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Was kostet ein Unfallgutachten ?

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 17:12

Hallo!

Was kostet normalerweise ein Gutachten, was von einem KFZ Sachverständigen erstellt wird?

In meinem Bekanntenkreis gab es einen Unfall (hinterer Kotflügel verbeult). Es ist noch nicht klar wer Schuld daran hat. Der Gutachter soll sich etwa 30 min das Auto angeschaut haben, 12 Fotos gemacht haben und verlangt jetzt 615 EURO (420 Euro Grundhonorar) für die Erstellung des Gutachtens.

Ist sowas üblich? Das ist ja fast genausoviel, wie die Reperatur kostet.

Bin mal gespannt was ihr dazu meint.

gruß

kuki

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50 Antworten
am 2. Mai 2006 um 17:57

Stell doch mal die Rechnung ein. Ist ja unglaublich sonst.

Habe schonmal mitbekommen, das Versicherungsmitarbeiter versuchen, mit falschen Informationen Stimmung zu machen.

Soweit ich weis wird bei freien Gutachtern der Preis prozentual von der Schadenshöhe berechnet. Hatte da bisher nie Probleme.

Auch meine Versicherung hatte nie Probleme mit den Gutachten und jeweils zügig bezahlt.

Wer Ärger hat, ist beim falschen Verein ;-)

 

Zitat:

Original geschrieben von kaeptnkuK

Was kostet normalerweise ein Gutachten, was von einem KFZ Sachverständigen erstellt wird?

Am besten rufst Du mal die Sachverständigen bei Dir vor Ort durch. Da solltest Du vergleichbare und verlässliche Aussagen bekommen.

Hoffe geholfen zu haben

Don

am 2. Mai 2006 um 18:04

kaeptnkuK????

was besseres ist euch nicht eingefallen?

am 2. Mai 2006 um 18:09

Hi,

@gutachter:

Was meinst du damit?

@kaeptn:

Schwierig - wenn das soviel ist wie die Reparatur kostet, war ein volles Gutachten ohnehin meines Erachtens übertrieben - ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag hätte gereicht.

Wie genau setzen sich denn die Rechnungspositionen zuusammen bzw. welche Wiederbehscaffungs-, Rest- bzw. Reparaturwerte ergeben sich?

Grüße

Schreddi

am 2. Mai 2006 um 18:36

na des sieht doch ein blinder leser, das das versicherungleute in anspielung auf captain huk aus den anderen treads eingestellt haben.

kaeptnkuK

am 2. Mai 2006 um 18:46

Hallo Moderator!

sind offensichtliche fakes erlaubt????????

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 18:48

Erstmal danke für eure Antworten!

@ Don

Also das Gutachten wurde schon erstellt, falls du das meinst.

hier mal in etwa die Rechnung:

Grundvergütung 450 €

Erstellung des Gutachtens

Besichtigung

Fotos

Fahrtkosten 20 €

EDV Verarbeitung 35 €

Lichtbilder 35 €

+16% MwSt.

---> 650€

 

@ gutachteronline

hö was?

 

@ Schreddi

Also der Sachverständige hat einen Widerbeschaffungswert von 3000€, Reperaturkosten von 1500€ und Restwert von 1500€ angegeben.

Meine Bekannte war schon bei 2 Werkstätten, und die billigste kann den Schaden für 1000€ beseitigen.

Das macht eine Differenz von 500€, ist das dann Versicherungsbetrug?

Sie will auf keinen Fall da unrechtmäßig Gewinn dran machen.

Oder zahlt die Versicherung nur die wirkliche Rechnung der Werkstatt, und nicht die Werte des Gutachters?

Wer zahlt die Kosten des Gutachters bei eigener Schuld? (wer bei 50\50?)

 

mensch, ist das alles kompliziert heutzutage :)

danke euch

kuki

Die Nummer finde ich nicht gerade prickelnd.

Sie erinnert mich an Captain-HUK und gutachteronline.

Da die beiden ähnlich agieren, müssen sie sich solche Threads im Zweifel gefallen lassen.

Zur Sache:

In der Tat gibt es keine Gebührenordnung o.ä. für Gutachter.

Insofern sind die Grenzen sehr weit zu ziehen.

Beträge von 300 bis 800 EUR für Unfallschäden sind vollkommen normal.

Wer als Gutachter etwas Sachverstand hat, sich das Audatexsystem, einen PC nebst Farblaser und eine Digicam leistet kommt mit einem Schaden pro Werktag locker auf 10.000 EUR Monatsumsatz.

Beherrscht er sein Metier erzielt er diesen Umdatz incl. aller Neben- und verwaltungsarbeiten mit max. 4 Stunden Tagesarbeit.

Ist man im Geschäft eingeführt,

da reichen ein paar Kontakte zu Werkstätten,

so ist das kein schlecht bezahlter Job.

Wie gesagt - jeder kann den Job ausüben, man muss nicht einmal Kfz-Mechaniker sein.

Solide Gutachter sind meist Dipl.-Ings.,

erfahrene Kfz-Meister sollten auch ausreichende Qualifikation mitbringen.

Zitat:

Überblick und AG Bochum v. 13.02.1996: Zur Honorarhöhe des Kfz-Sachverständigen

Hinsichtlich der Gebührenhöhe führt z.B. das AG Bochum (Urt. v. 13.02.1996; 73 C 564/95) aus:

"Die Klägerin durfte bei der Begleichung der Rechnung insoweit darauf vertrauen, daß das vom Sachverständigen angesetzte Grundhonorar nach § 632 Abs. 2 BGB angemessen, nicht unüblich und nicht unbillig ist. Dementsprechend vermag das Gericht der Auffassung der Beklagten nicht zu folgen, daß es sich der Klägerin angesichts der mangelnden Spezifizierung hinsichtlich der Grundgebühr aufgedrängt haben mußte, vom Sachverständigen eine dezidierte Rechnungsstellung zu fordern und sich ggf. bei diesem und anderen telefonisch über deren Abrechnungsmodus und Gebührenansätze zu informieren.

... denn das Honorar des Sachverständigen, das gemäß § 315 BGB bestimmt wurde, entspricht dem billigen Ermessen ...

Es existiert weder eine verbindliche Taxe für Honorare von Kraftfahrzeugsachverständigen noch eine verbindliche Gebührenordnung. In der Regel arbeiten die Sachverständigen mit eigenen Honorartabellen. Diese werden nach allgemein üblichen Betriebskostenermittlungen und auf kaufmännischen Gesichtspunkten erstellt und sind Ausdruck einer Mischkalkulation, wobei erhebliche regionale Unterschiede bestehen.

Trotz Einsatz von verschiedenen Audatex- und Computersystemen ist für jede Schadensfeststellung eine besondere Sachkunde erforderlich. Angesichts der Unterschiedlichkeit eines jeden Schadens verbietet sich die Typisierung, deshalb ist eine übliche Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB nur schwerlich festzustellen. Sie hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, so daß der Sachverständige in der Regel berechtigt ist, seine Vergütung nach §§ 315, 316 BGB in billigem Ermessen festzusetzen, so daß eine Überprüfung nur im Rahmen der Überprüfung der Billigkeit folgen kann. Soweit die Beklagten vorgetragen haben, nach der DEKRA-Tabelle würde sich das Sachverständigenhonorar bei einem Schaden der vorliegenden Größenordnung auf 315,00 DM incl. Nebenkosten und MwSt. und nach der Tabelle Lemken auf 346,10 DM incl. Nebenkosten und MwSt. berechnen, liegt eine erhebliche Preisüberschreitung angesichts der vom SV R. erstellten Honorarrechnung nicht vor. Wenn die Leistung auch als teuer einzustufen ist, kann man nicht von sämtlichen Anbietern von Sachverständigenleistungen verlangen, daß diesen gleichen Preis fordern. Die Tatsache, daß unterschiedliche Honorarforderungen bei gleichem Schadensbild auftauchen, ist die Folge des Fehlens einer festen Gebührenordnung für Kfz.-Sachverständige, was nicht der Klägerin angelastet werden kann.

Dem Gericht erschließt sich deshalb nicht, weshalb ein Preis von 346,10 DM dem billigen Ermessen entsprechen sollte, ein solcher von 460,98 DM indes nicht. Bezüglich der Gutachtenhonorare im Kfz.-Bereich existieren weder Vergleichsmöglichkeiten noch allgemein anerkannte Berechnungsmethoden."

Im vorstehend wiedergegebenen Sinn haben sich u.a. auch vor vielen Jahren folgende Gerichte ausgesprochen:

LG Regensburg Urt. v. 26.03.93 1 O 2220/92

AG Aachen Urt. v. 28.07.94 82 C 158/94

AG Aachen Urt. v. 11.07.95 7 C 502/94

AG Ahaus Urt. v. 26.10.93 5 C 710/93

AG Bochum Urt. v. 28.04.94 65 C 684/93

AG Bochum Urt. v. 24.05.94 67 C 76/94

AG Bochum Urt. v. 03.08.95 65 C 175/95

AG Bochum Urt. v. 28.11.95 68 C 378/95

AG Bochum Urt. v. 08.02.96 65 C 523/95

AG Bochum Urt. v. 13.02.96 73 C 564/95

AG Bochum Urt. v. 26.07.96 40 C 61/96

AG Dortmund Urt. v. 11.10.95 106 C 6760/94

AG Düsseldorf Urt. v. 28.06.95 63 C 6748/95

AG Frankfurt am Main Urt. v. 15.08.96 29 C 1216/96

AG Gelsenkirchen Urt. v. 21.07.94 23 C 238/94

AG Gelsenkirchen Urt. v. 28.02.96 32 C 758/95

AG St. Ingbert Urt. v. 19.04.96 3 C 671/95

AG Kassel Urt. v. 02.09.93 901 C 4599/93

AG Kassel Urt. v. 03.05.94 410 C 663/96

AG Leverkusen Urt. v. 31.08.95 24 C 135/94

AG Menden Urt. v. 13.09.95 3 C 172/95

AG München Urt. v. 24.01.96 344 C 3513/95

AG Unna Urt. v. 11.02.94 4 C 451/93

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 19:16

@ gutachteronline

ich weiss wirklich nicht um was es da gehen soll (link?), aber ich poste hier zum ersten Mal (auch nicht mit anderen Namen).

Und meinen Nick habe ich von diesem kleinen Kerlchen (gabs mal vor ein paar Jährchen bei Joghurtbechern dabei):

http://www.ringk-gmbh.de/assets/images/kaeptn-kuck-240.jpg

also nichts für ungut, aber du verrennst dich da in irgendwas.

 

@madcruiser

Danke für die ausführliche Antwort, hat mir sehr weiter geholfen.

Da sollte man sich doch wirklich überlegen Kfz -Sachverständiger zu werden ;)

am 2. Mai 2006 um 19:25

Also ich hatte auch vor kurzem einen Gutachter da, der sich einen Unfallwagen angesehen hat und die Rechnung betrug nur 185,60€. Folgendes hat er berechnet:

Besichtigung des Fahrzeuges, Ausarbeitung und Ausfertigung des Gutachtens - 111,00 €

Fotos - 10,00 €

Fahrtkosten - 10,00 €

Schreibkosten - 15,00 €

Telefonkosten und Büromaterial - 14,00 €

Mwst. (16%) - 25,60 €

Der Gutachter hat sich das Fahrzeug (Frontunfall - Totalschaden) auch sicher eine halbe Stunde angesehen und auch bestimmt 10 Fotos gemacht. Keine Ahnung was das normal kostet, aber das ist ja schon ein extremer Unterschied.

am 2. Mai 2006 um 19:52

Schlechte Luft hier.

Nehme weder Don Qijote noch kaeptnkuk die Ernsthaftigkeit ihrer Beiträge ab.

Ist aber nur mein persönlicher Eindruck.

Gruß Schusti

am 3. Mai 2006 um 7:03

Was kostet ein Unfallgutachten

 

Hallo Leute,

 

jemand hat es schon gesagt,dass hier schlechte Luft herrscht.

Diese konstruierten "Scherenschleifer"Beiträge, welche nach dem Prinzip

"der eine dreht - der andere schleift - während der Dritte die

Leute einseift, finde ich erbärmlich!

Den Beitrag welchen kaeptnkuk eingestellt hat ist klar verfälscht bzw. erlogen,weil kein SV bei einem Privatauftrag für einen € 1.500 Schaden ein Grundhonorar von € 420,00 bzw Gesamthonorar von € 615,00 berechnet.

Die Grundhonorare bei diesen Gegenstandswerten von € 1500 liegen bei ca. € 170,00 +- 20%.(je nach Kostenstruktur des SV Büros)

Kein SV würde diese Preise bezahlt bekommen!

Da diese falsche Behauptung öffentlich gemacht wurde, um SV als Wucherer bzw Schädiger der Versicherungswirtschaft darzustellen hat kaeptnkuk,als Erster das Vergnügen seine Behauptung auch gerichtlich zu beweisen.(also schön die SV Rechnung heraussuchen)

Ihr dürft mir Glauben schenken ,dass so etwas nicht durchgeht.Wenn einer eine kräftige Strafe zahlen muß,gibt er auch die oder den Anstifter an,weil sich die Summe dann teilt .

Ich habe durchaus noch Verständnis wenn Vorurteile in einer eigenen Meinung ausgesprochen werden,aber kein Verständnis für öffentliche Diskreditierung um jeden Preis.

Interessant ist, dass auch Madcruiser wieder sofort mit seiner "sachkundigen " Meinung die Dinge noch schührt mit Zahlen insbesondere der SV Umsätze,ohne auf die monatliche

Kostenstruktur der SV einzugehen.So ein Beitrag muß doch anlässlich seiner letzten Blamage , rein zufällig, aber wie bestellt gekommen sein oder?

Der Hinweis dass jeder Kfz.-Sachverständiger sein kann,ist nur soweit richtig, dass es kein Berufsbild dafür gibt.Wer auf dem SV Markt anerkannt,zertifiziert,oder öffentlich bestellt und vereidigt ist ,hat seine Qualifikation mehrfach nachgewiesen. Dass sich wie überall "Schwarze Schafe" herumtreiben ist nicht extra zu erwähnen.

Da die Sachverständigenhonorare sehr komplex sind, ist es mit einer Erklärung von paar Zeilen,bzw Schreibseiten nicht getan. Ich kann nicht ein 60seitiges Honorargutachten,welche ich oft für die Gerichte anfertige hier einstellen.

Also Madcruiser, welchen Fauxpas möchtest Du als nächstes deinen Lesern bieten, wo bist Du noch "Spezialist"?

Gegen welche § habe ich diesmal verstoßen,weswegen soll ich mich diesesmal bei Dir Entschuldigen?

Franz Hiltscher,

von der Regierung von Oberbayern, öffentlich bestellter u. beeidigter Sachverständiger für Kfz.-Sachverständigenhonorare.

@Captain HUK,

Weder will ich Dich persönlich angreifen noch gar diskreditieren - als Präambel gewissermaßen.

Der Ton macht die Musik. Ich würde schon meinen, dass Du hier (im Forum) eine neue Melodie eingespielt hast.

Als Forumist sollte man auch nicht allzu empfindlich reagieren bei der Kenntnisnahme anderer Meinungen. Mit Verlaub, das ist meine persönliche Meinung.

Außerdem darfst Du Dir anrechnen lassen, dass Du, durch Deine Art zu diskutieren, "Gestalten mit fragwürdigen Absichten" auf den Plan gerufen hast.

Und weil ich schon beim Meinen bin, finde ich Deine Beiträge viel zu lang.

@Captain HUK

Erstaunlich wie empfindlich Du sein kannst,

wenn es um eigene Belange geht. :D

Dennoch sollte eine sachliche Auseinandersetzung möglich sein.

Diese habe ich ja immer wieder von Dir eingefordert,

wenn auch teilweise mit wenig Erfolg.

Zum Kern der Sache und Deiner Aussage:

"1.500 EUR und 170 EUR +-20 Prozent."

Reparaturkosten 4.000 EUR

Wiederbeschaffungswert 1.350 EUR

Restwert 100 EUR

Macht 1.250 EUR Schadenssumme.

Gutachten 240 EUR

div. Kostenpauschalen 50 EUR

USt 45 EUR.

Macht unterm Strich 335 EUR brutto.

Dieser Preis wurde vor über 2 Jahren ohne jede Beanstandung durch einen Versicherer bezahlt.

Es handelt sich um ein anerkanntes, kompetentes Sachverständigenbüro.

Deine 170 EUR +- 20 Prozent kommen als reiner Gutachtenpreis auch in meinem Beispiel hin,

im Zahlbetrag liegt der Auftraggeber allerdings wie o.a. schnell 50 bis 100 Prozent drüber.

Das sollte Dir auch bekannt sein. ;)

Uns allen ist klar, dass es auch Gegenstandswerte im Unfallbereich gibt, die mehrfach über den 1.500 EUR liegen. ;)

Im Fall von Adrian2808 dürfte es sich vermutlich um ein Kurzgutachten für einen Bagatellschaden handeln (~ 750 EUR und weniger).

Vielleicht noch ein Hinweis zur Eingangsfrage von KaeptnkuK:

War denn alleine die Schadenserhebung Reparaturauftrag,

oder ging es zusätzlich auch um eine Rekonstruktion des Unfallhergangs (Schuldfrage)?

Letzteres kann auch Bestandteil eines Gutachtens sein.

am 3. Mai 2006 um 8:16

hallo leute

ich konnte es einfach nicht mehr mit ansehen, mit welchem halbwissen hier versicherungsvetreter ihre völlig unqualifizierten aussagen treffen. insofern habe ich mich dazu überwunden, in diesem forum anzumelden.

jemand der etwas mehr einblick in die honorargestaltung unabhängiger bzw. freier berufe hat, wird erkennen, dass einzig captain-huk hier den tatsachen entsprechende aussagen getroffen hat. alle anderen beiträge gehören eher an den stammtisch. lasst euch das von einem verbraucherschützer mit über 18-jähriger berufserfahrung mitgeteilt sein.

nicht zu fassen, mit welchen kriminellen methoden diese versicherungsdrücker in öffentlichen foren ans werk gehen.

armes deutschland

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