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Was ist mein Unfall-Golf 4 wert?

Themenstarteram 21. Dezember 2012 um 8:53

Hallo zusammen,

da es ein (reparierter) Unfallwagen ist, habe ich Schwierigkeiten einen reellen Wert zu ermitteln.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen:

GOlf 4

Schaden: Kotflügel vorne links ausgetauscht + lackiert

Schaden: Tür Fahrerseite hat im unteren Bereich leichte eindellung (5x5cm ohne Lackschaden)

Baujahr 2000

nicht scheckheftheftgepflegt

75 PS

Benziner

3 Türer

VW Alufelgen

130.000 km

TÜV neu ohne Mängel

Ich danke euch!!!!

 

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13 Antworten

Möchtest du ca. den Verkaufswert ermitteln oder was er in etwa noch wert ist.?

Es sind zwei verschiedene Sachen. ;)

am 21. Dezember 2012 um 9:07

Was soll ein reparierter Unfallschaden bei einem nicht Scheckheftgepflegten, 13 Jahre alten Golf für Einfluss auf den Zeitwert oder Händlereinkaufspreis haben?

Bei Mobile gibt's die mit den Eckdaten von 1500 bis 5000 (teilweise sind die Preisschwankungen recht fragwürdig, aber meistens je nach Ausstattung halt teurer), DAT gibt 1900 als Händler EK für den Golf 2-Türer in Basisausstattung an.

Einen Wiederbeschaffungswert wie diesen z.B. eine Versicherung taxiert wird man kaum bei einem normalen Verkauf bekommen.

Erst recht wenn der Wagen als Unfallwagen verkauft wird.

am 21. Dezember 2012 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von Adi2901

Erst recht wenn der Wagen als Unfallwagen verkauft wird.

"...da es ein (reparierter) Unfallwagen ist..."

Mein "reparierter Unfallmevira" hatte zum Zeitwert von ca. 8000 Euro eine Gutachterlich festgestellte Wertminderung durch den (wesentlich umfangreicheren vom Schadensbild her - Kotflügel und Delle in der Tür sind doch eher Parkrempler) Unfall von - 200 Euro.

Ob der Golf vollgetankt ist oder nicht hat wahrscheinlich mehr einfluss auf den Zeitwert.

Ich bin mal davon ausgegangen, das der Unfall nicht aktuell ist, sonst hätte die Versicherung wohl zur Schadensabwickling einen Gutachter geschickt, der den Zeitwert festgesetzt hätte.

Und wenn er ihn aktuell verunfallt in Zahlung geben wollte, würde ihm der Händler wohl sagen, was er noch dafür zahlen will.

Das Angebot kann man dann annehmen, oder man ruft einen der "Kaufe alle Autos" Kärtchentypen an und lässt sich ein Gegenangebot machen (je nachdem wie versessen der Händler auf den Verkauf eines neuen Wagens ist -oder eben nicht-, kann der Kärtchentyp sogar mehr bieten).

Es gibt Leute die sich einen reparierten Unfallwagen wie auch Autos über 100 tkm nie kaufen würden, obwohl es Quatsch ist.

Wie du schon geschrieben hast liegt der H. Einkaufswert bei rund 1900,-, jedoch bei der Vielfalt an unfallfreien, scheckgepflegten Golf Möglichkeiten auf dem Markt die bereits um 2.000,- Euro beginnen wage ich zu bezweifeln, dass es ähnliches Geld dafür geben wird.

Einfach bei Mobile un Co inserieren und abwarten was passiert.;)

am 21. Dezember 2012 um 9:54

Kommt auf den restlichen Zustand an. Wenn "nicht Scheckheftgepflegt" heisst, dass der seit 5 Jahren im kompletten Wartungsstau steckt, kann man sich von hohen Preisvorstellungen natürlich verabschieden. Wenn der einfach nur selbst gepflegt wurde und Top dasteht kann das auch wieder anders ausschauen.

Ich versteh auch nicht, wer 5000 Euro für so nen Golf bezahlen soll (Suchkriterien nach Angabe) - Highlinepipapo hin oder her - die werden aber bei Mobile aufgerufen.

Die für +-2000 haben allerdings fast alle (stichprobenmässig mal durchgecheckt) unreparierte (!) Unfallschäden (Parkrempler halt - fahrunfähig ist da keiner).

Themenstarteram 21. Dezember 2012 um 12:17

@ 2901 - Adi:

Bitte nur ermitteln, was er Wert ist, er soll nicht verkauft werden.

@ Tulux

Der Schaden mit Kotflügel und Tür wurde von der Versicherung reguliert.

Der Grund ist, dass ich das Auto für das Amt in etwa bewerten muss, da es zu meinem "Vermögen" dazuzählt.

Er war bis zum Kauf 2009 Scheckheftgepflegt mit allen Stempeln, als ich ihn dann gekauft habe,

habe ich alles selber machen können, vom Wischerblatt über ZK-Wechsel bis zum Öl+Filterwechsel.

Wegen eines def. Temperaturfühlers und Zahnriemenaustausch war er natürlich in der Werkstatt - jedoch sind die Rechnungen "verlorengegangen".

Nach wie vor sorge ich dafür dass er Optisch 100% ohne Kratzer, mit Wäsche, ohne Rost etc dasteht.

Er ist definitiv nicht "runtergelutscht".

 

 

am 21. Dezember 2012 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von MarkusC1972

Der Grund ist, dass ich das Auto für das Amt in etwa bewerten muss, da es zu meinem "Vermögen" dazuzählt.

Schwierig.

Ich würd da nicht raten, vor allem nicht, wenn du von dir aus was angeben *musst* (Ämter verstehen da irgendwie keinen Spass - ich leg zu meiner Fahrkostenfreibetragsrechnung auch immer einen aktuellen Routenplaner "schnellste Strecke" Ausdruck mit bei), sondern eine Dekra, Schwacke oder DAT Wertermittlung machen lassen.

Die "professionelle" Version kostet paar 10 Euro (bei Schwacke "online" 7,90).

Wenn das Vermögen eher kleiner ausfallen soll, würde ich den Händler Einkaufspreis angeben (und das dann auch so angeben - also "Händler Ankaufspreis laut DAT/Schwacke xxxEuro") - das ist ja das, was du bekommst, wenn du den Wagen "schnell" loswerden musst - wenn's höher ausfallen soll den "Zeitwert" (das wäre das, was es dich kosten würde ein vergleichbares Fahrzeug anzuschaffen).

"Kreative Buchhaltung" .. nicht nur bei der Deutschen Bank ein schönes Hobby. :D

Themenstarteram 21. Dezember 2012 um 14:54

Danke für die Info.

Die legen das vom Amt schon fest, nur für mich zum eventuellen Gegensteuern, falls es nicht reell ist.

Die Profi Version fon Schwacke Online für 7,90 .... berücksichtigt die auch einen reparierten Unfallschaden wie in meinem Fall?

Ich denke, hier ist der Thread besser aufgehoben :)

am 21. Dezember 2012 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von MarkusC1972

Danke für die Info.

Die legen das vom Amt schon fest, nur für mich zum eventuellen Gegensteuern, falls es nicht reell ist.

Ist ein Amt, da sind Absurditäten schon vorprogrammiert (z.b. einen kleinen Bausparvertrag, der erst in zig Jahren zuteilungsreif ist und aktuell nur zu absurden Abschlägen auslösbar voll mit dem zukünftigen Wert in's Vermögen einzurechnen -sie versuchen's halt immer wieder- da gibt's Sozialverbände, bin ich aus gegebenem Anlass seit 3 Jahren Mitglied - die Kennen sich mit sowas aus und bieten Anwaltliche Hilfe für Mitglieder kostenlos (meist reicht ein Widerspruch gegen die Absurdität, solange er vom Anwalt kommt - eigentlich traurig) - falls es um Steuersachen geht, halt Steuerberater)

Zitat:

Original geschrieben von MarkusC1972

Die Profi Version fon Schwacke Online für 7,90 .... berücksichtigt die auch einen reparierten Unfallschaden wie in meinem Fall?

Ich weiss es nicht, ich geh meistens nach der Kostenlosen DAT.

Das wird eh <100 Euro bleiben bei dem Fahrzeugwert. Wie gesagt, ein recht erheblicher (ca. 5000 Euro Reparaturkosten) Schaden bei einem "Wertvolleren" (ca. 8000 Euro Zeitwert) wurde von einem Gutachter mit lediglich 200 Euro Wertverlust angesetzt.

Themenstarteram 21. Dezember 2012 um 21:47

Puhhh Danke für die Info.

Ich habe echt gedacht die Differenz wäre höher...gut zu wissen!

Jetzt hab ich wieder etwas Sicherheit.

Na seitdem eine Rückzahlung des Stromanbieters als anrechenbares Einkommen zählt,

glaube ich nicht mehr an die Gutmenschen in den Behörden.

Ja Du hast recht, ein Anwaltbrief hat mir schonmal Klarheit verschafft (nur so spuren sie und halten sich ans SGB)

und ich bin gespannt wie es in dem aktuellen Fall ausgehen wird.

 

Also nochmal Danke an alle und guts Nächtle

Hey!

Habe für meinen Golf 4 1.4l letzten November 1500€ bezahlt: Comfortline (trotzdem ohne Klima); Bj.98 und mit 86000km. Garagenwagen aus 1.Hand, Unfallfrei, aber auch kein Scheckheft, dafür alle 2 Jahre nachweislich zur Inspektion gewesen. Selbst den OriginalKaufbeleg hab ich bekommen. TÜV ist allerdings jedoch demnächst fällig.

War sicher fast ein Schnäppchen, aber mehr als 2000€ wird es für einen mit Unfallschaden wohl kaum geben. Hab auch letztens einen gut ausgestatten Ford Fokus mit 50kkm, Bj03 für 3000€ gesehen. VW hin oder her, bei einem Fahrzeugalter >10Jahre zählt fast nur noch ein hoffentlich vorhandener guter Zustand.

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