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Was ist von "Partner"-Werkstätten der Versicherungen zu halten, annehmen oder andere wählen?

Themenstarteram 27. März 2015 um 14:11

Hallo,

mein korrekt geparktes Auto wurde durch eine Fahrerin beim Zurücksetzen beschädigt.

Als Geschädigter hat man gesetzlich Anspruch auf Geldleistungen der gegnerischen Versicherung (§ 115 VVG).

Nun haben die großen V.-Konzerne bekanntlich alle ein Netz von "Partner"-Werkstätten bei denen sie (intransparent) wohl Großkundenrabatte erhalten und denen sie im Gegenzug Aufträge zuführen.

Wenn man örtlich nach Karosserie- und Lackbetrieben sucht, dann sind oft die mit dem größten Auftritt (1. Haus am Ort, „Meisterbetrieb“...) und der professionellsten Aufmachung diese Partner der Versicherungen.

Man hat also nicht den Eindruck, zu weniger qualifizierten "Krautern" geschickt zu werden sondern hätte genau diese Werkstatt möglicherweise auch ohne „Partner“-Verbindung selbst beauftragt wenn die V. die Rechnung zahlt.

Natürlich ist mir klar, dass Werbung und Aufmachung NICHTS über die wirkliche handwerkliche Qualität und Sorgfalt einer Firma sagen müssen, wenn man aber keine anderen Anhaltspunkte hat, nimmt das sehr wohl war.

Gerade bei Blechreparaturen mit Ausbeulung und Lackierung kommt es ja neben dem Aussehen auch darauf an, dass von innen (wo man es nicht sieht) gut gearbeitet und wieder ein brauchbarer Korrosionsschutz hergestellt wird. Die Originalbeschichtung ist ja auch da durch die Verformungen zerstört, versiegelte Hohlräume können offen sein usw.

Wie ist das bei solchen „Partner“-Werkstätten der Versicherungen, ist man da selbst der Kunde mit Sachmängelhaftungsansprüchen gegen die Werkstatt oder ist es die Versicherung und man hat dadurch Nachteile, wenn die Karre bald an der reparierten Stelle rostet oder gespachtelt wurde und es fällt ab?

Arbeiten die Werkstätten bei „Partner“-Aufträgen schusseliger?

Ich stelle mir vor, dass man durch das „Partner“-System aber auch Vorteile haben könnte, die Abwicklung der Reparatur und auch eine Ersatzwagenstellung einfacher möglich ist. Fahrkarten für den ÖPNV zahlen die Versicherungen ja während der Reparatur alle nicht, also überlege ich schon, auch das zu verlangen.

Das kommt ja alles zig1000fach vor, was meinen Leute mit Erfahrung in solchen Fällen?

Danke

Gruß

Stefan

 

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe nicht, was die Diskussionen um die Partnerwerrkstätten immer sollen. Die haben einen Ruf zu verlieren und geben auf ihre Arbeiten 3-5 Jahre Garantie, benutzen Originalteile und stellen Ersatzfahrzeuge.

Ich habe bisher 2 Parntnerwerkstätten in Anspruch genommen - nicht weil ich musste , sondern weil ich es testen wollte.

1. Vollkaskoschaden, große Karosseriewerkstatt:

Auto abgeholt, Ersatzfahrzeug vor die Tür gestellt bekommen, nach 2 Tagen Auto wieder gebracht (repariert, gewaschen, innen gereinigt), Ersatzfahrzeug mitgenommen, 5 Jahre Garantie. Das war 2009 und bis jetzt hatte ich noch nichts zu beanstanden.

2. Haftpflichtschaden, an einen VW-Händler angeschlossene Karosseriewerkstatt:

Auto abgestellt (ich arbeite nebenan), Ersatzfahrzeug mitgenommen, nach 2 Tagen Auto abgeholt (repariert, gewaschen, innen gereinigt), Ersatzfahrzeug abgestellt, 5 Jahre Garantie. Das war 2010 und bis jetzt hatte ich noch nichts zu beanstanden.

Bei mir in der Nähe ist ein Opelhändler und ein Mercedes-/Smarthändler Mitglied im Werstattnetz, in Heilbronn der größte BMW-/Minihändler. In anderen Städten sind andere Hersteller vertreten.

Ich würde es jederzeit wieder machen, vor allem auch, weil ich keinen Stress mit einem Ersatzfahrzeug haben würde (zu teuer, zu lange Nutzung.....).

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Zuerst war ich auch vorsichtig, als mein Versicherungsmensch mir das vorgeschlagen hat. Aber dann hat er mir erzählt, zu den Partnerwerkstätten gehört ein Lackierer- und Karosseriebauerbetrieb hier im Nachbarort, der als einer der besten (und teuersten) weit und breit bekannt ist. Da stehen manchmal auch solche Objekte wie Aston Martin usw. rum und den Laden kenne ich seit Jahren, hat auch schon unsere Firmenwagen repariert. Von daher habe ich da überhaupt keine Bedenken.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 29. März 2015 um 13:23:04 Uhr:

Ansichtssache.

Ich kann mir gut vorstellen, dass bei weniger Bezahlung auch mal ein Arbeitsgang, wie z.B. ein zweites mal die zu lackierende Stelle säubern, ausgelassen wird.

Der Geschäftsführer hat ja durchaus die Möglichkeit mit seinen Angestellten zu reden und denen Anweisungen zu geben.

Es ist nur so, die Vertragswerkstätten (der Versicherer) können hier dem Versicherer Rabatte geben, weil diese dafür sorgen, dass es eine hohe Auslastung der Kapazitäten gibt (was wohl in den wenigen Karossen/Lackiererein der Herstellervertragswerkstätten nicht immer gewährleistet ist).

Und diese hohe Auslastung sorgt für den entsprechenden Verdienst (auch mit Rabatten). Ich denke mal nicht, dass das sich die speziellen Lackierereien durch minderwertige Arbeit versauen wollen.

Außerdem war es schon immer so, dass Werkstätten mit einer speziellen Ausrichtung auch die meiste Ahnung hatten/haben als andere (Getriebe, Motor usw. Repa).

 

Zitat:

@Corsadiesel [url=http://www.motor-talk.de/.../...-oder-andere-waehlen-t5252831.html?...]

Außerdem war es schon immer so, dass Werkstätten mit einer speziellen Ausrichtung auch die meiste Ahnung hatten/haben als andere (Getriebe, Motor usw. Repa).

Dass musst du mir jetzt mal erklären.

Welche Partnerwerkstatt kennst du, die sich nur auf z.B. "Getriebe" spezialisiert hat? Oder "Motor"?

Ich kenne keine einzige!

Ich kenne aber viele Werkstätten, die sich auf eine Automarke spezialisiert haben.

Die Partnerwerkstätten haben oft alle Marken.

Deine Aussage widerspricht sich also irgendwie selber!

Mit Motor und Getriebe habe ich als beilspielhafte Betriebe gemeint, die nur dieses Fachgebiet bearbeiten.

Also nicht nur Partnerwerken, sondern Fachbetriebe mit einer Fachausrichtung.

Und wenn dem "Volker" die Karre irgendwo in der Pampa zerschossen wird?

Also noch selbst `nen Schutzbrief drauflegen und dafür zahlen?

Wenn mein Autochen mal kurz vor dem Ende ist, dann wird vielleicht nur noch geflickt und ich lasse mir die Summe auszahlen.

Verträge, in denen ich nicht mehr das Sagen habe, lasse ich mir nicht aufdrängen.

Die "Karosserieklinik" in Ravensburg/ Weingarten könnte ich allerdings jedem empfehlen, der aus seinem guten Auto wieder ein gutes gemacht bekommen will.

Zu AlterVerwalter: Es gibt genug Spezialwerkstätten, z.B. für Automatikgetriebe. Das wissen die Fachwerkstätten, denn die machen dies alles auch nicht immer selbst.

Und schließlich kann Austausch die beste Variante sein- z.B. beim ABS- Gerät.

Zwei Seiten Diskussion, aber keiner schreibt was zum Wesentlichen:

Du als Geschädigter hast immer freie Werkstattwahl, eine Werkstattbindung bezieht sich nur auf Schäden am eigenen Wagen (Kasko).

Nun, die Partnerwerstätten werden aber aus Kostengründen auch den Geschädigten angeboten.

am 30. März 2015 um 21:08

Zitat:

@paul_tracy schrieb am 30. März 2015 um 22:59:34 Uhr:

Zwei Seiten Diskussion, aber keiner schreibt was zum Wesentlichen:

Du als Geschädigter hast immer freie Werkstattwahl, eine Werkstattbindung bezieht sich nur auf Schäden am eigenen Wagen (Kasko).

und Du schließt dem wohl gerne an.

Die Frage war pauschal, was wir von Partnerwerkstätten denken und nicht welche Recht der Geschädigte hat.

Die Frage des TE wurden beantwortet. Im Übrigen sind obigen Ausführungen zur Werkstattbindung widersinnig. Ansprüche des Geschädigten beziehen sich auch auf den eigenen Wagen, somit ist das kein Abgrenzungsmerkmal...

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 30. März 2015 um 13:41:05 Uhr:

Zu AlterVerwalter: Es gibt genug Spezialwerkstätten, z.B. für Automatikgetriebe. Das wissen die Fachwerkstätten, denn die machen dies alles auch nicht immer selbst.

Und schließlich kann Austausch die beste Variante sein- z.B. beim ABS- Gerät.

Das bestreite ich ja nicht.

Aber ich habe noch keine Partnerwerkstatt gesehen, die z.B. ausschließlcih Automatikgetriebe verbauen.

Zitat:

@paul_tracy schrieb am 30. März 2015 um 22:59:34 Uhr:

Zwei Seiten Diskussion, aber keiner schreibt was zum Wesentlichen:

Du als Geschädigter hast immer freie Werkstattwahl, eine Werkstattbindung bezieht sich nur auf Schäden am eigenen Wagen (Kasko).

Eingangsfrage lesen!

Ich denke mal, wenn ich als Geschädigter (ob nach Polente 1 oder 2) die optimale Werkstattlösung finde, wird wohl keiner meckern und sich mit finanziellen Abstriichen zurückhalten!

Ist das nur Protzgehabe der Versicherungsgesellschaften?

O leckomio! https://www.facebook.com/pages/Lecko-Mio-Arscho-Blanco/192622774123281

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