhaupt nicht vertrage sind unwahre Tatsachenbehauptungen,welche hier schon mehrfach ausgesprochen wurden!

Oder möchtest Du behaupten dass es um Meinungen geht wenn ein bzw.schon mehrere offensichtlich gelogenes Thema (auch beweisbar ) eingestellt wird.

In einem Punkt hast Du recht, ich schreibe zu lang.Für einige von diesem VersicherungsForum würde schon ein Wort genügen!

Die Erklärung welche ich abgebe ist aber hauptsächlich da,damit Außenstehende erkennen wie falsch und auch verlogen(der SV bekommt immer sein Honorar u. jetzt neuerdings die Honorarhöhe bei einem 1.500 Euro Schaden)

Leute hier agieren.

Ich zum Beispiel kenne die Ertragstrukturen u. betriebswirtschaftlichen Auswertungen von mehreren hundert SV Praxen.

Aber ich würde mir nie anmaßen bezifferte Beträge über Umsätze von Versicherungsagenturen zu behaupten,noch dazu in einer solchen Art.!(oder soll ich vielleicht auch eine blödsinnige ,polemische Hochrechnung darüber treffen vieviel ein Versicherungsagent in einer viertel Stunde umsetzt wenn er am Tag eine 100.000 LV verkauft bei 40 Promill Provision?)

Was bilden sich diese Leute denn ein?

M.M. ist es Zeit geworden dass hier einmal ein mal bestimmte Sachverhalte mit einem schärferen Ton gesprochen werden.

am 3. Mai 2006 um 14:26

Nun muss ich doch einmal mit diesem ewigen Stammtischmärchen aufräumen. Nicht die Inanspruchnahme von Rechten, wie z. B. die Einschaltung eines Anwaltes und/oder eines Gutachters zur Regulierung eines Kfz-Schadens verteuern die Versicherungsprämien. Wie können Grundrechte eine Prämie verteuern - so ein Unsinn. Es sind bestenfalls die ständigen Streitereien der uneinsichtigen und rechtswidrig handelnden Assekuranzen, oder die Milliarden für unsinnige Werbeauftritte u.s.w.!

Aber ein gesetzlich vorgegebenes Recht einer geschädigten Person kann niemals irgendwelche Prämien verteuern. Es sind nämlich vorgesehene und festgeschriebene Rechte, deren Inanspruchnahme von Assekuranzen als erstes kalkuliert werden.

@Captain HUK

Wer ist in dem "Dreiergespann" dabei?

Bitte Fakten.

Zitat:

Aber ich würde mir nie anmaßen bezifferte Beträge über Umsätze von Versicherungsagenturen zu behaupten,noch dazu in einer solchen Art.!(oder soll ich vielleicht auch eine blödsinnige ,polemische Hochrechnung darüber treffen vieviel ein Versicherungsagent in einer viertel Stunde umsetzt ...?)

Schon vergessen?

Es bist leider Du, der diese Tonart eingeführt hat.

Die Musik ist in dieser, Deiner Lautstärke noch lange nicht zurückgekommen.

Sv Honorare

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

@Captain HUK

Wer ist in dem "Dreiergespann" dabei?

Bitte Fakten.

 

Schon vergessen?

Es bist leider Du, der diese Tonart eingeführt hat.

Die Musik ist in dieser, Deiner Lautstärke noch lange nicht zurückgekommen.

Hallo Madcruiser,

habe ich etwa behauptet was Du oder Andere Monatlich umsetzten?

War ich so vermessen wie Du?

Gerade Dir würde es nicht schaden Zurückhaltung zu üben,also verdrehe nicht wieder die Dinge um dein Fehlverhalten zu beschönigen, sonst endet das in einer Dauerblamage f. Dich.

Also denke vorher nach und schreibe dann.

@rechtewächter,

Prämien resultieren aus dem Gesamtaufwand der Versicherung.

Also Leistungserstellung (=Schadenregulierung) plus Verwaltungs- und Vertriebskosten, Gewinn(Verlust) sowie Steuern.

Der Bereich Schadensregulierung setzt sich wiederum zusammen

aus Zahlungen, die an die Geschädigten gehen,

sowie den "Nebenkosten".

Je geringer dieser Nebenaufwand (Schadensbearbeitung, Gutachter-, RA- und Gerichtskosten), desto mehr Geld kommt quotal gesehen direkt bei den Geschädigten an.

Umgekehrt gilt, je höher die Nebenkosten, desto teurer die Prämie, da der tatsächliche Schadensaufwand idealtypisch identisch ist.

In der Praxis unterliegt das alles dem Spiel der Kräfte.

Jeder versucht aus seiner Sicht zu optimieren.

Wird das in Debatten einseitig ausgebracht,

so kommen teilweise leider Stammtischparolen heraus.

Eine solche ist z.B.:

Zitat:

Es sind bestenfalls die ständigen Streitereien der uneinsichtigen und rechtswidrig handelnden Assekuranzen, oder die Milliarden für unsinnige Werbeauftritte u.s.w.!

Da hast Du doch glatt eine ganze Branche als rechtswidrig handelnd (Asskuranzen) bezeichnet,

eine andere Branche (Werbeindustrie) als unsinnig.

Erst Stammtisch monieren,

dann fleissig mitmachen? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK

u.a.:

Die Provisionen sind da nicht zu verachten.

Weder die von der Versicherung noch die von der Werkstätte.

Dumm für Dich gelaufen mit dem Link.

Da kommt eben heraus, dass Du Dir sehr wohl einiges anmaßt. :D

am 3. Mai 2006 um 15:25

Nicht zu fassen! Wie kann man die Inanspruchnahme eines bestehenden Rechtes als nebenkostentreibend bezeichnen? Laut § 249 BGB sind die Kosten für Gutachter und Anwalt Teil der WIEDERHERSTELLUNGSKOSTEN - und das sind keine Nebenkosten !!! Noch leben wir nicht in einer idiotengesteuerten Bananenrepublick! Wehrter madcruiser, man sollte eben etwas darauf achten, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleicht.

 

Zitat:

Je geringer dieser Nebenaufwand (Schadensbearbeitung, Gutachter-, RA- und Gerichtskosten), desto mehr Geld kommt quotal gesehen direkt bei den Geschädigten an.

Darüber hinaus habe ich keinen Berufsstand beleidigen wollen, vielmehr spricht aus diesen Worten meine über 21-jährige Berufserfahrung im Verbraucherschutz.

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